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Kündigungsarten

Die verschiedenen Kündigungsarten sind nicht nur für deine Ausbildung von hoher Relevanz. Dieses Thema ist im Allgemeinen auch wichtig für dein späteres Berufsleben oder Deinen zukünftigen Werdegang. 

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Kündigungsarten

Kündigungsarten

Die verschiedenen Kündigungsarten sind nicht nur für deine Ausbildung von hoher Relevanz. Dieses Thema ist im Allgemeinen auch wichtig für dein späteres Berufsleben oder Deinen zukünftigen Werdegang.

In der folgenden Erklärung erfährst Du, welche drei Arten der Kündigung es gibt und wie diese umgesetzt werden.

3 Kündigungsarten

Die Kündigungsarten lassen sich folgendermaßen unterteilen:

  1. Ordentliche Kündigung

  2. Außerordentliche Kündigung

  3. Änderungskündigung

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist die gängigste Variante der Kündigungen. Diese Kündigung wird im Normalfall angewendet. Diese Art der Kündigung kann nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters erfolgen. Die Termine bzw. Fristen müssen streng eingehalten werden. Erfolgt die Kündigung nicht innerhalb der Frist, ist diese unwirksam.

Bei der ordentlichen Kündigung ist es wichtig zu beachten, dass sie schriftlich abgegeben wird. Zusätzlich müssen die Hinweis- und Kündigungsfristen beachtet werden. Bei dieser Kündigungsart ist es nicht notwendig, Gründe für die Kündigung anzugeben.

Möchte sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung stellen, muss der Arbeiter, innerhalb von drei Wochen, ein Widerspruch einreichen. Besteht kein Widerspruch, ist die Kündigung mit dem Ablauf der Kündigungsfrist und der schriftlichen Erklärung wirksam.

Die verschiedenen Kündigungsfristen werden nach dem Gesetz, den Tarifverträgen oder dem individuellen Arbeitsvertrag bestimmt.

Kündigungsarten Arbeitsrecht

Nach dem Gesetzbuch wird eine Mindestkündigungsfrist für Arbeiter und Angestellte von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats vorgesehen.

Dies ist in § 622 BGB verankert. Wird die Kündigung vom Arbeitgeber eingereicht, verlängert sich die Kündigungsfrist. Die Dauer der Verlängerung ist abhängig von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Die Verlängerung erfolgt jeweils zum Monatsende und ist ebenfalls in § 622 BGB verankert und infolgedessen verpflichtend.

In der nachstehenden Tabelle findest Du die Dauer der Verlängerung in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit.

Verlängerung in Monaten Betriebszugehörigkeit
1zweijähriger Betriebszugehörigkeit
3achtjähriger Betriebszugehörigkeit
5zwölfjähriger Betriebszugehörigkeit
7zwanzigjähriger Betriebszugehörigkeit

Silas ist seit 2 Jahren im gleichen Unternehmen, der Wald GmbH. Dort hat er seine Ausbildung absolviert und arbeitet dort schon mehr als zwei Jahre. Da Silas neue Herausforderungen haben möchte, entscheidet Silas sich dazu, die Wald GmbH zu verlassen. Da Silas schon seit zwei Jahren zum Betrieb gehört, verlängert sich die Kündigungsfrist um einen Monat. In der Zeitspanne hat Silas’s Chef Zeit, einen neuen Mitarbeiter zu finden.

Tarifvertragliche Kündigungsfristen

Durch Tarifverträge können die Kündigungsfristen sowohl verkürzt als auch verlängert werden. Damit soll den besonderen Erfordernissen der einzelnen Branchen Rechnung getragen werden.

Die Kündigungsfristen in Tarifverträgen können je nach Branche variieren. Tarifverträge werden in Branchen wie im Einzelhandel oder im öffentlichen Dienst genutzt, um den individuellen Anforderungen besser gerecht zu werden. Durch die verschiedenen Verträge können Verträge verkürzt oder verlängert werden, dies ist abhängig von der Gestaltung des Vertrages.

Kündigungsarten Arbeitsvertrag

Eine kürzere Kündigungsfrist, kürzer als gesetzlich vorgeschrieben, kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden.

Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer als Aushilfe im Unternehmen tätig ist. Konkret bedeutet das, dass das Arbeitsverhältnis nicht länger als 3 Monate andauern kann. Dann ist eine Verkürzung der Kündigungsfrist möglich.

Lisa arbeitet während der Sommerferien für einen Event-Dienstleister. Dieses Unternehmen baut für die verschiedenen Events, die primär im Sommer stattfinden, Zelte und andere Teile auf. Da Lisa ohnehin nur in den Sommerferien arbeiten kann und die Event-Saison meistens nicht länger als 3 Monate geht, ist Lisa nur als Aushilfe angemeldet. Da das Arbeitsverhältnis nicht länger als 3 Monate andauert, kann die Kündigungsfrist verkürzt werden.

Eine längere Kündigungsfrist kann immer individuell vertraglich vereinbart werden. Wie sinnvoll das ist, ist in der Praxis umstritten, da es nicht wirklich vorteilhaft ist, Arbeiter*innen, die gekündigt haben, noch länger im Unternehmen zu halten. Andererseits hat der Arbeitgeber länger Zeit, nach einem passenden Ersatz zu suchen.

Außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung wird umgangssprachlich auch fristlose Kündigung genannt.

Bei der ordentlichen Kündigung müssen gesetzte Fristen eingehalten werden. Bei der außerordentlichen Kündigung sind Fristen nicht von hoher Relevanz. Das Arbeitsverhältnis ist direkt aufgehoben. Die im Vertrag vereinbarten oder gesetzliche Fristen müssen nicht eingehalten werden.

Wie Dir der Name "außerordentlich" schon verrät, ist diese Form der Kündigung nur in Ausnahmefällen anwendbar bzw. zulässig. Die Voraussetzung ist, dass ein wichtiger Grund nach § 626 BGB vorliegt. Die verschiedenen Gründe, wann ein wichtiger Grund vorliegt, werden in dieser Erklärung nicht erläutert.

Die Erklärung für mögliche Gründe findest Du auf StudySmarter. In der Erklärung "Kündigungsgründe" wird Dir alles verständlich und detailliert erklärt. Schaue doch gern mal rein!

Der Kündigungsgrund muss so gravierend sein, dass ein Dienstverhältnis bis zur vereinbarten Frist nicht möglich ist. Wenn die Zusammenarbeit nicht zugemutet werden kann, kann dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden. Jedoch müssen vorher alle Umstände abgewogen werden. An dieser Stelle ist es auch wichtig zu erwähnen, dass jeder Fall einzeln geprüft werden muss. Eine außerordentliche Kündigung ist unabdingbar, da diese Form nicht gesetzlich verboten werden darf. Diese Option muss bestehen bleiben.

Es gibt keine "absoluten" Kündigungsgründe, jeder Fall wird einzeln entschieden. Auch bei schweren Fehlern, muss eine Prüfung stattfinden, da es keine gesetzlichen Vorschriften gibt, welche Vorfälle automatisch zu einer fristlosen Kündigung führen.

Abmahnung

Eine wichtige Rolle bei der Beurteilung spielt die Abmahnung. Eine Abmahnung kann ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter aussprechen, um ihn oder sie auf Fehler oder Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Die Abmahnung dient als Warnfunktion.

Das kannst Du Dir in etwa wie bei einer Gelben Karte im Fußball vorstellen. Hast Du Dich auf dem Spielfeld falsch verhalten, bekommst Du eine Gelbe Karte. Je nach Schwere des Vergehens kann es aber auch sein, dass Du direkt eine Rote Karte erhältst, die Rote Karte wäre mit einer fristlosen Kündigung gleichzusetzen.

Normalerweise erhält der Arbeitnehmer vor der fristlosen Kündigung mindestens eine Abmahnung. Jedoch ist eine vorherige Abmahnung keine Voraussetzung. Eine außerordentliche Kündigung kann auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen.

Zudem muss der betroffene Arbeitnehmer im Rahmen einer Anhörung die Chance haben, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Anforderungen für eine ordnungsgemäße Abmahnung ist die deutliche Beschreibung des Fehlverhaltens. Also eine detaillierte Erklärung, weshalb etwa Rauchen in Lagerhallen verboten ist. Der Grund für die Abmahnung muss deutlich ausgedrückt werden. Zudem muss erwähnt werden, dass das Fehlverhalten zu einer Pflichtverletzung geführt hat. Zusätzlich muss eine Verbesserung des Fehlers gefordert werden, ansonsten folgen Konsequenzen, wie eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Änderungskündigung

Die dritte Art der Kündigungsarten ist die Änderungskündigung. Arbeitsverträge können nicht einfach so von Arbeitgebern verändert werden. Dazu haben die Arbeitgeber kein Recht. Möchte eine Partei den Vertrag ändern, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, so muss ein neuer Vertrag ausgesetzt werden. Eine Änderung im bestehenden Arbeitsvertrag ist nicht möglich, auch wenn beide Parteien der Änderung zu stimmen. Der bestehende Vertrag muss ordnungsgemäß gekündigt werden, um einen neuen aufzusetzen. Eine Änderung im Arbeitsvertrag kann also nur so erzielt werden. Die Besonderheit bei der Änderungskündigung ist, dass der alte Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wird und der Arbeitnehmer gleichzeitig einen neuen Vertrag mit den geänderten Bedingungen angeboten bekommt.

Sabrina möchte eine Gehaltserhöhung und eine Klausel in ihrem Arbeitsvertrag ändern. Sie ist sehr zufrieden mit ihrer Arbeitsstelle und möchte nicht kündigen, sondern nur diese zwei Dinge ändern. Sie hat mit ihrem Chef Alessandro alle Bedingungen und Anforderungen bereits besprochen. Beide Parteien sind sich über die Änderungen einig. Alessandro erklärt Sabrina, dass er ihr zunächst kündigen muss da er den alten Arbeitsvertrag nicht einfach ändern kann. Um eine Vertragsänderung wirksam zu machen, muss erst eine Änderungskündigung eingereicht werden. Wurde Sabrina dann gekündigt, kann ein neuer Arbeitsvertrag mit ihren Wünschen und Anforderungen aufgesetzt werden.

Kündigungsarten Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat aber nicht einfach die Möglichkeit, einen Arbeitnehmer fristlos zu kündigen. Dies ist nicht unbeschränkt möglich. Die Frist für diese Kündigungsart sind zwei Wochen. Innerhalb von zwei Wochen muss die fristlose Kündigung erfolgen, da es unverhältnismäßig ist, den Arbeitnehmer nach einem Vorfall so lange warten zu lassen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kündigungsberechtigte, etwa der Chef, von dem Fehlverhalten Kenntnis erlangt.

Erfolgt eine fristlose Kündigung, muss dem gekündigten Arbeitnehmer der Kündigungsgrund schriftlich mitgeteilt werden.

Corinna ist Chefin eines mittelständischen Industrieunternehmens. Viele ihrer Mitarbeiter haben sie darauf hingewiesen, dass Anna, eine Arbeitskollegin, schon mehrfach Mobbing betrieben und in vielerlei Hinsicht gegen den Moralkodex der Firma verstoßen hat. Corinna hat Anna bereits zwei Mal abgemahnt und hat ihr mit einer fristlosen Kündigung bei Nichteinhaltung des Moralkodex gedroht. Anna hat nach den zwei Abmahnungen ihr Verhalten immer noch nicht geändert. Diesmal entscheidet sich Corinna dazu, Anna fristlos zu kündigen. Sie entscheidet sich noch am selben Tag, die schriftliche Kündigung Anna zu überreichen. In dem Kündigungsschreiben erläutert Corinna noch mal genau den Kündigungsgrund.

In diesem Fall hat sich Corinna dazu entschieden, Anna fristlos zu kündigen, da die Zusammenarbeit mit ihr unzumutbar gewesen wäre. Potenziell hätte Corinna aber noch die Möglichkeit gehabt, Anna fristgerecht bzw. ordentlich zu kündigen. Das hätte Corinna innerhalb der möglichen Kündigungsfrist machen müssen. Da Annas Vertrag erst in 3 Monaten gekündigt werden konnte, hat sich Corinna für die fristlose Kündigung entschieden, um sie und ihre Mitarbeiter zu schützen.

Wenn Du noch mehr über mögliche Gründe, die zur Kündigung führen können, erfahren möchtest, kannst Du Dir gern die Erklärung zu "Kündigungsgründe" auf StudySmarter durchlesen. Dort ist alles einfach und anschaulich erklärt.

Natürlich hat der Arbeitgeber auch die Möglichkeit fristgerecht bzw. ordentlich zu kündigen. Das ist auch tatsächlich die gängigste Variante. Der Arbeitgeber muss hierbei beachten, dass die Kündigung nur in einem bestimmten Zeitfenster (vertraglich festgehalten) erfolgen muss.

Kündigungsarten Arbeitnehmer

Bei der fristlosen Kündigung hat der gekündigte Arbeitnehmer jedoch das Recht dazu, die zu Unrecht erteilte Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen. Eine Gegendarstellung kann schriftlich abgegeben werden.

Der Arbeitnehmer hat des Weiteren die Möglichkeit, eine Klage gegen die fristlose Kündigung einzureichen. Diese muss jedoch innerhalb von 3 Wochen erhoben werden.

Auch bei der fristgerechten bzw. ordentlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer die Option Einspruch einzureichen. Wenn der Arbeitgeber nicht mit der Kündigung einverstanden ist, kann der Arbeiter in einer Zeitspanne von drei Wochen einen Widerspruch einlegen. Selbstverständlich hat der Arbeitnehmer auch die Möglichkeit selbst, also von sich aus fristgerecht zu kündigen. Dabei muss er sich ebenfalls an die Fristen halten.

Jan ist sehr unzufrieden in seinem Job. Er kommt mit seinem neuen Chef nicht zurecht und ist sehr unzufrieden mit der generellen Situation. Vor kurzem ist er mit seinem Chef in eine Auseinandersetzung geraten. Sein Chef drohte ihm mit einer fristlosen Kündigung. Um das zu umgehen, entscheidet er sich selbst dazu, in einem Monat fristgerecht zu kündigen.

Kündigungsarten Übersicht

Das war vielleicht etwas viel auf einmal, deshalb hast Du hier noch mal eine kleine Übersicht welche Arten der Kündigungen es gibt.

Kündigungsart Beschreibung
Ordentliche Kündigung Fristen müssen zwingend eingehalten werden
Außerordentliche Kündigung Nur im Ausnahmefall bei unzumutbaren Verhältnissen. Kann fristlos gekündigt werden
Änderungskündigung Nur Kündigung, um einen neuen Vertrag mit veränderten Bedingungen einzugehen

Kündigungsarten Beispiel

Im nachstehenden Absatz findest Du ein anschauliches Beispiel der Kündigungsarten, damit Du Dir besser vorstellen kannst, wie ein Kündigungsprozess in der Praxis abläuft und worauf geachtet werden muss.

Lukas ist erst seit ein paar Monaten in der Firma Wannen GmbH tätig. In diesem Betrieb ist er für die Montage von Badewannen zuständig. Lukas ist nicht wirklich zufrieden mit seinem Job und nimmt seine Tätigkeit nicht zu 100 % ernst. Er macht viele Pausen und raucht sogar in der Produktionshalle. Das ständige Rauchen (mindestens einmal am Tag) ist äußerst gefährlich, da bei der Montage mit hochentzündlichen Chemikalien und Klebern gearbeitet wird. Auch die vielen "Rauchen strengstens verboten" Schilder machen darauf aufmerksam.

Lukas’ Chef Martin ist auf das ständige Rauchen aufmerksam geworden und schreibt eine Mahnung an Lukas. Zusammengefasst steht dort:

Beschreibung des Fehlverhaltens: mehrfaches Rauchen in untersagten Zonen, wie in der Produktionshalle.

Grund für die Abmahnung: Verstoß gegen das Rauchverbot in den Lagerhallen

Am Ende schreibt Martin:

"Dieses Verhalten stellt eine Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag dar und wird vom Unternehmen nicht geduldet. Mit dieser Abmahnung möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie in Zukunft nicht in der Lagerhalle rauchen. Ansonsten müssen wir weitere Schritte einleiten. Eine mögliche Konsequenz wäre eine fristlose Kündigung."

Die erste Abmahnung ist ein Warnhinweis für Lukas. Er muss nun aufhören, in der Lagerhalle zu rauchen. Dieser Vorsatz funktionierte für zwei Wochen hervorragend, Lukas ging für das Rauchen immer raus. Doch nach einiger Zeit wurde Lukas das viele Laufen zu anstrengend und er entschied sich erneut in der Lagerhalle zu rauchen.

Martin, sein Chef, sah das erneute Rauchen direkt und zögerte nicht eine fristlose Kündigung zu schreiben. Diese ist wirksam, da er direkt, nachdem er den Verstoß gesehen hat, die Kündigung an Lukas schriftlich übergab. Die weitere Zusammenarbeit mit Lukas ist unzumutbar, deshalb wurde ihm fristlos gekündigt. Die Kündigung ist wirksam, da Martin rechtzeitig gekündigt hat und Lukas kein Widerspruch einlegte.

Kündigungsarten – Das Wichtigste

  • Insgesamt gibt es drei Kündigungsarten: die ordentliche Kündigung, die außerordentliche Kündigung und die Änderungskündigung.
  • Ordentliche Kündigung: Kündigung wird schriftlich und innerhalb der geltenden Frist abgegeben
    • Die Fristen sind abhängig von der Vertragsform
    • Im Arbeitsrecht sind es vier Wochen: zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
    • Bei den Tarifverträgen und individuellen Arbeitsverträgen ist es abhängig von den individuellen Abmachungen
  • Außerordentliche Kündigung: Ausnahmefall, nur wenn weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist. Fristen sind zweitrangig
  • Änderungskündigung: Kündigung, um den Arbeitsvertrag aufzulösen und einen neuen mit anderen Bedingungen aufzustellen

Nachweise

  1. deutsche-handwerks-zeitung.de: Kündigungsarten (22.10.2022)
  2. offenbach.ihk.de: Kündigungsarten (22.10.2022)

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kündigungsarten

Es gibt die ordentliche Kündigung, die außerordentliche Kündigung sowie die Änderungskündigung. 

Die außerordentliche Kündigung wird auch fristlose Kündigung genannt. Bei dieser Art der Kündigung wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Mit einer fristlosen Kündigung ist das Arbeitsverhältnis sofort beendet. Bei einer ordentlichen Kündigung erfolgt die Kündigung fristgerecht, innerhalb des vertraglich festgelegten Zeitraums. 

Im Grunde muss bei jeder Kündigung eine Frist eingehalten werden. Bei einer ordentlichen Kündigung kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen entweder zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats beendet werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung, auch fristlose Kündigung, können Arbeitnehmer in Ausnahmefällen direkt gekündigt werden. Die vorgeschriebene Kündigungsfrist wird nicht eingehalten. Bei Tarifverträgen oder ähnlichen Verträgen kann die Kündigungsfrist abweichen. Die Kündigungsfrist ist dann vertraglich individuell geregelt. 

Eine außerordentliche Kündigung liegt dann vor, wenn die vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Das Arbeitsverhältnis ist außerdem direkt aufgehoben. Wie Dir der Name "außerordentlich" schon verrät, ist diese Form der Kündigung nur in Ausnahmefällen anwendbar und zulässig. 

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