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Kurzarbeit

In diesem Artikel steht die Kurzarbeit im Fokus. Du erhältst einen umfassenden Einblick in die Definition, Gründe, besonders im Kontext der Corona-Pandemie, finanzielle Aspekte inklusive Kurzarbeitergeld und steuerlichen Konsequenzen. Weiterhin beleuchtet werden die Regelungen, Voraussetzungen sowie Nebenwirkungen der Kurzarbeit. Zusätzliche Beschäftigungen während der Kurzarbeit und eventuelle Überstunden bilden ebenfalls einen wichtigen Teil dieses Rundumblicks. Hierbei werden relevante Fragen geklärt, die dir dabei helfen, das Thema Kurzarbeit vollständig zu erfassen.

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Kurzarbeit

In diesem Artikel steht die Kurzarbeit im Fokus. Du erhältst einen umfassenden Einblick in die Definition, Gründe, besonders im Kontext der Corona-Pandemie, finanzielle Aspekte inklusive Kurzarbeitergeld und steuerlichen Konsequenzen. Weiterhin beleuchtet werden die Regelungen, Voraussetzungen sowie Nebenwirkungen der Kurzarbeit. Zusätzliche Beschäftigungen während der Kurzarbeit und eventuelle Überstunden bilden ebenfalls einen wichtigen Teil dieses Rundumblicks. Hierbei werden relevante Fragen geklärt, die dir dabei helfen, das Thema Kurzarbeit vollständig zu erfassen.

Was bedeutet Kurzarbeit?

In den Zeiten von wirtschaftlichen Schwierigkeiten, ist es für viele Betriebe nicht mehr möglich, ihre Mitarbeiter in vollem Umfang zu beschäftigen. Hier kommt das Modell der Kurzarbeit zur Anwendung. Es handelt sich dabei um eine staatlich regulierte Möglichkeit, die Arbeitszeit für Mitarbeiter zu reduzieren und gleichzeitig den Verlust des Einkommens auszugleichen.

Kurzarbeit bedeutet im Grunde, dass du weniger arbeitest und gleichzeitig einen Teil deines vereinbarten Gehalts durch finanzielle Unterstützung vom Staat erhältst.

Das Konzept der Kurzarbeit ist international anerkannt und wird in vielen Ländern angewendet, darunter Deutschland, die Schweiz, Kanada und die USA. Es ist gesetzlich geregelt und wird in der Regel durch das Arbeitsamt in deinem Land umgesetzt.

Ein Beispiel für einen typischen Ablauf der Kurzarbeit könnte so aussehen: Du arbeitest in einem Restaurant und aufgrund von neuen Corona-Beschränkungen muss es nun früher schließen. Somit wird deine Arbeitszeit von 40 Stunden auf 20 Stunden pro Woche reduziert. Dein Arbeitgeber bezahlt dir für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsamt übernimmt den restlichen Teil deines Gehalts (abhängig von der individuellen Regelung in deinem Land).

Gründe für Kurzarbeit: Der Faktor Corona

Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen auf Kurzarbeit umstellen können. Einer der aktuellsten und prominentesten ist die Corona-Pandemie. Die weltweite Verbreitung dieses Virus hat gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaft gehabt und viele Unternehmen zu drastischen Entscheidungen gezwungen.

Im Jahr 2020 haben weltweit zahlreiche Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeit beantragt. Dies diente dazu, die wirtschaftlichen Verluste abzufedern und gleichzeitig Arbeitsplätze zu sichern.

Die Auswirkungen von Corona auf die Arbeitswelt sind dramatisch. Durch die flächendeckenden Schließungen von Restaurants, Geschäften und anderen Betrieben, sind viele Arbeitgeber gezwungen, auf Kurzarbeit umzusteigen.

Stelle dir vor, du arbeitest in einem Kleidergeschäft. Aufgrund von Corona müssen alle Geschäfte schließen, darunter auch das Kleidergeschäft, in dem du arbeitest. Dein Arbeitgeber entscheidet sich für Kurzarbeit, um dich und deine Kollegen nicht entlassen zu müssen. Du arbeitest jetzt weniger Stunden und erhältst dafür nur einen Teil deines ursprünglichen Gehalts. Der fehlende Betrag wird über das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit ausgeglichen. So kannst du weiterhin ein Einkommen beziehen, auch wenn das Geschäft geschlossen ist.

Finanzielle Aspekte der Kurzarbeit

Im Rahmen der kaufmännischen Ausbildung ist es wichtig, die finanziellen Aspekte der Kurzarbeit zu verstehen. Diese betreffen nicht nur das Kurzarbeitergeld, welches an die Mitarbeiter ausbezahlt wird, sondern auch die Auswirkungen der Kurzarbeit auf die Steuererklärung der betroffenen Mitarbeiter.

Kurzarbeitergeld verstehen

Eine der Schlüsselkomponenten beim Verständnis von Kurzarbeit ist das Kurzarbeitergeld. Dies ist die finanzielle Unterstützung, die du vom Staat erhältst, wenn dein Arbeitgeber Kurzarbeit anmeldet. Das Kurzarbeitergeld soll dazu dienen, dein verringertes Einkommen aufgrund der reduzierten Arbeitszeiten auszugleichen.

Kurzarbeitergeld ist eine staatliche Leistung, die an Arbeitnehmer gezahlt wird, deren Arbeitszeit vorübergehend reduziert wird.

Es gibt bestimmte Regeln und Bedingungen, die bestimmen, wie viel Kurzarbeitergeld du erhalten kannst. Dazu gehört zum Beispiel auch der sogenannte Leistungssatz des Kurzarbeitergeldes.

Der Leistungssatz ist der Prozentsatz deines fehlenden Nettolohns, den du durch das Kurzarbeitergeld ersetzt bekommst. In der aktuellen Pandemie beträgt der Leistungssatz mindestens 60% und kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf 67% erhöht werden.

Wenn du normalerweise 40 Stunden pro Woche arbeitest und dein Arbeitgeber aufgrund von Kurzarbeit deine Arbeitszeit auf 20 Stunden reduziert, verlierst du 50% deines Gehalts. In diesem Fall würdest du vom Arbeitsamt einen bestimmten Prozentsatz dieses fehlenden Gehalts als Kurzarbeitergeld erhalten.

Das Kurzarbeitergeldkann mithilfe der folgenden Formel berechnet werden: \[ Kurzarbeitergeld = (Nettolohn - reduzierter Nettolohn) * Leistungssatz \]

Kurzarbeit und die Steuererklärung

Ein weiterer wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Kurzarbeit ist die Steuererklärung. Wenn du Kurzarbeitergeld erhalten hast, hat dies auch Auswirkungen auf deine Steuererklärung. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass das Kurzarbeitergeld dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegt.

Der Progressionsvorbehalt besagt, dass bestimmte Einkünfte, darunter auch das Kurzarbeitergeld, zwar steuerfrei sind, aber den Steuersatz für das übrige Einkommen erhöhen können.

Angenommen, du erhältst ein Jahresgehalt von 40.000 Euro und 5.000 Euro Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld erhöht zwar deine Einkünfte auf 45.000 Euro, es ist aber steuerfrei. Jedoch wird das gesamte Einkommen von 45.000 Euro herangezogen, um den Steuersatz zu ermitteln. Dies führt zu einem höheren Steuersatz auf dein restliches Einkommen.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, solltest du daher unbedingt Rücksprache mit einem Steuerberater halten oder deine Steuererklärung mithilfe einer Software erstellen lassen.

Besonderheiten und Regelungen bei Kurzarbeit

Kurzarbeit bietet Unternehmen in Krisenzeiten eine wichtige finanzielle Entlastung und hilft, Arbeitsplätze zu erhalten. Dieses Arbeitsmarktinstrument ist jedoch mit zahlreichen Besonderheiten und Regelungen verbunden. Insbesondere in Bezug auf den Urlaubsanspruch der Mitarbeiter und die Möglichkeit der Verlängerung von Kurzarbeit gibt es wichtige Aspekte, die du kennen solltest.

Kurzarbeit im Urlaub: Was muss man wissen?

Wenn du dich im Urlaub befindest und dein Arbeitgeber Kurzarbeit anmeldet, kann dies einige Fragen aufwerfen. Dabei ist zu beachten, dass während des Urlaubs das Recht auf Entgeltfortzahlung nach dem Bundesurlaubsgesetz besteht. Das bedeutet, dass du für den Zeitraum deines Urlaubs den vollen Lohn - nicht das Kurzarbeitergeld - erhältst. Es gibt mehrere Punkte, die du berücksichtigen solltest, darunter:
  • Wenn du bereits vor Beginn der Kurzarbeit Urlaub beantragt hast, kann dein Arbeitgeber diesen in der Regel nicht einseitig zurücknehmen.
  • Während des Urlaubs erhältst du deinen vollen Lohn. Das gilt auch, wenn dein Arbeitgeber nach deiner Urlaubsantragstellung Kurzarbeit anmeldet.
  • Planst du, während der Kurzarbeit Urlaub zu nehmen, muss dieser mit deinem Arbeitgeber abgesprochen werden.

In der Praxis kann die Abwicklung von Urlaub während der Kurzarbeit komplex sein. Deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig über die konkrete Vorgehensweise in deinem Unternehmen zu informieren und mögliche Unsicherheiten direkt mit deinem Arbeitgeber oder Betriebsrat zu klären.

Verlängerung der Kurzarbeit: Wie funktioniert das?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Dauer von Kurzarbeit zu verlängern. Dies ist in der Regel der Fall, wenn weiterhin ein erheblicher Arbeitsausfall besteht und andere Voraussetzungen für Kurzarbeit erfüllt sind. Eine solche Verlängerung der Kurzarbeit muss von deinem Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden und es ist erforderlich, dass der Betriebsrat dem Antrag zustimmt. Einige Punkte, die du bei der Verlängerung von Kurzarbeit wissen solltest:
  • Die Verlängerung von Kurzarbeit muss frühzeitig beantragt werden, bevor der bisherige Bewilligungszeitraum ausläuft.
  • Es müssen triftige Gründe für den anhaltenden Arbeitsausfall vorliegen.
  • Die max. Dauer von Kurzarbeit beträgt in der Regel 12 Monate, kann jedoch in Ausnahmesituationen verlängert werden.
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Voraussetzungen und Nebenwirkungen der Kurzarbeit

Im Rahmen des Arbeitsrechts stellt Kurzarbeit ein bedeutendes Instrument dar, um auf wirtschaftliche Schwankungen zu reagieren. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen und möglichen Nebenwirkungen der Kurzarbeit zu verstehen. Um Anspruch auf Kurzarbeit zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Gleichzeitig kann es zu besonderen Regelungen kommen, wenn du während der Kurzarbeit krank wirst.

Wer hat Anspruch auf Kurzarbeit? Die Voraussetzungen

Für die Beantragung von Kurzarbeit sind sowohl auf Seiten des Unternehmens als auch des Arbeitnehmers bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Im Allgemeinen setzt Kurzarbeit voraus, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, der temporär und unvermeidbar ist. Darüber hinaus müssen auch betriebliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die betrieblichen Voraussetzungen umfassen unter anderem:
  • Mindestens ein Arbeitnehmer muss im Betrieb beschäftigt sein.
  • Der Arbeitsausfall muss mindestens 10 % der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer betreffen.
  • Die vorübergehenden Arbeitsausfälle müssen auf wirtschaftlichen Gründen oder unabwendbaren Ereignissen beruhen.
Persönliche Voraussetzungen, denen die Arbeitnehmer entsprechen müssen, sind:
  • Ein auf Dauer angelegtes Arbeitsverhältnis.
  • Nicht ausgesprochenes Kündigungs- oder Auflösungsverhältnis.
Die Voraussetzungen für Kurzarbeit dienen dazu, sicherzustellen, dass dieses Instrument der Arbeitsmarktpolitik in einer gerechtfertigten und verantwortungsvollen Weise eingesetzt wird. Es kann nicht in jedem Kontext oder von jedem Arbeitnehmer beziehungsweise Unternehmen in Anspruch genommen werden. Verstöße gegen die Voraussetzungen für Kurzarbeit können zu Rückzahlungsansprüchen des Arbeitsamts oder gar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Krankheit und Kurzarbeit: Was ist zu beachten?

Wenn du während der Kurzarbeit krank wirst, gelten für dich bestimmte Regeln und Bestimmungen. Grundsätzlich gilt, dass du in diesem Fall weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber hast. Allerdings ändert sich die Berechnung des Krankengeldes, da dieses auf Basis des tatsächlich bezogenen Arbeitseinkommens ermittelt wird. Einige wichtige Punkte in diesem Zusammenhang sind:
  • Wirst du während der Kurzarbeit krank, erhältst du zunächst weiterhin dein Kurzarbeitergeld.
  • Erst nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber tritt die Krankenkasse in Leistung und zahlt Krankengeld.
  • Das Krankengeld bemisst sich nach dem tatsächlich während der Kurzarbeit erzielten Arbeitseinkommen.
Das Krank sein während der Kurzarbeit kann potenziell zu finanziellen Einbußen führen, da das Krankengeld auf Basis des reduzierten Arbeitseinkommens berechnet wird. Du solltest daher versuchen, die genauen Modalitäten mit deinem Arbeitgeber oder direkt mit deiner Krankenkasse zu klären. Ebenfalls kann die Beratung durch einen Fachanwalt oder einen Steuerberater hilfreich sein, um alle rechtlichen und finanziellen Aspekte korrekt zu berücksichtigen.

Auswirkungen der Kurzarbeit auf zusätzliche Beschäftigungen

In Zeiten der Kurzarbeit steigt oft die Nachfrage nach Teilzeitjobs oder Minijobs als zusätzliche Beschäftigungen. Es kann finanziell lohnend sein, während der Kurzarbeit eine zusätzliche Beschäftigung aufzunehmen. Es ist jedoch wichtig, dass du die rechtlichen Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf dein Kurzarbeitergeld und eventuell auf deine Sozialversicherungsbeiträge kennst.

Kurzarbeit und Minijobs: Welche Regeln gelten?

Während der Kurzarbeit kannst du grundsätzlich einer Nebentätigkeit nachgehen. Hinsichtlich Minijobs gelten dabei besondere Regelungen. Im Regelfall wirkt sich ein Minijob nicht auf das Kurzarbeitergeld aus, es sei denn, du hast diesen erst nach dem Beginn der Kurzarbeit aufgenommen. Zu beachtende Punkte bei Minijobs während der Kurzarbeit:
  • Wenn der Minijob vor Eintritt der Kurzarbeit bestand, wird das daraus erzielte Arbeitseinkommen grundsätzlich nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
  • Nimmst du den Minijob erst während der Kurzarbeit auf, wirkt sich das daraus erzielte Arbeitseinkommen auf die Höhe deines Kurzarbeitergeldes aus.
  • Ein Minijob, der während der Kurzarbeit aufgenommen wird, kann dazu führen, dass dein Kurzarbeitergeld gekürzt oder gar nicht mehr gezahlt wird.

Ein Minijob ist eine Beschäftigung, bei der du regelmäßig nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienst. Bei Minijobs sind die Sozialabgaben stark reduziert, und du als Arbeitnehmer bist in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, kannst dich aber auf Antrag hiervon befreien lassen.

Überstunden in der Kurzarbeit: Ist das möglich?

Eine weitere Frage, die sich in Zeiten der Kurzarbeit häufig stellt, ist die nach der Möglichkeit zu Überstunden. Grundsätzlich können Überstunden während der Kurzarbeit geleistet werden, allerdings kann dies Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld haben. Einige wichtige Punkte zum Thema Überstunden in der Kurzarbeit:
  • Leistest du Überstunden während der Kurzarbeit, so können diese auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden.
  • Die Anrechnung von Überstunden kann dazu führen, dass das Kurzarbeitergeld gekürzt oder sogar ganz eingestellt wird.
  • Ob Überstunden zugelassen sind, hängt von der individuellen Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber ab und sollte schriftlich festgehalten werden.

Überstunden in der Kurzarbeit bewegen sich in einer gesetzlichen Grauzone und sind mit Risiken verbunden. Im Zweifel solltest du dich vor der Leistung von Überstunden rechtlich beraten lassen oder Rücksprache mit der zuständigen Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung halten.

Kurzarbeit - Das Wichtigste

  • Kurzarbeit: Reduktion der Arbeitszeit eines Angestellten durch den Arbeitgeber, oft in Zeiten wirtschaftlicher Krisen, um Entlassungen zu vermeiden. Der fehlende Teil des Gehalts wird oft durch staatliche Unterstützung ausgeglichen.
  • Kurzarbeitergeld: Staatliche Leistung zur finanziellen Unterstützung bei reduzierten Arbeitszeiten. Berechnet auf Basis des Nettoeinkommens vor der Arbeitszeit-Kürzung.
  • Kurzarbeit und Steuererklärung: Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, kann aber den Prozentsatz zur Berechnung der Steuer für das restliche Einkommen erhöhen (Progressionsvorbehalt).
  • Kurzarbeit und Urlaub: Während des Urlaubs erhalten Arbeitnehmer den vollen Lohn und nicht das Kurzarbeitergeld. Die Urlaubsplanung muss mit dem Arbeitgeber besprochen werden.
  • Kurzarbeit und Verlängerung: Unter bestimmten Umständen kann die Dauer der Kurzarbeit verlängert werden. Dies erfordert einen erneuten Antrag des Arbeitgebers bei der Bundesagentur für Arbeit.
  • Kurzarbeit und Krankheit: Bei Krankheit während der Kurzarbeit erhalten Arbeitnehmer weiterhin ihr Kurzarbeitergeld. Nach sechs Wochen zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, welches auf Basis des reduzierten Einkommens berechnet wird.
  • Kurzarbeit und Minijob: Ein während der Kurzarbeit aufgenommener Minijob kann zu einer Reduzierung des Kurzarbeitergeldes führen. Ein vor der Kurzarbeit bestehender Minijob hat hingegen keine Auswirkung auf das Kurzarbeitergeld.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kurzarbeit

Der Urlaub bei Kurzarbeit wird vollständig vom Arbeitgeber bezahlt. Er berechnet sich nach dem Gehalt, das der Arbeitnehmer ohne Kurzarbeit erhalten würde. Es handelt sich dabei um den vollen Urlaubsentgeltanspruch, nicht den reduzierten Kurzarbeitergeld-Satz.

Bei Kurzarbeit wird weniger gearbeitet als üblich. Die Arbeitszeit und entsprechend der Lohn werden vorübergehend reduziert, um einer möglichen Entlassung entgegenzuwirken. Wie stark die Arbeitszeit reduziert wird, hängt vom jeweiligen Unternehmen und den betrieblichen Gegebenheiten ab.

Bei Kurzarbeit erhält der Arbeitnehmer 60% des ihm entgangenen Nettolohns. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten 67% des ausgefallenen Nettolohns. Dies wird als Kurzarbeitergeld bezeichnet.

Die Arbeitszeit in der Kurzarbeit kann bis auf null reduziert werden, je nachdem wie schwer die wirtschaftliche Situation des Unternehmens ist. Im Durchschnitt wird sie aber oft um 50% reduziert. Die genaue Stundenanzahl variiert also je nach Einzelfall.

Finales Kurzarbeit Quiz

Kurzarbeit Quiz - Teste dein Wissen

Frage

Was ist Kurzarbeit?

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Antwort

Kurzarbeit ist eine Form der vorübergehenden Arbeitszeitverkürzung, die Unternehmen nutzen, um Kosten zu senken und Mitarbeiter zu halten. Dabei arbeitest du weniger und erhältst einen Teil deines Gehalts durch finanzielle Unterstützung vom Staat.

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Warum kann die Einführung von Kurzarbeit in Unternehmen in Zeiten einer Pandemie hilfreich sein?

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Kurzarbeit ermöglicht es Unternehmen, ihre Belegschaft in Krisenzeiten anzupassen, ohne Mitarbeiter entlassen zu müssen. Bei geschlossenen Geschäften wegen einer Pandemie, können Mitarbeiter weiterhin ein reduziertes Einkommen beziehen, anstatt entlassen zu werden.

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Was ist der Leistungssatz beim Kurzarbeitergeld?

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Der Leistungssatz ist der Prozentsatz deines fehlenden Nettolohns, den du durch das Kurzarbeitergeld ersetzt bekommst. In der aktuellen Pandemie beträgt der Leistungssatz mindestens 60% und kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf 67% erhöht werden.

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Was ist der Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld?

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Antwort

Der Progressionsvorbehalt besagt, dass bestimmte Einkünfte, darunter auch das Kurzarbeitergeld, zwar steuerfrei sind, aber den Steuersatz für das übrige Einkommen erhöhen können.

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Was passiert mit deinem Lohn, wenn du während der Kurzarbeit Urlaub nimmst?

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Antwort

Während des Urlaubs erhältst du den vollen Lohn. Der Anspruch bleibt bestehen, auch wenn dein Arbeitgeber in deiner Abwesenheit Kurzarbeit anmeldet.

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Wie kann die Dauer von Kurzarbeit verlängert werden?

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Antwort

Die Verlängerung von Kurzarbeit muss von deinem Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden und erfordert die Zustimmung des Betriebsrats. Der Antrag sollte vor Ablauf des bisherigen Bewilligungszeitraums gestellt werden und es müssen triftige Gründe für den anhaltenden Arbeitsausfall vorliegen.

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Was sind die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeit?

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Betriebliche Voraussetzungen beinhalten: Mindestens ein Arbeitnehmer muss im Betrieb angestellt sein, der Arbeitsausfall muss mindestens 10% der Arbeitnehmer betreffen und auf wirtschaftlichen Gründen oder unabwendbaren Ereignissen beruhen. Persönliche Voraussetzungen: Dauerhaftes Arbeitsverhältnis und kein ausgesprochenes Kündigungs- oder Auflösungsverhältnis.

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Was passiert, wenn du während der Kurzarbeit krank wirst?

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Antwort

Zunächst erhältst du weiterhin dein Kurzarbeitergeld. Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber tritt die Krankenkasse in Leistung und zahlt Krankengeld, welches sich nach dem tatsächlich während der Kurzarbeit erzielten Arbeitseinkommen bemisst.

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Wie wirkt sich ein Minijob auf das Kurzarbeitergeld aus, wenn du diesen während der Kurzarbeit aufnimmst?

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Antwort

Ein Minijob, der während der Kurzarbeit aufgenommen wird, wirkt sich auf die Höhe deines Kurzarbeitergeldes aus. Das daraus erzielte Arbeitseinkommen kann dazu führen, dass dein Kurzarbeitergeld gekürzt oder gar nicht mehr gezahlt wird.

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Können Überstunden während der Kurzarbeit dein Kurzarbeitergeld beeinflussen?

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Antwort

Ja, wenn du Überstunden während der Kurzarbeit leistest, können diese auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Die Anrechnung von Überstunden kann dazu führen, dass das Kurzarbeitergeld gekürzt oder sogar ganz eingestellt wird.

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