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Wenn Du gerade den Schwerpunkt Buchhaltung oder Steuerlehre in Deinem Studium behandelst, bist Du ganz sicher schon über den Begriff Abschreibung gestolpert. Für die Abschreibung gibt es verschiedene Methoden, in diesem Fall geht es um die degressive Abschreibung. Sie unterscheidet sich grundlegend von der linearen Abschreibung, da hier die Beträge jährlich unterschiedlich hoch ausfallen. Doch wie berechnet man die degressive…
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Jetzt kostenlos anmeldenWenn Du gerade den Schwerpunkt Buchhaltung oder Steuerlehre in Deinem Studium behandelst, bist Du ganz sicher schon über den Begriff Abschreibung gestolpert. Für die Abschreibung gibt es verschiedene Methoden, in diesem Fall geht es um die degressive Abschreibung. Sie unterscheidet sich grundlegend von der linearen Abschreibung, da hier die Beträge jährlich unterschiedlich hoch ausfallen. Doch wie berechnet man die degressive Abschreibung und was ist der Unterschied zwischen der geometrisch-degressiven und der arithmetisch-degressiven Abschreibung? Finde es heraus!
Vielleicht hast Du schon unsere Erklärung zur linearen Abschreibung gelesen und gelernt, dass die Abschreibung eine Methode ist, die besonders im Rechnungswesen als auch in der Buchhaltung Anwendung findet.
Sie hilft dabei, den Wertverlust einer Anschaffung über die Nutzdauer hinweg in der Bilanz abzubilden.
Um den Wertverlust genau zu bestimmen, gibt es verschiedene Formen der Abschreibung, dabei sind die vier wichtigsten Arten der Abschreibung:
Die degressive Abschreibung, um die es in dieser Erklärung geht, gehört genau wie die lineare Abschreibung auch zu den Methoden der planmäßigen Abschreibung. Im Gegensatz zur linearen Abschreibung sinken bei der degressiven Abschreibung die jährlichen Abschreibungsbeträge im Verlauf der Nutzungsdauer. Die Abschreibung ist zu Beginn also am höchsten.
Die Abschreibung verläuft demnach degressiv, also abnehmend.
Die degressive Abschreibung wird beschrieben durch eine jährliche Abschreibung, basierend auf einem Prozentsatz, dessen Bemessungsgrundlage jährlich verringert wird.
Als Beispiel kannst Du Dir vorstellen, dass es zu Beginn der Anschaffung eine hohe Nachfrage gibt und die Produktion höher ausgelastet ist, somit auch die Wertminderung der Maschinen höher ausfällt. Um Umstände wie diese realistischer abzubilden, kann es sinnvoll sein, die degressive Abschreibung anstatt der linearen Abschreibung zu nutzen.
Verbleibt das Anlagegut länger als die Nutzdauer im Anlagevermögen, hilft es einen sogenannten Erinnerungswert von 1 € abzuschreiben. Dieser macht deutlich, dass, auch wenn die Nutzdauer verstrichen ist, das Anlagegut noch vorhanden ist. Erst wenn die Maschine beispielsweise verkauft oder entsorgt wurde, erfolgt die Ausbuchung.
Die Formel für die degressive Abschreibung lautet wie folgt:
Du siehst in der Formel, dass der Buchwert des Vorjahres mit einem Abschreibungssatz multipliziert wird. Aus der Erklärung zur linearen Abschreibung kennst Du vielleicht noch diese Formel:
Allerdings entspricht der lineare Abschreibungssatz nicht immer dem degressiven Abschreibungssatz.
In der Gesetzgebung gab es dazu einige Änderungen, daher gibt es hier nun eine kleine Übersicht mit den möglichen Höchstsätzen zum leichteren Verständnis.
Anschaffungszeitraum des Anlagegutes | Degressiver Abschreibungssatz |
1. Januar 2001 - 31. Dezember 2005 |
|
vor dem 1. Januar 2001 und1. Januar 2006 - 31. Dezember 2007 |
|
1. Januar 2008 - 31. Dezember 2008 |
|
1. Januar 2009 - 31. Dezember 2010 |
|
1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2019 |
|
1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 |
|
* Die degressive Abschreibungsmethode für Vermögensgegenstände gemäß § 7 Abs. 2 Einkommensteuergesetz war im Steuerrecht ab dem 1. Januar 2011 für Vermögensgegenstände nicht mehr zulässig. Dies hatte keine Auswirkungen auf das Handelsrecht, dort durfte weiterhin degressiv abgeschrieben werden. Für die Jahre 2020 bis 2022 wurde als steuerliche Hilfsmaßnahme während der Coronakrise die degressive Abschreibung erneut ermöglicht. Mehr dazu findest Du weiter unten in der Erklärung.
Die geometrisch-degressive Abschreibung ist die Variante, die hauptsächlich zur degressiven Abschreibung verwendet wird. Die geometrisch-degressive Abschreibung zeichnet sich dadurch aus, dass der Abschreibungssatz konstant bleibt such dadurch eine mathematische, geometrische Reihe bildet.
Die Berechnung der geometrisch-degressiven Abschreibung lernst Du am schnellsten, durch ein kleines Anwendungsbeispiel.
Petra W. kauft für ihr Bauunternehmen einen neuen Lkw. Der Anschaffungswert liegt bei 60.000 €, die Nutzungsdauer liegt bei 5 Jahren. Der Restbuchwert liegt nach 5 Jahren bei 20.000 €.
In der obigen Tabelle hast Du bereits die möglichen Höchstsätze für den degressiven Abschreibungssatz gesehen. Nun benötigst Du noch die Formel, um den Abschreibungssatz für diesen spezifischen Fall zu ermitteln.
RW steht für den Restbuchwert, AW beschreibt den Anschaffungswert, n ist die Nutzungsdauer in Jahren.
Wenn Du nun den Abschreibungssatz ausrechnen möchtest, fügst Du die Eckdaten aus der Aufgabe in die Formel ein:
Jetzt kannst Du die Formel, für den Abschreibungsbetrag anwenden und einen Abschreibungsplan aufstellen.
Jahr | Abschreibungsbetrag | Restbuchwert |
1 | 60.000 × 0,1973 = 11.838 € | 48.162 € |
2 | 48.162 × 0,1973 = 9.502,36 € | 38.659,64 € |
3 | 38.659,64 × 0,1973, = 7.627,55 € | 31.032,09 € |
4 | 31.032,09 × 0,1973 = 6.122,63 € | 24.909,46 € |
5 | 24.909,46 × 0,1973 = 4.914,64 € | 19.994,82 € |
Die arithmetisch-degressive Abschreibung ist viel mehr eine Sonderform der degressiven Abschreibung. Bei der arithmetisch-degressiven Abschreibung fällt der Abschreibungsbetrag jährlich um den gleichen Betrag. Diesen nennt man auch Degressionsbetrag. Das bedeutet, die Differenz zwischen den Abschreibungsbeträgen ist konstant, sie bilden eine arithmetische Reihe.
Die Formel, um den Degressionsbetrag zu berechnen, lautet:
Schau Dir doch direkt ein Beispiel dazu an!
Josef M. kauft für seinen Malerbetrieb eine Farbmischmaschine für 200.000 €, die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Der Restwert der Maschine nach 5 Jahren liegt bei 80.000 €.
Für die arithmetisch-degressive Abschreibung musst Du zuerst den Degressionsbetrag berechnen. Hierfür teilst Du die Differenz aus Anschaffungskosten (200.000 €) und Restwert (80.000 €) durch die Summe der Nutzungsjahre (5 Jahre).
Im zweiten Schritt musst Du die jährlichen Abschreibungsbeträge ermitteln. Hierfür verwendest Du die folgende Formel, in die Du den Degressionsbetrag einträgst und ihn in umgekehrter Reihenfolge mit den Jahresziffern multiplizierst.
n steht für die Nutzdauer, t steht für die Periode bzw. das Jahr, für die der Abschreibungsbetrag berechnet wird.
Das wirkt vielleicht kompliziert, mit Blick auf die Tabelle siehst Du aber, dass es das nicht ist.
Jahr (t) | Abschreibungsbetrag | Restbuchwert |
0 | 200.000 € | |
1 | 8.000 x (5 – 1 + 1) = 40.000 € | 160.000 € |
2 | 8.000 x (5 – 2+ 1) = 32.000 € | 128.000 € |
3 | 8.000 x (5 – 3 + 1) = 24.000 € | 104.000 € |
4 | 8.000 x (5 – 4 + 1) = 16.000 € | 88.000 € |
5 | 8.000 x (5 – 5 + 1) = 8.000 € | 80.000 € |
Wie Du bereits gelernt hast, ist der Sinn einer Abschreibung, die Anschaffungskosten von abnutzbaren Vermögensgegenständen auf mehrere Zeiteinheiten zu verteilen. Damit wird der durch die Investition ausgelöste betriebliche Aufwand wirtschaftlich den Zeiträumen zugeordnet, in denen der Einsatz der Investition zu wirtschaftlichen Ergebnissen führt. Abnutzbare Anlagegegenstände sind auf ihre Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben. Im Steuerrecht spricht man hier von Absetzung für Abnutzung (AfA). Steuerrechtlich ist die Abschreibung in Paragraph 7 des Einkommensteuergesetzes normiert.
Planmäßige Abschreibungen sind obligatorisch. Planmäßig bedeutet, dass die jährlichen Abschreibungsbeträge im Voraus, also bei Abschreibungsbeginn in einem Abschreibungsplan festgelegt werden.
Seit dem 1. Januar 2011 war es nicht mehr zulässig, Vermögensgegenstände steuerrechtlich degressiv abzusetzen. Dies hat sich durch die Coronakrise verändert. Der Bundesrat verabschiedete das vierte Corona-Steuerhilfegesetz am 10. Juni 2022, dies machte die degressive Abschreibung rückwirkend für die Jahre 2020, 2021 und 2022 möglich. Betriebe haben nun die Wahl, ob Sie nun die degressive oder lineare Abschreibung nutzen.
Wichtig hierbei: Ein Wechsel von degressiver zu linearer Abschreibung ist möglich, von linearer Abschreibung zu degressiver allerdings nicht.
Jahr | Abschreibung p.a. | Restbuchwert | Abschreibung kumuliert | AfA-Methode |
2020 | 12.500 € | 37.500 € | 12.500 € | degressiv |
2021 | 9.375 € | 28.125 € | 21.875 € | degressiv |
2022 | 7.031 € | 21.094 € | 28.906 € | degressiv |
2023 | 5.273 € | 15.820 € | 34.180 € | degressiv |
2024 | 3.955 € | 11.865 € | 38.135 € | linear |
2025 | 3.955 € | 7.910 € | 42.090 € | linear |
2026 | 3.955 € | 3.955 € | 46.045 € | linear |
2027 | 3.955 € | 1 € | 50.000 € | linear |
Wegen der Coronakrise war für die Jahre 2020 bis 2022 die degressive Abschreibung wieder gestattet. Ob dies erneut verlängert wird, ist noch unklar.
Die degressive Abschreibung wird berechnet durch eine jährliche Abschreibung, basierend auf einem Prozentsatz, dessen Bemessungsgrundlage jährlich verringert wird.
Die durchschnittliche Nutzdauer für ein Auto beträgt 6 Jahre. Diese überträgt sich direkt auf die Abschreibungsdauer.
Während sich bei der linearen AfA der jährliche Betrag aus dem Quotienten aus Anschaffungskosten dividiert durch Nutzungsdauer errechnet und während der AfA-Periode gleich bleibt, bemisst sich der jährliche AfA-Betrag bei der degressiven AfA nach dem Restwert und der Rest-Nutzungsdauer.
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