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In diesem Artikel wirst du dich eingehend mit der Thematik der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, beschäftigen. Zunächst wird eine Definition und Erklärung geliefert und anhand von Beispielen aus der digitalen Wirtschaft erläutert. Im weiteren Verlauf werden die spezifischen Vor- und Nachteile dieser Rechtsform aufgezeigt, um ein umfassendes Verständnis der GbR Haftung und anderer wichtiger Aspekte zu ermöglichen. Abschließend werden die besonderen Merkmale der Rechtsform GbR praxisnah und detailliert erörtert.
Eine GbR ist eine Rechtsform, bei der mindestens zwei Personen gemeinschaftlich einen Zweck verfolgen, und ist in § 705 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Die GbR ist dabei die einfachste Form der Personengesellschaft. Sie erfordert keine formellen Gründungsverfahren und es gibt keine Mindestkapitalanforderungen.
Zum Beispiel: Zwei professionelle Fotografen könnten eine GbR gründen, um ein gemeinsames Studio zu betreiben. Sie könnten dabei ihre individuellen Fähigkeiten und Ressourcen einbringen und gemeinsame Kosten teilen.
Für viele Start-ups und Freiberufler ist die Möglichkeit der unkomplizierten Gründung und die geringen Gründungskosten ein großer Vorteil. Zudem erlaubt die GbR eine hohe Anpassungsfähigkeit an individuelle Gegebenheiten, da Gesetzgeber wenige Vorgaben macht. Die Haftung mit dem Privatvermögen stellt jedoch ein erhöhtes Risiko dar, das vor der Gründung sorgfältig bedacht werden sollte.
Ein Beispiel ist die Gründung einer GbR durch Web-Designer, die gemeinsam Online-Shops erstellen möchten. Diese könnten beispielsweise ihre individuellen Fähigkeiten in den Bereichen Grafikdesign, Backend-Entwicklung und UX-Design einbringen, um ein umfassendes Dienstleistungsangebot zu schaffen. Als GbR könnten sie Verträge abschließen und Rechnungen stellen, während sie gleichzeitig ihre Betriebskosten teilen.
Ein GbR-Vertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen den Gesellschaftern einer GbR. Dieser Vertrag regelt die internen Abläufe und Vereinbarungen der Gesellschaft. Er umfasst normalerweise Angaben zu Beteiligungsanteilen, Aufgabenverteilung, Entscheidungsfindungsprozessen, Gewinn- und Verlustverteilung sowie Regelungen zur Kündigung und zum Ausscheiden von Gesellschaftern.
Ein Grafikdesigner und ein Web-Entwickler könnten eine GbR gründen, um zusammen Websites zu erstellen und zu verkaufen. Sie könnten ihre unterschiedlichen Fähigkeiten einsetzen und ihre Ressourcen bündeln, um ein umfassendes Produkt anzubieten. Sie können die Abläufe und Struktur der GbR an ihre speziellen Bedürfnisse und Abläufe anpassen.
Die Haftung in der GbR ist unbeschränkt. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft geradestehen muss. Dies umfasst sowohl die Pflicht, gemeinsam gegenüber Dritten eingegangene Verbindlichkeiten zu erfüllen (Gesamtschuldnerschaft), als auch die Pflicht, allein gegenüber den anderen Gesellschaftern für die Erfüllung der eigenen Beitragsleistungen zu haften (Einzelhaftung).
Faktor | Definition |
Haftung | Risiko, dass ein Gesellschafter mit seinem privaten Vermögen für die Schulden der Gesellschaft haftet |
Gesetzliche Mindestvorgaben | Gibt es kaum, daher große Gestaltungsfreiheit |
Gewinn- und Verlustverteilung | In der Regel werden Gewinne und Verluste gemäß den Beteiligungsanteilen verteilt |
Eintragung ins Handelsregister | Nicht notwendig, weil die GbR keine Kaufmannseigenschaft besitzt |
In der Praxis ist die Haftung das größte Risiko einer GbR. Gerade bei hohen Schulden kann das Risiko für die Gesellschafter groß sein. Aber auch der administrative Aufwand wird oft unterschätzt. Obwohl die GbR einfacher zu gründen ist und weniger Formalitäten erfordert als andere Rechtsformen, bedeutet dies nicht, dass sie keine Verwaltung erfordert. Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse müssen immer noch erledigt werden.
In der GbR-Haftung haften alle Gesellschafter – ohne Begrenzung – miteinander für gemeinsame Schulden und Verbindlichkeiten. Diese sogenannte Gesamtschuldnerschaft ist in § 426 BGB geregelt.
Art der Haftung | Beschreibung |
Gesamtschuldnerschaft | Alle Gesellschafter haften gemeinsam für die Schulden der GbR. |
Einzelhaftung | Innerhalb der GbR wird die Haftung gemäß dem GbR-Vertrag verteilt. |
Haftung mit Privatvermögen | Alle Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen. |
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Rechtsform für Personengesellschaften, bei der mindestens zwei Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Sie ist in § 705 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und erfordert keine formellen Gründungsverfahren und keine Mindestkapitalanforderungen.
Merkmale GbR | Beschreibung |
Personengesellschaft | Mindestens zwei Personen verfolgen einen gemeinsamen Zweck. |
Gründung | Keine formellen Gründungsverfahren und keine Mindestkapitalanforderungen. |
Vermögensverhältnisse | Gemeinschaftliches Eigentum an Gesellschaftsvermögen. |
Auflösung | Aufteilung des Gesellschaftsvermögens nach Anteilen. |
Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Form der Personengesellschaft in Deutschland, bei der zwei oder mehr Personen sich vertraglich dazu verbinden, ein gemeinsames Geschäftsziel zu verfolgen. Es gibt keine Mindestkapitalanforderung und sie entsteht automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
GbR steht für Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ist eine Form der Personengesellschaft im deutschen Recht. Sie besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, die sich zusammengeschlossen haben, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen.
Eine GbR wird durch einen Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Gesellschaftern gegründet, die sich zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks verbinden. Es ist keine Eintragung ins Handelsregister notwendig. Die Gründung erfolgt in der Regel schriftlich, kann aber auch mündlich oder stillschweigend geschehen.
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