Zweitstudium – Alles, was wissen solltest!

Die Gründe für ein Zweitstudium sind verschieden: Veränderter Arbeitsmarkt, andere Interessen oder du möchtest dich beruflich einfach neu orientieren. Die Frage ist nun, was du hinsichtlich BAföG, Steuern oder Kindergeld beachten musst. All dies und mehr erfährst du in diesem Artikel.

Zweitstudium - Alles, was wissen solltest!, StudySmarter magazine

Zweitstudium Definition

Ein Zweitstudium ist ein zweites Studium, was auf ein erstes, abgeschlossenes Studium folgt.

 

Das heißt, das Erststudium muss erfolgreich abgeschlossen sein. Ein zweites Studium ist daher nicht:

  • Ein Wechsel in einen anderen Studiengang nachdem man das Erststudium abbricht (gilt dann wieder als Erststudium)
  • Ein weiterführendes Studium (z. B. ein Masterstudium nach einem abgeschlossenen Bachelor Studium)
  • Zwei parallel abgeschlossene Studiengänge

Zweitstudium Master

Bei einem Master gelten dieselben Regeln wie beim Bachelor. Als Zweitstudium im Master zählt:

  • Ein zweiter Masterstudiengang, nachdem du deinen ersten Masterstudiengang erfolgreich abgeschlossen hast
  • Ein weiterer Bachelorstudiengang, nachdem du deinen ersten Masterstudiengang erfolgreich abgeschlossen hast

Bereit für die Karriere deiner Träume?

Wir unterstützen dich auf deinem Weg mit Studysets von Experten, smarten Lernplänen und den richtigen Tipps & Tricks!

App kostenlos nutzen

BAföG & Kindergeld

Nachdem sich geklärt hat, ob dein Zweitstudium wirklich als solches zählt, gehen wir nun zu BAföG bzw. Kindergeld über.

BAföG Zweitstudium

Grundsätzlich werden nur Erstausbildungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) finanziell gefördert. Das heißt, du kannst nur für dein Erststudium Bafög erhalten, nicht für dein Zweitstudium.

Es gibt in Einzelfällen aber Ausnahmen.

Kindergeld Zweitstudium

Studierende bekommen generell bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Dies gilt auch, wenn sie ein Zweitstudium anfangen. Die einzige Regel ist: sie müssen unter 20 Wochenstunden bleiben, wenn sie nebenbei arbeiten.

 

Gebühren & Kosten

Ein Zweitstudium kostet in den meisten Bundesländern nicht mehr als ein Erststudium. Ausnahmen davon sind: Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz, die eine Gebühr von bis zu 650 € erheben.

Außerdem können Semesterbeiträge an privaten Hochschulen oder Universitäten höher sein.

Zweitstudium finanzieren

Auch wenn du in einem Zweitstudium kein Bafög erhältst, gibt es ein paar Möglichkeiten, dein Studium zu finanzieren.

Zweitstudium von der Steuer absetzen

Im Gegensatz zum Erststudium, kannst du bei deinem hierbei Werbungskosten/ Fortbildungskosten in voller Höhe von der Steuer absetzen. Dazu zählen z. B. Fahrtkosten oder Arbeitsmaterialien. Wir haben bereits einen ausführlichen Betrag zu Steuererklärungen für Studierende, klicke dafür hier.

Wichtig: Kosten, die du von den Steuern absetzen möchtest, müssen immer von dir selbst bezahlt werden. Zahlen deine Eltern also z. B. deine Studiengebühren, müssen sie über deinen Namen laufen.

Stipendium

Du kannst auch mittels Stipendium dein zweites Studium finanzieren. Jedoch werden Stipendien an Studenten und Studentinnen mit einem Zweitstudium nicht oft vergeben.

Wichtig: Achte auf eine schlüssige Begründung und betone deine Motivation für das neue Studium. Es muss herausstechen, dass es unbedingt notwendig für deine Kompetenzen ist. Lese dazu auch unseren Beitrag zum Bewerben auf Stipendien.

Andere Einkünfte

Du kannst natürlich auch nebenbei als Werkstudent oder Werkstudentin arbeiten oder einen 450 €-Nebenjob anfangen. In unserer Kategorie Finanztipps für Studierende findest du außerdem viele weitere Beiträge zu Finanzierungsmöglichkeiten, wie „Online Geld verdienen als Studierende“ oder Geld investieren.

Unser bester Lerntipp:

Über 90% der StudySmarter Nutzer berichten von besserer Selbstorganisation und Motivation!

App kostenlos nutzen

Fazit

Ein Zweitstudium kann dir neue Kompetenzen liefern und dich auf dem Arbeitsmarkt weiterbringen. Beachte jedoch, dass du kein BAföG mehr bekommst und deine Steuern absetzen kannst.

Zweitstudium: Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein Zweitstudium?

Ein Zweitstudium ist ein zweites Studium, was auf ein erstes, abgeschlossenes Studium folgt.

Zweitstudium Werbungskosten wo eintragen?

Werbungskosten kannst du in der Steuererklärung ab Zeile 31 eintragen.

Was kostet ein Zweitstudium in Deutschland?

Ein Zweitstudium kostet in den meisten Bundesländern nicht mehr als ein Erststudium. Ausnahmen davon sind: Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz, die eine Gebühr von bis zu 650 € erheben.

Wann lohnt sich ein Zweitstudium?

Beispielsweise, wenn du mehr Kenntnisse für deinen Job brauchst, einen Job in der Führungsebene willst, einen beruflichen Neuanfang möchtest oder du andere Interessen entwickelt hast.