Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Stats
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Gegründet
1994
Diplom (FH) Verwaltungswirt/in - Allg. Verwaltung an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Kurseinführung
Das Studium zum/zur Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) – Allgemeine Verwaltung an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gotha bereitet gezielt auf eine Tätigkeit im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des öffentlichen Sektors vor. Das dual angelegte Programm kombiniert wissenschaftliche Grundlagen mit praxisorientierten Ausbildungsabschnitten und vermittelt umfassende Kenntnisse in juristischen, wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Disziplinen.
- Abschluss: Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)
- Studiendauer: 6 Semester (3 Jahre)
- ECTS-Punkte: 120 ECTS
- Studienort: Gotha
- Studienformat: Wechsel zwischen theoretischem Unterricht an der Hochschule und praktischer Ausbildung in Behörden
- Zulassung: Einstellung als Beamter/Beamtin auf Widerruf durch eine thüringische Einstellungsbehörde
- Kosten: Keine Studiengebühren
Der modulare Lehrplan umfasst zentrale Themen wie Rechtsgrundlagen (u. a. Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Umweltrecht), Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften (z. B. Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaft, öffentliches Finanzwesen, Verwaltungsorganisation, Statistik, IT) sowie sozialwissenschaftliche Inhalte (Politikwissenschaft, Soziologie, Psychologie und Kommunikationstraining). Die Ausbildung fördert die Fähigkeit, rechtliche Regelungen anzuwenden, Verwaltungsentscheidungen zu treffen und komplexe Aufgaben eigenverantwortlich zu bearbeiten. Durch die enge Verzahnung von Theorie und Praxis erwerben Studierende sowohl fachliche als auch methodische und soziale Kompetenzen für den öffentlichen Dienst.
- Studienort: Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Gotha
- Praktische Ausbildungsorte: Vorwiegend Stadtverwaltung Erfurt und nachgeordnete Einrichtungen, mit Möglichkeiten in weiteren Behörden
Karriere & Jobaussichten für Verwaltungswirt/in - Allg. Verwaltung Absolventen von Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
Absolventen der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung im Studiengang Verwaltungswirt/in - Allgemeine Verwaltung profitieren von exzellenten Berufsaussichten. Dank der praxisorientierten Ausbildung finden sie schnell Anstellungen in verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung. Die Nachfrage nach qualifizierten Verwaltungsfachkräften ist bundesweit hoch, insbesondere in Thüringen.
- Typische Einstiegspositionen:
- Sachbearbeiter/in in kommunalen Verwaltungen
- Verwaltungsfachangestellte/r in Landesbehörden
- Referent/in in Ministerien
- Verwaltungsleiter/in in öffentlichen Einrichtungen
Gehaltsperspektiven & Entwicklung:
- Durchschnittliches Einstiegsgehalt: ca. 2.700 € bis 3.200 € brutto pro Monat Quelle
- Mit Berufserfahrung: Anstieg auf 3.800 € bis 4.600 € brutto pro Monat Quelle
- Langfristige Gehaltsentwicklung: Bis zu 5.900 € brutto pro Monat in höheren Besoldungsgruppen Quelle
Aktuelle Arbeitsmarktindikatoren:
- Hohe Nachfrage nach Verwaltungsfachkräften im öffentlichen Dienst
- Besonders in Thüringen zahlreiche offene Stellen in kommunalen und Landesbehörden
- Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung führt zu attraktiven Karrierechancen
Das duale Studium an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung kombiniert theoretische Kenntnisse mit praktischer Erfahrung, was Absolventen einen schnellen Berufseinstieg und zügige Karriereentwicklung ermöglicht.
Mehr sehenStudiengebühren und finanzielle Unterstützung für Verwaltungswirt/in - Allg. Verwaltung an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
Im dualen Studiengang Verwaltungswirt/in – Allgemeine Verwaltung an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung profitieren Studierende von einem besonders günstigen Kostenmodell: Die Studiengebühren für den Verwaltungswirt/in - Allg. Verwaltung an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung sind 0 €/Monat monatlich. Es fallen keine klassischen Studiengebühren an, da die Studierenden als Beamtenanwärter/innen eingestellt werden und während des gesamten Studiums eine monatliche Besoldung erhalten. Lediglich ein Semesterbeitrag ist zu entrichten, dessen genaue Höhe in den Immatrikulationsunterlagen ausgewiesen wird. Für internationale Studierende ist zu beachten, dass die Zulassung in der Regel auf deutsche oder EU-Bürger/innen beschränkt ist, da das Studium auf eine spätere Tätigkeit im öffentlichen Dienst vorbereitet. Die Lebenshaltungskosten in Gotha, dem Studienort, liegen durchschnittlich bei etwa 700–900 € pro Monat, wobei Einzelzimmer im Wohnheim bereits ab ca. 265 € monatlich verfügbar sind.
Die Finanzierung des Studiums ist durch die monatliche Besoldung weitgehend gesichert. Dennoch gibt es ergänzende Fördermöglichkeiten, die für Studierende in Frage kommen können:
- BAföG & Kindergeld: Anspruch auf Kindergeld besteht in der Regel bis zum 25. Lebensjahr; BAföG ist aufgrund der Besoldung meist nicht relevant.
- Stipendien (z.B. Deutschlandstipendium): In Ausnahmefällen können leistungsorientierte Stipendien beantragt werden, wobei die finanzielle Förderung durch das Beamtenverhältnis meist Vorrang hat.
- Studienkredite: Aufgrund der sicheren Besoldung sind Studienkredite in der Regel nicht erforderlich.
- Teilzeitstudium & Nebenjobs: Das duale Studium ist sehr zeitintensiv, daher sind Nebenjobs kaum möglich oder notwendig.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Kosten für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fahrtkosten können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

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Verwaltungswirt/in - Allg. Verwaltung an Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Zulassungsvoraussetzungen
Der duale Studiengang zum/zur Verwaltungswirt/in in der Allgemeinen Verwaltung an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (VFHS) richtet sich an Bewerber/innen für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Das Studium dauert drei Jahre und kombiniert theoretische Phasen an der VFHS in Gotha mit praktischen Abschnitten in verschiedenen Verwaltungsbehörden. Während des Studiums sind die Studierenden Beamte auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. ([karriere.thueringen.de](https://karriere.thueringen.de/unsere-geschaeftsbereiche/thueringer-ministerium-fuer-inneres-und-kommunales/thueringer-fachhochschule-fuer-oeffentliche-verwaltung?utm_source=openai))
- Schulabschluss: Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife mit mindestens befriedigenden Leistungen (Gesamtdurchschnitt 3,0 im Notensystem 1-6). ([tlf.thueringen.de](https://tlf.thueringen.de/stellenangebote/ausbildung?utm_source=openai))
- Fachliche Eignung: Erfolgreiches Absolvieren eines Eignungstests und eines Vorstellungsgesprächs. ([tlf.thueringen.de](https://tlf.thueringen.de/stellenangebote/ausbildung?utm_source=openai))
- Beamtenrechtliche Voraussetzungen: Erfüllung der Anforderungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis gemäß § 8 Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit § 7 Beamtenstatusgesetz. ([tlf.thueringen.de](https://tlf.thueringen.de/stellenangebote/ausbildung?utm_source=openai))
- Bewerbungsverfahren: Bewerbung erfolgt online bei einer Thüringer Einstellungsbehörde der Kommunalverwaltung, dem Landesverwaltungsamt oder dem Thüringer Finanzministerium. ([bildungszentrum.thueringen.de](https://bildungszentrum.thueringen.de/thueringer-fachhochschule-fuer-oeffentliche-verwaltung?utm_source=openai))
- Studienbeginn: In der Regel zum 1. September eines ungeraden Jahres. ([tlf.thueringen.de](https://tlf.thueringen.de/stellenangebote/ausbildung?utm_source=openai))
- Unterlagen: Lebenslauf, aktuelles Zeugnis, Nachweise über absolvierte Praktika oder relevante Berufserfahrung.
Für internationale Bewerber/innen gelten zusätzlich folgende Anforderungen:
- Sprachkenntnisse: Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau (z. B. TestDaF 4×3, telc B2, Goethe B2).
- Gleichwertigkeit des Schulabschlusses: Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses als gleichwertig zur deutschen Hochschulzugangsberechtigung.
- Visum: Bei Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit ist ein gültiges Visum erforderlich; die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Anforderungen je nach Einstellungsbehörde variieren können. Es wird empfohlen, sich direkt bei der jeweiligen Behörde über spezifische Zulassungsvoraussetzungen zu informieren.
Das sagen Studenten über die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
"Die Thüringer FHöV bietet eine praxisnahe Ausbildung mit kompetenten Dozenten. Der Fokus auf öffentliche Verwaltung ist sehr spezialisiert und hilfreich für die Karriere."
"Gutes Studium mit starkem Praxisbezug. Manchmal etwas bürokratisch, aber die Dozenten sind engagiert und die Lernatmosphäre angenehm."
"Die FHöV Gotha bietet eine solide Ausbildung für den öffentlichen Dienst. Verbesserungspotenzial sehe ich bei der Digitalisierung einiger Prozesse."
Studiengänge
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FAQs
Als internationale/r Bewerber/in bewirbst du dich nicht direkt bei der Fachhochschule, sondern bei einer Einstellungsbehörde des Freistaates Thüringen (z.B. Kommunalverwaltung oder Landesverwaltungsamt). Nach erfolgreichem Auswahlverfahren wirst du für das duale Studium zugelassen. Informiere dich frühzeitig auf den Webseiten der jeweiligen Behörden über den genauen Ablauf.
Du benötigst in der Regel die (Fach-)Hochschulreife, Nachweise über deine Staatsangehörigkeit (EU oder Deutschland), einen Lebenslauf, Zeugnisse und ggf. Nachweise über Deutschkenntnisse. Die genauen Unterlagen können je nach Einstellungsbehörde variieren – prüfe daher die Anforderungen auf der jeweiligen Website.
Die Bewerbungsfristen unterscheiden sich je nach Einstellungsbehörde. Es ist wichtig, dich frühzeitig bei den Behörden oder auf der offiziellen Website der Thüringer VFHS über die aktuellen Fristen zu informieren. So verpasst du keine wichtigen Termine für deine Bewerbung.
Als EU-Bürger/in kannst du dich bewerben, wenn du die (Fach-)Hochschulreife besitzt. Abschlüsse aus dem Ausland müssen in Deutschland anerkannt werden. Informiere dich über die Anerkennung deines Abschlusses und reiche ggf. beglaubigte Übersetzungen ein. Für Nicht-EU-Bürger/innen ist eine Bewerbung meist nicht möglich.
Die Auswahl erfolgt durch die Einstellungsbehörde und umfasst meist ein Auswahlverfahren mit Tests und Gesprächen. Du musst Zeugnisse, Lebenslauf, Nachweis der Staatsangehörigkeit und ggf. Sprachnachweise einreichen. Die genauen Dokumente und Abläufe findest du auf den Webseiten der jeweiligen Behörden.