Allgemeine Geschäftsbedingungen

StudySmarter GmbH, Brienner Straße 59, 80333 München
“StudySmarter“
Stand: 01.06.2021
§ 1 Geltung der Bedingungen
1.1 Die Leistungen und Angebote der StudySmarter GmbH – im Folgenden StudySmarter genannt – für die Ansprache von Studierenden und Schüler*innen auf der StudySmarter Lernplattform werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht die (Individual-) Einzelverträge abweichende Regelungen enthalten.
Für die nicht-digitale Ansprache von Studierenden und Schüler*innen im Rahmen von z.B. Hackathons gelten die Geschäftsbedingungen sinngemäß.
1.3 Die im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zum vertraglichen Bestandteil der jeweiligen (Individual-)Einzelverträge, die StudySmarter mit den jeweiligen Vertragspartnern abschließt.
1.4 Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erkennt StudySmarter nur an, wenn seitens StudySmarter ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt wird.
1.5 StudySmarter ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, zu überarbeiten oder zu ergänzen.
1.6 Mit Vertragsunterzeichnung hat der Vertragspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der StudySmarter zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss
2.1 Angebote seitens StudySmarter sind stets freibleibend.
2.2 Der Adressat des Angebots verpflichtet sich, das ihm unterbreitete Angebot vertraulich zu behandeln und ohne schriftliche Genehmigung von StudySmarter nicht an Dritte weiterzugeben. Eine nicht von StudySmarter genehmigte Herausgabe des Angebots an unbefugte Dritte sowie an Mitbewerber StudySmarter ist dem Adressaten strengstens untersagt und wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung seitens StudySmarter rechtlich geahndet.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit der Annahme seitens StudySmarter durch eine schriftliche Vertragsbestätigung oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
2.4 Vereinbaren die Parteien schriftlich von dem eben beschriebenen Zustandekommen des Vertrages im (Individual-)Einzelvertrag eine abweichende Regelung, so soll diese abweichende Regelung Anwendung finden.
2.5 StudySmarter ist berechtigt, sich dritter Dienstleister mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu bedienen.

§ 3 Preise, Zahlungsmodalitäten
3.1 Maßgebend sind die in den (Individual-)Einzelverträgen genannten Preise zzgl. der z.Z. geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Preise, sollten diese in den (Individual-)Einzelverträgen nicht ausdrücklich fest vereinbart sein, werden zum Tag der Leistung gültigen Mediapreise von StudySmarter berechnet zuzüglich der z.Z. geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.3 StudySmarter behält sich das Recht vor, vereinbarte, bekannt gegebene oder offerierte Preise und Tarife entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages oder Bekanntgabe der Preise und Tarife, Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preissteigerungen bei Drittunternehmen, derer sich StudySmarter bei Vertragsausführung bedient, eintreten.
3.4 Preisänderungen wird StudySmarter dem Vertragspartner schriftlich ankündigen.
3.5 Die Fälligkeit der zu leistenden Zahlungen bestimmt sich nach dem in dem jeweiligen (Individual-)Einzelvertrag angegebenen Zahlungstermin.
3.6 Sollte kein Zahlungstermin in dem (Individual-)Einzelvertrag bestimmt sein, so wird das vereinbarte Entgelt 2 Wochen vor Kampagnenstart fällig. Zu diesem Termin erfolgt auch die Rechnungslegung.
3.7 StudySmarter behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen und alle Forderungen StudySmarter gegen den jeweiligen Vertragspartner werden sofort fällig, wenn die Zahlungstermine und -fristen seitens des Vertragspartners nicht eingehalten werden oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners eintritt.
3.8 Akzeptiert wird grundsätzlich als Zahlungsmodalität die Banküberweisung. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung haben ausschließlich auf die auf der Rechnung angegebene Konten zu erfolgen. Maßgebend ist das Datum der Wertstellung der Zahlung auf dem Konto von StudySmarter. In Ausnahmefällen, die allein von StudySmarter bestimmt werden können, akzeptiert StudySmarter auch eine Barzahlung.

§ 4 (Mitwirkungs-)Pflicht des Vertragspartners
4.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, für den Fall, dass die Vertragsausführung von seiner Mitwirkung abhängig ist, wie z. B. das rechtzeitige und vollständige zur Verfügung stellen geeigneter Werbeinhalte, diese unaufgefordert, rechtzeitig und vollständig vorzunehmen. Andernfalls ist StudySmarter berechtigt, die Ausführung der Vertragsleistung nach ihrer Wahl bis zum nächstmöglichen freien Ausführungszeitraum zu verschieben.
4.2 Der Vertragspartner hat für eventuell entstehende weitere Zusatzkosten, insbesondere im Fall der verspäteten Mitwirkung, aufzukommen.
4.3 Der Vertragspartner hat StudySmarter die notwendigen Informationen über alle sonstigen in seiner Sphäre liegenden Vorgaben zu erteilen.
4.4 Die öffentlich-rechtliche Körperschaft hat ein grundsätzliches Veto- bzw. Einspruchsrecht hinsichtlich aller Werbeinhalte.
4.5 StudySmarter unterliegt keiner Prüfungspflicht bezüglich der zur Verfügung gestellten Werbeinhalte im Hinblick
auf die unter § 4 Nr. 4.6 aufgeführten Inhalte,
und auf eine Verletzung von Urheber- und/oder Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter.
4.6 Der Vertragspartner versichert, dass die zur Verfügung gestellten Werbeinhalte keine strafrechtlich relevante, jugendgefährdende, pornographische, insbesondere frauen- und männerfeindliche Motive, rechtswidrige, diskriminierende, politische oder gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte enthalten oder gewerbliche Schutzrechte, Urheber- und/oder Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
4.7 Bei einem Verstoß gegen Nr. 4.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der jeweilige Vertragspartner, StudySmarter von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Forderungen Dritter freizustellen.
4.8 StudySmarter ist berechtigt, soweit sie Verstöße vor Vertragsausführung gegen die vorgenannten Vorgaben feststellt, den Vertragspartner zur Überlassung rechtmäßigen Materials zu verpflichten. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach, ist StudySmarter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Vertragspartner hat StudySmarter in diesem Falle alle bis dahin entstandene Kosten zu ersetzen.
4.9 Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von StudySmarter wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.10 Soweit erforderlich hat der Vertragspartner Zustimmungen Dritter beizubringen.

§ 5 Zur Verfügung stellen der Werbeinhalte
5.1 Der jeweilige Vertragspartner stellt StudySmarter grundsätzlich zur Vertragsausführung kostenlos die Werbeinhalte rechtzeitig zu dem im jeweiligen (Individual-)Einzelvertrag bestimmten Termin zur Verfügung.
5.2 Weisen die Werbeinhalte die in § 4 Nr. 4.6 aufgeführten, nicht gestatteten Inhalte auf oder werden die Werbeinhalte von der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, aufgrund der Wahrung universitärer Interessen oder aufgrund ihres allgemeinen Veto- bzw. Einspruchsrechts, beanstandet oder untersagt, werden die zur Verfügung gestellten Werbeinhalte von StudySmarter nicht ausgestrahlt.
5.3 Treffen die Werbeinhalte verspätet bei StudySmarter ein, trägt der Vertragspartner in diesem Fall das volle vertraglich vereinbarte Entgelt, insbesondere die aus der Verspätung resultierenden Mehrkosten. StudySmarter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

§ 6 Zahlungsverzug
6.1 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners gefährdet, so kann studySmarter Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht gesendete Werbeinhalte zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.
6.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist StudySmarter berechtigt, für jede schriftliche Mahnung pauschal Mahnkosten in Höhe von 10,00 € geltend zu machen. Verzugszinsen berechnet die StudySmarter je nach Rechtsstellung des Vertragspartners mit 5 oder 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn StudySmarter eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist oder wenn der Vertragspartner eine geringere Belastung nachweist.
6.3 Bei weiterer Säumnis des Vertragspartners ist StudySmarter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den durch die Kündigung bzw. Nichterfüllung entstandenen Schaden vom Vertragspartner ersetzt zu verlangen.
6.4 Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens durch StudySmarter wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
6.5 StudySmarter ist berechtigt, bei Ablauf des Fälligkeitsdatums und weiterem Zahlungsverzug ohne weitere Mitteilung die Ausspielung bzw. Veröffentlichung der Werbeinhalte auf den Medien einzustellen bzw. die Werbeinhalte auf den Medien zu löschen.

§ 7 Aufrechnung, Abtretung
7.1 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von StudySmarter nicht anerkannter Gegenansprüche des Vertragspartners nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
7.2 Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7.3 Das mit StudySmarter begründete Vertragsverhältnis oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis können nur mit schriftlicher Zustimmung von StudySmarter vom Vertragspartner auf Dritte übertragen werden.

§ 8 Unmöglichkeit/Gewährleistung, höhere Gewalt
8.1 Sollte die Ausführung der Vertragsleistungen während der vertraglich vorgesehenen Laufzeit aufgrund eines vom Vertragspartner zu vertretenden Umstandes unmöglich werden, so hat dieser die gesamte Vertragssumme zu zahlen.
8.2 Mängelrügen, die die Vertragsleistungen von StudySmarter betreffen, können nur während der Dauer des (Individual-)Einzelvertrages schriftlich an die Adresse von StudySmarter, Brienner Str. 59, 80333 München geltend gemacht werden.
Geringfügige Abweichungen von den gebuchten Ausspielungen der Werbeinhalte auf den Medien gehen zulasten des Vertragspartners.
8.3 Höhere Gewalt, wie z. B. Streik, Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse (Stürme, Kälte- und Regenperioden etc.), Pandemien etc., berechtigen StudySmarter zur Aussetzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und Verschiebung der Ausspielungen der Werbeinhalte bis zum Ende der höheren Gewalt/des außerordentlichen Ereignisses bzw. auf einen Zeitpunkt an dem die Ausspielung der Werbeinhalte wieder möglich ist.

§ 9 Haftung
9.1 StudySmarter behält sich das Recht vor, die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Werbeinhalte nicht in Umlauf zu bringen, wenn diese, entgegen der Vertragsvereinbarung, strafrechtlich relevante, jugendgefährdende, pornographische, insbesondere frauen- und männerfeindliche Motive, rechtswidrige, diskriminierende, politische und gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte enthalten, oder Urheber- und/oder Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen oder die öffentlich-rechtliche Körperschaft von ihrem allgemeinen Veto- bzw. Einspruchsrechts Gebrauch macht oder ihre universitären Interessen nicht gewahrt sieht. Die in § 4 Nr. 4.8 genannten Rechte von StudySmarter bleiben davon unberührt.
9.2 Die Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen.
9.3 Der Vertragspartner hat auf die gebuchten Medien kein garantiertes Recht. Sollten die gebuchten Medien bzw. deren Fläche aus Gründen, die die StudySmarter nicht zu vertreten hat, insbesondere wenn die öffentlich-rechtliche Körperschaft oder die zuständige Behörde Baumaßnahmen an den gebuchten Flächen durchführt oder die öffentlich-rechtliche Körperschaft vorrangige Rechte an den Flächen hat, nicht verfügbar sein oder werden, ist StudySmarter bemüht dem Vertragspartner zumutbare vorhandene Ersatzflächen zur Verfügung zu stellen. Sollten keine zumutbaren Ersatzflächen vorhanden sein, räumt StudySmarter dem Vertragspartner das Recht ein, vom Vertrag zurückzutreten. Für genutzte Werbezeiträume bleibt der Vertragspartner zur Zahlung des entsprechenden Entgeltes weiterhin verpflichtet.
9.4 StudySmarter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die öffentlich-rechtliche Körperschaft oder die zuständige Behörde, zur Wahrung der universitären Interessen oder im Rahmen ihres allgemeinen Veto- und Einspruchsrechts, die Vertragsleistungen untersagt. In einem solchen Fall wird StudySmarter vom Vertragspartner bereits gezahltes Vertragsentgelt, für noch nicht genutzte Werbezeiträume bzw. Ausstrahlungszeiten, unverzüglich wieder an den Vertragspartner überweisen.
9.5 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Produktionskosten der Werbeinhalte oder Ersatzansprüche gegen StudySmarter geltend zu machen, wenn
9.5.1 die öffentlich-rechtliche Körperschaft oder die zuständige Behörde, zur Wahrung der universitären Interessen oder im Rahmen ihres allgemeinen Veto- und Einspruchsrechte, die Werbeinhalte untersagt,
9.5.2 die öffentlich-rechtliche Körperschaft bestimmte Werbeinhalte, die gegen § 4 Nr. 4.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, zur Wahrung universitärer Interessen untersagt;
9.5.3 StudySmarter die Erfüllung des Vertrages aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist.
9.6 Der Vertragspartner sichert StudySmarter gegenüber zu, dass er für die Nutzung, Weitergabe und Verbreitung/Veröffentlichung aller zur Verfügung gestellten Werbeinhalte uneingeschränkt berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.
9.7 Der Vertragspartner haftet ferner dafür, dass durch die Werbeinhalte keine gewerblichen Schutzrechte, Urheber- und/oder Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Wird StudySmarter von Dritten wegen Verletzung von Rechten in Anspruch genommen, stellt der Vertragspartner StudySmarter von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Forderungen frei.
9.8 StudySmarter und die von ihr eingesetzten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften grundsätzlich uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Liegt kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, haftet StudySmarter und die von ihr eingesetzten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, bis zu einer maximalen Haftungssumme in Höhe des vertraglich vereinbarten Entgelts.
9.9 Eine weitergehende Haftung von StudySmarter und der von ihr eingesetzten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere für Schäden, die nicht an den zur Verfügung gestellten Werbeinhalten/Spots selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
9.10 Der Vertragspartner kann nachweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung höher entstanden ist.
9.11 Höhere Gewalt, wie Streik, Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse (Stürme, Kälte- und Regenperioden etc.), Pandemien etc., entbinden StudySmarter von jedweder Haftung.

§ 10 Laufzeit und Kündigung
10.1 StudySmarter hat das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
10.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
10.2.1 bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages,
10.2.2 wenn der Vertragspartner mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug kommt,
10.2.3 der Vertragspartner zahlungsunfähig wird oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen wird.
10.3 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.4. Die Laufzeit eines Einzelvertrages beträgt in der Regel 12 Monate ab dem Tag der Freischaltung des Materials (nachfolgend Erstlaufzeit genannt), sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart. Wird der Vertrag nicht mindestens vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. eines Verlängerungszeitraums gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr bzw. den vereinbarten Zeitraum der Erstlaufzeit. Eine kostenfrei angebotener Profilbereich oder Kampagne auf StudySmarter kann jederzeit gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart.

10.5. Eine ordentliche Kündigung wird bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon jedoch unberührt. Ein wichtiger Grund im Sinne dieses Vertrages liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz wiederholter Fristsetzung die Zahlungen der vertraglich vereinbarten Vergütung verweigert und/oder nicht rechtzeitig leistet
10.6. Jede Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.

§ 11 Konkurrenzausschluss
Der Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

§ 12 Belegbilder
Der Vertragspartner erhält von von StudySmarter bis zum Ende des gebuchten Werbezeitraumes ein Reporting.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
13.2 Als allgemeiner Gerichtsstand wird München vereinbart, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

§ 14 Wirksamkeit, Datenschutz
14.1 Im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages, werden die nötigen Daten des Vertragspartners zur Rechnungslegung gespeichert, geändert und/oder gelöscht und bei Notwendigkeit an Dritte übermittelt. Der Vertragspartner erklärt sich mit dieser Vorgangsweise einverstanden.
14.2 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch StudySmarter. Auch die Abweichung von diesem Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform.

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so bleiben alle anderen Regelungen im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.