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Strafrecht III
Gebäude
durch Wände und Dach begrenztes, mit dem Erdboden fest verbundenes Bauwerk, das den Zutritt gestattet und Unbefugte fernhalten soll
Strafrecht III
falscher Schlüssel
zur Tatzeit nicht oder nicht mehr zum Öffnen bestimmt
Strafrecht III
Zueignung
= (positiv) Aneignung und (negativ) Enteignung (hM)
Strafrecht III
umschlossen
= beschränkter Zutritt und Ausschlusswille
Strafrecht III
Einbrechen
das gewaltsame, nicht notwendig substanzverletzende Öffnen einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung
Strafrecht III
Einsteigen
das Hineingelangen durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung unter Überwindung von Hindernissen
Strafrecht III
Gewahrsamsverlust
Aufgabe/Verlust der tatsächlichen Sachherrschaft
• verlorene Sachen (dh unbekannt, wo) - außerhalb räumlich abgegrenzter Sphäre: gewahrsamslos aber nicht herrenlos (zB im Wald, am Strand) § 246
- innerhalb fremder Gewahrsamssphäre: Gewahrsam endete, neuer Gewahrsam des Sphäreninhabers entstanden (zB Bahn, Kaufhaus, Uni) § 242
• vergessene Sachen (dh bekannt, wo)
- außerhalb räumlich abgegrenzter Sphäre: Gewahrsam besteht fort (zB auf einer Parkbank vergessener Schirm) § 242
- innerhalb fremder Gewahrsamssphäre: Gewahrsam besteht fort, Mitgewahrsam des Sphäreninhabers ist entstanden (zB im Hörsaal, im Zugabteil) § 242
Strafrecht III
Zueignungsabsicht
die Absicht, die Sache sich selbst oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen
Strafrecht III
Was passiert wenn der Rückgabewille zwar bestand aber währenddessen nicht mehr besteht
§ 242 (-), § 246 (+)
Strafrecht III
umschlossener Raum
jedes Raumgebilde, das zum Betreten durch Menschen bestimmt und mit Vorrichtungen versehen ist, die das Eindringen von Unbefugten abwehren oder zumindest nicht unerheblich erschweren sollen
Strafrecht III
Was sind Sachen ?
Sachen sind alle körperlichen Gegenstände
Strafrecht III
anderes Werkzeug
ein nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmtes Werkzeug, das den Verschlussmechanismus in Gang setzt
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