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Argumente für und gegen Drittwiderspruchsklage statt § 805 ZPO bei Sicherungseigentum`
(-) InsO und rein wirtschaftliche Betrachtungsweise
(+) BGB kennt kein Eigentum zweiter Klasse, es ist nicht gerechtfertigt, einem Eigentümer einen bestimmten Verwertungsweg aufzudrängen
Vorbehaltseigentum als ein die Veräußerung hinderndes Recht?
h.M. (+). Arg: Würde man dem Vorbehaltseigentümer trotz seines Volleigentums nur die
Klage auf vorzugsweise Befriedigung gemäß § 805 ZPO zubilligen, so wäre sein Eigentum
nicht hinreichend geschützt.
Allerdings kann der
Vollstreckungsgläubiger das Widerspruchsrecht des Vorbehaltseigentümers dadurch beseitigen,
dass er auf die Kausalforderung des Vorbehaltseigentümers gegen den Vollstreckungsschuldner
als Dritter nach § 267 BGB leistet.
Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen
I. Vollstreckungstitel
= Entscheidungen und beurkundete Erklärungen, aus denen durch Gesetz die Zwangsvollstreckung zugelassen ist
II. Vollstreckungsklausel
bezeugen Bestehen und Vollstreckungsreife des Titels, Inhalt: § 725 ZPO, Klausel lässt vollstreckbare Ausfertigung des Titels entstehen, § 724 ZPO
III. Zustellung
Notwendig gem. § 750, ist die letzte Warnung für den Schuldner vor dem drohenden Vollstreckungsakt als eingriff in seine Privatssphäre
IV. Antrag des Gläubigers
Organe der Zwangsvollstreckung
Gerichtsvollzieher, diesem grundsätzlich die ZV überlassen, soweit sie nicht dem Gericht zugewiesen ist, § 753 I
Vollstreckungsgericht = Amtsgericht, § 764 I, II
Grundbuchamt --> Eintragung von Zwangshypotheken, §§ 866, 867 ZPO, 13 GBO
Prozessgericht --> zuständig für Handlungsvollstreckungen, §§ 887, 888 und Abnahme eidesstaatlicher Versicherungen, § 889 ZPO
Wonach bestimmt sich Art der Zwangsvollstreckung? Wie untergliedert sich weiterhin die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen?
Vollstreckungsgrund und Vollstreckungsgegner
I. Welche Art von Anspruch?
II. In welchen Vermögensgegenstand?
Geldforderungen:
Bewegliches Vermögen §§ 803 ff.
Körperliche Sachen §§ 808 ff.
Forderungen §§ 828 ff.
Herausgabeansprüche §§ 846 ff
Sonstige Vermögensrechte §§ 857 ff
Unbewegliches Vermögen §§ 864 ff
Welche anderen Vollstreckungsgründe kommen abgesehen von "Geldforderungen" noch in Betracht?
Wegen Ansprüchen auf
Herausgabe und Leistung von Sachen §§ 883- 886
Vertretbare und unvertretbare Handlungen, §§ 887-888
Unterlassungen, § 890
Abgabe eines Willenserklärung bzw. eidesstaatlichen Versicherung, §§ 894 - 898
Welche Arten von Vollstreckungstiteln gibt es?
§ 704 I Endurteile (rechtskräftige § 704 I Alt.1 und vorläufig vollstreckbare §§ 704, 408 ff.)
§ 794 I Nr. 1 Vergleich
§ 794 I Nr. .... (Kostenfestsetzungsbeschluss, Vollstreckungsbescheid, vollstreckbare Urkunden)
Arrest, § 928
einstweilige Verfügungen, §§ 936, 928
Wann sind Vollstreckungsklauseln entbehrlich
Kostenfeststellungsbeschluss, § 795a i.V.m. § 105
Vollstreckungsbescheiden, § 796,
Arrest § 929 I und einstweilige Verfügung
Inhalt und Ablauf der Zustellung
Grds. ist allein der Titel zuzustellen, und § 750 I
Ablauf der Zustellung: Bei Parteizustellung nach den §§ 191 ff.
Von Amts wegen gem. §§ 166 ff.
Adressat ist der Schuldner, bei Geschäftsunfähigkeit der gesetzliche Vertreter, § 170 I, falls Prozessbevollmächtigter bestellt ist, muss an diesen zugestellt werden
Fehlerfolgen bei der Zustellung
Bei einem Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften --> Unwirksamkeit der Zustellung
Aber eventuell Heilung nach § 189 oder nachträglicher Verzicht auf die Zustellung hM
Rechtsmittel bei Unwirksamkeit: Erinnerung nach § 766
Welche Sonderformen von Klausel gibt es? Wann sind diese notwendig?
Wie kann sich der Schuldner wehren bei 1) formellen oder materiellen Einwendungen gegen Klauselerteilung
2) bei materiellen Einwendungen gegen die titulierte Forderung
Titelergänzende Klauseln
- falls ZV vom Eintritt Bedingung/Befristung abhängig ist, §§ 726 I, 751
Titelübertragende Klauseln
notwendig, falls Anspruch feststeht, aber Schuldner oder Gläubiger gewechselt haben, §§ 727, 728, 729, 742, 744, 745 BGB
§ 727 BGB klausurrelevant, wenn ZV noch nicht begonnen hat, der Erbfall aber eingetreten ist
1) Klauselerinnerung § 732
2) Klauselgegenklage § 768
Wann ist die Zustellung entbehrlich? Welchen Inhalt hat sie (grundsätzlich)?
Einstweiligen Verfügung oder Arrest (§§ 936, 929 III 1) wegen Eilbedürftigkeit
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