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ZUSATZFALL 2/3
Kann ein Teil von Sachmehrheiten übereignet werden?
Problem ist hier die Bestimmtheit => Es kann bspw. nicht „die Hälfte“ übereignet werden
Es muss genau bestimmt sein, was der Teil, der übereignet wird, umfasst (Bestimmtheitsgrundsatz)
FALL 2
Definiere das Abhandenkommen iSd § 935 BGB.
Unfreiwilliger Verlust des unmittelbaren Besitzes beim Eigentümer oder bei demjenigen, dem es der Eigentümer überlassen hat.
Merke: sonst reicht immer der mittelbare Besitz
FALL 3
Was ist eine Sicherungsübereignung?
Vertrag, durch den ein Schuldner seinem Gläubiger zur Sicherung einer Schuld das Eigentum an einer beweglichen Sache oder Sachgesamtheit im Wege eines Besitzkonstituts (§ 930 BGB) übereignet.
Für § 930 reicht aus, dass ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Sicherungsgeber Besitzer bleibt => Sicherungsvertrag
FALL 2
Was sind Wertpapiere, welche Arten gibt es und wie werden sie (Inhaberpapiere iSd § 793 BGB) übereignet?
Wertpapier = verbrieft Recht (zB Aktien)
Wertpapiere müssen abgegrenzt werden zum sog. Legitimationspapier (zB Sparbuch)
Unterscheide zwischen:
1. Inhaberpapiere
2. Rektapapiere (bspw. Hypothek)
3. Orderpapiere
FALL 3
Genügt ein bloßer Sicherungsvertrag, um ein Besitzmittlungsverhältnis zu begründen?
Nach hM ja, da er idR die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien hinreichend konkretisiert
Jedenfalls (+), wenn mehr vorliegt als die bloße Vereinbarung, dass der Schuldner künftig für den Gläubiger besitzen solle
FALL 3
Welche Arten von Darlehen gibt es?
Geld
Sachdarlehen
FALL 2
Wenn einmal Einigung erklärt wurde, dann ist auch Einigsein im ZP der Übergabe anzunehmen, es sei denn, die Einigung wurde widerrufen. Bis wann kann die Einigungserklärung widerrufen werden?
Grundsätzlich kann man WE widerrufen bis zum Zugang, § 130 I 2 BGB.
Beachte hier § 873 II, § 956 I 2 BGB e contrario: Hieraus ergibt sich, dass die dingliche Einigung (über § 130 I 2 BGB hinaus) immer frei widerruflich ist bis zum Eigentumserwerb
FALL 3
Welche Fallkonstellationen gibt es bei der Sicherungsübereignung und was haben sie zur Folge?
1. Sicherungsgeber zahlt Darlehen zurück
2. Sicherungsgeber zahlt nicht
FALL 3
Wie erfolgt die Verwertung des Sicherungsgutes?
Zunächst muss die Gesamtforderung nach den Vereinbarungen im Sicherungsvertrag fällig sein. Der Gläubiger kann dann das Sicherungsgut nach § 985 BGB herausverlangen. Damit entfällt das Besitzrecht des Schuldners. Gibt er die Sache nicht freiwillig heraus, bedarf es eines Urteils (sog. Herausgabetitel). Der Gläubiger muss dann gem. § 883 I ZPO vorgehen, d.h. der Gerichtsvollzieher holt das Sicherungsgut beim Schuldner ab und übergibt es dem Gläubiger. Eine selbständige Wegnahme ohne Vollstreckungstitel wäre verbotene Eigenmacht i.S.v. § 858 BGB
FALL 3
Was ist ein Eigentumsvorbehalt?
Hierbei ist die Einigung nach § 929 BGB bedingt gem. § 158 I BGB durch vollständige Kaufpreiszahlung
Beachte: hier nicht § 449 BGB zitieren, da dies den schuldrechtlichen Vertrag beschreibt und dieser nichts mit der dinglichen Einigung über den Eigentumsvorbehalt zu tun hat
FALL 3
Was ist ein Anwartschaftsrecht?
= wesensgleiches Minus zum Volleigentum
Anwartschaftsberechtigter wird gegenüber Dritten wie der Eigentümer behandelt
FALL 2
Wann ist eine Schenkung vollzogen iSd § 2301 II BGB?
str. => Erblasser muss jedenfalls schon zu Lebzeiten alles Erforderliche getan haben
Unstr. (+), wenn der Berechtigte ein Erwerbs- oder Anwartschaftsrecht erwirbt, welches zwangsläufig zum Vollrecht erstarkt
Vollzug ist aber nur dann anzunehmen, wenn noch der Erblasser selbst und nicht erst der Erbe das Vermögensopfer erbringt
Lit.: Ausreichend ist, dass der Mittler unwiderruflich beauftragt und bevollmächtigt war oder die WE des Schenkers nicht vor ihrer Annahme durch den Beschenkten von dem Erben widerrufen wurde
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