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Was macht einen freien Beruf aus?
Freie Berufe (z.B. auch: Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Architekten)
• Spezielle Sachkunde mit spezifischer Ausbildung
• Spezifisches Berufsethos (z.B. Hippokratischer Eid)
• Besonderes Vertrauensverhältnis zur Klientel (z.B. Schweigepflicht,
Zeugnisverweigerungsrecht)
• Besondere Verantwortung für die Allgemeinheit (z.B. Berufsaufsicht)
• Weitgehend persönliche Leistungserbringung (z.B. spezielle Sachkunde)
→ Tätigkeit von persönlicher Arbeitskraft geprägt und wird fachlich unabhängig ausgeübt
Was sind Richtlinienverfahren und welche Psychotherapieverfahren sind als Richtlinienverfahren anerkannt?
Richtlinienverfahren = vom G-BA als von gesetzlichen Krankenversicherungen finanzierte Verfahren zugelassen
Richtlinienverfahren sind aktuelle die Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie (seit 2018 & nur für Erwachsene ab 18)
(Nur wissenschaftlich anerkannt sind diese 4 auch + Gesprächspsychotherapie)
Was ist der Unterschied zwischen wissenschaftlicher und sozialrechtlicher Anerkennung eines PT-Verfahrens?
Wissenschaftlich: Werden nicht von Krankenkasse bezahlt, dazu fehlt die sozialrechtliche Anerkennung. Man nimmt hier nur Aspekt der Wissenschaftlichkeit unter die Lupe
Sozialrechtlich: Werden von Krankenkassen bezahlt, nehmen auch andere Aspekte neben der Wissenschaftlichkeit unter die Lupe
Wer entscheidet über die wissenschaftliche und wer über die sozialrechtliche Anerkennung eines PT-Verfahrens?
Wissenschaftliche Anerkennung: Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie (WBP)
Sozialrechtliche Anerkennung: Gemeinsamer Bundesausschuss (GB-A)
Welchen Strukturprinzipien folgt die gesetzliche Krankenversicherung?
1. Versicherungspflicht
2. Solidarprinzip
3. Finalitätsprinzip
4. Kassenwahl durch Versicherte
5. Sachleistungsprinzip
Was bedeutet der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
Es muss eine ausreichende und angemessene Versorgung von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen geben, die auf über einen aktuellen Wissensstand verfügen und angemessen helfen können!
(Hier nochmal der wörtliche Auftrag der KV (§72 SGB V)
Abs. 1 Satz 1: „Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenkassen wirken zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten zusammen“.
Abs. 2: „Die vertragsärztliche Versorgung ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien der Bundesausschüsse durch schriftliche Verträge der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Verbänden der Krankenkassen so zu regeln, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden.“
→ Dafür schließen die KV’en mit den Krankenkassen Gesamtverträge ab.
Was macht die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachen (KVN) hauptsächlich?
Nenne die 2 Hautaufgaben und dann noch konkrete Aufgaben.
Hauptaufgaben:
1. Aufgabe: Die KVN sorgt dafür, dass die ambulante medizinische und psychotherapeutische Versorgung in Niedersachsen flächendeckend und rund um die Uhr gewährleistet ist. --> Sicherstellungsauftrag
2. Aufgabe: Interessensvertretung der Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen gegenüber den Krankenkassen.
Konkrete Aufgaben:
Was macht die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN)?
Was tut die Psychotherapeutenkammer Nidersachsen (PKN) für ihren Nachwuchs?
Kammergesetze für Heilberufe HKG: Einsatz für angemessene Bezahlung der Psychotherapeut:innen in Ausbildung
Dürfen Psychotherapeut*innen Werbung machen? Wer und welche Gesetze regeln das?
Das regelt die Berufsordnung der Psychotherapeut*innenkammer.
Und das "Heilmittelwerbegesetz (HWG), sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Telemediengesetz (TMG)
1. Schilder
2. Bezeichnung "Praxis"
3. Werbung: HWG + UWG
4. Internet: TMG
Was sagen das Heilmittelwerbegesetz, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und das Telemediengesetz?
Heilmittelwerbegesetz (HWG):
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
Telemediengesetz (TMG)
An wen wenden wir uns, wenn sich Probleme mit Patient*innen oder Kolleg*innen ergeben?
An die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, die versucht, Lösungen über Schlichtung oder Schiedsspruch zu finden.
Streit zwischen Pat. und PT: Schlichtungsstelle
Streit zwischen PT und PT: Schlichtungsausschuss
---> Psychotherapeutisches Berufsgericht Niedersachsen
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