A. Mindestens zwei Jahre anhaltenden Klagen über viele verschiedene und wechselnde körperliche Symptome, die durch keine diagnostizierbare körperliche Krankheit erklärt werden können.
Falls bekannte körperliche Krankheiten, erklären diese nicht Ausmaß oder die damit verbundene soziale Behinderung.
Wenn vegetative Symptome vorliegen, bilden sie nicht das Hauptmerkmal der Störung, d.h. sie sind nicht besonders anhaltend oder belastend.
B. Die ständige Beschäftigung führt zu andauerndem Leiden
Patienten suchen mind drei mal Zusatzuntersuchungen auf.
Wenn aus finanziellen oder geographischen Gründen medizinische Einrich- tungen nicht erreichbar sind, kommt es zu andauernder Selbstmedikation oder mehrfachen Besuch bei örtlichen Laienheilern.
C. Weigerung, zu akzeptieren, dass keine ausreichende körperliche Ursache für die körperlichen Symptome vorliegt.
Vorübergehende Akzeptanz der ärztlichen Mitteilung allenfalls für kurze Zeiträume bis zu einigen Wochen oder unmittelbar nach einer medizinischen Untersuchung spricht nicht gegen diese Diagnose.
D. Sechs oder mehr Symptome aus der Liste, mit mindestens zwei verschiedener Gruppen:
Gastro-intestinale Symptome:
1. Bauchschmerzen
2. Übelkeit
3. Gefühl von Überblähung 1g
4. schlechter Geschmack im Mund oder extrem belegte Zunge
5. Klagen über Erbrechen oder Regurgitation von Speisen
6. Klagen über häufigen Durchfall oder Austreten von Flüssigkeit aus dem Anus
Kardio-vaskuläre Symptome:
7. Atemlosigkeit ohne Anstrengung
8. Brustschmerzen
Urogenitale Symptome:
9. Dysurie oder Klagen über die Miktionshäufigkeit
10. unangenehme Empfindungen im oder um den Genitalbereich
11. Klagen über ungewöhnlichen oder verstärkten vaginalen Ausfluss
Haut- und Schmerzsymptome:
12. Klagen über Fleckigkeit oder Farbveränderungen der Haut
13. Schmerzen in den Gliedern, Extremitäten oder Gelenken
14. unangenehme Taubheit oder Kribbelgefühl
E. Ausschlussvorbehalt:
Die Störung tritt nicht ausschließlich während einer Schizophrenie oder einer verwandten Störung (F2), einer affektiven Störung (F3) oder einer Panikstörung (F41.0) auf.