Zum Zeitkriterium:
• (fast ständig) für 1 Monat oder länger
• Falls < 1 Monat: zunächst Diagnose einer akuten schizophreniformen psychotischen Störung (F23.2)
• Bezieht sich auf spezifische Symptome, nicht auf die Prodromalphase!
Kriterium G1: Mindestens ein eindeutiges Symptom der Gruppe 1a-1d oder zwei aus der Gruppe 2a-2d, über mindestens einen Monat hinweg (Zeitkriterium!)
Gruppe 1
a) Wahnphänomene bezüglich der eigenen Gedanken (z. B. Gedankenausbreitung, Gedankeneingebung)
b) Kontroll- und Beeinflussungswahn, Gefühl des Gemachten?
c) Kommentierende oder dialogische Stimmen
d) Anhaltender kulturell unangemessener, bizarrer Wahn
Gruppe 2
a) Anhaltende Halluzinationen (jeder Sinnesmodalität)
b) Formale Denkstörung (Zerfahrenheit des Denkens, Danebenreden)
c) Katatone Symptome (z.B. Erregung, Haltungsstereotypien, Mutismus, Stupor).
d) Negativsymptomatik (z.B. auffällige Apathie, Sprachverarmung, verflachte oder inadäquate Affekte, zumeist mit sozialem Rückzug und verminderter sozialer Leistungsfähigkeit. Ausschluss: Folge einer Depression oder von neuroleptischer Medikation)
Kriterium G2 (Ausschlussvorbehalt):
• Wenn die Kriterien für eine manische Episode (F30) oder depressive Episode (F32) ebenfalls erfüllt sind, müssen die oben genannten Kriterien vor der affektiven Störung aufgetreten sein (Ausschluss einer schizoaffektiven Störung).
• Die Symptome können nicht einer organischen (i.S.v. F00-F09) oder Alkohol- oder Substanzintoxikation (F1x.0), einem Abhängigkeitssyndrom (F1x.2), oder einem Entzugssyndrom (F1x.3, F1x.4) zugeordnet werden.