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Wie berechnet sich die Zugewinnausgleichsforderung ?
1/2 von (höherer Zugewinn-niedrigerer Zugewinn)
Ist ein Lottogewinn zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrages beim Zugewinn zu berücksichtigen ?
Ja
weil § 1374 II BGB (-), da keine analogiefähige Sonderregelung
und § 1381 BGB (-), weil die Erzielung des Zugewinns während der Trennungszeitbei fehlendem Beitrag des Auslgeichsberechtigten noch nicht zu einer groben Unbilligkeit führt
Wo spielt das Verlöbnis außerhalb des Familienrechts eine Rolle ?
1. Angehörigkeitsbegriff § 11 I Nr. 1a StGB
2. Zeugnisverweigerungsberechtigung § 52 I 1 StPO
3. Möglichkeit der Errichtung eines Erbvertrages § 2275 II, III BGB
Wer ist Zugewinnausgleichspflichtiger ?
Der Ehegatte, der den Zugewinnausgleich zahlen muss, weil er den höheren Zugewinn hatte
Wie ist das Schema für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ?
1. Ist die Anspruchsgrundlage des § 1378 I BGB anwendbar
2. Berechnung des Zugewinns des Ehegatten A
Zugewinn = Anfangsvermögen - Endvermögen
3. Berechnung des Zugewinns des Ehegatten B
Zugewinn = Anfangsvermögen - Endvermögen
4. Berechnung des Überschusses
Zugewinn A - Zugewinn B
5. Zugewinnausgleichsforderung
1/2 des Überschusses
6. möglicherweise Korrektur wegen Vorausempfängen nach § 1380 BGB
7. Begrenzung der ZGA-Forderung nach § 1378 II BGB
8. Ausschluss des ZGA wegen grober Unbilligkeit § 1381 BGB
Was sind Beispiele für eine Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit nach § 1381 BGB ?
- Existenzgefährdung
- kurze Ehe
- lange Trennungszeit
- sexuelle Untreue
- strafbare Handlungen
Dann kann der ZGA-Pflichtige die Zahlung des ZGA verweigern
Was sind die Voraussetzungen für die Schlüsselgewalt ?
1. Kein Eigengeschäft
2. Keine Beschränkung nach § 1357 II BGB
3. Kein Ausschluss durch § 1357 III BGB
4. Geschäft ist zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfes nach § 1360a
Welche Formen des Unterhaltes bestehen zwischen Ehegatten ?
1. Familienunterhalt während der Ehe § 1360, 1360a BGB
2. Trennungsunterhalt bei Trennung § 1361 BGB
3. Scheidungsunterhalt § 1569ff. BGB
Wann ist die Regelung in einem Ehevertag sinnvoll ?
1. Bei unterschiedlich hohem Anfangsvermögen der Ehegatten
2. wenn absehbar ist, dass ein Ehegatte einen erheblich höheren Wertzuwachs im (End-)vermögen hat
3. Bei unternehmerischer Tätigkeit oder Beteiligung an einer Gesellschaft
Was ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft ?
hier wird durch Ehevertrag die Zugewinngemeinschaft vereinbart, aber es werden bestimmte Vermögensgegenstände aus dem Zugewinn herausgenommen
Bsp. Immobilien, Kapitalanlagen, Unternehmen, Beteiligungen
Was ist das Verlöbnis und welche Rechtsfolgen entstehen daraus ?
Das Verlöbnis ist das gegenseitige Heiratsversprechen von zwei Personen, aus dem ein Schuldverhältnis entsteht
Daraus ergibt sich zwar eine Rechtspflicht zur Eingehung der Ehe. Diese ist aber nicht klagbar § 120 III FamFG
Es ergibt sich evtl ein Anspruch auf Schadensersatz bei Auflösung des Verlöbnisses § 1298 BGB
An was ist bei Zuwendungen zwischen den Ehegatten untereinander bei Scheidung zu denken ?
1. § 1374 II BGB gilt nicht bei echten Schenkungen. Die Schenkungen sind nicht dem Anfangsvermögen des Beschenkten hinzuzurechnen
2. Der Ausgleich unbenannter Zuwendungen muss nicht über § 313 BGB analog erfolgen, da diese güterrechtlich ausgeglichen werden als Vorausempfang § 1380 BGB
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