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Wer ist im öffentlichen Dienst im engeren Sinne einbezogen?
Wo ist die Ernennung geregelt?
(§)
§ 10 I BBG
4 Ernennungsfälle
Ab wann ist eine Ernennung wirksam?
§ 12 II BBG
Mit Aushändigung der Urkunde und ab Beginn des Datum
Notwendige Faktoren für eine Ernennung
I. Formelle Rechtmäßigkeit
II. Materielle Rechtmäßigkeit
Besondere (materielle) Rechtmäßigkeitsanforderungen
I. Begründung § 10 I Nr. 1 BBG
II. Umwandlung § 10 I Nr. 2
III. Beförderung: Voraussetzungen des § 22 BBG
IV. Aufstieg: Erwerb der Laufbahnbefähigung §§ 35 ff. BLV
Welche Ernennungsfehler gibt es?
Was ist bei einem Nichtakt der Ernennungsfehler?
§ 10 II 1 BBG
Ernennung hat noch gar nicht stattgefunden
Was ist bei einer Nichtigkeit der Ernennungsfehler?
§ 13 BBG
Bestandteile fehlen oder sind falsch
Fehlende Amtswürdigkeit hat keine Heilung nach § 45 BBG
Was ist bei einer Rücknahme der Ernennungsfehler?
§ 14 BBG
Rücknahmegründe
Was ist bei einer Rücknahme der Ernennungsfehler?
§ 14 BBG
Rücknahmegründe
Was besagt der Grundsatz der Ämterstabilität?
Wenn kein Ernennungsfehler vorliegt, bleibt die Ernennung bestehen.
Rechtswidrigkeit ≠ Wirksamkeit
z.B. Nichtbeteiligung des Personalrates
Verletzung des Leistungsprinzips
Verletzung der Ausschreibungspflicht
Wer ist im öffentlichem Dienst im weiten Sinne einbezogen?
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