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Internetrecht - Wortbedeutung
Es gibt nicht „das Internetrecht“ im Sinne eines juristisch festgelegten Begriffs.
-> Internetrecht = Querschnittsmaterie
Der Nutzen einer Domain
Eine Domain ist die Übersetzung einer IP-Adresse (da diese zu schlecht zu merken ist) -> auch URL genannt
Funktion einer Domain
Adressfunktion in technischer Hinsicht
Domains - Merkmale (2)
- existieren technisch jeweils weltweit nur einmal
- sind grundsätzlich weltweit abrufbar
DENIC e.G. - Bedeutung
Network Information Center (NIC) für Deutschland:
- Betrieb, Verwaltung und zentrale Registrierungsstelle für alle Domains unterhalb der Toplevel-Domain „.de“
Eigentum einer Domain
Nein, da es sich nicht um eine Sache handelt
- Nutzungsrecht!
Schutzrechtssysteme bei der Domain (4)
- Markenrecht
- Marke (§§ 3, 14 MarkenG)
- Geschäftliche Bezeichnung (§§ 5, 15 MarkenG)
- Namensrecht (§ 12 BGB)
- Urheberrecht (§ 2 UrhG)
- Wettbewerbsrecht (§ 3 UWG)
Domain - Schutz aus Markenrecht
- Eintragung in das vom Deutschen Patent- und Markenamt
- Benutzung im geschäftlichen Verkehr mit Verkehrsgeltung
- Notorische Bekanntheit (Allbekanntheit)
Domain als Marke (3)
- Eine Domain kann selbst auch Markenschutz erlangen
- Die ältere Marke begründet grundsätzlich die stärkere Rechtsposition
- Schutz aber nicht vor jeder Nutzung der Marke durch Dritte, sondern nur vor deren „kennzeichenmäßige Benutzung“ als „Handlung im geschäftlichen Verkehr“
Domain: Schutz aus Markenrecht - als geschäftliche Bezeichnung schützen
- Unternehmenskennzeichen: eine Bezeichnung, die als Hinweis auf die das Geschäft innehabende Person verstanden wird (z.B. Firma oder Name)
- Geschützter Titel: der Domainname kennzeichnet die Website in ihrer Gesamtheit als ein „Werk“
Ansprüche aus dem Markenrecht gegen die rechtsverletzende Person (4)
- Schadensersatz
- Umfangreiche Unterlassung
- Vernichtung- und Rückrufansprüche
- Auskunft
Internetrecht Definition
„Das Internetrecht (auch: Onlinerecht)
befasst sich mit den
rechtlichen Problemen, die mit der
Verwendung des Internets einhergehen.“
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