Greife auf kostenlose Karteikarten, Zusammenfassungen, Übungsaufgaben und Altklausuren für deinen Begriffsbestimmungen Ausländerrecht Kurs an der accadis Hochschule zu.
Unionsbürger
Unionbürger benötigen für die Einreise und den Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel sondern unterliegen lediglich der Ausweispflicht gem. §8 FreizügG/EU.
Drittstaatsangehörige
Art. 2 Nr. 6 SGK
Ist jede Person, die weder Unions-/EWR-Bürger noch Staatsangehöriger der Schweiz ist und kein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen kann.
Abschiebung
Die Abschiebung ist die Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht unter Anwendung unmittelbaren Zwanges.
Kurzaufenthalt
Kurzaufenthalt ist ein Aufenthalt im gemeinsamen Gebiet der Schengen-Staaten von höchstens drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise (in das Schengen-Gebiet) an
Aufenthalt
Der Aufenthalt ist der Zeitraum zwischen vollendeter Einreise und vollendeter Ausreise.
Ausländer – § 2 I AufenthG
Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 I des Grundgesetzes ist
Nationaler Aufenthaltstitel
Ein nationaler Aufenthaltstitel im Sinne des SDÜ und des SGK ist grundsätzlich jede von einer Vertragspartei ausgestellte Erlaubnis gleich welcher Art, die zum Aufenthalt in deren Hoheitsgebiet berechtigt
Ausreisepflicht – § 50 I AufenthG
Ein Ausländer ist ausreisepflichtig, d.h. er ist zum Verlassen Deutschlands verpflichtet, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt.
Außengrenzen – Art. 2 Nr. 2 SGK
Außengrenzen sind die Land- und Seegrenzen sowie die Flug- und Seehäfen der Schengen-Staaten, soweit sie nicht Binnengrenzen sind.
Nationales Visum
Ein Visum für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten wird als nationales Visum bezeichnet
Binnengrenzen – Art. 2 Nr. 1 SGK
Binnengrenzen sind die gemeinsamen Landgrenzen der Mitgliedstaaten (Vollanwenderstaaten), einschließlich der Fluss- und Binnenseegrenzen
Positivstaater
Ein Ausländer wird im deutschen Ausländerrecht allgemein als „Positivstaater“ bezeichnet, wenn er aufgrund seiner Staatsangehörigkeit visumfrei zu einem Kurzaufenthalt einreisen darf.
Greife kostenlos auf tausende geteilte Karteikarten, Zusammenfassungen, Altklausuren und mehr zu.
Jetzt loslegen