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Einführung in Rechtsgestaltung (LL.M.) an der Universität Rostock
Der Masterstudiengang Good Governance – Rechtsgestaltung (LL.M.) an der Universität Rostock richtet sich an alle, die sich vertieft mit der Gestaltung von Recht im nationalen und internationalen Kontext auseinandersetzen möchten. Im Mittelpunkt steht die Vermittlung von Methoden und Techniken zur Gesetzgebung und privaten Rechtsgestaltung – von der Vertragsgestaltung bis hin zu rechtspolitischen Fragestellungen. Der Studiengang ist forschungsorientiert und legt einen besonderen Fokus auf die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Recht.
Das Curriculum ist auf zwei Semester (ein Jahr) ausgelegt und umfasst 60 Leistungspunkte. Im Wintersemester wählst du aus vier Seminaren zwei Schwerpunkte aus:
- Rechtsgestaltung im Öffentlichen Recht (Staat und Verwaltung)
- Rechtsgestaltung und Privatrecht (Bürgerliches und Unternehmensrecht)
- Rechtsgestaltung im Europa- und Völkerrecht
- Argumentationstheorie
Der LL.M. richtet sich an Absolvent*innen juristischer Studiengänge, die ein besonderes Interesse an der aktiven Rechtsgestaltung und ihren gesellschaftlichen Bezügen haben. Zugangsvoraussetzung ist ein juristischer Bachelorabschluss mit mindestens 240 Leistungspunkten oder ein gleichwertiger Abschluss. Für internationale Bewerber*innen sind Deutschkenntnisse auf C1-Niveau erforderlich. Der Studiengang ist zulassungsfrei und startet jeweils zum Wintersemester.
Karriereaussichten für Rechtsgestaltung (LL.M.) Absolventen der Universität Rostock
Mit dem Masterabschluss in Rechtsgestaltung (LL.M.) an der Universität Rostock eröffnen sich dir vielfältige und spannende Karrierewege. Der Studiengang vermittelt dir nicht nur fundierte juristische Kenntnisse, sondern auch ein tiefes Verständnis für die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhänge von Recht. Dadurch bist du bestens vorbereitet, um in verschiedenen rechtsgestaltenden Tätigkeitsfeldern Fuß zu fassen – sowohl in Deutschland als auch international.
Je nach deinen gewählten Schwerpunkten im Studium kannst du in folgenden Bereichen arbeiten:
- Höherer Verwaltungsdienst (Einstiegsgehalt: ca. 3.500 – 4.500 € brutto/Monat)
- Politikberatung, Stiftungen oder Verbände (Einstiegsgehalt: ca. 3.000 – 4.200 € brutto/Monat)
- Juristische Tätigkeiten in Unternehmen, Anwaltskanzleien oder Unternehmensberatungen (Einstiegsgehalt: ca. 3.500 – 5.000 € brutto/Monat)
- Internationale Organisationen, z.B. im Bereich Völkerrecht oder transnationales Wirtschaftsrecht (Einstiegsgehalt: ca. 3.000 – 4.500 € brutto/Monat)
Die praxisnahe und forschungsorientierte Ausrichtung des Masters macht dich besonders attraktiv für Arbeitgeber, die Wert auf interdisziplinäres Denken und rechtspolitische Kompetenz legen. Auch eine Promotion ist möglich, falls du eine wissenschaftliche Laufbahn anstrebst.
Für internationale Absolventen ist der deutsche Arbeitsmarkt grundsätzlich offen, allerdings sind sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens C1-Niveau) und ein Verständnis der deutschen Rechtskultur unerlässlich. Die Nachfrage nach Expertinnen und Experten für Rechtsgestaltung wächst, insbesondere im öffentlichen Sektor, in internationalen Organisationen und in der Wirtschaft. Dennoch kann der Einstieg für internationale Absolventen herausfordernd sein, vor allem wegen sprachlicher und rechtlicher Besonderheiten.
Insgesamt bietet dir der Master in Rechtsgestaltung (LL.M.) an der Universität Rostock eine starke Basis für eine Karriere in unterschiedlichsten juristischen und rechtspolitischen Berufsfeldern – mit guten Perspektiven sowohl in Deutschland als auch europaweit.
Jobs entdeckenStudiengebühren & Finanzierung für Rechtsgestaltung (LL.M.) an der Universität Rostock
Als öffentliche Universität erhebt die Universität Rostock für den Masterstudiengang Rechtsgestaltung (LL.M.) (LL.M.) keine regulären Studiengebühren – das gilt sowohl für deutsche als auch für internationale Studierende aus der EU/EEA. Stattdessen fällt pro Semester lediglich ein Semesterbeitrag an, der administrative Kosten und oft auch ein Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr abdeckt. Dieser Beitrag liegt in der Regel zwischen 80 und 250 Euro pro Semester. Für Studierende aus Nicht-EU-Ländern gelten an der Universität Rostock keine zusätzlichen Studiengebühren, was das Studium besonders attraktiv macht. Die monatlichen Lebenshaltungskosten in Rostock belaufen sich durchschnittlich auf 800 bis 1.000 Euro und umfassen Miete, Verpflegung, Lernmaterialien, Krankenversicherung und Freizeit.
Zur Finanzierung deines Studiums stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen: Das BAföG unterstützt deutsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch EU-Studierende mit monatlichen Zahlungen, die sich nach deinem Einkommen und dem deiner Eltern richten. Internationale Studierende können sich um Stipendien des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) oder das Deutschlandstipendium bewerben, das unabhängig vom Einkommen vergeben wird und monatlich 300 Euro beträgt. Darüber hinaus bietet die Universität Rostock eigene Förderprogramme und Stipendien an. Neben dem Studium darfst du als Studentin oder Student bis zu 120 volle oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten – typische Nebenjobs sind zum Beispiel als wissenschaftliche Hilfskraft oder im Servicebereich. So kannst du dir flexibel einen Teil deiner Lebenshaltungskosten selbst finanzieren.
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Zulassungsvoraussetzungen für Rechtsgestaltung (LL.M.) an der Universität Rostock
Um dich für den Masterstudiengang Rechtsgestaltung (LL.M.) (LL.M.) an der Universität Rostock einzuschreiben, brauchst du einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, in der Regel einen Bachelor. Für diesen Studiengang gelten zusätzlich folgende fachspezifische Voraussetzungen:
- Ein juristischer Bachelorabschluss mit mindestens 240 Leistungspunkten, die Erste Juristische Prüfung oder ein gleichwertiger Abschluss.
- Nachweis von mindestens 36 Leistungspunkten im Öffentlichen Recht/Verwaltungsrecht.
- Nachweis von mindestens 36 Leistungspunkten im Privatrecht/Zivilrecht/Unternehmensrecht.
- Nachweis von mindestens 15 Leistungspunkten im Strafrecht.
- Nachweis von mindestens 9 Leistungspunkten in einem Grundlagenfach (z.B. Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtsökonomie).
Falls du nicht alle genannten Kriterien erfüllst, kannst du durch weitere Nachweise deine fachliche Eignung belegen. Der Prüfungsausschuss prüft dann individuell, ob du dennoch zugelassen wirst.
Der Studiengang ist zulassungsfrei, das heißt: Wenn du die Zugangsvoraussetzungen erfüllst, kannst du dich direkt online einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht nötig. Der Studienstart im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester ist auch zum Sommersemester möglich.
Internationale Bewerber*innen: Du musst zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen. Die Bewerbung erfolgt immer gesondert, unabhängig von der Zulassungsbeschränkung.
Für den Studiengang werden keine Studiengebühren erhoben, es fällt lediglich der reguläre Semesterbeitrag an.
Das sagen Studenten über die Universität Rostock
"Die Universität Rostock bietet eine exzellente Ausbildung in den Naturwissenschaften. Die Dozenten sind engagiert und die Labore modern ausgestattet."
"Gutes Studentenleben und schöne Stadt! Die Organisation könnte etwas besser sein, aber die Professoren sind kompetent."
"Die Bibliothek ist super und die Altstadt wunderschön. Manchmal etwas überfüllt in den Vorlesungen, aber insgesamt empfehlenswert."
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FAQs
Du brauchst einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss, meist einen juristischen Bachelor mit mindestens 240 Leistungspunkten oder die Erste Juristische Prüfung. Außerdem musst du bestimmte Leistungspunkte in Öffentlichem Recht, Privatrecht, Strafrecht und einem Grundlagenfach nachweisen. Details findest du in der Studienordnung der Universität Rostock.
Für Good Governance - Rechtsgestaltung (LL.M.) gibt es keine Zulassungsbeschränkung. Wenn du die Zugangsvoraussetzungen erfüllst, kannst du dich direkt online einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht nötig. Internationale Bewerber müssen sich jedoch immer gesondert bewerben.
Für den Masterstudiengang Good Governance - Rechtsgestaltung an der Universität Rostock musst du Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen. Das gilt besonders für internationale Studieninteressierte.
Das Studium Good Governance - Rechtsgestaltung startet regulär nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Die genauen Fristen findest du auf der Website der Universität Rostock.
Du benötigst Nachweise über deinen ersten Hochschulabschluss, die geforderten Leistungspunkte in den relevanten Rechtsgebieten und ggf. einen Sprachnachweis (C1). Internationale Bewerber müssen zusätzliche Unterlagen einreichen. Prüfe die aktuelle Checkliste auf der Website der Universität Rostock für alle Details.