Universität Augsburg Stats

  • Gegründet

    1970

  • Zulassungsquote

    30%

Einführung in das Zusatzstudium De Processibus Matrimonialibus an der Universität Augsburg

Das Zusatzstudium De Processibus Matrimonialibus an der Universität Augsburg richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen, die sich fundiert mit dem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren auseinandersetzen möchten. Im Mittelpunkt steht die praxisnahe Ausbildung für die Beratung im Kontext kirchlicher Ehenichtigkeitsverfahren. Du erhältst eine umfassende Einführung in das katholische Kirchenrecht, insbesondere in das Ehe- und Prozessrecht, und lernst die Abläufe und Aufgaben kirchlicher Gerichte kennen.

Der Studiengang bietet dir:

  • Praxisorientierte Kurse, Seminare und Vorlesungen der Katholisch-Theologischen Fakultät
  • Blockveranstaltungen, die sich flexibel in dein Studium integrieren lassen
  • Individuelle Förderung durch kleine Gruppengrößen
  • Studienbegleitende Teilnahme mit Start zum Winter- oder Sommersemester
  • Regelstudienzeit von vier Semestern (maximal sechs Semester)
  • Abschluss mit einem Zertifikat der Universität Augsburg

Das Zusatzstudium vermittelt dir das nötige Wissen, um Interessierte vor der Einleitung eines kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens kompetent zu beraten. Es ist jedoch keine Qualifikation für eine berufliche Tätigkeit und verleiht keinen akademischen Grad. Die Unterrichtssprache ist Deutsch, und du solltest mindestens über Deutschkenntnisse auf B2-Niveau verfügen. Die Bewerbung ist jeweils bis zum 31. März (Sommersemester) bzw. 30. September (Wintersemester) möglich. Einführungsveranstaltungen finden jeweils kurz vor Vorlesungsbeginn statt.

Karriereaussichten für Absolventen des Zusatzstudiums De Processibus Matrimonialibus an der Universität Augsburg

Das Zusatzstudium De Processibus Matrimonialibus an der Universität Augsburg vermittelt dir fundierte Kenntnisse im katholischen Kirchenrecht, insbesondere im Bereich des kirchlichen Ehe- und Prozessrechts. Während des Studiums lernst du praxisnah, wie kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren ablaufen und wie du Ratsuchende vor und während eines solchen Verfahrens kompetent beraten kannst. Die kleine Gruppengröße sorgt für eine individuelle Förderung und ein intensives Lernerlebnis.

Wichtig zu wissen: Das Zusatzstudium schließt mit einem Zertifikat ab und verleiht keinen akademischen Grad. Laut offizieller Information qualifiziert dich das Studium nicht direkt für eine bestimmte berufliche Tätigkeit. Dennoch kann das erworbene Wissen in bestimmten Nischenbereichen und als Zusatzqualifikation wertvoll sein, besonders wenn du bereits in verwandten Feldern tätig bist oder dich für eine Tätigkeit im kirchlichen Umfeld interessierst.

Typische Einsatzbereiche und mögliche Karrierewege sind:

  • Kirchliche Eheberatungsstellen (Gehalt: ca. 2.500 – 3.500 € brutto/Monat)
  • Mitarbeit an kirchlichen Gerichten, z.B. als Assistent:in im Offizialat (Gehalt: ca. 2.800 – 4.000 € brutto/Monat, abhängig von Vorqualifikation)
  • Beratungstätigkeit im Bereich Familien- und Eherecht mit kirchlichem Schwerpunkt (Gehalt: stark variabel, oft projektbezogen oder ehrenamtlich)

Für internationale Absolventen oder Quereinsteiger kann der Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt herausfordernd sein, da die Nachfrage nach spezialisierten Berater:innen für kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren begrenzt ist und meist ein enger Bezug zur katholischen Kirche vorausgesetzt wird. Das Zusatzstudium eignet sich daher besonders als Ergänzung zu einem theologischen, juristischen oder sozialwissenschaftlichen Hauptstudium und kann deine Chancen auf eine Tätigkeit im kirchlichen oder kirchennahen Bereich erhöhen.

Fazit: Das Zusatzstudium De Processibus Matrimonialibus ist eine spezialisierte Zusatzqualifikation, die dir vor allem im kirchlichen Umfeld neue Perspektiven eröffnet – ideal, wenn du bereits in der Kirche, in der Beratung oder im sozialen Bereich tätig bist oder dich für diese Felder interessierst.

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Studiengebühren & Finanzierung für das Zusatzstudium De Processibus Matrimonialibus an der Universität Augsburg

Als öffentliche Universität erhebt die Universität Augsburg für das Zusatzstudium De Processibus Matrimonialibus keine klassischen Studiengebühren. Stattdessen fällt pro Semester lediglich ein Semesterbeitrag an, der aktuell bei etwa 125 bis 130 Euro liegt. Dieser Beitrag deckt unter anderem die Verwaltungskosten und das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr in Augsburg ab. Für EU- und Nicht-EU-Studierende gelten dabei die gleichen Konditionen – es gibt keine zusätzlichen Gebühren für internationale Studierende. Die Lebenshaltungskosten in Augsburg belaufen sich durchschnittlich auf 850 bis 1.000 Euro pro Monat, inklusive Miete, Verpflegung, Lernmaterialien und Krankenversicherung.

Zur Finanzierung deines Studiums stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen: Das BAföG unterstützt deutsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch EU-Studierende mit monatlichen Zahlungen, die sich nach deinem Einkommen und dem deiner Eltern richten. Internationale Studierende können sich um Stipendien des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) oder das Deutschlandstipendium bewerben, das monatlich 300 Euro unabhängig vom Einkommen auszahlt. Die Universität Augsburg bietet zudem eigene Förderprogramme und Stipendien an. Darüber hinaus kannst du als Studierender bis zu 20 Stunden pro Woche neben dem Studium arbeiten – zum Beispiel als studentische Hilfskraft oder in anderen Nebenjobs. So kannst du flexibel dein Studium finanzieren und wertvolle Praxiserfahrung sammeln.

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Zulassungsvoraussetzungen für das Zusatzstudium De Processibus Matrimonialibus an der Universität Augsburg

Für das Zusatzstudium De Processibus Matrimonialibus an der Universität Augsburg kannst du dich bewerben, wenn du an der Universität Augsburg immatrikuliert bist – das Angebot richtet sich an Studierende aller Fächer und Fakultäten. Das Studium ist studienbegleitend und kann zu Beginn jedes Semesters aufgenommen werden.

Allgemeine Zugangsvoraussetzungen:

  • Immatrikulation an der Universität Augsburg (unabhängig vom Hauptfach)
  • Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen gemäß § 3 der aktuellen Prüfungsordnung

Sprachliche Anforderungen:

  • Nachweis von Deutschkenntnissen auf mindestens Niveau B2 (z.B. durch entsprechende Sprachzertifikate)

Bewerbungsfristen:

  • Sommersemester: Bewerbungsschluss 31. März
  • Wintersemester: Bewerbungsschluss 30. September

Weitere Hinweise:

  • Das Zusatzstudium ist berufsbegleitend und wird überwiegend als Blockveranstaltung angeboten.
  • Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester, die maximale Studiendauer 6 Semester.
  • Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du ein Zertifikat, aber keinen akademischen Grad.

Hinweis für internationale Bewerber*innen:

Wenn du aus dem Ausland kommst, musst du für die Teilnahme am deutschsprachigen Zusatzstudium einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 vorlegen. Ohne diesen Nachweis ist eine Zulassung nicht möglich.

Studiengänge

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FAQs

Für das Zusatzstudium De Processibus Matrimonialibus an der Universität Augsburg brauchst du Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau. Außerdem gelten die Zugangsvoraussetzungen gemäß § 3 der aktuellen Prüfungsordnung. Es empfiehlt sich, die Prüfungsordnung auf der Uni-Website zu checken, um alle Details zu erfahren.

Du kannst dich online für das Zusatzstudium De Processibus Matrimonialibus an der Universität Augsburg bewerben. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester endet am 31. März, für das Wintersemester am 30. September. Alle Infos und das Bewerbungsportal findest du auf der offiziellen Uni-Website.

Für die Bewerbung zum Zusatzstudium De Processibus Matrimonialibus an der Universität Augsburg brauchst du in der Regel einen Nachweis über deine Deutschkenntnisse (mindestens B2), einen Lebenslauf und ggf. weitere Unterlagen laut Prüfungsordnung. Die genauen Anforderungen findest du auf der Studiengangsseite der Uni.

Das Zusatzstudium De Processibus Matrimonialibus an der Universität Augsburg ist berufsbegleitend und dauert in der Regel vier Semester. Es besteht aus Blockveranstaltungen, Vorlesungen und Seminaren der Katholisch-Theologischen Fakultät. Du kannst das Studium zu jedem Semesterbeginn starten und erhältst nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat.

Nach dem Zusatzstudium De Processibus Matrimonialibus an der Universität Augsburg erhältst du ein Zertifikat, aber keinen akademischen Grad. Das Studium qualifiziert dich nicht direkt für einen Beruf, vermittelt dir aber fundiertes Wissen im kirchlichen Ehe- und Prozessrecht, das besonders für Beratungsaufgaben im kirchlichen Umfeld nützlich ist.