In diesem Artikel

    Was sind Zusatzleistungen?

    Vielleicht hörst du den Begriff ‚Zusatzleistungen‘ zum ersten Mal. Gemeint sind damit alle freiwilligen Leistungen, die du von deinem Arbeitgeber zusätzlich zu deinem vereinbarten Gehalt bekommst. Manche sprechen auch von ‚Benefits‘, ‚Corporate Benefits‘ oder ‚Mitarbeitervorteilen‘. Diese Extras können kleine Aufmerksamkeiten sein – etwa Essensgutscheine – oder große finanzielle Angebote wie eine betriebliche Altersvorsorge.

    Zusatzleistungen verfolgen mehrere Ziele: Sie sollen Mitarbeiter:innen motivieren, die Bindung an das Unternehmen stärken oder neue Talente anziehen. Häufig bringen sie sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen steuerliche Vorteile. Doch was genau zählt zu solchen Zusatzleistungen? Und worin unterscheiden sie sich vom Gehalt? Lass uns das gemeinsam Schritt für Schritt beleuchten.

    Zu den klassischen Zusatzleistungen zählen beispielsweise Dienstwagen, Zuschüsse zu öffentlichen Verkehrsmitteln (sogenannte Jobtickets), Essenzuschüsse, die betriebliche Altersvorsorge, flexible Arbeitszeitmodelle oder auch Firmenhandys und die Möglichkeit, diese privat zu nutzen. Es gibt aber noch viel mehr – zum Beispiel Zuschüsse zur Kinderbetreuung, Personalrabatte auf Firmenprodukte oder Weiterbildungen.

    Wichtig ist: Manche dieser Leistungen sind durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verbindlich geregelt, andere beruhen auf freiwilligen Entscheidungen der Arbeitgeber:innen. Viele Angebote – etwa Fitnessstudiozuschüsse oder Mobilitätsbudgets – werden Jahr für Jahr angepasst, damit sie zu den veränderten Bedürfnissen und Trends auf dem Arbeitsmarkt passen.

    Zusatzleistungen von Arbeitgeber:innen sind ein wichtiger Bestandteil des sogenannten „Total Compensation Package“ – das Gesamtpaket aller Vergütungsbestandteile, das ein Unternehmen seinen Beschäftigten anbietet. Für Berufseinsteiger:innen sind diese Extras oft attraktiv, weil sie sich häufig direkt auf den Alltag und das Wohlbefinden auswirken. Die Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln günstiger zur Arbeit zu kommen, ein firmeneigenes Handy auch privat zu nutzen oder durch eine betriebliche Altersvorsorge für später vorzusorgen, machen den Arbeitsplatz flexibler und attraktiver. Arbeitgeber:innen unterscheiden sich hier oftmals deutlich, weshalb ein genauer Blick auf die jeweiligen Angebote lohnt.

    Rechtliche und steuerliche Grundlagen von Zusatzleistungen

    Zusatzleistungen unterliegen bestimmten gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sowohl die Gewährung als auch die steuerliche Behandlung regeln. Zunächst einmal gilt: Freiwillige Leistungen, die nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind, können Unternehmen jederzeit anpassen oder auch einschränken – etwa bei wirtschaftlichen Problemen. Gibt es hingegen arbeitsvertragliche Vereinbarungen, Betriebsvereinbarungen oder einen Tarifvertrag, sind Zusatzleistungen meist verbindlich und schützen Arbeitnehmer:innen vor abrupten Änderungen.

    Ein entscheidender Punkt ist die Frage der Steuerfreiheit. Zahlreiche Arbeitgeberbenefits sind – zumindest bis zu bestimmten Höchstgrenzen – steuerlich begünstigt. Das heißt: Sowohl du als Arbeitnehmer:in als auch dein Arbeitgeber zahlen auf diese Leistungen oft weniger oder gar keine Abgaben als auf das reguläre Gehalt. Dieses Prinzip nennt sich Nettolohnoptimierung.

    Viele Sachzuwendungen wie Essensgutscheine, Zuschüsse zum Jobticket oder kleine Geschenke (Aufmerksamkeiten) bleiben bis zu bestimmten Beträgen steuer- und sozialversicherungsfrei. Andere, wie etwa der geldwerte Vorteil beim Dienstwagen oder bei bestimmten Rabatten, müssen als Einkommen versteuert werden.

    Wichtig ist die Unterscheidung, ob die Zusatzleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gewährt wird – dann greifen Steuervorteile – oder im Rahmen einer Gehaltsumwandlung (also statt Gehalt), dann gelten meist strengere Regeln.

    Das deutsche Steuerrecht differenziert klar zwischen Sachbezügen (Sachleistungen) und Barleistungen (Geld). Für Sachbezüge, etwa Gutscheine oder Waren, gibt es meist monatliche Freigrenzen (z.B. 50 Euro pro Monat Stand 2025). Bei Überschreitung wird dann der gesamte Betrag steuerpflichtig. Bei sogenannten „Aufmerksamkeiten“, etwa einem Geburtstagsgeschenk, gelten sogar noch großzügigere Grenzen (z.B. 60 Euro pro Anlass).

    Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn du einen Essenszuschuss vom Arbeitgeber erhältst, ist dieser bis zu einem amtlich festgelegten Sachbezugswert steuerfrei, sofern du den Eigenanteil selbst zahlst – Details dazu findest du etwa im Finanztip-Ratgeber. Bei weiteren Details hilft auch das Personio HR-Lexikon.

    Dienstwagen Regelung: Firmenauto als Zusatzleistung

    Der Dienstwagen ist eine der bekanntesten Zusatzleistungen Arbeitgeber. Doch wie funktioniert die sogenannte Dienstwagen Regelung eigentlich und wann lohnt sie sich? Grundsätzlich gilt: Wenn dir dein Arbeitgeber ein Auto zur Verfügung stellt, darfst du – je nach Vertrag – das Fahrzeug häufig auch privat nutzen.

    Wer einen Dienstwagen auch privat fahren darf, erhält einen sogenannten geldwerten Vorteil. Dieser wird vom Finanzamt wie ein zusätzliches Einkommen behandelt und muss deshalb versteuert werden – üblich ist die sogenannte 1-Prozent-Regel: Hierbei wird monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als Einkommen angerechnet. Hinzu kommen gegebenenfalls noch 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte.

    Die Dienstwagen Regelung bringt Vor- und Nachteile. Der große Vorteil: Du sparst dir Anschaffung und Unterhalt eines eigenen Autos. Die Kosten für Wartung, Versicherung und Reparaturen übernimmt meist dein Arbeitgeber. Allerdings erhöht der geldwerte Vorteil dein zu versteuerndes Einkommen. Ob sich ein Dienstwagen lohnt, hängt von deinen individuellen Bedürfnissen, deinem Fahrverhalten und dem Bruttolistenpreis des Autos ab.

    Mehr zu den steuerlichen Details der Dienstwagen Regelung findest du beispielsweise im Finanztip-Ratgeber.

    Anders verhält es sich bei Firmenfahrrädern oder E-Bikes, die als sogenannte Diensträder seit einigen Jahren ebenfalls als Zusatzleistung angeboten werden. Hier sind die steuerlichen Regeln oft günstiger, da bei bestimmten Fahrzeugarten die Privatnutzung komplett steuerfrei bleibt (wichtig: Erkundige dich nach den aktuellen gesetzlichen Bedingungen).

    Firmenhandy und digitale Ausstattung: Privat nutzen erlaubt?

    Ein Firmenhandy oder -laptop als Zusatzleistung ist heute fast selbstverständlich. Doch darfst du das Firmenhandy privat nutzen? Und gibt es dafür steuerliche Besonderheiten?

    In vielen Arbeitsverträgen steht ausdrücklich, dass Geräte wie Firmenhandy oder Laptop privat genutzt werden dürfen. In diesem Fall ist diese Zusatzleistung steuerfrei – unabhängig vom Wert des Gerätes. Voraussetzung ist, dass das Gerät dem Unternehmen gehört. Sobald du das Handy oder den Laptop allerdings geschenkt bekommst, ändert sich die steuerliche Behandlung: Dann wird mit einer pauschalen Lohnsteuer gerechnet, die oft vom Arbeitgeber getragen wird.

    Die Möglichkeit, das Firmenhandy privat zu nutzen, ist besonders für dich als junge:r Berufseinsteiger:in praktisch. Denn so lassen sich Arbeit und Privatleben unkompliziert verbinden. Und: Die Übernahme der Kosten für Telefon oder Internet ist in Deutschland bis zu festgelegten Betragsgrenzen steuerfrei. Besonders, wenn du viel im Homeoffice arbeitest, ist eine solche Zusatzleistung von Vorteil – manche Arbeitgeber übernehmen sogar einen Teil deiner privaten Telefonrechnung.

    Mehr Details findest du ebenfalls im Finanztip-Ratgeber zum Thema Kommunikationsmittel.

    Firmenhandys bieten also nicht nur für die Tätigkeit selbst Komfort, sondern können, richtig geregelt, oft einen echten finanziellen Vorteil bieten. Bei Unsicherheit lohnt ein Blick in den Arbeitsvertrag oder ein kurzes Gespräch mit der Personalabteilung – meist klärt sich schnell, welche Regelungen für die private Nutzung gelten. So kannst du den praktischen Alltagsnutzen deines Benefits voll ausschöpfen.

    Essenszuschuss Vertrag: Gemeinsam essen, Kosten sparen

    Essenszuschüsse sind in vielen Unternehmen ein beliebter Zusatz. Sie können unterschiedlich ausgestaltet sein: Von der klassischen subventionierten Firmenkantine über Essensgutscheine bis hin zu digitalen Essensmarken für Restaurants oder Supermärkte.

    Die genaue Ausgestaltung regelt meist der Essenszuschuss Vertrag oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Grundsätzlich gilt: Wenn du einen Essenszuschuss bekommst, gilt dieser bis zum amtlichen Sachbezugswert steuerfrei – der sogenannte Sachbezugswert für ein Mittagessen liegt zum Beispiel für das Jahr 2025 bei 4,40 Euro pro Tag. Dein Arbeitgeber kann diesen Wert durch einen freiwilligen Zuschuss sogar noch erhöhen – meist bleibt dann aber nur der amtliche Sachbezugswert steuerfrei, der Rest muss versteuert werden.

    Ein Beispiel: Erhältst du für ein Mittagessen einen Gutschein über 7,50 Euro, kannst du den steuerfreien Sachbezugswert abziehen. Der Mehrbetrag muss im Normalfall versteuert werden, kann aber durch eine Pauschalbesteuerung für dich steuerfrei bleiben, wenn dein Arbeitgeber das übernimmt.

    Essenszuschüsse als Zusatzleistung Arbeitgeber sind eine einfache Möglichkeit, wie Unternehmen den Alltag der Beschäftigten erleichtern und gleichzeitig steuerlich günstige Wege nutzen können. Besonders praktisch: Auch ohne firmeneigene Kantine darf dein Arbeitgeber Essenszuschüsse gewähren, etwa durch digitale Essensmarken, wie im Finanztip-Ratgeber ausführlich erläutert.

    Mitarbeiterbeteiligung Vorteile: Mitgestalten und profitieren

    Ein spannender Bereich unter den Zusatzleistungen Arbeitgeber ist die sogenannte Mitarbeiterbeteiligung. Dabei erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, Anteile am Unternehmen zu erwerben – etwa in Form von Aktienpaketen, Genossenschaftsanteilen oder Gewinnbeteiligungen.

    Durch Mitarbeiterbeteiligungen werden die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgeber:innen mehr miteinander verknüpft. Die Vorteile liegen auf der Hand: Du wirst nicht nur Teil des Unternehmenserfolgs, sondern kannst auch direkt vom wirtschaftlichen Wachstum deines Arbeitgebers profitieren. Arbeitgeber:innen profitieren ihrerseits, weil motivierte Mitarbeiter:innen die Innovationskraft und den Zusammenhalt in der Belegschaft stärken.

    Auch hier gibt es steuerliche Vorzüge: Für Aktien oder Unternehmensanteile, die dir dein Arbeitgeber als zusätzliches Gehalt zukommen lässt, gibt es festgelegte Freibeträge – etwa 2.000 Euro im Jahr Stand 2025 – bis zu denen keine Einkommensteuer gezahlt werden muss.

    Mitarbeiterbeteiligungen können langfristig ein echtes Zusatz-Plus bieten. Sie sind jedoch oft an bestimmte Bedingungen gebunden (zum Beispiel, dass du mehrere Jahre im Unternehmen bleibst) und eignen sich deshalb besonders, wenn du dich längere Zeit an ein Unternehmen binden möchtest. Weitere Hintergründe liefert der Navit Ressourcen-Artikel zu Mitarbeiterbenefits.

    Mitarbeitervergünstigungen: Rabatte, Freizeiten, Gesundheitsförderung

    Mitarbeitervergünstigungen sind Rabatte und Sonderkonditionen, die dir als Angestellte:r für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden – häufig auf Produkte des eigenen Unternehmens, aber auch über externe Partner, etwa Fitnessstudios, Mobilitätsdienste oder Reiseangebote.

    Ein häufiger Vorteil solcher Zusatzleistungen: Bis zu einem jährlichen Betrag – derzeit 1.080 Euro – kannst du diese Vergünstigungen steuerfrei erhalten, sofern es sich um betriebliche Produkte oder Dienstleistungen handelt. Darüber hinaus zählen zur Kategorie Mitarbeitervergünstigungen auch kleine Aufmerksamkeiten wie Geschenke zu besonderen Anlässen (Geburtstag, Jubiläum), Gesundheitskurse, Betriebsfeste oder Zuschüsse zu Sport- und Wellnessangeboten.

    Wichtig: Es gibt genaue steuerliche Regeln, welche Vergünstigungen als lohnsteuerfrei gelten – meist, wenn der Rabatt dem allgemeinen Markt entspricht und die gesetzlichen Freigrenzen eingehalten werden.

    Ein schönes Beispiel ist das Betriebsfest: Bis zu zwei Mal im Jahr können Arbeitgeber:innen pro Mitarbeiter:in und Begleitperson bis zu 110 Euro steuerfrei aufwenden. Oder stelle dir einen Personalrabatt vor: Viele Handelsunternehmen bieten Mitarbeiter:innen vergünstigte Einkäufe, was nicht nur eine willkommene finanzielle Entlastung, sondern auch ein Zeichen der Wertschätzung ist.

    Trends und aktuelle Entwicklungen bei Arbeitgeberleistungen

    Der Arbeitsmarkt entwickelt sich ständig weiter – Zusatzleistungen Arbeitgeber spiegeln das wider. In den letzten Jahren sind neben klassischen Benefits zunehmend flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice-Möglichkeiten oder Sabbaticals gefragt und werden oft sogar vertraglich zugesichert. Gerade die Generation Z legt viel Wert auf eine gute Work-Life-Balance, Gesundheit und Nachhaltigkeit – Unternehmen antworten darauf unter anderem mit Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung, Mobilitätsbudgets, nachhaltigen Dienstwagen oder Coachings.

    Auch Themen wie Diversity, Familienfreundlichkeit und kulturelle Initiativen (z. B. Unterstützung bei internationalem Umzug oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung) gewinnen an Bedeutung. Die Vielfalt an möglichen Zusatzleistungen wird von Jahr zu Jahr größer – und sie entwickeln sich weiter, um neue gesetzliche Möglichkeiten und steuerliche Vorteile zu nutzen.

    Für dich als Berufseinsteiger:in lohnt sich also ein genauer Blick darauf, welche Zusatzleistungen im jeweiligen Unternehmen angeboten werden und wie sie zum eigenen Lebensstil passen. Gerade weil viele Leistungen steuerlich begünstigt sind, verbessern sie dein tatsächliches Nettoeinkommen oft spürbar. Stets aktuell bleiben die Infos z. B. über den aktuellen Finanztip-Überblick zu steuerfreien Extras oder das Stepstone Magazin.

    Zusammengefasst

    Zusatzleistungen Arbeitgeber sind weit mehr als ein kleines Extra zum Gehalt. Sie bieten viele konkrete Vorteile und bestimmen mit, wie attraktiv dein Arbeitsplatz wirklich ist. Ob Dienstwagen Regelung, das Firmenhandy, Essenszuschuss im Vertrag, Mitarbeiterbeteiligung Vorteile oder Mitarbeitervergünstigungen – jede Zusatzleistung bringt eigene Chancen und oft auch steuerliche Vorteile. Wichtig ist, dass du dich mit den Bedingungen, steuerlichen Grenzen und dem tatsächlichen Wert solcher Benefits auseinandersetzt. Ein gut zusammengestelltes Zusatzleistungspaket erhöht nicht nur die Lebensqualität, sondern macht dich als Arbeitnehmer:in unabhängiger und flexibler im Berufsalltag. Halte in Stellenanzeigen und im Arbeitsvertrag gezielt Ausschau nach solchen Angeboten – sie sind oft ein unterschätzter Pluspunkt beim Jobeinstieg oder bei Gehaltsverhandlungen.

    Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)

    Zusatzleistungen des Arbeitgebers (auch 'Benefits' oder 'Fringe Benefits' genannt) sind freiwillige oder zum Teil tariflich geregelte Leistungen, die Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt anbieten. Beispiele sind Zuschüsse zum Essen (Essenszuschuss), ein Firmenwagen zur privaten Nutzung, betriebliche Altersvorsorge, Mitarbeitervergünstigungen oder ein Firmenhandy. Diese Leistungen erhöhen die Attraktivität eines Jobs, können die Motivation steigern und oft auch finanzielle Vorteile für Arbeitnehmer mit sich bringen. Für Studierende ist es besonders wichtig zu wissen, dass viele Zusatzleistungen steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten haben.

    Die gesetzlichen Regelungen zu Zusatzleistungen unterscheiden sich je nach Art der Leistung. Zum Beispiel ist die Dienstwagen Regelung relativ eindeutig: Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, gilt dieser geldwerte Vorteil als steuerpflichtig und muss im Rahmen der Lohnsteuer versteuert werden. Ähnliches gilt für das Firmenhandy, wenn es auch privat genutzt werden darf ('Firmenhandy privat nutzen'). Hier sollte genau im Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung geregelt sein, welche Nutzung erlaubt ist, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

    Ein Essenszuschuss wird meist zusätzlich zum Gehalt gewährt und ist bis zu einem gewissen Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Übersteigt der Zuschuss diesen Betrag, muss der übersteigende Teil versteuert werden. Die genaue Regelung sollte im 'Essenszuschuss Vertrag' stehen. Für Studierende ist es sinnvoll, die Gehaltsabrechnung zu prüfen, um zu sehen, ob der Essenszuschuss korrekt aufgeführt und versteuert wurde. Das hilft dabei, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

    Eine Mitarbeiterbeteiligung beteiligt Mitarbeitende direkt am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, zum Beispiel in Form von Aktienoptionen oder Gewinnbeteiligungen. Die Vorteile liegen darin, dass Mitarbeitende stärker motiviert sind und sich mit dem Unternehmen identifizieren können. Im Gegensatz zu klassischen Zusatzleistungen wie Dienstwagen oder Essenszuschüssen ist die Mitarbeiterbeteiligung oft an bestimmte Bedingungen (z.B. Betriebszugehörigkeit) geknüpft und kann sowohl steuerliche als auch finanzielle Vorteile bringen. Wer langfristig plant, profitiert oft besonders von dieser Zusatzleistung.

    Typische Mitarbeitervergünstigungen sind Rabatte auf Produkte oder Dienstleistungen des eigenen Unternehmens, vergünstigte Versicherungen, Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Zuschüsse zu Fahrtkosten. Als Werkstudent oder Praktikant solltest du frühzeitig im Unternehmen nachfragen, welche Vergünstigungen auch für befristete Beschäftigte oder Studierende gelten. Oft gibt es spezielle Angebote oder Programme, die explizit auch Studierende ansprechen. Dabei können solche Vorteile die Lebenshaltungskosten deutlich senken und das Arbeitsumfeld attraktiver machen.

    Im Arbeitsvertrag sollten Art, Umfang sowie Bedingungen der jeweiligen Zusatzleistungen eindeutig geregelt sein. Dazu gehört zum Beispiel, ob und wie ein Dienstwagen privat genutzt werden darf, wie hoch der Essenszuschuss ist oder welche Mitarbeitervergünstigungen angeboten werden. Auch mögliche Rückzahlungsvereinbarungen bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollten klar festgelegt sein. Eine transparente Vertragsgestaltung schützt beide Seiten und verhindert spätere Missverständnisse.

    Viele Zusatzleistungen des Arbeitgebers gelten als geldwerter Vorteil und sind daher steuer- und zum Teil auch sozialversicherungspflichtig. Beispiele sind der Dienstwagen zur privaten Nutzung oder bestimmte Zuschüsse. Andere Leistungen, wie etwa Essenszuschüsse bis zu einem Freibetrag, können steuerfrei sein. Es ist wichtig, alle Zusatzleistungen auf der Gehaltsabrechnung zu prüfen, da sie das Nettoeinkommen beeinflussen und sich auf spätere Sozialleistungen (zum Beispiel Rente) auswirken können. Das Verständnis der steuerlichen Behandlung hilft, die Vorteile richtig einzuschätzen.

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    Gabriel Freitas

    AI Engineer

    Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.

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