Du hast dich sicher auch schon gefragt: Wie viel darf man als Student:in eigentlich verdienen, ohne in Schwierigkeiten zu geraten? Gerade im Studium spielt das Thema Geld oft eine große Rolle – sei es, um Miete, Lernmaterialien oder einfach das WG-Leben zu finanzieren. Dieser Artikel hilft dir, herauszufinden, wie hoch dein Verdienst als Student:in maximal sein darf, welche steuerlichen Konsequenzen dich erwarten und worauf du generell achten musst – ganz ohne Vorwissen und verständlich erklärt.
Warum Studierende arbeiten – und welche Regeln gelten
Arbeiten neben dem Studium ist für viele unverzichtbar. Viele Studierende jobben, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken, praktische Erfahrung zu sammeln oder unabhängig zu sein. Doch die große Frage ist: Gibt es eine Grenze beim Verdienst, die du als Student:in beachten musst?
Zunächst solltest du wissen: Es gibt keine feste, allgemeingültige Obergrenze für den Verdienst. Entscheidend sind vielmehr verschiedene Faktoren, die du kennen solltest. Wie viel du wirklich verdienen „darfst“, hängt davon ab, wie du beschäftigt bist (Minijob, Werkstudent:in, kurzfristiger Job), welche Sozialversicherungen für dich greifen und wo du eventuell steuerpflichtig wirst. Außerdem beeinflussen BAföG, Kindergeld und deine Krankenversicherung mögliche Verdienstgrenzen.
Im Kern soll dir dieser Artikel helfen, das komplexe Zusammenspiel aus Steuerrecht, Sozialversicherung und Studienfinanzierung zu verstehen – Schritt für Schritt und mit praktischen Beispielen. Denn viele Regelungen existieren nicht nur zum Schutz von Studierenden, sondern auch, weil dein Status als Student:in in Deutschland oft mit besonderen Vorteilen verbunden ist.
Die wichtigsten Begriffe – einfach erklärt
Bevor wir ins Detail gehen, sollten ein paar Grundbegriffe klar sein:
- Minijob: Ein Minijob (oder auch 520-Euro-Job genannt) ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer festen monatlichen Verdienstgrenze – derzeit 520 Euro.
- Werkstudent:in: Studierende, die während des Semesters regelmäßig arbeiten (meist mehr als nur ab und zu), gelten oft als Werkstudent:in. Das Werkstudent:innenprivileg ermöglicht deutlich höhere Einkommen.
- Kurzfristige Beschäftigung: Ein befristeter Job, der auf maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage pro Jahr begrenzt ist.
- Sozialversicherung: Sammelbegriff für gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Diese Begriffe tauchen in fast allen Regelungen rund ums Arbeiten im Studium auf. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, ob du Lohnsteuer als Student:in zahlst oder wie hoch dein ’steuerfreier Betrag‘ ist. Sobald du Grundkenntnisse über diese Systeme hast, kannst du selbstbewusst entscheiden, welcher Job und welches Arbeitsmodell zu deiner Lebenslage passt.
Verdienstgrenzen für Studierende – Was zählt wirklich?
Jetzt wird es konkret: Wie viel darf man als Student:in verdienen? Die Antwort hängt davon ab, wie du beschäftigt bist und welche Leistungen (z. B. BAföG, Kindergeld) du beziehst.
- Minijob: Verdienst du maximal 520 Euro monatlich, zahlst du in der Regel keine Steuern und bist von den meisten Sozialversicherungen befreit. Das ist die entspannteste Regel und passt oft für Studierende, die gelegentlich jobben möchten.
- Werkstudent:in: Hier gibt es keine festgelegte Verdienstgrenze. Entscheidend ist, dass du während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Die Höhe des Verdiensts ist zweitrangig, solange deine Hauptbeschäftigung das Studium bleibt. Du bist dann rentenversicherungspflichtig, aber oft in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit – das Werkstudent:innenprivileg sorgt für diesen Vorteil.
- Kurzfristiger Job: In dieser Form darfst du innerhalb eines Jahres bis zu 70 Arbeitstage – unabhängig von deinem Verdienst – arbeiten. Hier zahlst du keine Sozialversicherungsbeiträge, solange die Tätigkeit eindeutig „kurzfristig“ bleibt.
Wichtig ist zudem: Überschreitest du die Verdienstgrenzen regelmäßig (zum Beispiel über der Minijob-Grenze), kannst du automatisch in der Steuer- und Sozialversicherungspflicht landen. Das kann bedeuten, dass Lohnsteuer anfällt oder du dich selbst studentisch versichern musst.
Steuern und Sozialversicherung: Was passiert, wenn du mehr verdienst?
Viele fragen sich: Müssen Studierende Steuern zahlen? Das kommt darauf an, wie viel du insgesamt pro Jahr verdienst und welche Art von Beschäftigung du ausübst. Prinzipiell gilt der sogenannte Grundfreibetrag: Für das Jahr 2024 liegt dieser bei rund 11.000 Euro pro Jahr (genauen Betrag jährlich prüfen!). Bis zu diesem Einkommen zahlst du keine Einkommensteuer – alles darüber hinaus wird steuerpflichtig. Das betrifft besonders Werkstudent:innen, die während des Jahres mehr verdienen.
Bei mehreren Jobs summieren sich die Verdienste. Nur der Minijob ist steuerlich pauschal abgedeckt, andere Einkünfte werden zusammengerechnet.
Die wichtigsten Steuerarten im Überblick:
- Lohnsteuer Student: Sobald dein Verdienst die Grenzen des Grundfreibetrags überschreitet oder du mehrere Jobs hast, fällt Lohnsteuer an. Diese wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten.
- Einkommensteuer Werkstudent: Wer als Werkstudent:in mehr als den jährlichen Grundfreibetrag verdient, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das betrifft zum Beispiel Studierende mit mehreren Jobs, Praktika oder einer Werkstudierendentätigkeit, die intensiv genutzt wird.
Sozialversicherungspflicht entsteht, wenn du regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest oder das 25. Lebensjahr aufgrund eigener Krankenversicherung überschreitest. Dann ändert sich auch der Status als Student:in – das solltest du vor diesem Schritt genau prüfen.
Wann ist eine Steuererklärung als Student:in Pflicht?
Bei der Frage ‚Ab welchem Einkommen Steuererklärung?‘ und ‚Müssen Studierende Steuern zahlen?‘ lautet die Faustregel: Sobald du mehr als den Grundfreibetrag pro Jahr (wie erwähnt, ca. 11.000 Euro) verdienst, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das gilt insbesondere dann, wenn du mehrere Arbeitgeber hattest, steuerpflichtige Werkstudierendentätigkeiten ausgeübt hast oder neben dem Studium in nennenswertem Umfang eigene Einkünfte erzielst.
Auch wenn du unterhalb der Grenze bleibst, lohnt sich oft eine freiwillige Steuererklärung, da du zu viel gezahlte Steuern häufig zurückerstattet bekommst. Ob du als Minijobber:in, Werkstudent:in oder mit einem Praktikum Verdienste erzielst – prüfe stets, ob die Summe deiner Einkünfte innerhalb der steuerfreien Grenzen bleibt.
Was passiert mit BAföG, Kindergeld & Co. bei Nebenjobs?
Viele Studierende beziehen BAföG oder Kindergeld. Diese Leistungen sind an Einkommensgrenzen gekoppelt.
- BAföG: Der Freibetrag liegt bei etwa 6.240 Euro brutto pro Jahr (für das Jahr 2024, jährlich anpassen!). Überschreitest du diese Grenze, wird dein BAföG-Anteil gekürzt.
- Kindergeld: Hier gilt vor allem eine Altersgrenze (bis 25 Jahre). Wichtig ist, dass du dein Studium in Vollzeit betreibst. Dein eigener Verdienst ist nicht mehr direkt relevant (nach aktueller Rechtslage, prüfen!).
Erwähnenswert ist, dass auch andere Sozialleistungen, wie die studentische Krankenversicherung, Regeln für den Zuverdienst enthalten können. Wer dauerhaft über ca. 520 Euro monatlich verdient, muss sich unter Umständen selbst versichern. Das betrifft vor allem Werkstudent:innen mit hohem Einkommen.
Praktische Beispiele: Was bedeuten die Grenzen wirklich?
Um die abstrakten Regeln greifbar zu machen, hier drei typische Beispiele:
- Beispiel Minijob: Du arbeitest regelmäßig für 450 Euro im Monat in einem Café. Du bist vollständig von Steuern und Sozialversicherung befreit – solange du keinen zweiten Job annimmst und die 520 Euro-Grenze einhältst.
- Beispiel Werkstudent:in: Du arbeitest während des Semesters 16 Stunden pro Woche in einer Marketingagentur und verdienst monatlich 900 Euro. Insgesamt liegst du am Jahresende mit deinem Verdienst bei ca. 10.800 Euro – du zahlst keine Steuern und bist weiterhin in der studentischen Krankenversicherung versichert.
- Beispiel steuerpflichtiger Werkstudent:in: Du jobbst 20 Stunden pro Woche und übernimmst in den Semesterferien zusätzliche Schichten. Am Jahresende übersteigst du den Grundfreibetrag deutlich. Daher musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben, eventuell Lohnsteuer nachzahlen oder bekommst zu viel gezahlte Steuern zurück.
Tipps, typische Fallen und was du sonst noch wissen solltest
Viele Studierende unterschätzen, wie schnell man mit Nebenjobs an Grenzen stößt. Ein häufiger Fehler: Minijob und Werkstudierendentätigkeit parallel ausüben und so über den Grenzbetrag kommen. Auch Änderungen beim Status der Krankenversicherung werden leicht übersehen.
Merke: Es lohnt sich, regelmäßig die eigenen Verdienstgrenzen zu prüfen, Jahresverdienste zu überschlagen und bei Fragen frühzeitig die Studienberatung oder das Finanzamt zu kontaktieren. Informiere dich jährlich über aktualisierte Freibeträge – diese ändern sich regelmäßig.
Das deutsche Sozialsystem bietet Studierenden viele Freiheiten, aber auch eine gewisse Verantwortung. Wenn du die Grundregeln kennst und deine Einnahmen im Blick behältst, kannst du dich voll aufs Studium konzentrieren. Und falls du einmal einen Fehler machst: Meist lassen sich diese mit einer freiwilligen Steuererklärung und einem Gespräch mit den Behörden recht schnell aus der Welt schaffen.
Zusammengefasst
Zusammengefasst lässt sich sagen: Studieren und arbeiten ist nicht nur machbar, sondern in Deutschland auch mit vielen Vorteilen verbunden – solange du die wichtigsten Regeln beachtest. Egal ob du Minijobber:in, Werkstudent:in oder in kurzfristiger Beschäftigung bist: Immer prüfe, wie viel du pro Jahr wirklich verdienst, und achte auf aktuelle Freibeträge. Die meisten Studierenden bleiben mit kluger Planung unter den relevanten Grenzen und profitieren so vom studentischen Status in Sachen Steuern und Sozialabgaben.
Es ist völlig normal, dass dich Begriffe wie Lohnsteuer, Werkstudent:innenprivileg oder Einkommensteuer erstmal verunsichern. Lass dich davon nicht abschrecken: Je mehr du dich einliest und verstehst, desto leichter findest du das passende Jobmodell. Nutze Beratungsangebote, aktualisiere regelmäßig dein Wissen und sei entspannt – das Studium ist die perfekte Zeit, um nicht nur Wissen, sondern auch finanzielle Selbstständigkeit zu sammeln.
Quellenangaben
- Studis Online – Jobben im Studium, (2025-08-26)
- Bundesagentur für Arbeit – Werkstudenten, (2025-08-26)
- Der Grundfreibetrag für 2024 (Finanzamt), (2025-08-26)
Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)
Als Student darfst du grundsätzlich bis zu 10.908 Euro pro Jahr (Stand 2024; Grundfreibetrag) verdienen, ohne dass du Einkommensteuer zahlen musst. Bleibt dein Einkommen unter diesem Grundfreibetrag, musst du keine Steuern bezahlen. Überschreitest du diesen Betrag – beispielsweise durch mehrere Nebenjobs oder ein höher vergütetes Praktikum – bist du verpflichtet, Einkommensteuer zu zahlen und gegebenenfalls eine Steuererklärung abzugeben.
Eine Steuererklärung ist als Student verpflichtend, wenn dein Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro (2024) liegt oder du mehrere Arbeitgeber hattest, von denen Lohnsteuer einbehalten wurde. Auch bei bestimmten Sozialleistungen oder wenn du selbstständig arbeitest, kann eine Steuererklärung notwendig sein. Du kannst aber auch freiwillig eine Steuererklärung abgeben und dir eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen – oft lohnt sich das schon bei geringeren Einkommen.
Nicht jeder Student muss automatisch Steuern zahlen. Die Steuerpflicht hängt von der Höhe deines Einkommens und der Art deiner Beschäftigung ab (z. B. Minijob, Werkstudent, selbstständig). Bei einem klassischen Minijob (bis 538 Euro/Monat) zahlst du in der Regel keine Lohnsteuer. Als Werkstudent greifen bestimmte Vergünstigungen, aber auch hier gilt: Überschreitest du den Grundfreibetrag im Jahr, musst du Einkommensteuer zahlen. Lohnsteuer wird manchmal pauschal vom Arbeitgeber abgeführt und kann beim Finanzamt zurückgeholt werden.
Als Werkstudent darfst du in der Regel bis zu 20 Stunden pro Woche während des Semesters arbeiten und profitierst von besonderen Sozialversicherungsregeln. Das Einkommen als Werkstudent zählt zu deinem Jahreseinkommen und wird dabei voll berücksichtigt. Bei Überschreiten des jährlichen Grundfreibetrags (10.908 Euro, 2024) fällt Einkommensteuer an. Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung entfallen, solange du immatrikuliert bist und die Stundenregel einhältst.
Verdienst du als Student mehr als der jährliche Grundfreibetrag (2024: 10.908 Euro), musst du auf den übersteigenden Betrag Einkommensteuer zahlen und gegebenenfalls eine Steuererklärung abgeben. Bei Überschreiten der Einkommensgrenzen kannst du außerdem deinen Anspruch auf Kindergeld, BAföG oder Familienversicherung verlieren. Achtung: Auch bei kurzfristigen Überschreitungen, etwa durch ein bezahltes Praktikum, gelten die steuerlichen Regelungen. Kontrolliere daher regelmäßig dein Einkommen.
Beim Minijob (bis 538 Euro/Monat) zahlst du als Student meist keine eigenen Steuern, da der Arbeitgeber eine Pauschale abführt. Als Werkstudent profitierst du von Sozialversicherungsvergünstigungen und zahlst erst ab Überschreiten des Grundfreibetrags Einkommensteuer. Bei Praktika kommt es darauf an: Pflichtpraktika sind in der Regel steuerfrei, freiwillige Praktika unterliegen jedoch den normalen Steuerregeln – wichtig ist hier das jährliche Gesamteinkommen.
Bei Studentenjobs wird oft Lohnsteuer einbehalten, zum Beispiel bei mehreren gleichzeitigen Jobs oder bei einem einmaligen höheren Einkommen (z. B. in den Semesterferien). Wenn dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt, kannst du die gezahlte Lohnsteuer durch eine Steuererklärung beim Finanzamt zurückfordern. Es lohnt sich, die Lohnabrechnungen aufzubewahren und zum Jahresende die Steuererklärung einzureichen. So erhältst du eventuell zu viel gezahlte Beiträge zurück.
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Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.
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