In diesem Artikel

    Du hast schon mal den Begriff „Werkstudent“ gehört und fragst dich, was eigentlich dahintersteckt? Ob es sich lohnt, als Werkstudent:in zu arbeiten, welche Voraussetzungen und Besonderheiten es gibt und wie sich das auf dein Studium und deine Finanzen auswirkt – all das fühlt sich für viele erstmal wie ein Dschungel voller neuer Regeln an. In diesem Artikel nehmen wir dich an die Hand und erklären dir Schritt für Schritt alles, was du über den Werkstudentenstatus wissen solltest – von der Definition über Gehalt und Steuern bis zu Sozialversicherung und Praxisvorteilen.

    Was ist ein Werkstudent?

    Der Begriff „Werkstudent“ begegnet dir oft, wenn du als Student:in neben dem Studium arbeiten möchtest. Aber was bedeutet das eigentlich konkret? Ein Werkstudent oder eine Werkstudentin ist eine Person, die an einer Hochschule eingeschrieben ist und parallel eine sozialversicherungspflichtige Anstellung ausübt – meist in Teilzeit. Das Ziel dieser Beschäftigung ist es, praktische Berufserfahrung im eigenen Studienfeld zu sammeln und dabei finanziell unabhängig zu bleiben.

    Im Gegensatz zu klassischen Minijobs erlaubt die Werkstudententätigkeit oft einen deutlichen Bezug zum eigenen Studium. Häufig arbeiten Werkstudent:innen in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, in denen sie Aufgaben übernehmen, die direkt oder indirekt mit ihrer Studienrichtung zusammenhängen. Das kann zum Beispiel eine Tätigkeit in einer Marketingabteilung für BWL-Studierende sein, oder eine Position als Werkstudent:in im IT-Bereich für Informatiker:innen.

    Der Status als Werkstudent:in bringt einige gesetzliche Vorteile mit sich, auf die wir später noch genauer eingehen. Wichtig ist: Du bleibst währenddessen offiziell Student:in, dein Studium steht also weiterhin im Mittelpunkt, die Arbeit als Werkstudent:in ist darauf maßgeschneidert abgestimmt. So verbindest du das Beste aus beiden Welten – du sammelst Berufspraxis und sicherst dir gleichzeitig eine finanzielle Unterstützung.

    Werkstudent: Voraussetzungen und Anmeldung

    Bevor du als Werkstudent:in durchstartest, solltest du die wichtigsten Voraussetzungen kennen. Erst wenn du die formalen Bedingungen erfüllst, kannst du von den spezifischen Regelungen und Vergünstigungen profitieren.

    Die wichtigste Voraussetzung ist die Immatrikulation an einer Hochschule in Deutschland – das heißt, du musst offiziell Student:in sein. Dabei ist es egal, ob du an einer Uni, Fachhochschule oder Akademie eingeschrieben bist. Viele Unternehmen setzen zudem ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Es ist nicht möglich, als Werkstudent:in während eines Urlaubssemesters, eines Teilzeitstudiums, oder im dualen Studium zu arbeiten, da diese Konstellationen bestimmten Sonderregeln unterliegen.

    Die Werkstudentenregelung gilt in der Regel so lange, wie dein Hauptfokus auf dem Studium liegt – das spiegelt sich etwa in deiner wöchentlichen Arbeitszeit wider. Sobald du die Anforderungen nicht mehr erfüllst (beispielsweise nach dem Abschluss des Studiums), verlierst du automatisch den Werkstudentenstatus. Die Anmeldung erfolgt meist unkompliziert beim Arbeitgeber, der entsprechende Nachweise (Immatrikulationsbescheinigung) einfordert, und übernimmt dann die korrekte Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

    Arbeitszeit und Vereinbarkeit mit dem Studium

    Ein häufiger Grund, warum Studierende sich für die Position als Werkstudent:in entscheiden, ist die relative Flexibilität: So kannst du Studium und Arbeit miteinander vereinbaren, ohne dass eines zu kurz kommt.

    Grundsätzlich gilt für Werkstudent:innen die 20-Stunden-Regel. Demnach darfst du während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche im Unternehmen arbeiten. So wird sichergestellt, dass dein Hauptaugenmerk weiterhin auf dem Studium bleibt. Anders sieht es in den Semesterferien aus – hier darfst du auch mehr arbeiten, teilweise sogar in Vollzeit, solange das eine Ausnahme bleibt. Die Arbeitszeit wird dann auf einen Jahresdurchschnitt umgelegt.

    Viele Unternehmen zeigen sich bei der Arbeitszeitgestaltung flexibel und stimmen die Einsatzzeiten auf deinen Stundenplan ab. Remotearbeit (werkstudent remote) oder Home Office-Modelle werden mittlerweile ebenfalls häufiger angeboten, besonders in digital geprägten Berufsfeldern. Damit kannst du Arbeitseinsätze flexibel von Zuhause aus absolvieren. Mit dieser Flexibilität lassen sich nicht nur Prüfungsphasen, sondern auch persönliche oder familiäre Verpflichtungen besser unter einen Hut bringen.

    Werkstudent Gehalt: Wie viel verdient man als Werkstudent:in?

    Das Thema „werkstudent gehalt“ ist für viele Studierende ausschlaggebend. Denn neben der Praxiserfahrung geht es oft auch darum, Lebenshaltungskosten, Miete oder Studiengebühren zu finanzieren. Wie viel du als Werkstudent:in verdienst, ist von verschiedenen Faktoren abhängig – etwa Branche, Region, Studienrichtung und deinem eigenen Verhandlungsgeschick.

    Im Durchschnitt liegt das Gehalt für Werkstudenten in Deutschland im Bereich zwischen 12 und 18 Euro pro Stunde, wobei je nach Bereich und Erfahrung manchmal auch höhere Stundensätze möglich sind. Dein Einkommen kann dabei monatlich schwanken, je nachdem, wie viel du tatsächlich arbeitest und ob du in den Semesterferien mehr Stunden leistest.

    Wichtig: Es gibt keine einheitliche gesetzliche Gehaltsgrenze (außer dem Mindestlohn), aber es existieren bestimmte Verdienstobergrenzen, etwa wenn du in der Familienversicherung deiner Eltern bleiben oder Bafög erhalten möchtest. Dabei helfen Online-Rechner wie der „werkstudent brutto netto rechner“ oder der „werkstudent gehalt rechner“, um das tatsächliche Nettogehalt nach Abzügen zu ermitteln. Je nach Höhe deines Einkommens können Steuern fällig werden. Besonders wer mehrere Nebenjobs kombiniert (werkstudent und minijob gleichzeitig), sollte den Gesamtverdienst stets im Blick behalten.

    Sozialversicherung, Steuern und Abgaben: Was gilt für Werkstudent:innen?

    Einer der Hauptvorteile des Werkstudentenstatus liegt im Bereich Sozialversicherung. Doch was bedeutet das konkret? Während du als Werkstudent:in rentenversicherungspflichtig bist, bist du in der Regel von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit („Werkstudentenprivileg“).

    Praktisch heißt das: Du zahlst nur Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Krankenversichert bist du in der Regel über die studentische Krankenversicherung, bzw. – bis zum 25. Lebensjahr – über die Familienversicherung deiner Eltern (werkstudent familienversicherung). Überschreitest du bestimmte Einkommens- oder Altersgrenzen, musst du dich selbst versichern (werkstudent krankenversicherung).

    Steuern sind ein besonderes Thema. Überschreitest du den jährlichen Grundfreibetrag (aktuell ca. 11.000 Euro), fallen Lohnsteuern an (werkstudent lohnsteuer). Dein Arbeitgeber behält diese automatisch vom Bruttolohn ein. Am Jahresende kannst du mit einer Steuererklärung („werkstudent steuererklärung“ oder „werkstudent steuern rechner“) zu viel gezahlte Steuern häufig zurückfordern. Online-Rechner wie der „werkstudent netto rechner“ helfen dir, das zu erwartende Nettogehalt zu bestimmen.

    Urlaubsanspruch, Kündigung und Rechte als Werkstudent:in

    Auch als Werkstudent:in hast du Rechte – nicht nur Pflichten. Dazu zählt beispielsweise der Anspruch auf bezahlten Urlaub. In Deutschland richtet sich der Urlaubsanspruch in der Regel nach den gesetzlichen Bestimmungen im Teilzeitbereich. Bei einer Fünf-Tage-Woche hast du mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr, anteilig entsprechend weniger, wenn du weniger Tage arbeitest (werkstudent urlaubsanspruch).

    Was die Kündigungsfrist betrifft, gilt das reguläre Arbeitsrecht. In der Regel beträgt sie vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (werkstudent kündigungsfrist), sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Natürlich hast du jederzeit das Recht, selbst zu kündigen, solltest du merken, dass sich das Modell nicht mehr mit deinem Studium oder deiner persönlichen Lebenssituation vereinbaren lässt.

    Als Werkstudent:in genießt du zudem den allgemeinen Schutz des Arbeitsrechts – zum Beispiel in Bezug auf Pausen, Mutterschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es lohnt sich, die eigenen Rechte zu kennen und offen – und gegebenenfalls frühzeitig – das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.

    Praktische Beispiele und Alltag: Werkstudentenleben zwischen Hörsaal und Unternehmen

    Wie sieht der Alltag als Werkstudent:in aus? Oft starten Studierende mit Jobanzeigen, Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen. Viele verbinden das Praktische mit dem Notwendigen: Sie suchen gezielt nach Stellen, die einen Bezug zu ihrem Studium haben, und erweitern so mit jedem Arbeitseinsatz nicht nur ihr Bankkonto, sondern bauen auch ihr berufliches Netzwerk auf.

    Ein typisches Szenario: Du bist im dritten Semester Wirtschaftsingenieurwesen, findest über eine Jobbörse eine Werkstudentenstelle im Bereich Projektmanagement bei einem regionalen Mittelständler und arbeitest dort an zwei Tagen pro Woche für jeweils vier Stunden. Dein Arbeitgeber stellt sich auf deine Prüfungsphasen ein und ermöglicht dir, bei Bedarf Schichten ins Home Office zu verlegen (werkstudent home office). Du vertiefst Studieninhalte durch reale Projekte und lernst Abläufe im Unternehmen kennen, die du für Abschlussarbeiten oder den späteren Berufseinstieg nutzen kannst.

    Diese Verzahnung von Theorie und Praxis hilft nicht nur dabei, das Studium zu finanzieren, sondern öffnet viele Türen für den Berufseinstieg nach dem Abschluss. Viele Unternehmen übernehmen ehemalige Werkstudent:innen später in feste Positionen – ein echter Karriereturbo, der sich langfristig auszahlen kann.

    Zusammengefasst

    Werkstudent:in zu sein, eröffnet dir weit mehr Möglichkeiten als „nur“ einen Nebenjob zu haben. Du verbindest dein Studium mit wertvollen Praxiserfahrungen, stärkst deine finanzielle Unabhängigkeit und sammelst Kontakte für die spätere Karriere. Gleichzeitig bringst du durch den Werkstudentenstatus besondere rechtliche und soziale Vorteile mit – wie den Zugang zum Studentenstatus, Flexibilität bei der Arbeitszeit und spezifische Regelungen im Sozialversicherungsrecht.

    Natürlich verlangt ein solches Modell auch organisatorisches Geschick: Du musst dich regelmäßig über gesetzliche Änderungen, Einkommensgrenzen und Versicherungsfragen informieren und deinen Arbeitsumfang so planen, dass dein Studium im Mittelpunkt bleibt. Doch der Aufwand lohnt sich – viele Werkstudent:innen berichten, dass diese Zeit eine der prägendsten Phasen ihrer Ausbildung war, nicht nur finanziell, sondern auch persönlich und beruflich.

    Nimm dir Zeit, die passenden Angebote zu finden, prüfe alle Voraussetzungen und Rahmenbedingungen – so entsteht aus dem Werkstudentenleben eine echte Chance für deine Zukunft. Mit diesem Wissen startest du bestens informiert und voller Selbstvertrauen in dein (Werk-)Studentenleben.


    Quellenangaben

    1. Bundesregierung, Studium und Werkstudenten-Tätigkeit: Was ist ein Werkstudent?, (2025-08-27)
    2. Bundesagentur für Arbeit, Werkstudent: Voraussetzungen, Steuern und Sozialversicherung, (2025-08-27)
    3. Werkstudent: Das solltest du wissen, (2025-08-27)

    Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)

    Ein Werkstudent ist eine Person, die während des Studiums nebenbei in einem Unternehmen arbeitet und dort praktische Erfahrungen sammelt. Voraussetzung ist, dass du offiziell als ordentliche/r Student/in an einer Hochschule immatrikuliert bist. Außerdem darf deine wöchentliche Arbeitszeit während des Semesters in der Regel 20 Stunden nicht überschreiten. Ziel ist es, Studium und Praxis flexibel zu verbinden. Wichtig: Du kannst unabhängig vom Studiengang Werkstudent werden, solange du die Immatrikulation nachweist.

    Als Werkstudent gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Verdienstobergrenze, aber es gibt Grenzen für Sozialversicherung und BAföG. Viele Werkstudenten erhalten einen Stundenlohn zwischen 12 und 18 Euro, je nach Branche und Qualifikation. Mit einem 'Werkstudent Gehalt Rechner' kannst du dein voraussichtliches Brutto- und Nettogehalt einfach berechnen – hier werden Faktoren wie Steuerklasse, Krankenversicherung und Rentenversicherung berücksichtigt. Achte darauf: Wenn dein Jahreseinkommen den BAföG-Freibetrag (aktuell ca. 6.240 € jährlich) übersteigt, kann dein BAföG gekürzt werden.

    Als Werkstudent zahlst du grundsätzlich keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie keine regulären Beiträge zur Krankenversicherung, solange du unter 20 Wochenstunden arbeitest. Du bist in der Regel über die studentische Krankenversicherung oder Familienversicherung abgesichert. Lediglich Beiträge zur Rentenversicherung werden automatisch vom Gehalt abgezogen (aktuell 9,3 % des Bruttogehalts). Wenn du über den Steuerfreibetrag hinaus verdienst, fällt zudem Lohnsteuer an. Ein 'Brutto Netto Rechner Werkstudent' oder 'Werkstudent Steuern Rechner' hilft dir, die exakten Abzüge zu ermitteln.

    Werkstudenten dürfen während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um den Studentenstatus mitsamt günstiger Krankenversicherung und steuerlichen Vorteilen zu behalten. In den Semesterferien sind auch mehr Stunden möglich. Überschreitest du jedoch regelmäßig die 20-Stunden-Grenze, wechselst du in die reguläre Sozialversicherungspflicht wie ein normaler Arbeitnehmer. Dies kann zu höheren Abgaben führen. Die genaue Stundenzahl beeinflusst also direkt, ob du weiterhin in der studentischen Krankenversicherung bleibst oder nicht.

    Ja, du kannst als Werkstudent parallel einen Minijob (bis 520 € monatlich) ausüben. Die Arbeitszeiten aus beiden Beschäftigungen werden für die 20-Stunden-Regel zusammengezählt. Sozialversicherungsrechtlich wird der Minijob meist wie eine Nebentätigkeit behandelt. Achtung: Überschreitest du mit beiden Jobs zusammen regelmäßig die 20-Stunden-Grenze, verlierst du den Werkstudentenstatus. Für Steuern und Sozialversicherung gibt es Besonderheiten – informiere dich hier genau, gerade wenn du verschiedene Tätigkeiten kombinierst.

    Auch als Werkstudent bist du grundsätzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sobald du Lohnsteuer gezahlt hast. Das lohnt sich fast immer, weil du als Student meist unter dem steuerlichen Freibetrag bleibst und zu viel gezahlte Steuern zurückbekommst. In der Steuererklärung gibst du dein Einkommen sowie gezahlte Steuern an. Hilfreich sind Online-Anwendungen oder ein 'Werkstudent Steuererklärung Rechner'. Tipp: Bewahre alle Lohnabrechnungen und Belege für Studiumsausgaben (Fachliteratur, Fahrtkosten etc.) auf – das kann Erstattungen erhöhen.

    Als Werkstudent hast du einen gesetzlichen Urlaubsanspruch: Pro vollem Arbeitsmonat stehen dir in der Regel mindestens zwei Urlaubstage zu, das ergibt bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche mindestens 20 Urlaubstage im Jahr (bei Vollzeitäquivalent). Die genauen Regelungen können aber im Arbeitsvertrag abweichen. Bezüglich Kündigungsfrist gelten meist die gesetzlichen Vorgaben für Arbeitnehmer – oft vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Achte auf die Angaben im Arbeitsvertrag, da dort auch verkürzte oder verlängerte Fristen stehen können.

    Ja, viele Unternehmen bieten mittlerweile auch Werkstudenten die Möglichkeit, remote oder im Home Office zu arbeiten – vor allem in Bereichen wie IT, Marketing oder Verwaltung. Die Arbeitszeiten und -bedingungen müssen transparent geregelt werden, damit du Studium und Job gut kombinieren kannst. Kläre dies direkt im Bewerbungsgespräch oder Vertrag und stelle sicher, dass du auch beim Arbeiten von zu Hause ausreichend betreut wirst.

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    Gabriel Freitas

    AI Engineer

    Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.

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