In diesem Artikel

    Viele Studierende greifen während des Studiums auf einen Studienkredit zurück, um finanziell flexibel zu bleiben. Spätestens mit der ersten eigenen Steuererklärung taucht dann oft die Frage auf: Kannst du die Zinsen deines Studienkredits von der Steuer absetzen? Und falls ja, wie genau funktioniert das eigentlich? In diesem Beitrag findest du eine verständliche und tiefgehende Erklärung zum Thema ’studienkredit zinsen absetzen‘ – von den Grundlagen bis zu praxisnahen Tipps, damit du sicher durch das Steuerlabyrinth kommst.

    Grundlagen: Was bedeutet ‚Studienkredit Zinsen absetzen‘?

    Zunächst einmal lohnt es sich, die wichtigsten Begriffe einzuordnen. Ein Studienkredit ist ein spezieller Kredit, den du während deines Studiums aufnehmen kannst – meist um Lebenshaltungskosten, Studiengebühren oder Auslandssemester zu decken. Anders als ein normales Darlehen werden Rückzahlung und Zinsen häufig erst nach Studienende fällig.

    Die Zinsen sind der Betrag, den du zusätzlich zur Rückzahlung des geliehenen Geldes an die Bank zahlst – quasi eine Art Miete für das Benutzen des Geldes. Diese Zinszahlungen können in manchen Fällen in der Steuererklärung als Ausgaben berücksichtigt werden, das nennt man im Steuerdeutsch ‚absetzen‚. Dabei werden bestimmte Kosten von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch du weniger Steuern zahlen musst.

    Das Absetzen von Zinsen eines Studienkredits ist für viele Studierende und Berufseinsteiger:innen relevant, weil sich dadurch Steuervorteile ergeben – allerdings gibt es dabei einiges zu beachten. Im weiteren Verlauf erfährst du die praktischen Hintergründe und steuerlichen Regeln.

    Steuerliche Einordnung von Studienkrediten: Werbungskosten vs. Sonderausgaben

    Die deutsche Einkommensteuer unterscheidet verschiedene Arten von Ausgaben, die du in der Steuererklärung angeben (und absetzen) kannst. Besonders relevant sind hier die Werbungskosten und die Sonderausgaben. Welche Kategorie zutrifft, hängt davon ab, in welcher Lebensphase du dich befindest – und welchen Bezug dein Studium zu deinem späteren Beruf hat.

    Werbungskosten sind Ausgaben, die entstehen, um steuerpflichtige Einnahmen zu bekommen – zum Beispiel für ein Zweitstudium oder eine berufliche Weiterbildung. Zinsen für einen Studienkredit können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn ein erkennbarer Zusammenhang zum späteren Beruf besteht und das Studium nicht die erste Ausbildung ist. Das bedeutet: Absolvierst du beispielsweise ein Master-Studium nach deinem Bachelor, sind die Chancen gut, die Zinsen als Werbungskosten geltend zu machen.

    Für das Erststudium gelten andere Regeln. Hier kannst du die Studienkredit-Zinsen im Normalfall nur als Sonderausgaben absetzen. Leider ist der Abzug als Sonderausgabe auf 6.000 Euro pro Jahr begrenzt und kannst du diesen Steuervorteil nur im Jahr der Zahlung nutzen. Ein Verlustvortrag – das heißt, den Steuervorteil in spätere Jahre mitzunehmen – ist nicht möglich.

    Diese Unterscheidung ist zentral für deine eigene Steuerplanung: Je nachdem, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt, variiert die steuerliche Wirkung deiner Zinszahlungen deutlich.

    Wie funktioniert die praktische Umsetzung in der Steuererklärung?

    Hast du während des Studiums einen Studienkredit aufgenommen und beginnst mit der Rückzahlung – oder zahlst sogar schon während des Studiums Zinsen? Dann solltest du genau wissen, wie du diese Kosten in der Steuererklärung einbringst. Die elektronische Steuererklärung (z.B. via ELSTER) ist mittlerweile der Standardweg, um alles zu regeln.

    Die Zinsen trägst du in der Steuererklärung je nach Sachlage ein: Geht es um ein Zweitstudium, gehören sie als Werbungskosten in die Anlage N – ‚Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit‘. Geht es um das Erststudium, notiere sie unter Sonderausgaben (Anlage Sonderausgaben). Wichtig: Es können nur die tatsächlich gezahlten Zinsen für das betreffende Steuerjahr angegeben werden; Tilgungsraten (also die Rückzahlung des geliehenen Kapitals selbst) sind nicht absetzbar.

    Als Nachweis solltest du alle Belege und Zahlungsübersichten des Studenkreditanbieters sorgfältig aufbewahren. Dazu gehören Kontoauszüge, Zinsbescheinigungen oder entsprechende Jahresaufstellungen.

    Gerade wenn du nach dem Studium einige Jahre als Berufseinsteiger:in tätig bist und die Rückzahlung erst beginnt, kann der steuerliche Effekt erheblich sein: Werbungskosten mindern direkt dein zu versteuerndes Einkommen und können zu einer Rückerstattung führen. Sonderausgaben wirken sich nur begrenzt aus – sie mindern ebenfalls das zu versteuernde Einkommen, aber mit dem erwähnten Höchstbetrag und ohne Verlustvortrag.

    Häufige Stolperfallen und praktische Tipps

    In der Praxis gibt es beim Thema ’studienkredit zinsen absetzen‘ einige typische Fehlerquellen. Eine der größten ist das Verwechseln von Zinsen und Tilgung: Nur die Zinsen sind absetzbar, niemals die Rückzahlung des ursprünglichen Kapitals.

    Ebenfalls wichtig: Studierende, die unmittelbar nach dem Studium keinen Job haben oder wenig verdienen, können – bei Werbungskosten – den Steuervorteil per Verlustvortrag in die kommenden Jahre retten. Das bedeutet: Du bekommst das steuerliche ‚Guthaben‘ auf die späteren, besser verdienenden Jahre angerechnet. Das funktioniert aber nur bei Werbungskosten, nicht bei Sonderausgaben!

    Ein weiterer Tipp: Auch Auslandsaufenthalte, die mit dem Studium zusammenhängen, und dafür aufgenommene Kredite können – sofern der Zusammenhang zum späteren Beruf klar ist – in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wer ganz sicher gehen will, kann sich bei der Formulierung in der Steuererklärung an offiziellen Mustern orientieren und im Zweifel eine steuerberatende Stelle konsultieren, um individuelle Fragen zu klären.

    Auf einen Blick: Wer weiß, in welches Feld die Zinszahlungen einzutragen sind und ob das Studium als Erst- oder Zweitstudium gilt, verschafft sich eine solide Basis für Steuervorteile und muss spätere Nachzahlungen oder Rückfragen nicht fürchten.

    Reale Beispiele: Wie wirkt das Absetzen von Studienkreditzinsen in Zahlen?

    Theorie ist gut, Praxis ist anschaulicher! Stell dir vor, du hast im Jahr nach Beendigung deines Masterstudiums 800 € Zinsen aus einem Studienkredit gezahlt und beginnst mit deinem ersten Job (Bruttoeinkommen 35.000 €).

    In deiner Steuererklärung trägst du die 800 € als Werbungskosten ein. Das senkt dein zu versteuerndes Einkommen entsprechend und kann, abhängig von deiner sonstigen Situation, eine Steuererstattung von rund 200–300 € bringen. Beträgt dein zu versteuerndes Einkommen weniger als die Freibeträge, kannst du den Steuer-Vorteil durch den Verlustvortrag später nutzen – oft sind das mehrere Hundert Euro, die du dir auf diese Weise sparen kannst.

    Anderes Beispiel: Im Erststudium nutzt du den gleichen Kredit, zahlst 500 € Zinsen und gibst diese als Sonderausgaben an. Hier wirkt sich die Steuerersparnis nur im jeweiligen Jahr aus, ein ‚Vortragen‘ auf künftige Jahre ist nicht möglich, und die Erstattung fällt meist geringer aus, da der Sonderausgabenabzug gedeckelt ist.

    Solche Rechenbeispiele zeigen: Wer bei ’studienkredit zinsen absetzen‘ die Spielregeln kennt, kann aktiv steuerlich profitieren und behält die Übersicht über die eigenen Finanzen.

    Zusammengefasst

    Das Thema ’studienkredit zinsen absetzen‘ ist auf den ersten Blick komplex, aber mit dem richtigen Hintergrundwissen lassen sich viele Vorteile sichern. Wichtig ist, zwischen Erst- und Zweitstudium sowie den Unterschieden zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben zu unterscheiden. Wer frühzeitig alle Belege sammelt, die Regeln kennt und auf den richtigen Eintrag in der Steuererklärung achtet, kann mit einem Studienkredit nicht nur seine Ausbildung finanzieren, sondern auch Steuervorteile nutzen. Für viele Studierende und Berufsanfänger:innen bedeutet das: ein kleines, aber feines Plus auf dem eigenen Kontostand. Und am Ende gilt wie immer bei Steuerthemen: Wer Fragen hat oder unsicher ist, kann sich vertrauensvoll an unabhängige Beratungsstellen wenden – so bleibt der Weg durch das Steuerlabyrinth überschaubar und zielführend.

    Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)

    Im Grundsatz können Studierende die Zinsen eines Studienkredits steuerlich geltend machen, allerdings hängt dies davon ab, ob die Ausbildung als Erstausbildung oder als Zweitstudium zählt. Handelt es sich um ein Erststudium oder eine erstmalige Berufsausbildung, können die Studienkredit-Zinsen ausschließlich als Sonderausgaben bis zu einem jährlichen Höchstbetrag (in der Regel 6.000 Euro) abgesetzt werden. Absolvierst du ein Zweitstudium oder ein Masterstudium, sind die Zinsen meistens als Werbungskosten absetzbar, was steuerlich oft vorteilhafter ist, da diese mit späteren Einnahmen verrechnet werden können. Für beide Fälle ist entscheidend, dass du die tatsächlichen Zinszahlungen nachweisen kannst.

    Die Zinsen deines Studienkredits gibst du in der Steuererklärung entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten an – je nachdem, ob du dich in der Erstausbildung oder in einer Zweitausbildung befindest. In der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) deiner Steuererklärung können Werbungskosten für die Zweitausbildung eingetragen werden. Ergänze dort die Kategorie ‘Kosten für die Ausbildung/Studium’, einschließlich der gezahlten Zinsen. Liegt eine Erstausbildung vor, gehören die Zinsen in die Anlage Sonderausgaben (unter ‘Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung’). Bewahre alle Nachweise und Kontoauszüge zu Zinszahlungen gut auf – das Finanzamt kann diese anfordern.

    Um die Zinsen eines Studienkredits steuerlich absetzen zu können, muss der Kredit direkt mit deinem Studium in Verbindung stehen, also für Studiengebühren, Lebensunterhalt oder studienbezogene Ausgaben verwendet worden sein. Der Kreditvertrag sowie alle Kreditraten und Zinszahlungen sollten auf deinen Namen laufen und belegt werden können. Außerdem ist relevant, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt, da dies die Art der steuerlichen Berücksichtigung (Sonderausgaben vs. Werbungskosten) beeinflusst. Wichtig: Der Kredit darf nicht für private Zwecke genutzt werden, sonst können die Zinsen steuerlich nicht angesetzt werden.

    Ja, du hast die Möglichkeit, Zinsen für deinen Studienkredit rückwirkend steuerlich geltend zu machen, sofern für die entsprechenden Jahre noch keine Steuerbescheide bestandskräftig sind. Wenn du während deines Studiums kein oder nur ein geringes Einkommen hattest, empfiehlt sich ein Verlustvortrag: Dadurch können die während des Studiums entstandenen Kosten, einschließlich der Studienkreditzinsen, auf spätere Jahre mit höherem Einkommen übertragen werden. Dieser steuerliche Vorteil gilt speziell für Werbungskosten bei einem Zweitstudium oder Masterstudium.

    Ein häufiger Fehler ist die falsche Zuordnung der Zinsen: Viele Studierende tragen diese fälschlicherweise immer als Werbungskosten ein, obwohl sie beim Erststudium nur als Sonderausgaben gelten. Auch das fehlende Aufbewahren von Kontoauszügen oder Kreditverträgen kann dazu führen, dass das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt. Achte zudem darauf, dass du keine Zinsen für Kredite absetzt, die für private (nicht studienbezogene) Anschaffungen verwendet wurden. Prüfe jährlich, ob sich durch rechtliche Änderungen oder steuerliche Freibeträge neue Optimierungsmöglichkeiten ergeben.

    Die Zinsen für das BAföG-Bankdarlehen, das nach Abschluss der Förderung gezahlt wird, sind grundsätzlich mit den Zinsen für andere Studienkredite vergleichbar. Auch diese können steuerlich berücksichtigt werden, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind – etwa bei einem Zweitstudium als Werbungskosten. Die eigentliche BAföG-Förderung während des Studiums ist jedoch steuerfrei und kann nicht angesetzt werden. Erst die Zinsen, die bei der späteren Rückzahlung anfallen, könnten – je nach deiner Studiensituation – steuerlich wirksam werden.

    Der Verlustvortrag ist besonders relevant für Studierende, die während ihres Studiums keine oder nur geringe Einkünfte hatten, aber Werbungskosten (z. B. Studienkreditzinsen) ansetzen können. Über den Verlustvortrag werden die im Studium nicht genutzten Werbungskosten ins nächste Jahr oder in die ersten Berufsjahre übernommen – und reduzieren dann das zu versteuernde Einkommen. Das ist steuerlich sehr vorteilhaft und betrifft vor allem Zweit- oder Masterstudierende. Ein Verlustvortrag kann mit der Anlage N in der Steuererklärung beantragt werden.

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    Gabriel Freitas

    AI Engineer

    Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.

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