In diesem Artikel

    Steuertipps Studenten Pauschalen

    Um überhaupt Steuern zahlen zu müssen, musst Du Deine Einkünfte prüfen. Bis zu einer Grenze von 9.744€ (Stand 2022) musst Du gar keine Steuern zahlen. Du kannst jedoch zahlreiche andere Beträge absetzen. Eine Übersicht dazu findest Du im nächsten Absatz.

    Was Du schließlich wiederbekommst, kann nicht in einer Pauschale angegeben werden, da dies von Deiner persönlichen Situation abhängt. Ausschlaggebend dabei ist:

    1. wie hoch Deine Ausgaben waren,
    2. was Du an Unterstützung – z.B. in Form von Unterhalt – erhalten hast und
    3. ob Du nebenbei noch einer Nebentätigkeit, wie einem Mini-Job nachgegangen bist.

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    Steuertipps Studenten – Was alles von der Steuer abgesetzt werden kann

    Du gehst nicht Vollzeit arbeiten und denkst, dass sich eine Steuererklärung dann nicht lohnen würde? Falsch! Denn auch als Student*in hat man zahlreiche Ausgaben, die in einer Steuererklärung angerechnet werden können.

    Zu den Ausgaben, die du als Student*in steuerlich absetzen kannst, zählen:

    • Fahrtkosten
    • Materialkosten, wie Blöcke, Stifte, Hefter, Druckerpapier
    • Laptop, Tablet, PC, usw.
    • Semesterbeiträge
    • Prüfungsgebühren
    • Unterkunftskosten
    • Miete (bei Zweitwohnung)
    • Umzugskosten
    • Zinsen für einen Studienkredit
    • Portogebühren
    • und sogar Kosten für Vereine o.ä.

     

    Steuertipps Studenten kostenlos

    Als Schüler*in oder Student*in hast Du Dich womöglich noch nie mit dem Thema Steuern auseinandergesetzt. Das ist auch völlig okay! Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Du Geld sparen kannst, ohne einen großen Aufwand zu haben. Im Folgenden findest Du fünf Tipps, welche Dir helfen können, Dich mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen.

    1. Der wichtigste Tipp ist wohl, sich überhaupt erstmal mit dem Thema Steuern zu beschäftigen. Frag Deine Eltern oder andere Verwandte und tausche Dich über dieses Thema aus. Recherchiere im Internet und frag andere Studierende, was sie über das Thema wissen.
    2. Der Grundstein ist gelegt, wenn Du eine grobe Übersicht über Deine finanzielle Situation hast. Beschäftige Dich mit Deinen Einnahmen und Ausgaben und prüfe, was davon überhaupt steuerlich relevant ist.
    3. Prüfe sorgfältig, was Du Dir alles erstatten lassen kannst. Bist Du umgezogen? Musstest Du Dir einen Laptop, einen Schreibtisch oder einen Bürostuhl kaufen? Musstest Du für Deine technischen Geräte Wartungskosten entrichten? Hast Du einen weiten Weg zu einer Lerngruppe und fährst dafür immer mit dem Bus? – Diese Kosten kannst Du in einer Steuererklärung geltend machen!
    4. Jeden Beleg aufheben! Du kannst nicht wirklich viel von der Steuer absetzen, wenn Du nichts nachweisen kannst. Kaufst Du also ein Buch für Deinen Kurs, buchst eine Zugfahrt zur Uni oder bezahlst Deinen Beitrag für das kommende Semester – heb die Rechnungen auf und hefte sie gut ab, sie werden Dir noch sehr von Nutzen sein.
    5. Ein nicht ganz kostenloser Tipp ist die Nutzung der App „taxfix. Du hast dort die Möglichkeit deine Lohnsteuerbescheinigung einzureichen und nach der Beantwortung einiger Fragen und dem Entrichten einer Gebühr von einmalig 39,90€ eine Rückerstattung zu erhalten. Kleiner Tipp, die App „taxfix“ kooperiert mit einigen Influencer*innen und hält den ein oder anderen Rabattcode bereit. 😉

     

    Steuertipps Studenten Zweitstudium

    Es gibt einige steuerliche Unterschiede zwischen dem Erst- und dem Zweitstudium.

    Insofern Du noch keine abgeschlossene Ausbildung oder kein abgeschlossenes Studium vorweisen kannst, bist Du in der Erstausbildung bzw. dem Erststudium. Hast du bereits eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium, ist es Deine Zweitausbildung bzw. dein Zweitstudium.

    Dabei ist wichtig zu wissen, dass Du Deine Kosten für Deine Erstausbildung bzw. Dein Erststudium den Sonderkosten zuordnest. Diese belaufen sich auf max. 6000€. Kosten für Deine Zweitausbildung bzw. Dein Zweitstudium setzt du hingegen über Werbungskosten ab. Dies hat den Vorteil, dass hierbei keine Grenze existiert.

     

    Definition Werbungskosten

    Der Begriff „Werbungskosten“ ist schon etwas veraltet. Hierbei geht es explizit um die Erwerbung und Sicherung Deines Einkommens. Deswegen fallen unter Werbungskosten Büromaterial, Studiengebühren, Fachliteratur uvm.

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    Steuertipps duale Studenten

    Normalerweise ist eine Steuererklärung freiwillig. Da man aber als dualer Student ein regelmäßiges Einkommen erhält, ist hier die Einreichung einer Steuererklärung verpflichtend. Da Du dennoch nebenbei studierst, kannst Du Deine Kosten steuerlich absetzen.

    Im folgenden findest Du eine grobe Übersicht, was Du Dir als dualer Student alles in Deiner Steuererklärung anrechnen lassen kannst:

    • Kosten für Miete oder Unterkunft
    • Fahrtkosten
    • Kontoführungsgebühren
    • Umzugskosten
    • Verpflegungsmehraufwand
    • Semesterticket
    • Berufsbekleidung
    • Fachliteratur
    • Büromaterial
    • Bildungskredit
    • Beiträge für Gewerkschaften

     

    Steuertipps für Studenten – Arbeitnehmer

    Hast Du in dem Jahr, in dem Du Deine Steuererklärung einreichen willst, gearbeitet und somit Steuern gezahlt, kannst Du diese geltend machen. In der Steuererklärung muss angegeben werden, wie viel Geld Du verdient hast. Wichtig dafür ist Deine Lohnsteuerbescheinigung des Jahres, für das Du Deine Steuererklärung einreichen willst. Wenn Du sie nicht finden kannst, ist das auch kein Problem. Du kannst sie auch einfach bei deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin anfordern. Dies ist auch möglich, wenn Du nicht mehr als Arbeitnehmer*in dort beschäftigt bist.

     

    Steuertipps für Studenten Alleinerziehende

    Deine familiäre Situation muss in Deiner Steuererklärung unbedingt berücksichtigt werden. Es ist zwingend notwendig, dass Du angibst, dass Du alleinerziehend bist. Denn bist Du alleinerziehend, musst Du weniger Steuern zahlen. Um dies zu gewährleisten existiert u.a. der sogenannte Entlastungsbetrag. Dieser beträgt seit 2020 4.008€ für das erste Kind und dann pro Kind nochmals 240€. Außerdem können auch Kinderbetreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

     

    Übersicht der Steuerklassen

    Steuerklasse I Alleinerziehende, getrennt lebende, geschiedene Arbeitnehmer*innen
    Steuerklasse II Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbeitrag
    Steuerklasse III Ehepartner*innen mit höherem Einkommen
    Steuerklasse IV Ehepartner*innen, die keine Steuerklasse angegeben haben und nur einen geringen Einkommensunterschied aufweisen
    Steuerklasse IV mit Faktor Ehepartner*innen mit geringem Einkommensunterschied und geringer Lohnsteuerbelastung während des Jahres
    Steuerklasse V Ehepartner*innen mit niedrigerem Einkommen
    Steuerklasse VI Arbeitnehmer*innen mit zwei Jobs, wobei die Steuerklasse VI für den zweiten Job gilt

     

    Man muss sich jedoch in der Steuerklasse II befinden, um Anspruch auf den Entlastungsbetrag geltend zu machen.

    Wer die Steuerklasse II beantragen kann:

    • Ledige
    • Geschiedene
    • getrennt Lebende
    • Witwen und Witwer

     

    Welche Voraussetzungen noch erfüllt sein müssen:

    • Alleinerziehende Steuerzahler*innen
    • einen Job, in dem man min. 450€ pro Monat verdient
    • min. ein Kind muss dauerhaft im Haushalt leben
    • es muss Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag bezogen werden
    • man darf nicht in einer Wohngemeinschaft mit einer volljährigen Person leben

     

    Steuertipps für Studenten weitere Möglichkeiten

    Es gibt noch zahlreiche andere Gelder, die man von der Steuer absetzen kann. Auch wenn die ein oder anderen Optionen für Studierende eher untypisch sind, wollen wir sie hier dennoch kurz auflisten. Auch hierbei kommt es natürlich auf die jeweilige Situation des Steuerzahlers bzw. der Steuerzahlerin an. Der konkrete Einzelfall sollte immer selbst recherchiert und ggf. beim Finanzamt nachgefragt werden.

    Abgesetzt werden können u.a.:

    • Pflegekosten
    • Kontoführungsgebühren
    • Fort- und Weiterbildungskosten
    • Einrichtung für das Arbeitszimmer
    • Spenden
    • Handwerkerleistungen

     

    Steuertipps für Studenten Verlustvortrag

    Auch wenn Du jetzt noch keine Steuern zahlst, kannst Du Deine Verluste durch das Studium später geltend machen. Diese Methode nennt man Verlustvortrag. Reiche dazu einfach jährlich (das geht auch bis zu vier Jahre rückwirkend) deine Steuererklärung beim Finanzamt ein. Wenn Du dann arbeitest, Geld verdienst und Steuern zahlen musst, werden Deine Verluste rückwirkend berechnet und erstattet. Das ist möglich, da Du die Verluste auf Dich genommen hast, um in diesem Beruf zu arbeiten und Geld zu verdienen.

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    Steuertipps für Studenten Fristen

    Wie bereits erwähnt, kannst Du deine Steuerklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Wir haben für Dich eine Tabelle mit den derzeitig möglichen Steuerjahren und ihren Fristen erstellt.

    Steuerjahr Frist zur Übermittlung an das Finanzamt
    2018 31.12.2022
    2019 31.12.2023
    2020 31.12.2024
    2021 31.12.2025

    Es ist also noch nicht zu spät, die Steuererklärung rückwirkend einzureichen und Geld zurückzubekommen!

    Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)

    U.a. kann man als Student*in steuerlich absetzen: Fahrtkosten, Materialkosten, wie Blöcke, Stifte, Hefter, Druckerpapier, Laptop, Tablet, PC, usw., Semesterbeiträge, Prüfungsgebühren, Unterkunftskosten, Miete (bei Zweitwohnung), Umzugskosten, Zinsen für einen Studienkredit, Portogebühren und sogar Kosten für Vereine o.ä.

    Als Student*in existieren folgende Steuerpauschalen: Bis zu einer Grenze von 9.744€ (Stand 2022) musst Du gar keine Steuern zahlen. Für Deine Erstausbildung bzw. Dein Erststudium kannst Du Dir max. 6000€ rückerstatten lassen. Für Alleinerziehende existiert der sogenannte Entlastungsbetrag. Dieser beträgt seit 2020 4.008€ für das erste Kind und dann pro Kind nochmals 240€.

    Ja, Du kannst als Student*in deine Miete von der Steuer absetzen, insofern Du für das Studium umgezogen bist und zusätzlich eine Zweitwohnung angemeldet hast.

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    Gabriel Freitas

    AI Engineer

    Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.

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