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    Der Begriff ‚krankenversicherung student‘ taucht spätestens dann in deinem Leben auf, wenn du dein Studium in Deutschland beginnst – egal, ob du aus dem In- oder Ausland kommst. Ohne eine passende Krankenversicherung kannst du weder an einer deutschen Hochschule eingeschrieben werden noch ein Visum für dein Studium beantragen. Doch was bedeutet das genau, und wie findest du dich im deutschen Gesundheitssystem als Student:in zurecht? Dieser Artikel erklärt dir Schritt für Schritt, was du wissen musst – von den Grundlagen über die Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Kassen bis zu Sonderfällen für internationale Studierende.

    Warum braucht jeder Student eine Krankenversicherung?

    In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung – das gilt selbstverständlich auch für Student:innen. Das Konzept der Krankenversicherung lässt sich wie ein Sicherheitsnetz vorstellen: Wenn du krank wirst oder einen Unfall hast, übernimmt deine Versicherung einen Großteil der Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und sogar für Präventionsleistungen. Ziel ist es, alle Menschen vor untragbaren Kosten im Krankheitsfall zu schützen.

    Für Student:innen spielt die Krankenversicherung nicht nur aus gesundheitlichen Gründen eine Rolle, sondern auch auf dem Papier: Ohne einen Versicherungsnachweis (meist in Form der sogenannten Krankenversicherungsbescheinigung oder ‚krankenversicherungsbestätigung‘) kann keine Immatrikulation stattfinden. Auch für das Visum und die Verlängerung des Aufenthaltstitels ist der Nachweis über die Krankenversicherung entscheidend. Diese Prozesse werden von den Universitäten und den deutschen Behörden streng kontrolliert, um sicherzustellen, dass keine Lücken im Gesundheitsschutz entstehen.

    Besonders für internationale Studierende, die zum ersten Mal mit dem deutschen System in Kontakt kommen, können die Regeln verwirrend wirken. Doch egal, ob du mit einer EU health insurance card (EHIC) nach Deutschland kommst oder als Nicht-EU-Studierende:r eine passende Versicherung suchst – am Ende steht immer die Frage: Wie kann ich meinen Versicherungsschutz sichern und nachweisen?

    Zusammengefasst: Die Krankenversicherung ist eine Grundvoraussetzung für dein Studium und deinen Aufenthalt in Deutschland. Sie sichert dich medizinisch ab und öffnet dir die Türen zu Uni und Behörden.

    Die Grundlagen der studentischen Krankenversicherung

    Die sogenannte ’studentische Krankenversicherung‘ ist ein speziell auf Student:innen zugeschnittenes Angebot der deutschen gesetzlichen Krankenkassen (die sogenannten ‚gesetzliche Krankenversicherung‘ oder kurz GKV). Sie gilt für alle Studierenden bis zum 30. Geburtstag oder bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters – je nachdem, was früher eintritt. In manchen Fällen, etwa bei Erziehung von Kindern oder längerer Krankheit, kann sie verlängert werden.

    Wenn du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben bist, bist du in der Regel verpflichtet, dich in einer gesetzlichen Krankenkasse als Student:in zu versichern. Ausnahmen bestehen, wenn du über Familienversicherung abgesichert bist (das ist meist bis zum 25. Lebensjahr möglich und betrifft oft deutsche oder dauerhaft in Deutschland lebende Studierende) oder als EU-Bürger:in eine gültige europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorlegst.

    Die Beiträge der studentischen Krankenversicherung sind im Vergleich zu anderen Versichertengruppen günstiger gestaltet und enthalten neben der Krankenversicherung auch die Pflegeversicherung. Das Angebot ist so kalkuliert, dass es den Bedürfnissen von Student:innen entspricht: Du erhältst umfassenden Basisschutz – unabhängig davon, an welcher Hochschule du studierst oder wie viel du nebenbei verdienst.

    Zum Abschluss der Grundlagen ist es wichtig zu wissen: Nach Ablauf der studentischen Krankenversicherung (bei Überschreiten von Alter oder Fachsemestergrenze) wechseln die meisten automatisch in die ‚freiwillige Versicherung‘ einer gesetzlichen Kasse oder, falls du dich eine Weile nicht in Deutschland aufhältst, eventuell in eine private Versicherung. Dieser Übergang kann mit höheren Beiträgen verbunden sein.

    Gesetzliche oder private Krankenversicherung – Was ist für Studierende sinnvoll?

    Das deutsche Gesundheitssystem unterscheidet im Wesentlichen zwischen gesetzlicher (öffentlich, GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). Als Studierende:r hast du in den meisten Fällen die Wahl, dich beim Studienbeginn entweder gesetzlich oder privat zu versichern – allerdings nur bis zum Ende der Immatrikulation. Die Entscheidung ist bindend: Wer sich für die private Krankenversicherung entscheidet, kann während des Studiums nicht mehr in die studentische GKV wechseln (‚Opt-out public insurance‘ bzw. ‚private insurance waiver‘).

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet dir einen umfangreichen Basis-Schutz zu vergünstigten Konditionen. Zu den Leistungen zählen unter anderem Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Vorsorgeuntersuchungen, zahnärztliche Behandlungen und Impfungen. Im Ernstfall ist auch eine Übernahme der Behandlungskosten bei Notfällen und psychischen Erkrankungen möglich. Die Beiträge sind transparent geregelt und ändern sich jährlich leicht.

    Die private Krankenversicherung (PKV) steht vor allem internationalen Studierenden offen, die keine Pflicht zur GKV haben (z. B. Nicht-EU-Bürger:innen oder ältere Studierende). Die PKV kann günstiger erscheinen – besonders im ersten Jahr –, doch die Leistungen unterscheiden sich je nach Tarif und Anbieter stark. Hinzu kommt, dass du bei schweren Erkrankungen oder längeren Behandlungen oft in Vorleistung gehen musst, bevor du die Kosten erstattet bekommst. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung ist während des Studiums meist ausgeschlossen.

    Viele fragen sich: Was ist nun besser? Die Antwort hängt von deiner persönlichen Situation ab. Die GKV bietet eine solide Basis und direkte Abwicklung mit Ärzten und Kliniken (‚Gesundheitskarte student‘ funktioniert wie ein Schlüssel zum Gesundheitssystem). Die PKV ist dann sinnvoll, wenn besondere Bedürfnisse bestehen (z. B. sehr spezieller Versicherungsschutz oder besondere Herkunftsländer).

    Der Weg zur Krankenversicherung – Anmeldung, Nachweis und Fallstricke

    Die Anmeldung zur studentischen Krankenversicherung oder zu einer privaten Police ist ein Pflichtteil der Einschreibung. Wie funktioniert das praktisch? Zuerst musst du einen Versicherungsanbieter auswählen und dich dort anmelden (‚apply health insurance student‘). Anschließend erhältst du eine Versicherungsbescheinigung (‚krankenversicherungsbestätigung‘), die du zusammen mit weiteren Unterlagen an die Hochschule übermittelst. Für internationale Studierende gibt es ergänzend oft einen Nachweis für das Visum (‚health insurance certificate‘) – ohne ihn gibt es keine Einreiseerlaubnis.

    Beim Wechsel der Hochschule oder deines Studienfachs ist keine erneute Anmeldung nötig, solange du innerhalb Deutschlands bleibst. Wenn du jedoch längere Zeit im Ausland studierst, ein Urlaubssemester einnimmst (‚insurance during break semester‘), dich exmatrikulierst oder nach dem Studium in einen Job wechselst, muss die Versicherung neu bewertet werden. Auch bei Unterbrechung des Studiums (Gap Year) solltest du klären, wie du deinen Versicherungsschutz aufrechterhältst.

    Wer aus der EU kommt, kann in bestimmten Fällen von der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) Gebrauch machen. Sie wird in Deutschland anerkannt und reicht aus, solange dein Schutz im Herkunftsland gewährleistet ist. Für Nicht-EU-Bürger:innen ist meist ein deutscher Versicherungsnachweis Pflicht. Der Wechsel zwischen gesetzlichen und privaten Policen ist nach dem Beginn des Studiums nur in Ausnahmefällen möglich.

    Zusammengefasst: Das Wichtigste für dich ist, die Krankenversicherung rechtzeitig zu beantragen, den Versicherungsnachweis sorgfältig aufzubewahren und bei Veränderungen im Studium immer deine Versicherung darüber zu informieren. So vermeidest du unnötigen Stress und bleibst dauerhaft abgesichert.

    Krankenversicherung für internationale Studierende

    Für internationale Student:innen gelten besondere Bestimmungen, je nachdem, ob du aus einem EU-/EWR-Staat oder aus einem Drittstaat kommst. Zu den am häufigsten gestellten Fragen gehört: Reicht meine Heimatversicherung, oder brauche ich einen deutschen Nachweis? Grundsätzlich gilt: Wer eine EHIC besitzt, kann damit direkt medizinische Leistungen in Deutschland erhalten; Zusatzversicherungen, etwa für Zahn- oder Augenbehandlungen, sind aber oft sinnvoll.

    Für Studierende aus Nicht-EU-Staaten gilt die Nachweispflicht für eine vollwertige Krankenversicherung vor dem Visumsantrag (‚health insurance for non-eu students‘, ‚health insurance requirement student visa‘). Viele deutsche Versicherer bieten spezielle Policen für internationale Studierende an, die alle behördlichen Anforderungen abdecken. Der Versicherungsschutz sollte vor der Einreise und spätestens zur Einschreibung aktiv sein. Bei einem Wechsel des Studienortes oder nach Abschluss des Studiums musst du deine Police an die neue Situation anpassen.

    Besonderheiten gibt es auch während kurzer Aufenthalte (z. B. für Sprachkurse oder Austauschsemester): Hier können spezielle Reiseversicherungen ausreichen (‚medical insurance for study abroad‘, ‚travel insurance students‘), solange sie die geforderten Leistungen für die Dauer des Aufenthalts erfüllen. Bei Unsicherheiten hilft das International Office deiner Hochschule weiter.

    Abschließend: Internationale Studierende sollten sich frühzeitig und sorgfältig über die Bedingungen ihrer Versicherung informieren, um Zeitdruck und Schwierigkeiten im Einschreibe- und Visaverfahren zu vermeiden.

    Zusätzliche Versicherungen und Gesundheitsleistungen für Studierende

    Neben der Basisversorgung durch die Krankenversicherung gibt es für Studierende einige zusätzliche Policen und Leistungen, die sinnvoll sein können: Die studentische Unfallversicherung deckt Unfälle während des Studiums und auf dem Weg zur Uni ab, die studentische Zahnversicherung sichert dich bei größeren Zahnbehandlungen zusätzlich ab. Diese Angebote sind oft optional, sollten aber – je nach Gesundheitszustand – nicht vernachlässigt werden (’student accident insurance‘, ’student dental insurance‘).

    Viele Hochschulen betreiben eigene Ärzt:innenzentren oder unterhalten Kooperationen mit lokalen Gesundheitsdiensten (‚health clinic for students‘, ‚university health services‘). Dort kannst du Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, medizinische Beratung und in manchen Fällen sogar psychologische Betreuung erhalten (’student mental health services‘). Für die Terminvereinbarung reicht meist deine digitale Gesundheitskarte (‚digital health insurance card‘, ‚german health card‘).

    Besonders in Stressphasen, z. B. in Prüfungszeiten, kann es hilfreich sein, psychologische Beratungsangebote der Hochschule (‚university counseling center‘, ’student wellbeing germany‘) wahrzunehmen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel auch die Kosten für notwendige Therapien nach ärztlicher Überweisung.

    Zusammenfassend bieten die gesetzlichen und ergänzenden Versicherungen einen breiten Schutz für alle Lebenslagen während des Studiums. Ob Zahnarzt, Krankenhaus oder psychologische Unterstützung: In Deutschland bist du als Student:in fast immer bestens versorgt – sofern du deine Versicherung auf dem neuesten Stand hältst.

    Sonderfälle: Krankenversicherung während Urlaubssemester, Praktikum und nach dem Studium

    Was passiert, wenn du ein Urlaubssemester nimmst, ein Pflichtpraktikum absolvierst oder das Studium (vorübergehend) unterbrichst? In diesen Situationen gelten oft Sonderregeln. Während eines offiziell genehmigten Urlaubssemesters kann die studentische Krankenversicherung behalten werden, sofern dein Studentenstatus erhalten bleibt. Wird das Studium hingegen ganz unterbrochen, etwa bei einem Gap Year (‚gap year insurance‘), musst du dich in eine freiwillige oder private Versicherung ummelden.

    Für Pflichtpraktika gelten eigene Vorgaben: Sofern sie Teil deines Studiums sind, bleibst du normalerweise in der studentischen Krankenversicherung. Bei freiwilligen Praktika kannst du jedoch versicherungspflichtig im Rahmen der Beschäftigung werden. Bei Unsicherheiten informieren Hochschulen oder Versicherungen über die korrekten Schritte (‚insurance during break semester‘).

    Nach dem Studienabschluss nimmt die Versicherungssituation eine neue Wendung: Ob Berufseinstieg, Volontariat oder ein weiterer Aufenthalt in Deutschland – du musst prüfen, welche Police nun gilt. Für Jobs mit mehr als Mini-Job-Einkommen ist die gesetzliche Krankenversicherung Pflicht. Wer kurz nach dem Studium eine Lücke zwischen Studium und Beruf überbrücken muss, sollte eine kurzfristige freiwillige Weiterversicherung in Erwägung ziehen (‚insurance pause semester‘).

    Fazit: In allen Übergangsphasen solltest du dich frühzeitig um deinen Versicherungsschutz kümmern, damit keine Versorgungslücken entstehen. Plane Zeit für Beratung ein und informiere relevante Stellen rechtzeitig über Statusänderungen.

    Zusammengefasst

    Die ‚krankenversicherung student‘ bildet das Fundament für einen sicheren und erfolgreichen Studienverlauf in Deutschland – sowohl für deutsche als auch internationale Studierende. Sie schützt dich nicht nur im Krankheitsfall, sondern öffnet buchstäblich die Türen zu Studium, Visum, und vielen weiteren Bereichen des studentischen Lebens. Entscheidend ist, dass du die passende Versicherungsform zum richtigen Zeitpunkt wählst, notwendigen Nachweise stets bereithältst und bei Veränderungen wie Urlaubssemestern, Praktika oder Studienabschlüssen aktiv wirst.

    Das deutsche Gesundheitssystem ist zu Beginn komplex, aber es lohnt sich, Zeit in die Auseinandersetzung mit den Details zu investieren: So vermeidest du teure Fehler und bist im Ernstfall abgesichert. Egal, ob du Studium, Praktikum oder einen Auslandsaufenthalt planst – dein Versicherungsschutz sollte Bestandteil jeder To-Do-Liste sein. Lass dich bei Unsicherheiten immer beraten – entweder von der Krankenkasse, von der Hochschule oder vom International Office –, denn falsch versichert sein kann schnell große Nachteile bringen. Gut informiert, gut versichert: So startet dein Studium in Deutschland mit einem sicheren Gefühl.

    Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)

    Die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende (GKV) ist eine Pflichtversicherung für Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Sie gilt für alle Studierenden unter 30 Jahren oder bis zum 14. Fachsemester. Mit der Immatrikulation müssen deutsche und internationale Studierende eine gültige Krankenversicherung nachweisen. Wer keine passende Versicherung hat, darf in Deutschland nicht studieren. Die GKV sichert medizinische Versorgung im Krankheitsfall und ist für Studierende vergleichsweise günstig. Wichtig: Eine private Krankenversicherung wird nur unter bestimmten Bedingungen anerkannt – vor allem für ältere oder bereits privat versicherte Studierende.

    Internationale Studierende müssen bei der Immatrikulation an deutschen Hochschulen einen Nachweis über ihre Krankenversicherung vorlegen. Studierende aus EU-/EWR-Ländern können mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) zunächst medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Für Nicht-EU-Studierende ist eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung obligatorisch, sofern sie nicht privat versichert und von der GKV-Pflicht befreit sind. Der Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung oder eines gleichwertigen privaten Tarifs ist außerdem Voraussetzung für die Beantragung eines Studentenvisums.

    Studierende können sich grundsätzlich zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden, wenn sie zu Studienbeginn wählen. Die GKV bietet umfassende Basisleistungen (z. B. Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Impfungen) zu einem festen monatlichen Beitrag. Die PKV ist vor allem für ältere Studierende, Stipendiaten oder solche aus Ländern, in denen das Gesundheitssystem nicht mit dem deutschen vergleichbar ist, sinnvoll. Wer sich für die private Variante entscheidet, muss sich dauerhaft von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Ein späterer Wechsel zurück zur GKV ist meist ausgeschlossen.

    Für die Bewerbung an einer deutschen Hochschule oder die Beantragung eines Studentenvisums benötigen Sie eine sogenannte „Krankenversicherungsbestätigung“ Ihrer Versicherung. Bei gesetzlich Versicherten reicht oft das Zertifikat der Krankenkasse. Bei privat Versicherten bzw. internationalen Studierenden wird ein Nachweis der Gleichwertigkeit („Befreiung von der Versicherungspflicht“) oder eine Deckungszusage verlangt. Wichtig: Meist wird auch eine digitale Gesundheitskarte oder der Nachweis über eine gültige EHIC verlangt. Für das Visum können zusätzliche Dokumente wie ein Nachweis der Reiserückführung („Repatriation insurance“) oder des Versicherungsschutzes für den gesamten Aufenthalt verlangt werden.

    Der monatliche Beitrag für gesetzlich versicherte Studierende liegt in der Regel zwischen 110 und 125 Euro (Stand 2024). Einige Kassen bieten spezielle Tarife oder Zusatzleistungen an, daher lohnt sich ein Vergleich („health insurance comparison germany“). Für unter 25-Jährige, die noch in der Familienversicherung der Eltern sind, ist die Krankenversicherung oft kostenlos. Private Anbieter können für manche Fälle günstiger erscheinen, haben aber meist niedrigere Leistungen. Beim Vergleich sollten nicht nur der Preis, sondern auch Leistungsumfang, Zusatzoptionen (z. B. student accident insurance, student dental insurance) und spätere Wechselmöglichkeiten berücksichtigt werden.

    Zur Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse reicht meist ein Online-Formular und die Übersendung der Immatrikulationsbescheinigung. Nach der Anmeldung stellt die Kasse eine Mitgliedsbescheinigung aus, die Sie der Hochschule oder für das Visum vorlegen. Ein Wechsel der Krankenkasse ist in der Regel nach 18 Monaten möglich. Wichtig: Ein Wechsel von privat zurück in die gesetzliche Versicherung ist für Studierende meist nicht mehr möglich (Ausnahme: Bei Aufnahme einer sozialversicherten Beschäftigung nach dem Studium). Beim Wechsel sollten Sie sich auch über Zusatzangebote und Servicestellen der Krankenversicherung informieren.

    Auch während eines Urlaubssemesters („gap year“ oder „break semester“) besteht grundsätzlich die Versicherungspflicht. In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Studierende ihren Beitrag weiterzahlen, es sei denn, sie haben eine anderweitige Absicherung oder studieren im Ausland. Bei einem Auslandsaufenthalt ist eine Auslandskrankenversicherung bzw. international student health coverage wichtig, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein. Wer länger aussetzt oder das Studium unterbricht, sollte sich unbedingt rechtzeitig mit seiner Kasse oder einem Berater in Verbindung setzen, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden.

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    Gabriel Freitas

    AI Engineer

    Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.

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