In diesem Artikel

    Gehalt im Praktikum

    Das Gehalt im Praktikum sorgt oft für Unsicherheit. Viele denken an ein klassisches Monatsgehalt, wie es in einem festen Job gezahlt wird. Doch das Thema Bezahlung im Praktikum ist in Deutschland vielschichtiger. Ein Praktikum – egal ob im Rahmen der Schule, des Studiums oder freiwillig – dient immer in erster Linie dazu, praktische Erfahrungen zu sammeln, Einblicke in einen Beruf zu gewinnen und wichtige Kontakte zu knüpfen. Doch sobald die Frage nach dem Gehalt aufkommt, wird es schnell kompliziert. Denn nicht jedes Praktikum wird gleich vergütet.

    Entscheidend ist unter anderem, ob ein Praktikum vorgeschrieben ist (Pflichtpraktikum) oder freiwillig absolviert wird, wie alt du bist, wie lange das Praktikum dauert und ob es einen Bezug zu Studium oder Ausbildung gibt. Oft liegt der Fokus weniger auf dem eigentlichen Gehalt, sondern vielmehr auf der Praxiserfahrung, Karrierechancen oder Vernetzungsmöglichkeiten mit späteren Arbeitgeber:innen.

    Schon daran merkt man: Pauschale Aussagen zum Thema Gehalt im Praktikum führen häufig in die Irre. Deshalb ist es wichtig, die wichtigsten Begriffe und Unterschiede genau zu kennen, bevor du startest.

    Typen von Praktika: Pflicht, freiwillig oder Orientierung?

    Um nachvollziehen zu können, ob und wie viel Vergütung du in deinem Praktikum erwarten kannst, gilt es zu verstehen, welche Praktikumsarten es gibt. Sie lassen sich grundsätzlich in drei Gruppen einteilen: Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum und Orientierungspraktikum.

    Pflichtpraktikum: Das ist ein Praktikum, das aufgrund einer schulischen, hochschulischen oder gesetzlichen Regelung verpflichtend vorgeschrieben ist. Häufig findest du es im Studienplan oder in der Prüfungsordnung. Ohne Pflichtpraktikum könntest du deinen Abschluss nicht machen. Typisch sind beispielsweise Pflegepraktika im Medizinstudium oder Praxissemester in technischen Studiengängen.

    Freiwilliges Praktikum: Hierbei entscheidest du dich selbst, unabhängig von einer akademischen oder gesetzlichen Vorgabe, praktische Berufserfahrung zu sammeln. Oft geschieht das zur beruflichen Orientierung oder um den Lebenslauf aufzuwerten – zum Beispiel für Schülerinnen und Schüler in den Ferien oder Studierende in der vorlesungsfreien Zeit.

    Orientierungspraktikum: Dieser Begriff wird für „Vorfeld-Praktika“ verwendet, die dir helfen sollen, dich für einen Ausbildungs- oder Studiengang zu entscheiden. Sie dauern meist wenige Wochen und finden noch vor Studien- oder Ausbildungsbeginn statt.

    Manchmal überschneiden sich die Typen in der Praxis, aber grundsätzlich entscheidet die Art des Praktikums ganz wesentlich darüber, ob es Gehalt gibt – und wenn ja, wie viel.

    Mindestlohn Praktikum: Wer hat Anspruch und wann?

    „Mindestlohn Praktikum“ ist ein sehr wichtiges Thema, das viel Verwirrung stiftet. Seit Januar 2025 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde. Allerdings greift diese Regelung nicht einfach pauschal für alle Praktikant:innen – sie hängt von mehreren Faktoren ab (siehe z.B. meinpraktikum.de FAQ).

    Du hast Anspruch auf den Mindestlohn im Praktikum, wenn folgende Bedingungen alle zutreffen:

    • Du bist mindestens 18 Jahre alt (oder hast eine abgeschlossene Berufsausbildung).
    • Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum.
    • Das Praktikum dauert länger als drei Monate.

    Sobald eine Voraussetzung nicht erfüllt ist – zum Beispiel bei Minderjährigen ohne abgeschlossene Ausbildung oder einem kürzeren Praktikum – entfällt der verbindliche Mindestlohn.

    Beispiel: Du studierst und möchtest in einer Firma für vier Monate freiwillig ein Praktikum absolvieren. In diesem Fall steht dir ab dem ersten Tag der gesetzliche Mindestlohn zu. Dauert das Praktikum hingegen nur drei Monate oder weniger, kann das Unternehmen die Vergütung selbst festlegen – oft gibt es dann (nur) eine Aufwandsentschädigung.

    Für Pflichtpraktika im Studium oder in der Schule besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Mindestlohn (dazu mehr im nächsten Abschnitt).

    Pflichtpraktikum Bezahlung: Wie sieht es bei vorgeschriebenen Praktika aus?

    Viele Studierende absolvieren im Laufe ihres Studiums ein sogenanntes Pflichtpraktikum. Gerade wenn es um die Pflichtpraktikum Bezahlung geht, herrscht oft Unsicherheit. Hier ist die Situation relativ klar: Pflichtpraktika sind – sofern sie in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind – gesetzlich vom Mindestlohngesetz (MiLoG) ausgenommen (siehe meinpraktikum.de Ratgeber).

    Das bedeutet: Als Student:in in einem Pflichtpraktikum hast du keinen Anspruch auf eine bestimmte Vergütung – egal wie lange das Praktikum dauert. Viele Unternehmen zahlen trotzdem freiwillig ein kleines Gehalt oder eine Aufwandsentschädigung (z. B. für Fahrkosten oder Verpflegung). Aber das ist eben keine Pflicht.

    Ein Beispiel aus der Praxis: Manche Firmen bieten für Pflichtpraktika 400–600 Euro pro Monat als Anerkennung, während andere lediglich die Kosten für das Jobticket übernehmen oder gar keine Vergütung zahlen. Es gibt aber auch Unternehmen, die ihren Pflichtpraktikant:innen „freiwillig“ deutlich mehr zahlen – das ist Verhandlungssache und hängt oft von der Branche ab.

    Tipp: Es lohnt sich immer, bereits im Bewerbungsprozess nach Bezahlung, Benefits oder Zuschüssen zu fragen – innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten können hier durchaus Unterschiede bestehen.

    Vergütung im Studium: Praktikum bezahlt oder unbezahlt?

    Mit „Vergütung im Studium“ ist vor allem die Bezahlung von Praktika während der Hochschule gemeint. Auch hier kommt es maßgeblich auf die Art und Dauer des Praktikums an. Die zentrale Frage lautet: Ist das Praktikum bezahlt oder unbezahlt?

    Für freiwillige Praktika, die länger als drei Monate dauern, ist die Lage eindeutig: Der Mindestlohn gilt ab Tag eins. Bei Pflichtpraktika entscheidet allein der Arbeitgeber, ob und wie viel gezahlt wird.

    Kürzere freiwillige Praktika (maximal drei Monate) werden häufig mit kleinen Beträgen oder einer Aufwandsentschädigung vergütet. Laut Erfahrungen aus verschiedenen Branchen (praktikum.info Gehaltsübersicht) liegt das durchschnittliche Gehalt für bezahlte Praktikant:innen, je nach Branche, zwischen 700 und 1.400 Euro brutto. Höchste Werte findet man etwa in der IT, im Consulting oder in der Logistik, die geringsten in Marketing, Medien, Tourismus oder NGOs.

    Noch ein Aspekt: Sobald ein Pflichtpraktikum oder bezahltes Praktikum Teil des BAföG-Studiums ist, kann sich das auf die Förderung auswirken. Erkundige dich ggf. beim BAföG-Amt, wie dein Einkommen angerechnet wird.

    Praktikum bezahlt oder unbezahlt: Warum gibt es Unterschiede?

    Es klingt zunächst unfair, dass nicht alle Praktika gleich bezahlt werden. Doch der Gesetzgeber will damit gezielt den Unterschied zwischen Pflicht- und freiwilligen Praktika betonen. Argument: Praktika mit klar definiertem Ausbildungszweck (Pflichtpraktika) gehören zur Ausbildung und fallen daher nicht unter das klassische Arbeitsrecht. Die Lernleistung steht im Vordergrund – Unternehmen sollen keine Mindestlohnbelastung haben, wenn sie Ausbildungsaufträge erfüllen.

    Das freiwillige Praktikum hingegen wird oft wie ein normales Arbeitsverhältnis behandelt, sobald die drei Monatsgrenze überschritten wird. Das erklärt, warum ab diesem Zeitpunkt der Mindestlohn fällig wird.

    Für dich bedeutet das: Ein unbezahltes Praktikum ist nicht automatisch wertlos. Gerade Pflichtpraktika können durch Wissenstransfer, Qualifikationen oder Kontakte viel bringen – entscheidend ist, was du herausziehst. Dennoch darfst du natürlich Erwartungen an Wertschätzung, Arbeitszeit und Zusatzausgleiche formulieren.

    Praktische Beispiele aus dem Alltag

    Wie sieht die Praxis aus? Hier ein paar typische Szenarien, damit du die Unterschiede besser greifen kannst:

    • Szenario 1: Pflichtpraktikum im Studium

    Du machst als Teil deines Studiums, zum Beispiel während eines Praxissemesters, ein Pflichtpraktikum. Die Firma zahlt eine Aufwandsentschädigung von 500 € im Monat, muss das aber nicht verpflichtend tun. In einer anderen Firma bekäme dieselbe Person vielleicht keine Zahlung.

    • Szenario 2: Freiwilliges Praktikum vor Studienbeginn

    Du möchtest herausfinden, ob ein Job zu dir passt, und absolvierst vor dem Studium ein Orientierungspraktikum für sechs Wochen. Es gibt kein gesetzliches Anrecht auf Vergütung, aber manche Betriebe zahlen dir 300 Euro monatlich als Anerkennung.

    • Szenario 3: Freiwilliges Praktikum während des Studiums, 4 Monate

    Hier bekommst du ab dem ersten Tag mindestens 12,82 € pro Stunde.

    • Szenario 4: Schülerpraktikum

    Ein Schülerpraktikum ist immer unbezahlt, manche Betriebe bieten aber freiwillig ein Taschengeld oder übernehmen Fahrtkosten.

    Durch diese Beispiele wird klar, dass das Thema „Gehalt Praktikum“ nicht pauschal beantwortet werden kann. Es empfiehlt sich immer, Details im Praktikumsvertrag nachzulesen und offene Fragen vorab beim Unternehmen zu klären.

    Was muss in den Praktikumsvertrag?

    Im Praktikumsvertrag oder der Praktikumsvereinbarung sollten wichtige Punkte wie Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsregelungen und Aufgabenbereiche klar geregelt sein. Gerade bei bezahlten Praktika ist eine schriftliche Festlegung entscheidend – so wissen beide Seiten, woran sie sind.

    Seit 2015 gilt: Bekommst du im Praktikum den Mindestlohn, müssen die wichtigsten Vertragsdetails (u.a. Gehaltsangabe, Dauer, Aufgaben) noch vor Praktikumsantritt schriftlich dokumentiert und unterschrieben werden (Infos der IHK Hamburg).

    Achte auch auf Regelungen zu Urlaub, Krankmeldungen und Zeugnisanspruch. Für unbezahlte Pflichtpraktika genügt eine einfache Praktikumsbestätigung, aus der Umfang und Dauer hervorgehen.

    Steuern, Krankenversicherung und Sozialabgaben: Was gilt für Praktikant:innen?

    Auch wenn es vor allem ums Lernen geht – das Thema Sozialversicherung spielt auch im Praktikum eine Rolle. Sobald du im Pflichtpraktikum oder im vergüteten freiwilligen Praktikum über 520 Euro im Monat verdienst (Stand 2025), könnte Versicherungspflicht entstehen. Zum Beispiel: Bei einem Mindestlohnpraktikum (ca. 2.050 € brutto pro Monat) werden Steuern und Sozialabgaben wie bei anderen Arbeitnehmer:innen automatisch abgezogen (meinpraktikum.de).

    Obwohl Pflichtpraktika grundsätzlich sozialversicherungsfrei sind, gilt für freiwillige Praktika – je nach Länge, Höhe des Gehalts und studentischem Status – die Versicherungspflicht wie im regulären Arbeitsverhältnis.

    Auch beim Thema Krankenversicherung solltest du deinen Status (Familienversicherung, selbstversichert, BAföG-Empfänger:in) prüfen. Gerade bei höheren Praktikumsgehältern gibt es Übergänge, wo eigene Beiträge fällig werden.

    Vergütung im internationalen Vergleich

    Wer im europäischen Ausland ein Praktikum macht, wird schnell feststellen: Die rechtlichen Regelungen zu Gehalt und Mindestlohn sind sehr unterschiedlich. In den skandinavischen Ländern gibt es beispielsweise oft keinen gesetzlichen Mindestlohn für Praktikant:innen, in manchen Staaten sind Praktika generell schlecht oder gar nicht bezahlt. In der Schweiz oder in Österreich können die Verdienstmöglichkeiten auch für Praktika deutlich höher als in Deutschland liegen.

    Deshalb gilt: Informiere dich auf den Seiten der jeweiligen Hochschulen oder Industrie- und Handelskammern über lokale Bedingungen, wenn du ein Auslandspraktikum planst.

    Warum sich ein Praktikum auch ohne Gehalt lohnen kann

    Viele Fragen sich: Bringt ein unbezahltes Praktikum etwas – oder zahlt es sich wirklich nur aus, wenn Geld fließt? Die Antwort: Praktische Erfahrungen, neue Kontakte und Lernfortschritte zählen oft mehr als der kurzfristige Lohn. Für viele Berufseinstiege zählt vor allem das, was du während des Praktikums gelernt, an Verantwortung übernommen und an Netzwerken aufgebaut hast.

    Oft ergeben sich während eines (auch unbezahlten) Praktikums Chancen für Abschlussarbeiten, Nebenjobs oder sogar Festanstellungen. Wichtig ist, den persönlichen Mehrwert im Auge zu behalten und vorab zu klären, ob Aufwand und Nutzen für dich stimmen.

    Viele Studierende und Schüler:innen berichten: Gerade das erste Praktikum – egal ob bezahlt oder unbezahlt – hat entscheidende Weichen für den späteren Karriereweg gestellt.

    Zusammengefasst

    Das Thema „Gehalt Praktikum“ ist komplex und voller Stolperfallen. Entscheidend ist immer, um welches Praktikum es sich handelt – Pflicht oder freiwillig, drei Monate oder länger, mit oder ohne Bezug zum Studium. Der Mindestlohn sorgt dafür, dass freiwillige Praktika ab der vierten Woche klar bezahlt sind, während Pflichtpraktika meist ohne gesetzlichen Vergütungsanspruch auskommen. Dennoch bleibt das Praktikum eine der besten Möglichkeiten, Praxiserfahrungen zu sammeln, Kontakte zu knüpfen und sich beruflich zu orientieren. Wichtig ist, realistische Erwartungen zu haben, gut informiert zu sein und im Gespräch mit dem Unternehmen alle Fragen zu klären. Ob bezahlt oder unbezahlt: Am Ende zählt, was du persönlich für deine Entwicklung und deinen Lebenslauf mitnehmen kannst.

    Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)

    Nein, nicht jedes Praktikum wird bezahlt. Ob du ein Gehalt im Praktikum erhältst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Art des Praktikums (Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum), der Dauer und dem Alter. Während freiwillige Praktika, die länger als drei Monate dauern, oft mit einer Vergütung oder sogar dem Mindestlohn bezahlt werden müssen, sind viele Pflichtpraktika während des Studiums oder der Schule von der Gehaltspflicht gesetzlich ausgenommen. Es lohnt sich immer, vorab beim Arbeitgeber nachzufragen und auf eine transparente Vereinbarung zu achten.

    Der Mindestlohn im Praktikum gilt grundsätzlich für freiwillige Praktika, die länger als drei Monate dauern, und bei denen du volljährig bist. Bei Pflichtpraktika, die im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium absolviert werden, besteht keine Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Das Mindestlohngesetz schützt dich vor Ausbeutung, doch Praktika zur Orientierung vor dem Studium/Ausbildung oder Pflichtpraktika sind davon ausgenommen. Wichtig: Informiere dich vorab, zu welcher Kategorie dein Praktikum gehört, um deinen Anspruch auf Mindestlohn Praktikum richtig einschätzen zu können.

    Pflichtpraktika, die laut Studienordnung vorgeschrieben sind, müssen gesetzlich meist nicht vergütet werden. Viele Unternehmen zahlen jedoch freiwillig ein Gehalt, allerdings besteht darauf kein gesetzlicher Anspruch. Es kann also von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Es ist ratsam, vor Beginn des Praktikums beim Unternehmen nachzufragen, ob und in welcher Höhe eine Vergütung im Studium für ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist.

    Das Gehalt bei einem freiwilligen Praktikum richtet sich meist nach dem Mindestlohn, sofern das Praktikum länger als drei Monate dauert und du volljährig bist. Im Jahr 2024 liegt der Mindestlohn bei 12,41 € pro Stunde. Für kürzere Praktika oder wenn du unter 18 bist, entfällt die Mindestlohnpflicht oft. Dennoch zahlen einige Betriebe auch dann eine Vergütung. Es lohnt sich, Entlohnung und Tätigkeiten im Praktikumsvertrag schriftlich festzuhalten, um Klarheit über das Gehalt Praktikum zu haben.

    Ob du Steuern auf dein Praktikumsgehalt zahlen musst, hängt von der Höhe der Vergütung und eventuell weiteren Einkommen im Jahr ab. Bleibst du unter dem Steuerfreibetrag (2024: 11.604 € jährlich für Ledige), zahlst du keine Einkommenssteuer. Bei höheren Summen wird Lohnsteuer einbehalten, die du aber eventuell per Steuererklärung zurückerhalten kannst. Auch Sozialabgaben wie Renten- oder Krankenversicherung können relevant sein. Praktikantinnen und Praktikanten sollten sich bei der Personalabteilung oder beim Finanzamt informieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

    Auch bei einem unbezahlten Praktikum hast du Rechte! Du hast Anspruch auf einen Praktikumsvertrag, klar definierte Aufgaben, eine angemessene Betreuung und Zeugnisausstellung nach Abschluss. Für Pflichtpraktika gelten die Vorgaben der Studienordnung, während für freiwillige Praktika die Regelungen des Mindestlohngesetzes und das Arbeitsrecht greifen können – zum Beispiel bei wichtigen Schutzvorschriften (z. B. Arbeitszeit, Arbeitsschutz). Es ist nützlich, sich vorab über deine Rechte zu informieren und im Zweifel Unterstützung bei der Studienberatung oder Gewerkschaft zu suchen.

    Nicht immer! Bei Pflichtpraktika ist das möglich, bei freiwilligen Praktika hingegen gelten bestimmte Regeln. Freiwillige Praktika von mehr als drei Monaten Dauer müssen gesetzlich mit dem Mindestlohn entlohnt werden. Nur Praktika von maximal drei Monaten oder Pflichtpraktika im Rahmen von Studium oder Schule dürfen unbezahlt sein. Alles andere verstößt gegen das Mindestlohngesetz. Es lohnt sich, den Praktikumsvertrag genau zu prüfen und sich bei Unsicherheit Rat, zum Beispiel beim DGB oder bei Beratungsstellen, zu holen.

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    Gabriel Freitas

    AI Engineer

    Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.

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