In diesem Artikel

    Warum sich die erste Steuererklärung lohnt

    Die erste Steuererklärung fühlt sich oft an wie der Einstieg in eine neue Sprache – Zahlen, Begriffe und Fristen wirken erst einmal verwirrend. Doch für Berufseinsteiger:innen und Studierende steckt darin oft richtig viel Sparpotenzial. Mit einer Steuererklärung bekommst du möglicherweise zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück oder legst einen wichtigen Grundstein für deine finanzielle Lebensplanung. Gerade beim Berufseinstieg oder während des Studiums winken durch Werbungskosten oder Verlustvortrag Steuervorteile, die du ohne eigene Erklärung oft verlierst.

    Viele nehmen an, eine Steuererklärung sei nur Pflicht. Tatsächlich darfst du sie oft freiwillig abgeben – und das kann sich lohnen. Du zeigst so Eigenständigkeit und bekommst ein Gespür für deine Finanzen. Zudem ist der Schritt heute leichter als je zuvor: Digitale Angebote wie das Online-Portal MeinElster [[1]](https://www.finanztip.de/elster/) oder klassische Formulare machen den Einstieg flexibel.

    Am Ende ist es eben so wie bei einer neuen Sprache: Der erste Schritt ist der schwierigste – aber jede Steuererklärung macht es leichter. Und oft wartet am Anfang sogar ein kleines finanzielles Geschenk.

    Grundbegriffe: Was ist eine Steuererklärung?

    Um von Anfang an den Durchblick zu gewinnen, lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten Begriffe. Eine Steuererklärung ist eine schriftliche Mitteilung an das Finanzamt, mit der du deine Einkünfte und Ausgaben offenlegst – und damit berechnen lässt, wie viel Einkommensteuer du tatsächlich zahlen musst. Im besten Fall bekommst du einen Teil deiner bereits gezahlten Steuern zurück.

    Dabei gilt in Deutschland das Prinzip der Selbstveranlagung. Das heißt: Du bist – unter bestimmten Voraussetzungen – selbst dafür verantwortlich, die Steuererklärung auszufüllen und fristgerecht einzureichen. Zu unterscheiden sind: die „Pflichtveranlagung“ (du bist vom Gesetz dazu verpflichtet) und die „Antragsveranlagung“ (freiwillige Abgabe, meist mit Aussicht auf Erstattung).

    Wer zum ersten Mal eine Steuererklärung macht, stößt rasch auf Fachbegriffe: Lohnsteuerbescheinigung, Werbungskosten, Sonderausgaben, Anlage N, Grundfreibetrag oder Verlustvortrag. Keine Sorge: Im Verlauf dieses Artikels findest du zu jedem Punkt eine verständliche Erklärung.

    Wer muss (oder kann) eine Steuererklärung abgeben?

    Die Frage nach der Verpflichtung klingt zunächst einfach, ist aber gerade für Berufseinsteiger:innen und Studierende etwas komplexer. Grundsätzlich gilt: Wer ausschließlich als Arbeitnehmer:in tätig ist und nur ein Einkommen aus einem Job bezieht, ist nicht automatisch zur Abgabe verpflichtet. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel wenn du:

    • Nebeneinkünfte über 410 Euro pro Jahr hast (z.B. aus Vermietungen, Renten oder Nebenjobs),
    • mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig hast,
    • Lohnersatzleistungen (wie Arbeitslosen- oder Elterngeld) bezogen hast,
    • beim Lohnsteuerabzug Freibeträge genutzt hast,
    • verheiratet bist und du (oder deine Partner:in) in Steuerklasse V oder VI eingestuft wurdest.

    Studierende sind in der Regel freiwillig berechtigt (Antragsveranlagung), eine Steuererklärung abzugeben. Das ist dann sinnvoll, wenn du Werbungskosten (zum Beispiel für Arbeitsmaterial, Fahrtkosten oder Fachliteratur) oder Sonderausgaben (z.B. für dein Studium als Erststudium) geltend machen kannst. Gerade im Zweitstudium oder bei dualen Studiengängen ist auch ein sogenannter Verlustvortrag möglich (dazu im Abschnitt „Tipps für Studierende“ mehr).

    Berufseinsteiger:innen profitieren besonders vom ersten eigenen Gehalt und der Tatsache, dass in den ersten Monaten meist die Steuerklasse ungünstig eingestellt ist. Die Korrektur erfolgt übers Jahr, oft mit einer erfreulichen Rücküberweisung durch das Finanzamt.

    Fazit: Wer nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann sie freiwillig abgeben und damit oft bares Geld herausholen. Ein weiteres Plus: Die freiwillige Abgabe ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich – das heißt, auch das erste Jahr nach Abschluss oder Berufsbeginn kann sich noch lohnen [[2]](https://www.steuerzahler.de/aktion-position/steuerrecht/meine-erste-steuererklaerung/?L=0).

    Vorbereitung: Unterlagen und Fristen

    Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete – und anders als oft gedacht, musst du kein Ordnerprofi sein. Die wichtigsten Unterlagen für Berufseinsteiger:innen und Studierende sind überschaubar:

    • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID): Diese bekommst du automatisch nach deiner Anmeldung beim Einwohnermeldeamt zugeschickt. Falls sie verloren ging, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden [[3]](https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Steuererklaerung/steuererklaerung_node.html).
    • Lohnsteuerbescheinigung: Dein Arbeitgeber sendet sie dir meist Anfang des Jahres für das vergangene Jahr.
    • Nachweise über Sonderausgaben und Werbungskosten: Quittungen, Fahrtkostenabrechnungen, Belege zu Fachliteratur, Arbeitsmitteln und Versicherungen.
    • Im Studium: Immatrikulationsbescheinigung, Zahlungsnachweise für Studiengebühren, Fahrtkosten oder Praktika.
    • Bei ELSTER: Zugangsdaten/Zertifikatsdatei für das Elster-Konto (siehe nächster Abschnitt).

    Fristen nicht vergessen: Pflichtveranlagte (bei einer Steuerpflicht) müssen ihre Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen (bzw. spätestens zu Sonderterminen, falls eine Steuerberater:in beauftragt wurde). Bei freiwilliger Abgabe ist Zeit bis zu vier Jahre rückwirkend – also z.B. die Erklärung für 2024 bis Ende 2028 einreichen.

    Gut zu wissen: Alle Belege solltest du mindestens bis zum Bescheid aufbewahren. Nicht alle Nachweise werden direkt mitgeschickt, aber das Finanzamt kann sie im Zweifel nachfordern.

    Steuererklärung online machen: Der digitale Weg mit Elster

    Dank Elster (“elektronische Steuererklärung”, offizielles Portal der deutschen Finanzämter) ist die Steuererklärung inzwischen papierlos machbar. Dieses Portal ist kostenfrei, setzt aber ein wenig technisches Verständnis und Selbstorganisation voraus [[1]](https://www.finanztip.de/elster/).

    So funktioniert Elster Schritt für Schritt:

    1. Registrierung: Auf https://www.elster.de/ ein Nutzerkonto anlegen. Privatpersonen können dies mit Zertifikatsdatei, ELSTER Secure-App oder elektronischem Personalausweis machen. Achtung: Die Registrierung dauert einige Tage, da ein Aktivierungscode per Post kommt. Das solltest du frühzeitig starten.

    2. Anmeldung und Start: Nach der Aktivierung loggst du dich auf MeinElster ein. Über die Kategorie „Formulare und Leistungen“ und „Einkommensteuererklärung“ gelangst du zum eigentlichen Formular.

    3. Formulare: Für Arbeitnehmer:innen und Berufseinsteiger:innen sind Hauptvordruck (Basisdaten), Anlage N (Arbeitseinkommen und Berufsausgaben), Anlage Vorsorgeaufwand (Versicherungen) sowie ggf. Sonderausgaben und weitere Anlagen relevant. Studierende wählen ggf. die Anlage N (bei studentischen Jobs) und fügen die Ausgaben für Studium als Sonderausgabe (Erststudium) oder Werbungskosten (Zweitstudium) hinzu.

    4. Daten eintragen und Anlagen auswählen: Für unerfahrene Nutzer lohnt sich der Anlagen-Assistent von Elster, der die richtigen Formulare vorschlägt.

    5. Belegabruf: Elster kann automatisch viele Daten erfassen (wie Beiträge zur Krankenversicherung oder elektronisch übermittelte Lohnsteuerdaten) – prüfe diese stets auf Richtigkeit.

    6. Kontrolle und Abgabe: Am Ende prüft Elster auf Fehler, gibt Hinweise – und du sendest die Steuererklärung elektronisch ab. Einen Steuerbescheid bekommst du nach Bearbeitung per Post oder digital.

    Umfangreiche Anleitungen zu ELSTER, Video-Tutorials und Beispielschritte finden sich im offiziellen Hilfeportal [[4]](https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2021).

    Übrigens: Selbst ohne digitale Abgabe darfst du als Arbeitnehmer:in weiterhin Papierformulare nutzen – erhältlich bei Finanzämtern, online unter formulare-bfinv.de oder im Bürgerbüro. Wer jedoch selbstständig, unternehmerisch tätig oder mehrfach beschäftigt ist, muss elektronisch übermitteln.

    Steuererklärung Berufseinsteiger:innen: Die wichtigsten Tipps

    Mit dem ersten Job beginnt meist auch der Ernst der Steuerpflicht. Gerade Berufseinsteiger:innen machen häufig Fehler – oder verschenken Geld, weil sie ihre Rechte nicht kennen.

    1. Werbungskostenpauschale nutzen: Das Finanzamt berücksichtigt pauschal 1.230 Euro (2024) an beruflich verursachten Kosten (Werbungskosten), etwa für Arbeitsweg, Arbeitsmittel, Fortbildungen. Übersteigen deine Kosten diese Pauschale, solltest du jede Ausgabe nachweisen und eintragen: Fahrten zur Arbeit (Entfernungspauschale), Computer, Bücher, Bewerbungskosten, Seminare, Umzugskosten bei Arbeitsaufnahme.

    2. Schau auf Arbeitsbeginn und Steuerklasse: Prüfe deinen Lohnzettel und die Lohnsteuerbescheinigung genau. Zu hohe Abzüge (gerade am Jahresanfang wegen falscher Steuerklasse) bedeuten oft Rückerstattung.

    3. Versicherungen und Vorsorge angeben: Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zu privaten Vorsorgen zählen als Sonderausgaben.

    4. Homeoffice und mobiles Arbeiten: Seit der Pandemie gibt es die Homeoffice-Pauschale (pro Tag im Homeoffice 6 Euro, maximal 1.260 Euro pro Jahr). Auch ein Arbeitszimmer, sofern es Mittelpunkt der Tätigkeit ist, kannst du ansetzen.

    5. Umzug wegen Arbeitsaufnahme: Umzugskosten wegen Jobbeginn oder -wechsel sind meist absetzbar, inkl. Pauschale für neue Möbel, Fahrt, Makler.

    6. Fristen und Rückwirkung: Bis zu vier Jahre rückwirkend kannst du Erklärungen abgeben.

    Berufseinsteiger:innen profitieren oft bereits mit geringem Aufwand. Selbst bei nur kurzer Tätigkeit im Jahr lohnt sich der Antrag – besonders, wenn du bereits Steuern gezahlt hast oder Sonderausgaben geltend machen kannst.

    Steuererklärung Studenten: Was Studierende wissen sollten

    Im Studium ist die Steuererklärung für viele keine Pflicht – sie kann sich aber richtig lohnen. Wichtig ist hierbei der Unterschied zwischen Erststudium und Zweitstudium:

    • Im Erststudium (direkt nach dem Abitur, z.B. Bachelor) gelten die Ausgaben für Studien- und Lebenshaltungskosten nur als Sonderausgaben (bis 6.000 Euro pro Jahr absetzbar). Diese bringen aber nur dann einen Steuervorteil, wenn du im gleichen Jahr ausreichend Einkommen versteuerst. Ein Vortrag in spätere Jahre („Verlustvortrag“) ist hier leider nicht möglich.
    • Im Zweitstudium (z.B. Master direkt nach dem Bachelor oder ein zweites Studium nach einer Berufsausbildung): Die Ausgaben zählen als Werbungskosten und können voll als Verlustvortrag auf spätere Steuerjahre übertragen werden [[5]](https://wundertax.de/ratgeber-steuern/steuererklaerung-ohne-einkommen-verlustvortrag/). Das ist ein großes Plus: Sobald du nach dem Studium anfängst zu arbeiten, mindern deine vorgetragenen Verluste das zu versteuernde Einkommen – und du erhältst womöglich eine hohe Rückerstattung in den ersten Berufsjahren.

    Kosten, die du als Student:in angeben kannst:

    • Semesterbeiträge, Studiengebühren, Lernmaterial (Laptop, Bücher, Software)
    • Reisekosten zu Pflichtveranstaltungen oder Praktika
    • Fachliteratur
    • Umzugskosten bei Aufnahme oder Wechsel des Studienorts

    Belege solltest du auf jeden Fall sorgfältig sammeln!

    Anleitung für den Verlustvortrag:

    • In der Steuererklärung setzt du oben ein Häkchen (bei ELSTER unter „Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“).
    • Die Kosten werden in die Anlage N oder als Werbungskosten beim Studium eingetragen.
    • Nach Ende des Studiums werden die Verluste mit deinem ersten Gehalt verrechnet – das Finanzamt erstellt einen Bescheid über die „gesonderte Verlustfeststellung“.
    • Die Fristen unterscheiden sich von der normalen Steuererklärung: Der Antrag kann bis zu sieben Jahre rückwirkend gestellt werden, solange kein Steuerbescheid vorliegt [[5]].

    Duales Studium: Auch hier kannst du die Studienkosten in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen, da du ein Arbeitsverhältnis hast.

    Typische Fehler vermeiden und Stolperfallen erkennen

    Viele Anfänger:innen begehen bei der ersten Steuererklärung die gleichen Fehler – mit unangenehmen Folgen. Damit dir das erspart bleibt, hier die wichtigsten Stolperfallen:

    1. Frist versäumt: Die Rechtzeitigkeit zählt – auch freiwillige Steuererklärungen sollten innerhalb der Vierjahresfrist gestellt werden.
    2. Belege fehlen: Die wichtigsten Nachweise bereithalten, gerade für außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten (z.B. Umzugskosten, Computer, Fortbildungen).
    3. Falsche Angaben: Fehlerhafte oder unvollständige Einträge führen häufig zu Rückfragen des Finanzamtes oder sogar Mahnungen.
    4. Verlust des Elster-Zertifikats: Das digitale Zertifikat für dein Online-Konto ist wie ein Schlüssel – sichere es gut, sonst musst du die Registrierung wiederholen.
    5. Steuer-Identifikationsnummer fehlt: Ohne die Steuer-ID kann keine Bearbeitung erfolgen. Bei Verlust rechtzeitig beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.

    6. Werbungskostenpauschale vergessen: Auch wenn du denkst, keine oder nur wenige Kosten gehabt zu haben, erhältst du den Pauschbetrag – viele Einsteiger:innen verschenken hier Potenzial.

    Übrigens: Viele Studierende verpassen den Vorteil des Verlustvortrags, weil sie keine Steuererklärung machen – dabei ist das potenziell ein hoher finanzieller Vorteil für den Karrierestart.

    Realitätscheck: Warum ein entspannter Umgang hilft

    Gerade beim Thema Steuern geraten viele schnell in Stress: Angst vor Fehlern, komplizierte Sprache und die Sorge, sich zu blamieren, sind weit verbreitet. Dabei kannst du Fehler meist korrigieren – das Finanzamt ermöglicht die Korrektur falscher Angaben oder den Einspruch gegen einen Steuerbescheid mit Begründung, falls doch etwas schiefgegangen ist. Im schlimmsten Fall erhältst du eine Mahnung und darfst fristgerecht nachreichen.

    Auch Profis haben einmal angefangen. Je früher du dich mit der Steuererklärung beschäftigst, desto entspannter wird es mit jeder Runde. Mit jeder abgegebenen Erklärung baust du Unsicherheiten ab – und bist bestens vorbereitet, wenn es in späteren Lebensphasen einmal komplexer wird (z.B. durch Nebentätigkeiten, Selbstständigkeit oder Wohneigentum).

    Ein entspannter und pragmatischer Ansatz führt meist zu besseren Ergebnissen und hilft, finanzielle Chancen rechtzeitig zu erkennen.

    Zusammengefasst

    Die erste Steuererklärung ist ein Meilenstein, vor dem viele zurückschrecken – dabei winken durch Rückerstattung von Lohnsteuer, Werbungskostenpauschalen, und für Studierende vor allem über den Verlustvortrag echte finanzielle Vorteile. Die Vorbereitung gelingt mit wenigen, überschaubaren Unterlagen. Ob online über das Elster-Portal oder klassisch per Papier: Du solltest keine Angst vor Fehlern haben, sondern Schritt für Schritt mehr Sicherheit im Steuersystem gewinnen. Besonders für Berufseinsteiger:innen und Studierende ist die erste Steuererklärung ein sinnvoller und lohnender Einstieg in die eigene Finanzorganisation – und zugleich ein Signal eigener Unabhängigkeit. Nutze die Chancen, die sie dir bietet, und denke daran: Mit jedem Versuch wird es einfacher – und dein Selbstbewusstsein wächst mit jeder abgeschlossenen Erklärung. Mehr Informationen findest du unter den aufgeführten Links zu offiziellen Seiten der Finanzämter und unabhängigen Steuerinformationsportalen.

    Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)

    Als Student*in gibt es einige Besonderheiten bei der ersten Steuererklärung. Wichtig ist, alle Belege zu sammeln, z.B. für Studiengebühren, Semesterbeiträge, Miete (bei Zweitwohnsitz), und Arbeitsmittel wie Laptop und Bücher. Auch Nebenjobs sind relevant – achte darauf, Lohnsteuerbescheinigungen bereitzuhalten. Besonders vorteilhaft: Studienkosten können sich steuermindernd auswirken (z.B. als Werbungskosten bei Zweitstudium oder Sonderausgaben beim Erststudium). Eine sorgfältige Vorbereitung hilft nicht nur beim Ausfüllen, sondern legt auch die Grundlage für zukünftige Steuererklärungen.

    Für die erste Steuererklärung benötigst du in der Regel deine Steueridentifikationsnummer, Lohnsteuerbescheinigungen (bei Nebenjob), Nachweise zu Mietzahlungen (z.B. bei doppeltem Haushalt), Quittungen für Studiengebühren und Fachliteratur, Belege für Versicherungen und eventuell Kontoauszüge. Wenn du BAföG bekommst oder praktische Erfahrungen gesammelt hast, sind auch diese Unterlagen relevant. Es hilft, frühzeitig alles zu organisieren, um beim Ausfüllen der Steuererklärung keine Zeit zu verlieren.

    Mit ELSTER (Elektronische Steuererklärung) kannst du deine Steuererklärung vollständig digital abgeben. Du registrierst dich auf elster.de, legst ein Benutzerkonto an und lädst die nötigen Formulare (z.B. 'ESt 1A', die Anlage N für Arbeitnehmer). ELSTER führt dich Schritt für Schritt durch das Ausfüllen. Viele Angaben werden automatisch überprüft, um Fehler zu vermeiden. Deine Daten werden sicher übertragen. Tipp: Notiere dir deine Zugangsdaten und prüfe Fristen, damit du rechtzeitig abgeben kannst.

    Als Student kannst du viele Studienkosten bei der Steuererklärung angeben, darunter Semesterbeiträge, Fachliteratur, Computer, Arbeitsmaterialien und ggf. Fahrtkosten zur Uni. Ist das Studium ein Zweitstudium oder ein Master, zählen diese Ausgaben als Werbungskosten (können zu steuerlichen Verlustvorträgen führen). Beim Erststudium gelten sie meist als Sonderausgaben, absetzbar bis maximal 6.000 Euro jährlich, wirken sich aber nur aus, wenn du bereits steuerpflichtiges Einkommen hast. Im Zweifel lohnt sich das Sammeln aller Belege für spätere Jahre!

    Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist normalerweise der 31. Juli des Folgejahres. Für die Steuererklärung 2023 ist also der 31. Juli 2024 der Abgabetermin. Wenn du keinen Steuerberater nutzt und zur Abgabe verpflichtet bist (z.B. mit Nebenjob und Lohnsteuerabzug), solltest du diese Frist beachten. Wenn du freiwillig (zurück) eine Steuererklärung machst, kannst du sie bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Rechtzeitige Einreichung verhindert Verzugszinsen und ist ein wichtiger Tipp für Berufseinsteiger.

    Häufige Fehler sind das Vergessen wichtiger Belege, falsche Angaben zu Einkünften oder dem Ausbildungsstatus sowie das Nichtausnutzen von Pauschalen (z.B. Werbungskostenpauschale). Viele geben keine Kontodaten an – so können Rückerstattungen nicht ausgezahlt werden! Auch Tipp: Überprüfe alle Angaben im ELSTER-Formular sorgfältig, beantworte Plausibilitätsfragen korrekt und speichere eine Kopie deiner Erklärung ab.

    Ja, solange der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist (meist einen Monat nach Erhalt), kannst du einen formlosen Einspruch einlegen und fehlende Angaben oder Korrekturen nachreichen. Auch nach Rechtskraft können manche Fehler über das sogenannte 'schlichte Änderungsverfahren' berichtigt werden. Es ist wichtig, die Fristen im Auge zu behalten und alle Änderungen schriftlich (z.B. über ELSTER) einzureichen.

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    Gabriel Freitas

    AI Engineer

    Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.

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