In diesem Artikel

    Was bedeutet die Werkstudent 20-Stunden-Regel?

    Vielleicht hast du dich schon gefragt, warum du als Student:in nicht einfach beliebig viel neben dem Studium arbeiten kannst. Die Antwort ist die sogenannte Werkstudent 20-Stunden-Regel: Sie legt fest, dass du während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachgehen darfst, um deinen Status als Werkstudent:in zu behalten (Quelle). Das Ziel dieser Regel ist, dass dein Studium im Vordergrund steht und nicht zur Nebensache wird.

    Der Status ‚Werkstudent:in‘ – auch bekannt als Werkstudentenprivileg – bringt entscheidende Vorteile bei den Sozialabgaben mit sich. Du bleibst von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit und zahlst nur in die Rentenversicherung ein. Dieses Privileg gibt es jedoch nur, wenn du die 20-Stunden-Regel einhältst und dein Studium weiterhin Priorität hat.

    Doch was zählt alles zu diesen 20 Wochenarbeitsstunden? Es werden alle Beschäftigungen zusammengerechnet – auch mehrere Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern sowie ehrenamtliche Tätigkeiten oder Selbstständigkeit. Ein Minijob oder kurzfristige Beschäftigung laufen ebenfalls in die Wochenarbeitszeit ein. Daher ist es wichtig, alle Tätigkeiten gemeinsam zu betrachten und gut zu dokumentieren (Quelle).

    Abschließend kannst du dir die 20-Stunden-Regel wie eine rote Linie vorstellen, die nicht überschritten werden darf, damit dein Studium im Mittelpunkt bleibt. Gleichzeitig verschafft dir der Werkstudentenstatus finanzielle Vorteile und praktische Erfahrungen für deinen späteren Berufseinstieg.

    Ausnahmen und die 26-Wochen-Regel: Wann du mehr arbeiten darfst

    Du bist flexibel und möchtest während der Semesterferien ordentlich Stunden machen? Hier kommt die 26-Wochen-Regel ins Spiel, eine wichtige Ergänzung zur 20-Stunden-Regel. Sie erlaubt dir, unter bestimmten Voraussetzungen zeitweise mehr als 20 Stunden pro Woche zu arbeiten – allerdings nicht das ganze Jahr über.

    Konkret gilt: Du darfst bis zu 26 Wochen (182 Kalendertage) im Zeitjahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, wenn diese Arbeit entweder abends, nachts, am Wochenende oder in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) stattfindet (Quelle). Die Voraussetzung bleibt aber immer: Dein Studium muss Vorrang behalten.

    Ein praktisches Beispiel: Du arbeitest während des Semesters regulär 15 Stunden pro Woche. In den Sommer-Semesterferien willst du aber volle 40 Stunden pro Woche arbeiten und das sechs Wochen lang. Solange du innerhalb eines Zeitjahres nicht mehr als insgesamt 26 Wochen über die Grenze kommst, behältst du deinen Werkstudenten-Status und damit auch das Werkstudentenprivileg.

    Sei dabei achtsam: Überschreitest du die 26-Wochen-Regel oder arbeitest du die Mehrstunden während des Semesters tagsüber (statt z. B. abends oder am Wochenende), wird dein Status als Werkstudent:in riskiert. Ab dann gelten für dich die normalen Regeln für Arbeitnehmer:innen – inklusive voller Sozialversicherungspflicht.

    Sozialversicherung und das Werkstudentenprivileg im Detail

    Die Besonderheit des Werkstudenten-Jobs liegt in den Sozialabgaben. Während du als Werkstudent:in arbeitest, bist du von den meisten Sozialversicherungsbeiträgen befreit – das nennt man das Werkstudentenprivileg. Praktisch heißt das: Du zahlst keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (diese laufen über deine studentische Versicherung oder – bei geringerem Verdienst – über deine Familienversicherung), und auch keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Allerdings bist du rentenversicherungspflichtig.

    Das bringt Vorteile: Mit weniger Abgaben bleibt von deinem Bruttolohn mehr netto übrig als bei anderen Beschäftigungsformen – so kannst du ohne große Abzüge Praxiserfahrungen sammeln und dich finanziell unabhängiger machen (Quelle).

    Aber: Sobald du die Bedingungen für das Werkstudentenprivileg nicht mehr erfüllst (zum Beispiel zu viele Stunden arbeitest oder dein Studium nicht mehr im Vordergrund steht), wirst du wie jede:r normale Arbeitnehmer:in voll sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet: Dein Gehalt reduziert sich um die Beiträge für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

    Wenn du dein Studium abschließt, gilt das Privileg automatisch mit dem Monat als beendet, in dem das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt wird – egal, ob du noch eingeschrieben bist oder nicht (Quelle).

    Werkstudenten-Arbeitsvertrag, Muster und Mindestlohn

    Für Werkstudierende gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Grundlagen wie für andere Arbeitnehmer:innen. Das bedeutet: Auch dein Arbeitsvertrag muss klar und schriftlich fixiert sein. Er enthält die wichtigsten Punkte wie Arbeitszeit (max. 20 Stunden pro Woche während des Semesters), Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen.

    Ein Werkstudent Arbeitsvertrag Muster ist zwar online auffindbar, aber die Inhalte unterscheiden sich je nach Unternehmen und Tätigkeitsbereich. Prüfe immer, ob dein Vertrag die 20-Stunden-Regel eindeutig regelt und wie die Arbeitszeit in den Semesterferien gestaltet ist.

    Seit 2024 gilt für alle Beschäftigten – also auch für Werkstudierende – der gesetzliche Mindestlohn. Dieser liegt aktuell bei 12,41 Euro pro Stunde (Quelle). Achte darauf, dass diese Grenze eingehalten wird, auch wenn du nur einen Nebenjob als Student:in hast.

    Fazit: Ein sauberer Arbeitsvertrag schützt dich. Lass dich bei Unsicherheiten beraten – zum Beispiel bei der Sozialberatung des Studentenwerks oder bei einer Gewerkschaft.

    Urlaubs- und Krankheitsanspruch im Werkstudentenjob

    Viele fragen sich: Habe ich als Werkstudent:in Urlaubsanspruch? Die Antwort lautet: Ja! Für dich gilt das Bundesurlaubsgesetz wie für alle anderen Arbeitnehmer:innen: Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen dir mindestens 20 Urlaubstage im Jahr zu (Quelle). Bei Teilzeit (z. B. drei Tage pro Woche) wird der Anspruch anteilig berechnet.

    Arbeitest du über ein ganzes Jahr hinweg im Unternehmen, hast du die vollen Urlaubstage. Bist du nur befristet angestellt, steht dir entsprechend dem Zeitraum ein anteiliger Anspruch zu. Urlaubstage dürfen übrigens nicht einfach ausbezahlt werden (außer bei Vertragsende), sondern sollen tatsächlich genommen werden.

    Auch im Krankheitsfall gilt: Bist du länger als vier Wochen im Betrieb beschäftigt, bekommst du für bis zu sechs Wochen dein Gehalt weitergezahlt. Danach springt aber keine Krankenkasse ein – als Werkstudent:in besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Hier unterscheidet sich dein Status von anderen Beschäftigten.

    Du hast also als Werkstudent:in grundsätzlich ähnliche Rechte wie andere Arbeitnehmer:innen; informiere dich aber vorab, was in deinem individuellen Fall im Arbeitsvertrag geregelt ist.

    Semesterferien, flexible Arbeitszeit und die Rolle der Nachteilsausgleiche

    Die Semesterferien sind die Zeit, in der viele Werkstudierende Vollzeit arbeiten wollen – ganz legal. Hier darfst du in Absprache mit deinem Arbeitgeber deine Stundenzahl deutlich erhöhen, solange du innerhalb der 26-Wochen-Regel bleibst.

    Flexibilität heißt, dass du gemeinsam mit deinem Arbeitgeber abstimmen kannst, wie sich die Arbeit im Semester und in der Vorlesungsfreien Zeit verteilt. Praktisch bedeutet das: Weniger Stunden im Prüfungszeitraum, mehr in den Ferien. Oft wird dafür ein Arbeitszeitkonto verwendet, damit du Zeitguthaben flexibel einsetzen kannst.

    Was aber, wenn du zum Beispiel wegen einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung besonderen Ausgleich benötigst? Das Stichwort lautet Nachteilsausgleiche. Studierende mit Handicap haben Anspruch auf spezielle Regelungen, damit sie Studium und Job besser miteinander vereinbaren können. Die Art des Nachteilsausgleichs hängt vom Einzelfall ab – von flexibleren Arbeitszeiten bis hin zu längerer Studiendauer oder zusätzlichem Urlaub.

    Wichtig: Für Nachteilsausgleiche solltest du frühzeitig mit der Hochschule und deinem Arbeitgeber sprechen, damit passgenaue Lösungen gefunden werden können.

    Steuern, Gehalt und die Werkstudent Gehaltsgrenze

    Auch als Werkstudent:in musst du Steuern zahlen, wenn dein Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Für das Jahr 2024 beträgt dieser Freibetrag 11.604 Euro (Quelle). Liegt deine gesamte Einkommenssumme – inklusive Minijobs und anderen Nebeneinkünften – darunter, zahlst du keine Einkommensteuer.

    Überschreitest du die Gehaltsgrenze, werden Steuern direkt vom Arbeitgeber abgeführt. In den meisten Fällen kannst du durch eine Steuererklärung am Jahresende zu viel gezahlte Steuern zurückholen – vor allem, wenn du unter dem Freibetrag liegst.

    Beachte aber: Für Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine eigene Einkommensgrenze (im Jahr 2025 z. B. bei 535 Euro/Monat). Überschreitest du diese Grenze regelmäßig, musst du dich selbst versichern. Prüfe also regelmäßig sowohl die Gehaltsgrenze für Steuern als auch für die Krankenversicherung.

    Das Thema Steuern kann verwirrend wirken. Die gute Nachricht: In der Regel profitierst du als Werkstudent:in von niedrigen Abgaben und kannst durch das Werkstudentenprivileg viel netto behalten – solange du die Regeln kennst und einhältst.

    Zusammengefasst

    Die Werkstudent 20-Stunden-Regel verbindet Theorie und Praxis optimal: Sie ermöglicht dir praktische Erfahrungen, sichert finanzielle Vorteile und schützt dennoch dein Studium. Die genaue Einhaltung der Regel sowohl während des Semesters als auch bei Ausnahmen ist essenziell, um von allen Privilegien wie Steuerersparnis oder geringerer Sozialversicherung zu profitieren. Neben dem zeitlichen Rahmen sind auch Vertrag, Mindestlohn, Urlaubsanspruch und eventuelle Ausgleichsregelungen entscheidend für einen erfolgreichen Nebenjob als Student:in. Halte dich an die Regeln, dokumentiere deine Arbeitszeiten sorgfältig und hol dir bei Unsicherheiten Rat bei den Beratungsstellen deiner Hochschule. So nutzt du das Werkstudentenprivileg bestmöglich und startest sicher, flexibel und mit extra Erfahrung in deine berufliche Zukunft.

    Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)

    Die Werkstudent 20-Stunden-Regel besagt, dass Studierende während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, um den Status als Werkstudent zu behalten. Diese Regel dient dem Zweck, dass das Studium weiterhin im Mittelpunkt steht und die soziale Absicherung besteht: Werkstudenten sind dadurch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung weitgehend privilegiert (Werkstudentenprivileg). Bei Überschreitung droht der Verlust dieses Privilegs. Während der Semesterferien oder in Nachtschichten kann diese Grenze unter bestimmten Bedingungen überschritten werden.

    Während der Semesterferien dürfen Werkstudenten mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass sie ihren Sonderstatus verlieren. Auch bei reinen Nachtschichten oder an Wochenenden kann die Stundenzahl unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden, sofern das Studium nicht darunter leidet und die Mehrarbeit zeitlich begrenzt ist. Wichtig ist, dass diese Ausnahmen dazu dienen, die Flexibilität während vorlesungsfreier Zeiten oder für Sonderfälle zu erhöhen. Trotzdem gilt in der Regel die 20-Stunden-Grenze während des Semesters, um den Fokus auf das Studium zu gewährleisten.

    Solange du als Werkstudent die 20-Stunden-Regel einhältst, profitierst du vom sogenannten Werkstudentenprivileg: Du zahlst keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sondern nur zur Rentenversicherung. Erst wenn du dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, wirst du versicherungspflichtig wie ein regulärer Arbeitnehmer. Steuerlich gibt es keine eigene Werkstudentenregelung – wie viel Lohnsteuer du zahlst, hängt davon ab, wie hoch dein monatliches Einkommen ist und welche Steuerklasse du hast. Wichtig: Auch als Werkstudent kannst du über den jährlichen Steuerfreibetrag (2024: 11.604 €) verdienen, ohne Steuern zu zahlen.

    Ja, auch Werkstudenten unterliegen dem gesetzlichen Mindestlohn und haben somit Anspruch auf mindestens 12,41 € pro Stunde (Stand 2024). Ebenso steht dir als Werkstudent Urlaubsanspruch zu: Nach dem Bundesurlaubsgesetz hast du Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Die genaue Höhe kann jedoch je nach Arbeitsvertrag und Wochenarbeitszeit variieren. Wichtig: Der Urlaubsanspruch sollte dabei immer im Arbeitsvertrag geregelt sein.

    Wenn du während des Semesters die 20-Stunden-Grenze überschreitest, verlierst du als Werkstudent deinen privilegierten Sozialversicherungsstatus. Das bedeutet, du musst ab diesem Zeitpunkt zusätzlich Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen – ähnlich wie normale Arbeitnehmer. Nur vorübergehendes Überschreiten in den Semesterferien oder in anerkannten Ausnahmen ist erlaubt. Es ist daher wichtig, deine Wochenarbeitszeit im Blick zu behalten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

    Studierende mit Nachteilsausgleichen – etwa bei Behinderungen oder chronischen Erkrankungen – können unter Umständen Sonderregelungen bei der 20-Stunden-Grenze nutzen. Ein individueller Nachteilsausgleich kann dazu führen, dass eine flexiblere Arbeitszeitvereinbarung möglich ist. Wichtig ist hier die frühzeitige Absprache mit der Universität, der Personalabteilung und ggf. dem Integrationsamt, um rechtliche und praktische Fragen individuell zu klären.

    Ein Muster Arbeitsvertrag für Werkstudenten regelt alle wichtigen Punkte, darunter auch explizit die 20-Stunden-Regel. Im Vertrag sollte festgehalten sein, dass die wöchentliche Arbeitszeit im Semester 20 Stunden nicht überschreitet, wie viel Urlaub dir zusteht, wie hoch dein Gehalt ist (mindestens Mindestlohn) und wie sich Arbeitszeiten in der vorlesungsfreien Zeit gestalten. Ein typischer Vertrag enthält außerdem Hinweise auf Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge sowie Regelungen zum Nachweis des Studierendenstatus.

    Eine feste monatliche Gehaltsgrenze für Werkstudenten gibt es im Rahmen der 20-Stunden-Regel nicht. Allerdings solltest du die jährlichen Steuerfreibeträge beachten (2024: 11.604 €). Wenn du darüber hinaus verdienst, musst du Lohnsteuer entrichten. Außerdem kann ein hohes Einkommen Auswirkungen auf das Kindergeld beziehungsweise die Familienversicherung haben. Grundsätzlich gilt die 20-Stunden-Regel unabhängig vom Gehalt, aber es ist ratsam, alle Einkommensgrenzen im Blick zu behalten, um unangenehme Überraschungen bei Steuern und Versicherungen zu vermeiden.

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    Gabriel Freitas

    AI Engineer

    Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.

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