Manchmal verlangt das Leben nach einer Pause – auch im Studium! Das sogenannte Urlaubssemester gibt Studierenden die Möglichkeit, ihr Studium offiziell für eine bestimmte Zeit zu unterbrechen, ohne gleich exmatrikuliert zu werden. Ob aus gesundheitlichen Gründen, für ein Praktikum, ein soziales Engagement oder eine persönliche Auszeit: Mit dem Urlaubssemester kannst du flexibel auf herausfordernde Lebensumstände reagieren und dein Studium selbstbestimmt gestalten.
Was ist ein Urlaubssemester?
Das Urlaubssemester ist eine offizielle Auszeit vom Studium, die an der Universität oder Hochschule beantragt werden kann. Während dieses Zeitraums bleibst du an deiner Hochschule eingeschrieben, bist jedoch von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen grundsätzlich befreit. Doch was bedeutet das eigentlich genau? Stell dir vor, das Studium ist wie eine Zugfahrt, die dich an dein Ziel – den Abschluss – bringen soll. Manchmal musst du an einem Bahnhof aussteigen und dich darum kümmern, was außerhalb des Zuges passiert. Ein Urlaubssemester gibt dir diesen Zwischenstopp, ohne dass dein Ticket (die Immatrikulation) verfällt.
Die Dauer eines Urlaubssemesters beträgt in der Regel ein Semester; in manchen Fällen können Studierende mehrere Urlaubssemester hintereinander nehmen. Entscheidend: Ein Urlaubssemester ist kein „freies“ Semester, sondern an bestimmte Voraussetzungen und einen offiziellen Antrag (Stichwort: beurlaubung uni) gebunden.
Wichtig ist zu verstehen, dass im Urlaubssemester das Studium pausiert wird. Das bedeutet, du bist zwar weiterhin eingeschriebene:r Student:in, nimmst aber in der Regel nicht aktiv am Lehrbetrieb teil. Ausnahmen bestätigen die Regel: Beispielsweise dürfen Studierende in einigen Bundesländern Sprachkurse, oder noch offen gebliebene Prüfungen aus vorherigen Semestern mitschreiben.
Viele Hochschulen – darunter bekannte Einrichtungen wie die HTW Berlin, TU Berlin, FU Berlin, Uni Frankfurt oder Uni Leipzig – bieten detaillierte Informationen und unterschiedliche Regelungen zum Urlaubssemester. Die jeweiligen Studienordnungen geben vor, wie viele maximale Hochschulsemester beurlaubt werden dürfen und welche Bedingungen zu erfüllen sind.
Gründe für ein Urlaubssemester
Wann lohnt es sich, eine Pause einzulegen? Die Gründe für ein Urlaubssemester sind vielfältig und individuell verschieden. Grundsätzlich gilt: Ein Urlaubssemester kann nur mit einer triftigen Begründung beantragt werden. Fast jede Hochschule akzeptiert folgende häufige Beweggründe:
- Gesundheitliche Gründe: Wer ernsthaft erkrankt, kann wegen Krankheit ein Urlaubssemester beantragen. Das gilt auch für längere Reha-Aufenthalte oder psychische Erkrankungen.
- Pflege naher Angehöriger oder Betreuung von Kindern: Auch familiäre Gründe wie die Pflege eines schwer erkrankten Familienmitglieds oder Schwangerschaft und Elternzeit werden anerkannt.
- Praktikum: Wer ein (freiwilliges) Praktikum absolvieren will, das außerhalb der Studienordnung liegt, kann hierfür ebenfalls beurlaubt werden. Das ermöglicht beispielsweise längere Pflichtpraktika oder Praktika im Ausland.
- Studium im Ausland: Ein Auslandssemester als Urlaubssemester ist möglich, etwa für Sprachkurse, Forschungsprojekte oder zur Orientierung.
- Soziales Engagement oder Freiwilligendienst: Viele Hochschulen erlauben die Beurlaubung für ehrenamtliche Tätigkeiten oder den Bundesfreiwilligendienst.
Darüber hinaus gibt es individuellere Gründe wie persönliche Krisen, berufliche Umorientierung oder auch einen Schicksalsschlag. Für jeden Antrag entscheidend ist ein Nachweis, zum Beispiel in Form eines ärztlichen Attests, einer Praktikumszusage oder offiziellen Einladung.
Das Urlaubssemester beantragen: So geht’s
Wie läuft eine beurlaubung uni im Detail ab? Wer ein Urlaubssemester beantragen möchte, muss einige formale Schritte beachten. Doch keine Sorge: Die Antragsverfahren sind oft unkomplizierter als gedacht, wenn du weißt, worauf es ankommt.
- Antragstellung: Der Antrag auf ein Urlaubssemester erfolgt in der Regel beim Studierendensekretariat oder im jeweiligen Online-Portal deiner Hochschule. Beachte die Fristen – meist muss der Antrag vor Beginn des entsprechenden Semesters eingereicht werden!
- Begründung und Nachweise: Für den Antrag benötigst du eine aussagekräftige Begründung sowie entsprechende Nachweise. Das kann ärztlich attestiert sein, eine Praktikumsbescheinigung, Geburtsurkunde (z.B. für Elternzeit), Nachweis über Pflegebedürftigkeit usw. umfassen.
- Entscheidung der Hochschule: Die Hochschule prüft deinen Antrag und teilt dir das Ergebnis schriftlich oder digital mit.
Tipp: Viele Hochschulen haben spezielle Informationsseiten (beispielsweise zu urlaubssemester htw berlin, urlaubssemester fu berlin, urlaubssemester tu berlin etc.), auf denen die Dokumente und Abläufe nachvollziehbar erklärt sind. Bei Unsicherheiten lohnt es sich, rechtzeitig bei der Studienberatung nachzufragen.
Auswirkungen auf BAföG, Kindergeld und Krankenversicherung
Wenn du über ein Urlaubssemester nachdenkst, solltest du unbedingt auch die finanziellen Folgen bedenken. Wer BAföG, Kindergeld oder eine studentische Krankenversicherung bezieht, muss sich darauf einstellen, dass für das studium pausieren während des Urlaubssemesters Sonderregelungen gelten.
- BAföG im Urlaubssemester:
- Grundsätzlich besteht während eines Urlaubssemesters kein Anspruch auf reguläres BAföG. Das betrifft insbesondere das Urlaubssemester wegen Krankheit und bei einem Urlaubssemester für Praktikum im Ausland oder im Inland. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn du wegen Krankheit beurlaubt bist und dich intensiv auf deine Heilung oder Genesung konzentrieren musst.
- Spezielle Fälle wie das bafög im urlaubssemester für praktikum oder auslandsbafög im urlaubssemester solltest du unbedingt individuell mit dem BAföG-Amt klären. Nach dem Urlaubssemester kann in den meisten Fällen BAföG problemlos wieder aufgenommen werden (bafög nach urlaubssemester).
- Kindergeld im Urlaubssemester:
- Kindergeld erhalten Studierende normalerweise bis zum 25. Lebensjahr. Viele Familienkassen gewähren das Kindergeld auch im Urlaubssemester weiter, solange ein Zusammenhang zum Studium besteht (z.B. Praktikum oder Krankheit). Bei freiwilligem Auslandsaufenthalt oder längeren Auszeiten können individuelle Prüfungen erfolgen, daher empfiehlt sich eine direkte Rücksprache mit der Familienkasse.
- Krankenversicherung im Urlaubssemester:
- Während eines Urlaubssemesters bleibst du zumeist in der studentischen Krankenversicherung. Allerdings gilt das nicht in jedem Fall, besonders bei längeren Auslandsaufenthalten oder einer vollzeitlichen Erwerbstätigkeit. Wer im Urlaubssemester arbeitet, sollte sich bei seiner Krankenversicherung über die Versicherungsverhältnisse informieren.
Studium pausieren – und jetzt? Arbeiten, Praktikum und mehr im Urlaubssemester
Das Urlaubssemester bietet mehr, als nur eine Auszeit: Es kann zur Neuorientierung, für ein Praktikum, ein soziales Engagement oder auch zum Arbeiten genutzt werden. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten, um deinen Studierendenstatus nicht zu verlieren.
- Arbeiten im Urlaubssemester:
- Im Urlaubssemester ist es möglich, neben dem Studium zu arbeiten. Besonders attraktiv ist die Beschäftigung als Werkstudent:in. Allerdings dürfen während des Urlaubssemesters nur Jobs angenommen werden, die in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen – Ausnahmen gelten in den Semesterferien. Wer vollzeit arbeiten möchte, kann dies zwar tun, riskiert aber unter Umständen Änderungen bei der Krankenversicherung und im Sozialversicherungsstatus.
- Urlaubssemester für Praktikum:
- Praktische Erfahrungen – ob freiwillig oder vorgeschrieben – bringen dich beruflich weiter. Deshalb nutzen viele Studierende das Urlaubssemester gezielt für längere Praktika im In- oder Ausland. Für manche Pflichtpraktika (z.B. im Lehramt, Medizin, Sozialarbeit) ist sogar eine Beurlaubung erforderlich.
- Tipp für BAföG-Empfänger:innen: Prüfe unbedingt vorab, ob das Praktikum förderfähig ist (Stichwort: bafög im urlaubssemester für praktikum), um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
- Sonderfall: Auslandsaufenthalt:
- Wer plant, im Rahmen des Urlaubssemesters ins Ausland zu gehen, sollte sich rechtzeitig zu lokalen Besonderheiten, Versicherungsschutz und Fördermöglichkeiten (zum Beispiel auslandsbafög im urlaubssemester) informieren. Nicht jeder Auslandsaufenthalt wird als beurlaubtes Semester anerkannt.
Ob arbeiten im urlaubssemester, ein Praktikum oder soziales Engagement: Klar ist, dass das studium pausieren kein Rückschritt sein muss. Mit einer Pause kannst du wertvolle Erfahrungen sammeln und dich persönlich wie fachlich weiterentwickeln.
Gebühren, Semesterbeiträge und die maximale Anzahl von Urlaubssemestern
Welche finanziellen Verpflichtungen bestehen im Urlaubssemester? Häufig kannst du dich auf eine Reduzierung der Gebühren oder Beiträge einstellen – aber nicht immer.
- Studiengebühren und Semesterbeitrag:
- An vielen Hochschulen entfällt während eines Urlaubssemesters der Großteil der Studiengebühren. Der Semesterbeitrag im urlaubssemester ist jedoch häufig weiterhin zu zahlen, insbesondere, wenn das Semesterticket genutzt werden soll. Manche Hochschulen verlangen auch nur einen reduzierten Beitrag. Die genauen Bestimmungen stehen in deiner Immatrikulationsordnung.
- Maximale Zahl der Urlaubssemester:
- Die Zahl der Urlaubssemester, die du während deines Studiums nehmen darfst, ist meist begrenzt (maximale hochschulsemester erlaubte). Drei bis vier beurlaubte Semester sind an vielen Unis möglich. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Krankheit oder Elternzeit, können weitere bewilligt werden.
Denke daran: Urlaubssemester zählen in der Regel nicht als Fachsemester – das spielt eine Rolle beim BAföG, für Prüfungsfristen und beim Versicherungsstatus. Informiere dich frühzeitig über die Konsequenzen in deiner individuellen Situation.
Zusammengefasst
Das Urlaubssemester ist ein wichtiges Instrument, um flexibel auf Veränderungen oder Herausforderungen im Studium zu reagieren. Ganz gleich, ob aus gesundheitlichen Gründen, zur beruflichen Orientierung, für ein Praktikum oder für die persönliche Weiterentwicklung: Ein beurlaubtes Semester ermöglicht es dir, dein Studium gezielt zu steuern und in herausfordernden Situationen handlungsfähig zu bleiben. Wichtig ist, den Antrag gut vorzubereiten, Nachweise zu erbringen und die Auswirkungen auf BAföG, Kindergeld sowie die Krankenversicherung im Blick zu behalten. So kannst du das Beste aus deinem Urlaubssemester machen – für deine Gesundheit, dein Studium und deine Zukunft.
Quellenangaben
- Studis Online, Urlaubssemester: Infos & Antrag, (2025-08-26)
- Haufe: Urlaubssemester im Überblick, (2025-08-26)
- Deutsches Studentenwerk, Deutsches Studentenwerk: BAföG und Urlaubssemester, (2025-08-26)
- Deutsche Bildung: Auszeit vom Studium, (2025-08-26)
Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)
Ein Urlaubssemester ist eine offiziell genehmigte Pause vom regulären Studium, bei der Studierende für ein Semester von der Teilnahme an bestimmten universitären Verpflichtungen befreit sind. Diese Beurlaubung muss bei der Uni beantragt und genehmigt werden – meistens aus Gründen wie Krankheit, Praktikum, Betreuung von Kindern oder Pflege Angehöriger, Auslandsaufenthalt oder eigener Weiterbildung. Ein Urlaubssemester zählt in der Regel nicht als Fachsemester, aber als Hochschulsemester. Die genauen Regelungen können je nach Universität (z. B. HTW Berlin, FU Berlin, TU Berlin) leicht variieren. Wichtig: Während des Urlaubssemesters ist eine Teilnahme an Prüfungen in der Regel nicht möglich, außer bei klar geregelten Ausnahmen.
Während eines Urlaubssemesters haben Studierende in der Regel keinen Anspruch auf BAföG, da sie offiziell ihr Studium unterbrechen und keine Studienleistungen erbringen. Ausnahmen gibt es, wenn das Urlaubssemester aufgrund von Krankheit genommen wird („urlaubssemester wegen krankheit“) oder zur Betreuung eines Kindes – hier kann das BAföG-Amt im Einzelfall weiterzahlen. Für ein Pflichtpraktikum im Urlaubssemester kann bei Nachweis in einigen Fällen BAföG gezahlt werden (bafög im urlaubssemester für praktikum). Auch beim Kindergeld gilt: Während eines offiziellen Urlaubssemesters entfällt bei Nicht-Studium meist der Anspruch, es sei denn, das Urlaubssemester wird wegen Krankheit, Schwangerschaft oder ähnlicher anerkannter Gründe genommen. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt zum BAföG-Amt und zur Familienkasse aufzunehmen, um Ansprüche im Einzelfall abzuklären.
Im Urlaubssemester bleiben Studierende in der Regel in der studentischen Krankenversicherung versichert, solange sie an der Hochschule eingeschrieben sind. Aber: Wer ein Urlaubssemester für ein bezahltes Vollzeitpraktikum oder eine andere Vollzeittätigkeit nutzt, kann unter Umständen versicherungspflichtig als Arbeitnehmer werden – das betrifft auch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Es ist ratsam, sich vorab bei der eigenen Krankenkasse und ggf. der Rentenversicherung zu informieren. Auch für Sozialleistungen wie das Kindergeld oder Wohngeld kann das Urlaubssemester Auswirkungen haben – die Zahlungen werden meist nur weitergezahlt, wenn ein besonderer Grund wie Krankheit oder die Betreuung eines Kindes vorliegt.
Grundsätzlich darfst du während eines Urlaubssemesters arbeiten – ein häufiger Grund für ein Urlaubssemester ist sogar ein längeres Praktikum oder Job. Während dieser Zeit gelten arbeitsrechtlich die regulären Bedingungen: Bei einer Vollzeitbeschäftigung entfällt der Studentenstatus, und du bist voll sozialversicherungspflichtig. Als Werkstudent/in profitierst du im Urlaubssemester allerdings nicht von allen studentischen Privilegien. Bei einem Pflichtpraktikum im Urlaubssemester gelten wiederum gesonderte Regeln – das kann auch Auswirkungen auf deine Versicherungs- und Steuerpflichten haben. Tipp: Prüfe bei längeren Arbeitszeiten oder Praktika vorab die genauen Konditionen bei deiner Hochschule und bei deiner Krankenversicherung.
Ein Urlaubssemester zählt in der Regel als Hochschulsemester, aber nicht als Fachsemester. Das bedeutet: Für die maximale Studienzeit (z. B. bei Bewerbungen für Masterstudiengänge oder zur Berechnung von Beiträgen) wird es oft mitgerechnet, jedoch nicht für inhaltliche Fristen wie die Regelstudienzeit oder Prüfungsfristen. Es gibt an vielen deutschen Unis eine maximale Anzahl an Urlaubssemestern – typischerweise etwa zwei bis vier pro Studiengang (maximale hochschulsemester erlaubte). Wird diese Zahl überschritten, kann die Uni Anträge ablehnen. Auch spezielle Fälle – wie ein Auslandssemester als Urlaubssemester – können individuell geregelt sein. Sprich bei Unsicherheiten frühzeitig mit dem Prüfungsamt!
Die meisten Hochschulen verlangen im Urlaubssemester weiterhin den Semesterbeitrag („semesterbeitrag im urlaubssemester“), allerdings können Teile davon erlassen werden – zum Beispiel das Semesterticket für den ÖPNV, sofern du es nicht benötigst. Studiengebühren („studiengebühren im urlaubssemester“) fallen oft nicht an, es sei denn, du bist an einer privaten Hochschule oder als Langzeitstudierende/r eingestuft. Erkundige dich bei deiner Hochschule, ob und wie du dich ganz oder teilweise vom Beitrag befreien lassen kannst – die Regelungen sind je nach Uni (z.B. Uni Frankfurt, Uni Leipzig, TU Berlin) unterschiedlich.
Der Antrag für ein Urlaubssemester („urlaubssemester beantragen“) läuft fast immer über das Studierendensekretariat oder das Online-Portal deiner Universität. Du solltest den Antrag rechtzeitig vor Semesterbeginn stellen und einen triftigen Grund nachweisen können – zum Beispiel durch ein ärztliches Attest (bei Krankheit), einen Praktikumsvertrag oder eine Geburtsurkunde (bei Elternzeit). Neben dem ausgefüllten Antragsformular können weitere Nachweise verlangt werden. Informiere dich frühzeitig über die Fristen und Bedingungen, denn eine verspätete Antragstellung kann dazu führen, dass dein Antrag abgelehnt wird.
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Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.
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