Was sind unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch?
Viele stellen sich die Frage: Gibt es wirklich Themen, die ein:e Arbeitgeber:in im Bewerbungsgespräch nicht ansprechen darf? Ja – und zwar mehr als du vielleicht denkst. Im Kern geht es bei unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch um den Schutz deiner Privatsphäre und vor Diskriminierung. „Unzulässig“ bedeutet hier: Diese Fragen greifen in Bereiche ein, die für deine berufliche Qualifikation keine Rolle spielen, dich aber trotzdem benachteiligen oder ausschließen könnten. Insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt, wo die Grenze beim Fragenstellen verläuft.
Dabei sind die Motive der Fragenden unterschiedlich: Manche Arbeitgeber:innen wollen Unsicherheiten über Zuverlässigkeit oder Teamfähigkeit ausräumen, andere testen gezielt Belastbarkeit. Doch schon harmlose „Small Talk“-Fragen nach Familienplänen oder Herkunft überschreiten rechtlich die Grenzen. Besonders häufig betroffen sind Bewerber:innen mit Kinderwunsch, Migrationshintergrund, Behinderung oder chronischer Krankheit – aber auch Glauben, politische Einstellung oder sexuelle Identität sind tabu.
Auf einen Blick greifen unzulässige Fragen meistens Bereiche wie Schwangerschaft, Religion, Krankheit, Alter, Familienstand oder Nationalität an. Das Ziel: Niemand soll benachteiligt werden – du sollst allein nach Qualifikation beurteilt werden. Mehr zu den Hintergründen und gesetzlichen Grundlagen findest du in den Kompendien der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Quelle.
AGG Bewerbung: Das Gesetz als Schutzschild im Bewerbungsprozess
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – meist als AGG bekannt – regelt seit 2006 in Deutschland, dass niemand im Arbeitsleben wegen Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligt werden darf. Diese Merkmale (die sogenannten AGG-Merkmale) schützen dich in allen Phasen des Bewerbungsprozesses, also auch im Vorstellungsgespräch. Arbeitgeber:innen müssen sicherstellen, dass keine ungerechtfertigte Benachteiligung passiert – sei es durch Formulierungen in der Stellenausschreibung oder durch Fragen im persönlichen Gespräch.
Relevant für dich: Bereits das Stellen einer unzulässigen Frage kann als Diskriminierungsversuch gewertet werden. Wenn du zum Beispiel im Bewerbungsgespräch nach deinem Glauben, einer Behinderung oder deiner Familienplanung gefragt wirst, hast du das Recht, diese Frage unbeantwortet zu lassen oder sogar unwahr zu beantworten – straflos! Sollte der AGG-Schutz verletzt werden, hast du Anspruch auf Beschwerde und – abhängig vom Fall – womöglich auf Schadenersatz (BAG, Urteil vom 6.2.2003 – AZR 621/01) Quelle.
Viele wissen nicht: Im Streitfall muss der/die Arbeitgeber:in glaubhaft beweisen, nicht diskriminiert zu haben, sobald Indizien auf eine Benachteiligung durch unzulässige Fragen zutreffen. An dieser Stelle hilft es sehr, Gesprächsnotizen anzufertigen – und, falls nötig und rechtlich erlaubt, auch Zeugen zu benennen.
Typische unzulässige Fragen: Beispiele und Hintergründe
Im Vorstellungsgespräch gibt es ganze Themenfelder, die grundsätzlich tabu sind. Oft werden Fragen trotzdem gestellt – bewusst oder versehentlich. Hier ein Überblick über die wichtigsten Beispiele, immer mit Bezug auf die gesetzlichen Schutzregelungen:
Frage nach Schwangerschaft oder Kinderwunsch: Ob du schwanger bist oder Kinder haben möchtest, ist Privatsache. Solche Fragen sind immer unzulässig, egal ob du dich auf eine Festanstellung oder eine befristete Stelle bewirbst (selbst bei Schwangerschaftsvertretung!). Hier schützt dich das AGG ausdrücklich – du bist nicht verpflichtet, ehrlich zu antworten oder überhaupt darauf einzugehen Quelle.
Frage nach Krankheit oder Behinderung: Dein aktueller Gesundheitszustand, chronische Erkrankungen oder Behinderung gehen die Arbeitgeberseite im Regelfall nichts an. Nur wenn deine Gesundheit für die Berufsarbeit unmittelbar relevant ist (zum Beispiel Pilot:in, Pflegekraft mit Infektionsrisiko), sind Fragen eingeschränkt erlaubt. Sonst gilt: Schweigen oder – falls nötig – unwahr antworten ist legitim Quelle.
Frage nach Alter, Herkunft oder Religion: Auch dein genaues Alter, Geburtsort, Nationalität oder Konfessionszugehörigkeit sind kein zulässiger Gesprächsstoff. Ausnahme: Es handelt sich zum Beispiel um einen Betrieb der Kirche oder eine Position, für die ein gesetzliches Mindestalter besteht.
Frage nach Vermögensverhältnissen oder Vorstrafen: Nur wenn die Position einen besonderen Vertrauensvorschuss verlangt (z. B. im Bankenwesen oder bei Leitung von Kassen), darf der finanzielle Hintergrund Thema sein – andernfalls nicht.
Frage nach Schwangerschaft: Warum dieses Thema besonders geschützt ist
Das Thema Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch ist für viele besonders sensibel. Rechtlich gibt es hier ganz klare Regeln: Es ist diskriminierend und deshalb in jedem Fall verboten, nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft zu fragen. Das gilt auch, wenn du glaubst, dies aus Rücksicht auf den Betrieb offenbaren zu müssen. Niemand darf dich direkt oder indirekt danach fragen – auch nicht nach Kinderbetreuung, Familienplanung oder Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Warum dieser Schutz? Schwangere stehen im Arbeitsrecht unter besonderem Schutz, nicht zuletzt wegen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Arbeitgeber:innen dürfen dich deshalb auch in der Probezeit nicht wegen einer Schwangerschaft kündigen oder benachteiligen. Das gilt explizit selbst dann, wenn eine Schwangerschaft die Ausübung der Stelle zeitweise einschränken würde Quelle.
Du hast daher das Recht, auf entsprechende Nachfragen unwahr zu antworten. Diese „Recht zur Lüge“ schützt deine Stelle und Privatsphäre und ist rechtlich abgesichert. Eine spätere Offenbarung deiner Schwangerschaft kann keine nachträgliche Kündigung oder Vertragsauflösung rechtfertigen.
Frage nach Krankheit und Behinderung: Zwischen Fürsorge und Diskriminierung
Gerade Fragen nach dem Gesundheitszustand sind ein Graubereich – aber auch hier gilt: Persönliche Informationen über Krankheiten sind grundsätzlich geschützt. Es sei denn, die Art der Tätigkeit macht eine bestimmte gesundheitliche Eignung unabdingbar. Zum Beispiel muss ein:e LKW-Fahrer:in die Seh- und Fahrtauglichkeit nachweisen können, Pflegekräfte dürfen keine ansteckenden Krankheiten haben. Darüber hinaus ist dein Gesundheitsstatus Privatsache.
Arbeitgeber:innen dürfen dich nicht fragen: „Haben Sie eine chronische Krankheit?“, „Sind Sie HIV-positiv?“, „Leiden Sie unter einer Behinderung?“. Werden solche Fragen trotzdem gestellt, darfst du schweigen oder lügen – ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen. Übrigens: Auch die Frage nach der Anzahl deiner Fehltage in vorherigen Jobs ist ohne sachlichen Bezug unzulässig.
Das AGG schützt dich explizit vor einer Benachteiligung wegen einer Behinderung. Nur wenn die Einschränkung für die Arbeitsleistung relevant ist, darf nachgehakt werden. Andernfalls ist solche Neugier schlicht diskriminierend Quelle.
Rechtliche Einordnung: Was tun, wenn dir unzulässige Fragen gestellt werden?
Auch wenn die Theorie eindeutig klingt: In der Praxis fühlen sich viele rat- und machtlos, wenn ein:e Arbeitgeber:in eine unzulässige Frage stellt. Deine Optionen reichen von höflichem Ausweichen über das direkte Ansprechen bis hin zum Recht auf die Notlüge.
Deine Handlungsoptionen auf einen Blick:
- Sachlich ausweichen („Diese Information ist für die Position nicht relevant.“)
- Das Thema offen ansprechen („Ich würde diese Frage gerne überspringen.“)
- Die Frage ignorieren oder höflich zum beruflichen Themen zurückleiten
- Ehrlich eine Notlüge nutzen (beispielsweise „Nein, ich bin nicht schwanger“) – ohne spätere arbeitsrechtliche Konsequenz
Du solltest für dich abwägen, wie du dich am wohlsten fühlst. Das Recht steht auf deiner Seite – aber es bleibt eine persönliche Entscheidung, wie direkt du sein möchtest. Niemand darf dir eine Ablehnung oder gar Kündigung aus einer Notlüge nach unzulässiger Frage anlasten! Quelle
Sonderfall Probezeit: Was gilt bei „Probezeit verkürzen“ und besonderen Schutzrechten?
In der Probezeit ist das Bewerbungs- und Arbeitsverhältnis meist noch lockerer geregelt – doch beim Thema Diskriminierung gibt es keinen Graubereich. Auch während der Probezeit sind alle Schutzrechte und Verbote unzulässiger Fragen voll wirksam.
Arbeitgeber:innen dürfen dich in der Probezeit nicht nach einer Schwangerschaft oder einer potenziellen Krankheit befragen. Die besonders geschützten Rechte – etwa Kündigungsschutz bei Schwangerschaft – gelten auch dann, wenn du erst während der Probezeit schwanger wirst. Willkürliche Kündigungen oder das Vorschützen angeblicher Gründe zum Zweck der Diskriminierung sind rechtswidrig.
Das Thema „Probezeit verkürzen“ spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle, wenn eine Seite das Arbeitsverhältnis früher beenden oder schneller Klarheit schaffen möchte. Auch hier gilt: Niemals darf die Entscheidung zur Verkürzung der Probezeit oder eine Kündigung an unzulässige Fragen oder deren (Nicht-)Beantwortung geknüpft werden.
Praktische Tipps: Mit Strategie und Selbstbewusstsein durch heikle Situationen
Du bist nicht allein, wenn dir unangebrachte Fragen Sorgen bereiten. Viele empfinden die Situation als unangenehm oder befürchten Nachteile, wenn sie „unkooperativ“ wirken. Das ist nachvollziehbar – und trotzdem ist es wichtig, deine eigenen Rechte zu wahren. Hier ein paar Strategien, wie du im Falle einer echten unzulässigen Frage ruhig und professionell bleiben kannst:
- Bereite dich innerlich darauf vor, dass im Bewerbungsgespräch überraschende oder unangemessene Fragen fallen können. Wenn du weißt, dass du bestimmten Themen keine Auskunft geben willst, überlege dir schon vorher eine Antwortformel.
- Setze Grenzen: Du bist nicht verpflichtet, jedes Thema preiszugeben. Ein einfaches „Dazu möchte ich mich nicht äußern“ ist völlig legitim.
- Sollte die Situation eskalieren, dokumentiere das Gespräch und sichere dir, wenn möglich, Zeugen. Bei ernsthaften Diskriminierungsfällen kann das später hilfreich sein.
Erinnere dich: Gesetz und Rechtsprechung stehen auf deiner Seite. Souverän auf eine Grenzüberschreitung zu reagieren, stärkt nicht nur deine Integrität, sondern schützt auch zukünftige Bewerbende vor Diskriminierung.
Warum unzulässige Fragen nicht nur ein juristisches, sondern auch ein gesellschaftliches Problem sind
Unzulässige Fragen beschränken sich nicht allein auf rechtliche Dimensionen. Sie vermitteln auch unterschwellig: Manche Menschen sind für bestimmte Jobs oder Positionen „weniger geeignet“. Dies betrifft vor allem alle, die ohnehin häufiger Diskriminierung erleben – Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, ältere Bewerber:innen oder Menschen mit Behinderungen.
Wer schon im Vorstellungsgespräch Unbehagen spürt, wird sich seltener auf Jobs bewerben oder traut sich weniger, offen über Karrierewünsche zu sprechen. Dadurch entstehen Hemmnisse, die nicht nur dich, sondern das Arbeitsklima und die Vielfalt im Betrieb beeinträchtigen. Unternehmen, die auf faire und transparente Auswahlprozesse setzen, fördern langfristig das Vertrauen und die Motivation aller Mitarbeitenden.
Indem du dich über deine Rechte informierst und gezielt für dich eintrittst, setzt du ein Zeichen für eine moderne, chancengerechte Arbeitswelt.
Zusammengefasst
Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch sind mehr als nur ein Verstoß gegen den guten Ton. Sie sind ein Angriff auf deine Rechte – und können, wenn du vorbereitet bist, souverän pariert werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt dich umfassend vor Diskriminierung in allen Phasen der Bewerbung. Fragen nach Schwangerschaft, Krankheit, Herkunft, Religion, Alter, Familienstand oder sexueller Orientierung musst du weder beantworten noch fürchten, später Konsequenzen dafür zu tragen. Dieses Wissen ist dein Schutzschild: Stehe für dich ein, achte auf deinen Bauch und scheue dich nicht, höflich Grenzen zu setzen. Das schützt nicht nur dich, sondern stärkt auch eine faire Berufswelt für alle. Informiere dich weiter auf Plattformen wie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und vertiefe das Wissen, das dir Karrieretüren öffnet – unabhängig von Vorurteilen und verborgenen Barrieren.
Quellenangaben
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Was Arbeitgeber fragen dürfen – Expertise der Antidiskriminierungsstelle, (2025-09-17)
- Kira Schwitzki, AGG: Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch vermeiden, (2025-09-17)
- Marc-Oliver Schulze, Schwanger in der Probezeit: Jobstart & Babyglück, (2025-09-17)
- Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch – Workwise, (2025-09-17)
- Daniela Kaut, Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch: Was Sie wissen müssen, (2025-09-17)
Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)
Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch sind Fragen, die die Privatsphäre des Bewerbers verletzen oder gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Dazu zählen beispielsweise Fragen nach Schwangerschaft, Krankheit, religiöser Zugehörigkeit, Parteimitgliedschaft oder sexueller Orientierung. Solche Themen dürfen nicht ohne berechtigtes Interesse des Arbeitgebers angesprochen werden, da sie nicht mit der Ausübung des Jobs zusammenhängen. Ziel der Regelung ist es, Diskriminierung im Bewerbungsprozess zu verhindern und die Chancengleichheit zu wahren.
Nein, grundsätzlich ist die Frage nach einer Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch unzulässig. Diese Information gehört zum persönlichen Schutzbereich und fällt unter den Diskriminierungsschutz des AGG. Sie dürfen auf diese Frage falsch antworten oder die Antwort verweigern, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen, z.B. wenn der Job objektiv für Schwangere nicht geeignet ist (etwa bei gesundheitlichen Risiken in bestimmten Berufen), kann die Frage gerechtfertigt sein.
Wird nach Krankheiten oder dem Gesundheitszustand gefragt, und hat dies keinen direkten Bezug zum Job, ist die Frage unzulässig. Sie können höflich darauf hinweisen, dass diese Information privat ist, oder – das ist im deutschen Recht ausdrücklich erlaubt – wahrheitswidrig antworten, um sich vor Benachteiligung zu schützen. Typische Beispiele: Fragen nach chronischen Krankheiten, psychischen Erkrankungen oder zum Impfstatus ohne unmittelbare arbeitsrelevante Bedeutung. Wichtig ist, ruhig und sachlich zu bleiben und sich nicht unter Druck setzen zu lassen.
Wenn Arbeitgeber unzulässige Fragen stellen und eine Bewerbung daraufhin ablehnen, kann dies als Diskriminierung nach dem AGG gewertet werden. Betroffene Bewerber:innen haben das Recht auf Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche. Außerdem kann ein Arbeitgeber, der gezielt nach Angaben fragt, die er rechtlich nicht erheben darf, sein Vertrauen bei den Bewerbenden aufs Spiel setzen. In gravierenden Fällen könnte das Vorgehen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen.
Informieren Sie sich im Vorfeld über typische unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch, wie die nach Schwangerschaft, Krankheit oder religiösen Überzeugungen. Entwickeln Sie höfliche Reaktionen und entscheiden Sie, ob Sie ausweichend oder notfalls unwahr antworten möchten – dies ist rechtlich bei solchen Fragen erlaubt. Es hilft, Beispiele und Formulierungen parat zu haben. Üben Sie am besten in einem Rollenspiel mit Freunden oder der Karriereberatung, um souverän und selbstbewusst zu antworten.
Fragen zur Probezeit oder zu deren Verkürzung sind grundsätzlich erlaubt, da sie die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses betreffen. Sie müssen jedoch nicht beantwortet werden, falls sie auf eine unangemessene Benachteiligung abzielen, z.B. im Zusammenhang mit Fragen nach Krankheit oder Schwangerschaft. Die Probezeit kann im Arbeitsvertrag individuell geregelt oder in bestimmten Fällen verkürzt werden, wenn beide Parteien einverstanden sind.
Das AGG schützt Bewerber:innen und Arbeitnehmer:innen vor Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Das bedeutet: Im Vorstellungsgespräch dürfen keine Fragen gestellt werden, die auf diese Merkmale abzielen – etwa zur Familienplanung, Gesundheit oder politischen Einstellung. Das AGG gibt Betroffenen rechtliche Möglichkeiten, bei Benachteiligung vorzugehen und Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen.
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Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.
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