Was sind Überstunden überhaupt?
Bevor du dich fragst, wie Überstunden ausgezahlt werden können, lohnt sich ein Blick auf den Begriff selbst: Überstunden entstehen immer dann, wenn du mehr arbeitest, als in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde. Stell dir vor, dein Vertrag sieht 38 Arbeitsstunden pro Woche vor – in einer besonders arbeitsreichen Woche kommst du auf 43 Stunden. Die fünf Stunden darüber hinaus sind dann deine Überstunden.
Im Unterschied dazu spricht das Gesetz bei einer Überschreitung der gesetzlich erlaubten Maximalarbeitszeit von Mehrarbeit. Die grundlegende Unterscheidung: Überstunden beziehen sich auf die individuell vereinbarte Arbeitszeit, Mehrarbeit bedeutet, dass selbst die Grenze des Arbeitszeitgesetzes überschritten wird.
Gerade bei unsicheren Arbeitszeitmodellen kann es zu Verwirrung kommen – etwa bei Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit. Hier gilt: Alles, was die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreitet, zählt zu den Überstunden, ganz gleich ob sie schriftlich, digital oder über Stechuhr erfasst werden. Wichtig ist immer, dass die Überstunden vom Arbeitgeber veranlasst oder zumindest stillschweigend geduldet wurden.
Rechtslage: Anspruch auf Überstundenvergütung
Vielleicht hast du schon einmal gehört, dass Überstunden grundsätzlich extra vergütet werden müssen – aber das stimmt nicht uneingeschränkt. Das Gesetz macht hier klare Vorgaben: Wenn du Überstunden auf Anweisung deines Arbeitgebers arbeitest und dies keine Ausnahme darstellt, hast du laut § 612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anspruch auf eine Vergütung – außer, es wurde im Arbeits- oder Tarifvertrag anders geregelt.
Eine Klausel im Vertrag, wonach „alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind“, ist juristisch häufig unwirksam, wenn nicht klar eingegrenzt wird, wie viele Überstunden darunterfallen. Zulässig kann zum Beispiel sein, dass 10 Überstunden pro Monat im Gehalt enthalten sind – alles, was darüber hinausgeht, gilt als separat zu vergüten. Fehlt jede Regelung, sieht das Gesetz vor, dass Überstunden grundsätzlich zu bezahlen sind. In manchen Fällen können aber auch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge vorrangige Bestimmungen treffen. Mehr dazu findest du z. B. bei ROSE & PARTNER.
Wichtiger Punkt: Für leitende Angestellte, Führungskräfte oder bestimmte Berufsgruppen kann es eigene Regelungen geben. Auch für Minderjährige, Schwangere oder Schwerbehinderte bestehen Sonderregelungen, die Überstunden oft ausschließen oder begrenzen.
Die Rolle des Arbeitszeitgesetzes und Pausenregelungen
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt klare Leitplanken für die Höchstarbeitszeit und Pausen fest. In der Regel darfst du laut § 3 ArbZG maximal acht Stunden täglich arbeiten – das ergibt bei einer 6-Tage-Woche 48 Stunden. In Ausnahmen darf die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden verlängert werden, solange innerhalb von sechs Monaten im Schnitt acht Stunden pro Tag nicht überschritten werden.
Auch Pausen und Ruhezeiten müssen eingehalten werden: Nach spätestens sechs Stunden Arbeit ist eine Pause einzulegen, und nach Beendigung der täglichen Arbeit müssen elf Stunden Ruhezeit folgen. Überstunden dürfen nie dazu führen, dass diese Schutzvorgaben dauerhaft unterlaufen werden. Verstößt ein Arbeitgeber gegen die Pausenregelungen, verstößt er gegen das Arbeitszeitgesetz und kann juristisch belangt werden. Mehr Informationen dazu gibt es bei TimO.
Gerade in stressigen Phasen neigen viele dazu, auf Pausen zu verzichten oder diese nur auf dem Papier auszuweisen. Das kann jedoch das Recht auf Überstundenvergütung beeinträchtigen, denn korrekt dokumentierte Arbeitszeiten sind Voraussetzung, um Ansprüche geltend zu machen.
Überstunden auszahlen oder abfeiern: Was ist besser?
Sobald Überstunden anfallen, gibt es oft zwei Wege: Sie können ausgezahlt werden („Überstunden auszahlen“) oder durch Freizeit ausgeglichen werden („Überstunden abfeiern“). Welche Option für dich besser ist, hängt von deiner individuellen Situation und von den vertraglichen oder betrieblichen Regelungen ab.
Viele Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen bevorzugen das Abfeiern – also den Freizeitausgleich. Hierbei bekommst du für die geleisteten Überstunden zusätzliche freie Tage. Diese Freizeit gilt als „steuerfrei“, was den Vorteil hat, dass auf den Ausgleich keine zusätzlichen Abgaben fallen. Die Auszahlung hingegen erhöht das Bruttoeinkommen – und damit steigen gegebenenfalls auch Steuern und Sozialabgaben.
Manchmal besteht sogar die Wahl: Wenn Streßmonate mit Extra-Arbeit entlohnt werden sollen, kann die Auszahlung reizvoller wirken. Bedenke aber, dass sich eine zu hohe Auszahlung auf das Jahresgehalt und damit auf die Steuerprogression auswirken kann. Am besten prüfst du vorher deine Abrechnungen sorgfältig.
So läuft die Auszahlung von Überstunden praktisch ab
Die Auszahlung von Überstunden erfolgt meist mit der nächsten Gehaltsabrechnung. Grundlage ist die genaue Dokumentation der geleisteten Mehrarbeit, die vom Arbeitgeber anerkannt wird – entweder durch Arbeitszeitnachweise, Zeiterfassungssysteme oder unterschriebene Stundenzettel. In Streitfällen musst du die geleisteten Stunden und die Anweisung oder Duldung durch den Arbeitgeber beweisen können. Ohne Belege verfällt der Anspruch meist schnell.
Der konkrete Auszahlungsbetrag richtet sich nach dem üblichen Stundenlohn, basierend auf deinem Monatsgehalt und den vereinbarten Wochenstunden. Ein Beispiel: Verdient eine Person 3.000 Euro brutto bei 40 Stunden Wochenarbeitszeit, ergibt sich folgender Stundenlohn: (Gehalt x 3) / 13 / Wochenarbeitsstunden. Die Anzahl der anerkannten Überstunden wird mit diesem Betrag multipliziert. Einen detaillierten Leitfaden zur Berechnung findest du bei Rose Partner.
Achtung: Die Auszahlung gilt als normales Arbeitseinkommen und unterliegt den gängigen Steuer- und Sozialabgaben. Überstundenzuschläge (also Aufschläge auf den regulären Lohn für Überstunden – zum Beispiel 25 % mehr pro Stunde) sind nur dann zu zahlen, wenn dies arbeits- oder tarifvertraglich geregelt ist.
Besondere Situationen: Kündigung während Krankheit, Urlaubsanspruch und mehr
Überstunden spielen bei Kündigung, Krankheit oder Urlaub oft eine besondere Rolle. Bei einer Kündigung während Krankheit zum Beispiel stellt sich die Frage, was mit angesammelten Überstunden geschieht. Grundsätzlich gilt bei einer ordentlichen Kündigung: Überstunden müssen, wenn kein Freizeitausgleich mehr möglich ist, ausgezahlt werden. Dies ist relevant, wenn der Arbeitsvertrag endet und Resturlaub/Freizeitausgleich nicht mehr genommen werden kann.
Im Krankheitsfall gilt das ‚Lohnfortzahlungsprinzip‘ – also, dass du so gestellt wirst, als hättest du normal gearbeitet. Überstundenvergütungen werden dabei in der Regel nicht berücksichtigt, es sei denn, die Mehrarbeit wurde regelmäßig erbracht und die Überstunden sind fester Bestandteil des Gehalts. Ähnlich sieht es beim Urlaub aus: Hier wird der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen als Maßstab genommen, also auch geleistete Überstunden können eine Rolle spielen.
Kommt es zur fristlosen Kündigung oder zu Problemen rund um den Arbeitsschutz, sind vertragliche Vereinbarungen entscheidend. Falls du dir unsicher bist, lohnt sich ein Blick in die FAQ und Ratgeber der IG Metall, die häufige Fragen gut verständlich beantworten.
Überstunden dokumentieren: So sicherst du deine Ansprüche
Du bist selbst verantwortlich, den Überblick über deine Überstunden zu behalten. Ohne Nachweis keine Auszahlung – das ist ein Grundsatz im Arbeitsalltag. Am besten führst du Aufzeichnungen über Datum, Beginn, Ende und Anlass der Überstunden. Elektronische Zeiterfassungssysteme sind hilfreich, aber auch handschriftliche Stundenzettel können genügen – solange sie vom Arbeitgeber geprüft und abgezeichnet werden.
Oft erfasst der Arbeitgeber die Arbeitszeiten digital oder per Software. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und Urteilen deutscher Gerichte müssen Arbeitgeber ein systematisches System zur Arbeitszeiterfassung einführen. Obwohl die Praxis noch nicht in jedem Betrieb umgesetzt wurde, stärkt das deine Position als Arbeitnehmer: Bei einem Streitfall musst du aber immer noch selbst nachweisen können, dass die Überstunden tatsächlich geleistet und vom Arbeitgeber angeordnet oder mindestens gebilligt wurden.
Beachte die Fristen: Vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen können sehr kurz sein – teils nur drei Monate. Spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren verfallen nicht geltend gemachte Ansprüche.
Das ändert sich aktuell: Überstundenvergütung und Steuer ab 2025?
Immer wieder gibt es politische Diskussionen und Gesetzesinitiativen rund um das Thema Überstunden auszahlen. Besonders relevant ist aktuell der Plan, Zuschläge für Überstunden steuerlich zu entlasten. Nach bisherigen Plänen sollen Überstundenzuschläge ab 2025 steuerfrei werden, allerdings ist dies zum Stand heute (September 2025) noch nicht endgültig gesetzlich beschlossen. Die grundlegende Verpflichtung zur Auszahlung gilt jedoch weiterhin nur, wenn keine vorrangigen Abfeier-Regelungen bestehen.
Bis zur endgültigen Klärung solltest du davon ausgehen, dass die Auszahlung von Überstunden einschließlich der Zuschläge normal versteuert wird. Wer wissen möchte, wie sich eine Änderung steuerlich auswirkt, kann sich an die aktuellen Reformdiskussionen halten, wie sie zum Beispiel bei Factorial HR erklärt werden.
Unabhängig von politischen Diskussionen bleibt: Eine offene, dokumentierte Kommunikation mit Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalvertretung sowie das genaue Beachten der Vertragsklauseln schützt dich am besten vor unangenehmen Überraschungen.
Überstunden auszahlen – Stolperfallen und Praxistipps
Viele glauben, Überstunden auszahlen zu lassen sei immer die einfachste Lösung. Doch tatsächlich gibt es etliche Stolpersteine: Unklare Arbeitsvertragsklauseln, fehlende Nachweise, Ausschlussfristen oder versäumte Dokumentation führen schnell dazu, dass Überstunden nicht vergütet werden.
Ein häufiger Irrglaube ist auch, dass Arbeitgeber jede Überstunde automatisch anerkennen müssen. Nur solche Stunden, die angeordnet oder geduldet sind, begründen wirklich einen Zahlungsanspruch. Auch freiwillig geleistete Mehrarbeitszeit oder „Gefälligkeiten unter Kolleg:innen“ müssen nicht zwangsläufig ausgezahlt werden.
Persönliche Praxistipps: Halte deine Überstunden so transparent wie möglich fest, kläre Unklarheiten früh mit deinem Vorgesetzten und lass dir Beträge und Regelungen vor Auszahlung bestätigen. Nur so kannst du Streit vermeiden und genau wissen, worauf du Anspruch hast.
Zusammengefasst
Überstunden auszahlen ist ein komplexes und oft sensibles Thema. Du hast grundsätzlich Anspruch auf Bezahlung, wenn keine anderen Regelungen bestehen und die Überstunden vom Arbeitgeber anerkannt wurden. Rechtliche Vorgaben wie das Arbeitszeitgesetz und individuelle Vertragsklauseln spielen dabei eine zentrale Rolle – ebenso wie korrekte Dokumentation und das Einhalten von Fristen. Der Vergleich mit dem Abfeiern (also dem Freizeitausgleich) lohnt sich immer: Je nach Lebenslage und Steuerklasse kann die eine oder die andere Option für dich günstiger sein. Die aktuellen politischen Diskussionen zeigen, dass sich auf dem Gebiet weiterhin viel bewegt – aber das Grundprinzip bleibt: Klare Kommunikation, detaillierte Nachweise und ein wacher Blick auf Vertrag und Gesetz sind deine beste Absicherung. Lass dich nicht verunsichern, setze dein Recht aktiv um – und entscheide nach bestem Wissen und Gewissen, was zu deiner Situation passt.
Quellenangaben
- Überstunden – wissen, was Recht ist – IG Metall, (2025-09-17)
- Überstunden: Gesetzliche Regelung und Arbeitsrecht 2025 – TimO, (2025-09-17)
- Überstunden ausbezahlen, abbauen, abgegolten, (2025-09-17)
- Neue Regelungen in 2025: Sind Überstunden steuerfrei?, (2025-09-17)
Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)
Wenn Überstunden ausgezahlt werden, erhalten Arbeitnehmer:innen Geld für zusätzliche Stunden, die sie über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet haben. Anders als beim Abfeiern von Überstunden (Freizeitausgleich), wird hier keine freie Zeit, sondern eine Vergütung gezahlt. Die Auszahlung richtet sich in der Regel nach dem vertraglich vereinbarten Lohn oder Tarifvertrag. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Arbeitsverträge die Auszahlung automatisch vorsehen – gesetzliche Regelungen oder Vereinbarungen im Arbeitsvertrag sind entscheidend.
Ein genereller Anspruch auf Überstundenvergütung besteht nicht automatisch. Voraussetzung ist, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden. In vielen Arbeits- oder Tarifverträgen gibt es bestimmte Klauseln, die regeln, wann Überstunden auszuzahlen sind oder ob sie mit dem Gehalt abgegolten sind. Wer unsicher ist, sollte seinen Arbeitsvertrag und ggf. den Tarifvertrag genau prüfen. Ein wichtiger Tipp: Dokumentiere deine Arbeitszeit sorgfältig, um im Streitfall deine Ansprüche nachweisen zu können.
Ja, oft ist es möglich, Überstunden wahlweise durch Freizeitausgleich (‚Abfeiern‘) oder durch Auszahlung zu vergüten. Ob und wie das geschieht, hängt von Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Viele Arbeitgeber bevorzugen den Abbau der Überstunden durch Freizeit, da dies in der Praxis oft flexibler ist. Grundsätzlich gilt: Ohne ausdrückliche Regelung kann der Arbeitgeber bestimmen, ob überbezahlt oder abgefeiert wird – einvernehmliche Lösungen sind jedoch immer am besten.
Die Auszahlung von Überstunden ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass auf die Vergütung für Überstunden Einkommenssteuer sowie Beiträge zur Sozialversicherung anfallen – wie beim normalen Arbeitslohn auch. Für viele Arbeitnehmer:innen kann es dadurch zu einem höheren Bruttolohn im Auszahlungsmonat kommen, was eventuell auch den Steuersatz beeinflusst. Überlege also, ob Abfeiern oder Auszahlen für dich in der individuellen Situation günstiger ist.
Bei einer Kündigung werden meistens alle noch bestehenden Überstunden am Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt, sofern sie nicht vorher abgebaut werden konnten. Sollte ein:e Arbeitnehmer:in während Krankheit ausscheiden (‚Kündigung während Krankheit‘) oder noch Überstunden offen haben, besteht ebenfalls Anspruch auf Auszahlung. Es gilt jedoch zu beachten, dass die konkreten Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgehalten sind – diese geben oft den entscheidenden Hinweis darauf, wie mit Überstunden im Fall von Beendigung oder Krankheit umzugehen ist.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt, dass die tägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmer:innen grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten soll; maximal sind 10 Stunden bei Ausgleich innerhalb von 6 Monaten möglich. Überstunden, die diese Grenzen überschreiten, sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Außerdem schreibt das Gesetz feste Pausenzeiten vor: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden sind mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten Pause zu gewähren. Diese Vorgaben schützen deine Gesundheit und sind auch im Zusammenhang mit Überstunden wichtig.
Es ist immer ratsam, geleistete Überstunden sorgfältig und lückenlos zu dokumentieren – zum Beispiel in einem Arbeitszeitkonto, einer Excel-Tabelle oder mit Apps. Wichtig ist, dass die Überstunden vom Arbeitgeber anerkannt oder genehmigt wurden, denn nur dann besteht im Zweifel auch ein Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich. Deine Dokumentation ist auch im Streitfall mit dem Arbeitgeber dein wichtigster Beweis.
Wie stellen wir sicher, dass unser Content korrekt und vertrauenswürdig ist?
Bei StudySmarter haben wir eine Lernplattform geschaffen, die Millionen von Studierende unterstützt. Lerne die Menschen kennen, die hart daran arbeiten, Fakten basierten Content zu liefern und sicherzustellen, dass er überprüft wird.
Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.
Lerne Gabriel kennen