Was ist das Recht auf Home Office?
Der Begriff „Recht auf Home Office“ ist seit dem Boom des mobilen Arbeitens in aller Munde. Doch was steckt genau dahinter? Home Office beschreibt das regelmäßige oder gelegentliche Arbeiten von zuhause aus, wobei der Arbeitsplatz nicht im Unternehmen, sondern in den eigenen vier Wänden liegt. Anders als viele denken, besteht aktuell in Deutschland kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Home Office. Das heißt, du darfst nicht einfach verlangen, von zuhause zu arbeiten – es sei denn, dein Arbeitgeber stimmt zu oder es gibt eine entsprechende Vereinbarung.
Viele Unternehmen haben Home Office-Regelungen eingeführt, häufig freiwillig oder auf Basis von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Der Ruf nach einem einheitlichen Gesetz für das Recht auf Home Office wurde in den letzten Jahren stärker, aber bisher blieb es bei politischen Diskussionen und einzelnen Initiativen. Lediglich während der Corona-Pandemie bestand eine temporäre gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, Home Office zu ermöglichen, soweit keine betrieblichen Gründe dagegensprachen. Mit Ende der pandemiebedingten Maßnahmen ist diese Pflicht ausgelaufen (siehe Quelle).
Kurz gesagt: Bis heute gilt in Deutschland – abgesehen von einzelnen Ausnahmen wie im öffentlichen Dienst oder Sonderregelungen für schwerbehinderte Menschen – kein allgemeines Recht auf Home Office. Geklärt wird dieses Thema meist individuell zwischen Unternehmen und Beschäftigten (mehr dazu bei Forum Verlag).
Home Office, Mobiles Arbeiten und Telearbeit: Die wichtigsten Unterschiede
Für ein besseres Verständnis lohnt es sich, die Begriffe Home Office, Mobiles Arbeiten und Telearbeit voneinander zu unterscheiden – auch wenn sie im Alltag oft synonym verwendet werden.
Home Office beschreibt das Arbeiten am privaten Wohnort, meist in den eigenen vier Wänden. Die Ausstattung wird häufig, aber nicht immer, vom Arbeitgeber gestellt. Typisch ist, dass Home Office gelegentlich oder regelmäßig ausgeübt wird – zum Beispiel an bestimmten Tagen der Woche.
Mobiles Arbeiten meint generell jede berufliche Tätigkeit außerhalb des Unternehmens – also nicht nur zuhause, sondern genauso aus dem Zug, dem Café oder an anderen externen Orten. Hier können Beschäftigte oftmals selbst entscheiden, von wo aus gearbeitet wird, sofern dies im Einverständnis mit dem Arbeitgeber geschieht. In Deutschland gibt es kein eigenes Mobiles Arbeiten Gesetz, aber Rahmenbedingungen werden immer profilierter diskutiert (weitere Infos bei Osborne Clarke).
Telearbeit ist die rechtlich klar abgegrenzte Form: Hier wird ein fester Arbeitsplatz im häuslichen Bereich offiziell eingerichtet und muss den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für eine passende Ausstattung (Mobiliar, Bildschirm etc.) zu sorgen.
Der Hauptunterschied: Während Telearbeit stark geregelt und dauerhaft angelegt ist, sind Home Office (als Oberbegriff) und Mobiles Arbeiten flexibler und weniger streng reglementiert. Welche Regelung greift, hängt von deiner persönlichen Arbeitssituation und den Vereinbarungen mit deinem Arbeitgeber ab.
Gesetzliche Lage 2025: Gibt es ein Recht auf Home Office?
Eine der häufigsten Fragen lautet: Habe ich ein gesetzlich verbrieftes Anspruchsrecht darauf, im Home Office zu arbeiten? Die Antwort ist einfach: Nein, in Deutschland besteht aktuell kein allgemeines Gesetz, das einen Anspruch auf Home Office garantiert (vgl. Ruhr24Jobs).
Im Koalitionsvertrag (2021–2025) wurde zwar ein Erörterungsanspruch für mobile Arbeit angekündigt: Arbeitnehmer:innen mit geeigneten Aufgaben haben das Recht auf ein Gespräch über die Möglichkeit, mobil zu arbeiten. Dieser Punkt bedeutet, dass Arbeitgeber deinen Wunsch grundsätzlich kritisch prüfen und nur bei betrieblichen Gründen ablehnen dürfen – aber es bleibt bei einem ‚Recht auf Anhörung‘ und nicht auf Home Office selbst.
Anders sieht es in Ländern wie den Niederlanden aus, wo inzwischen ein Anspruch auf mobile Arbeit besteht, sofern objektive Gründe dagegen sprechen müssen. In Deutschland bleibt Home Office – außerhalb besonderer Einzelfälle – weiterhin eine Vereinbarungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine weitreichende gesetzliche Regelung ist politisch immer noch umstritten und ein entsprechendes Mobiles Arbeiten Gesetz wurde bislang nicht verabschiedet (weitere rechtliche Einschätzungen dazu hier).
Ausnahmen: Wann besteht ein Anspruch auf Home Office?
Trotz fehlender allgemeiner Gesetzgebung bestehen in besonderen Konstellationen Ausnahmen, bei denen ein Anspruch auf Home Office tatsächlich existiert.
- Im öffentlichen Dienst: Nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) besteht z. B. für Beschäftigte, die Familien- oder Pflegeaufgaben haben, ein Anspruch auf Telearbeit, sofern keine triftigen dienstlichen Gründe dagegensprechen. Das bedeutet: Wer im öffentlichen Dienst arbeitet und betreuende Pflichten hat, kann zumindest diskutieren und im Streitfall eine schriftliche Ablehnung verlangen (mehr dazu bei Clark).
2. Bei Schwerbehinderung: Menschen mit Behinderung können Anspruch auf einen geeigneten, barrierefreien Arbeitsplatz haben, was auch das Home Office miteinbeziehen kann – abhängig von Einzelfall und Zumutbarkeit für den Betrieb ([siehe Forum Verlag-Artikel oben]).
3. Betriebliche oder individuelle Vereinbarungen: Oft regeln Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder einzelne Arbeitsverträge ausdrücklich, wann und unter welchen Bedingungen Home Office möglich ist. Wer einen solchen Vertrag hat, kann einen Anspruch ableiten – dann darf Home Office nicht einseitig gestrichen werden. Ohne eine solche Vereinbarung entscheidet allein der Arbeitgeber über die Möglichkeit.
Ist nichts vereinbart, gilt: Weder die bisherige Praxis (etwa während der Pandemie) noch ein häufiger Gebrauch schaffen automatisch ein Gewohnheitsrecht. Ein dauerhafter Anspruch auf Home Office entsteht selbst nach mehreren Jahren nur in engsten Ausnahmefällen.
Was regelt das Mobiles Arbeiten Gesetz?
Trotz vieler Diskussionen gibt es aktuell kein explizites Mobiles Arbeiten Gesetz in Deutschland. Der Begriff ‚mobiles Arbeiten‘ ist zwar in Politik und Praxis verbreitet, aber noch nicht im Gesetz verankert. Lediglich bestimmte Vorschriften aus dem Arbeitszeitgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz gelten – zum Beispiel maximale Arbeitszeiten, Ruhepausen und Schutzvorschriften, die am heimischen Arbeitsplatz ebenfalls einzuhalten sind (vgl. Osborne Clarke).
Wesentliche Regelungen finden sich in folgenden Gesetzeswerken:
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Regelt Höchstarbeitszeiten und Pausen, die auch im Home Office gelten.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Sichert, dass Arbeitsschutzvorschriften (wie Ergonomie, Bildschirmarbeit, Unfallprävention) zu beachten sind – auch im Home Office.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Gilt explizit für Telearbeitsplätze, nicht aber für alle Formen mobilen Arbeitens.
- Unfallversicherung: Für Unfälle im Home Office besteht inzwischen weitgehend der gleiche Versicherungsschutz wie im Betrieb, sofern sie während der Arbeit passieren (inkl. Wege zur Toilette oder zum Wasserholen).
Auch ohne Mobiles Arbeiten Gesetz ist es ratsam, klare Regelungen mit deinem Arbeitgeber zu vereinbaren: Wer bestimmt wann und wie du mobil arbeiten darfst, wie wird die Arbeitszeit dokumentiert, was passiert bei Überstunden? Oft hilft eine schriftliche Vereinbarung, Konflikte oder Missverständnisse zu vermeiden.
Vertrauensarbeitszeit, Überstunden und Arbeitszeiterfassung im Home Office
Ein zentraler Punkt beim Arbeiten von zuhause ist die sogenannte Vertrauensarbeitszeit. Dieser Begriff bedeutet, dass Mitarbeitende ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen – es wird also nicht strikt kontrolliert, wann und wie lange sie arbeiten. Das fördert Selbstständigkeit, kann aber auch zur Herausforderung werden: Viele Menschen machen im Home Office sogar mehr Überstunden als im Büro, weil die Grenze zwischen Privat- und Arbeitsleben verschwimmt (siehe hierzu die Erfahrungen auf Ruhr24Jobs).
Unabhängig von Vertrauensarbeitszeit gilt das Arbeitszeitgesetz: Maximal zehn Stunden am Tag und 48 Stunden pro Woche sind erlaubt (Ausnahmen sind möglich). Pausen müssen eingehalten werden und dürfen auch im Home Office nicht vernachlässigt werden. Überstunden im Home Office sind zulässig, müssen aber klar dokumentiert und vom Arbeitgeber genehmigt sein. Ohne genauere Absprache zählt auch für mobile Arbeit eine klare Arbeitszeiterfassung.
In der Praxis empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Betrieb klare Regeln festzulegen: Wie werden Arbeits- und Pausenzeiten protokolliert? Wie werden Überstunden erfasst und genehmigt? Wer ist wann erreichbar? Eine offene Kommunikation hilft, Missverständnisse und spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Ausstattungspflicht: Was muss der Arbeitgeber stellen?
Eines der häufigsten Themen ist die Ausstattung im Home Office. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die notwendigen Arbeitsmittel wie Laptop, Monitor, Tastatur und bei Telearbeitsplätzen auch Bürostuhl und weiteres ergonomisches Equipment zur Verfügung stellen – besonders, wenn es sich um eine dauerhafte Lösung handelt und der Arbeitsplatz die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllen soll ([vgl. Ruhr24Jobs und Osborne Clarke]).
Strom-, Internet- oder Mietkosten muss der Arbeitgeber nach aktueller Rechtsprechung nicht übernehmen, sofern auch ein Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung steht und Home Office für beide Seiten freiwillig ist. Andere Zusatzkosten, wie das Einrichten einer VPN-Verbindung oder Telefonkosten, können individuell geregelt werden – hier empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung. Für nachhaltiges Arbeiten zu Hause gibt es seit 2025 die Möglichkeit, eine Pauschale von 3 Euro pro Home-Office-Tag (bis zu 100 Tage im Jahr) steuerlich abzusetzen („Telearbeitspauschale“).
Angenommen, du willst deine Ausstattung verbessern oder brauchst spezielle Technik: Dann lohnt sich der Dialog mit dem Arbeitgeber – oft finden sich Lösungen im Rahmen der geltenden Unternehmenspolitik, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Regelungen.
Telearbeit vs Mobiles Arbeiten – Praxisnah erklärt
Vielleicht fragst du dich, wie genau sich Telearbeit von Mobilem Arbeiten unterscheidet? Hier hilft eine klare Abgrenzung:
Telearbeit ist immer dauerhaft und vom Arbeitgeber organisiert. Der Arbeitsplatz zuhause ist wie ein kleines externes Büro: Der Arbeitgeber stellt Ausstattung, Möblierung, technische Verbindung und ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben verantwortlich. Geregelt ist das in der Arbeitsstättenverordnung. Beispiele: Ein Mitarbeitender arbeitet dauerhaft drei Tage pro Woche zu Hause, das Büro ist fest eingerichtet und ggf. vom Arbeitgeber besichtigt.
Mobiles Arbeiten beschreibt flexible Arbeit von überall: Vom Sofa, im ICE, im Café. Es gibt keinen dauerhaft eingerichteten externen Arbeitsplatz, sondern mobile Endgeräte wie Notebook, Smartphone und Headset. Der Arbeitgeber muss für technische Ausstattung sorgen, aber nicht unbedingt für einen kompletten Arbeitsplatz. Beispiele: Eine Außendienstmitarbeiterin arbeitet heute im Zug, morgen im Coworking Space und übermorgen daheim – so, wie es die Tätigkeit erlaubt.
Im Alltag sind die Übergänge manchmal fließend – für Rechte und Pflichten ist aber entscheidend, wie die Arbeit geregelt ist und was vertraglich vereinbart wurde ([weitere Infos z.B. auf Osborne Clarke oder in den Quellen der Arbeitsagentur]).
Persönliche Perspektiven – Chancen und Herausforderungen des Home Office
Viele Beschäftigte berichten von ganz persönlichen Erfahrungen beim Thema Home Office. Die Vorteile: weniger Pendelzeit, flexiblere Gestaltung von Arbeit und Privatleben, Möglichkeit zum konzentrierten Arbeiten. Dem stehen Herausforderungen gegenüber: Der soziale Austausch im Büro fällt weg, Arbeitszeiten laufen oft aus dem Ruder, und manche Tätigkeiten lassen sich schwer alleine oder ohne ständige Teamabsprachen erledigen.
Soft Skills wie Selbstdisziplin, Eigenorganisation und Kommunikationsfähigkeit gewinnen an Bedeutung. Viele Unternehmen reagieren auf diese neuen Herausforderungen und bieten hybride Modelle an – eine Mischung aus Arbeit vor Ort und Home Office. Welcher Arbeitsstil am besten passt, hängt von der eigenen Persönlichkeit, der beruflichen Rolle und den betrieblichen Gegebenheiten ab.
Gerade als Berufseinsteiger:in kann es hilfreich sein, im Dialog mit Kolleg:innen und Vorgesetzten über eigene Wünsche und Möglichkeiten zu sprechen. Ein klarer Blick auf die Chancen und Fallstricke – sowie realistische Erwartungen – ist entscheidend für einen guten Start.
Wie sieht die Zukunft des Home Office aus?
Das Thema Recht auf Home Office wird die Arbeitswelt in den nächsten Jahren weiter beschäftigen. Viele Unternehmen entdecken die Vorteile von mobilem Arbeiten, andere setzen wieder verstärkt auf Präsenz. Die politische Diskussion über eine weitergehende gesetzliche Regelung wird weitergehen, und die fortschreitende Digitalisierung eröffnet immer neue Möglichkeiten.
Studien zeigen, dass das Home Office für eine wachsende Zahl von Arbeitnehmer:innen ein entscheidender Faktor bei der Jobwahl ist. Gleichzeitig wird der Ruf nach klaren und fairen Regelungen lauter – für alle Beteiligten. Ob ein allgemeines Recht auf Home Office in den nächsten Jahren kommt, ist offen. Im Moment bleibt es aber meist bei individuellen Vereinbarungen und hybriden Modellen, die gemeinsam im Betrieb entwickelt und regelmäßig überprüft werden.
Für dich als Berufseinsteiger:in, Azubi oder Studierende:r heißt das: Halte dich informiert, bring eigene Wünsche aktiv ins Gespräch ein und prüfe genau, was im Arbeitsvertrag vereinbart wird. Die Arbeitswelt bleibt im Umbruch – und bietet Raum, die eigenen Arbeitsbedingungen mitzugestalten.
Zusammengefasst
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Das Recht auf Home Office bleibt in Deutschland (Stand 2025) eine Frage der betrieblichen Vereinbarung und individuellen Absprache – ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Dennoch ist das Thema aus dem betrieblichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Home Office und Mobiles Arbeiten bieten Chancen für Flexibilität, Work-Life-Balance und moderne Arbeitsmodelle, bringen aber auch neue Anforderungen an Disziplin, Selbstorganisation und Kommunikation mit sich. Bleibe im Gespräch mit deinem Arbeitgeber, informiere dich über geltende Regelungen und sei offen für flexible Lösungen.
Je besser du die Unterschiede zwischen Home Office, Mobiles Arbeiten und Telearbeit verstehst, desto sicherer kannst du deine Rechte vertreten und eigene Vorstellungen einbringen – ganz gleich ob als Azubi, Berufseinsteiger:in, Student:in oder erfahrene:r Arbeitnehmer:in. Nutze die Möglichkeiten der hybriden Arbeitswelt, ohne die grundlegenden Regeln zu ignorieren – und sei offen dafür, gemeinsam mit Kolleg:innen und Unternehmen die digitale Zukunft mitzugestalten.
Quellenangaben
- Forum Verlag Herkert GmbH, Wann kommt Recht auf Homeoffice? – Gesetz und Vorgaben, (2025-09-17)
- Arbeitgeber verweigert Home-Office? So reagierst du richtig, (2025-09-17)
- Michelle & Mark, Recht auf Homeoffice – Die aktuellen Regelungen 2025, (2025-09-17)
- RA Pöppel, Axel Springers „Office First“-Regelung ab September 2025 – Was bedeutet das?, (2025-09-17)
- Update: Rechtliche Regelungen bei Homeoffice und Mobiles Arbeiten, (2025-09-17)
Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)
Das ‚Recht auf Home Office‘ bezeichnet den arbeitsrechtlichen Rahmen, nach dem Arbeitnehmer – und mit Einschränkungen auch Werkstudierende und Praktikanten – ihre Arbeit (teils oder ganz) von zu Hause aus erledigen dürfen. In Deutschland gibt es derzeit kein allgemeines Gesetz, das jedem einen Anspruch auf Home Office garantiert. Vielmehr ist das Home Office eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die im Arbeits- oder Praktikumsvertrag oder in ergänzenden Betriebsvereinbarungen geregelt wird. Für Studierende heißt das: Sie können Home Office nutzen, wenn der Arbeitgeber zustimmt und die Tätigkeit es ermöglicht. Wichtig für die Praxis und spätere Berufswelt: Die rechtlichen Grundlagen und Bedingungen zu kennen, stärkt die eigene Verhandlungsposition.
Telearbeit und mobiles Arbeiten werden oft gleichgesetzt, sind aber arbeitsrechtlich verschieden: Telearbeit bedeutet, dass der Arbeitsplatz dauerhaft an einem festen Ort außerhalb des Betriebs eingerichtet wird, meist zu Hause, inklusive fest installierter Ausstattung auf Kosten des Arbeitgebers. Die Bedingungen dazu regelt § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung. Mobiles Arbeiten dagegen ist flexibler – hier können Arbeitnehmer, beispielsweise auch Studierende, ihre Arbeit von überall aus erledigen, etwa aus dem Café, dem Zug oder der Bibliothek, sofern die Tätigkeit dies zulässt. Das ist besonders bei Vertrauensarbeitszeit verbreitet. Für das ‚Recht auf Home Office‘ wichtig: Klärt mit eurem Arbeitgeber, welche Form für euch gilt, da damit unterschiedliche Rechte und Pflichten einhergehen.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, die für die Arbeit notwendige Ausstattung im Home Office zur Verfügung zu stellen oder Kosten zu erstatten – beispielsweise für Computer, Monitor, ergonomischen Stuhl oder Software. Wie dies genau geregelt ist, hängt von der Vereinbarung zum Home Office ab. Im Gesetz gibt es hierzu keine expliziten Vorgaben, daher ist es wichtig, die Ausstattung Home Office Arbeitgeber frühzeitig zu klären. Beispiel: Sind Studierende im Praktikum auf ein bestimmtes Programm angewiesen, sollten sie auf eine schriftliche Festlegung der Kostenübernahme achten. Das schärft auch den Blick für Arbeitsrechte und Pflichten bei späteren Verhandlungen.
Auch im Home Office gilt das Arbeitszeitgesetz. Überstunden und Arbeitszeiten müssen – spätestens seit der EuGH-Rechtsprechung – dokumentiert werden, unabhängig davon, ob ihr euch in Vertrauensarbeitszeit befindet oder nicht. Bei Vertrauensarbeitszeit vertraut der Arbeitgeber darauf, dass die Mitarbeitenden ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen, doch die Pflicht zur Erfassung bleibt bestehen. Das bedeutet: Studierende sollten ihre geleisteten Stunden (auch Überstunden) erfassen und mit dem Arbeitgeber abgleichen. Wer seine Rechte kennt, kann auch Ansprüche auf Ausgleich oder Vergütung von Überstunden durchsetzen.
Ja, ein Home Office-Arrangement kann grundsätzlich wieder aufgehoben werden, wenn keine gesetzlich verbindliche Regelung oder Betriebsvereinbarung etwas anderes festlegt. Oft wird im Vertrag eine Home Office-Klausel mit Widerrufsrecht aufgenommen, sodass der Arbeitgeber bei betrieblichem Bedarf das Home Office widerrufen kann. Daher ist es wichtig, solche Regelungen vorab zu kennen und schriftlich zu fixieren. Für Studierende ist das besonders relevant, da viele Praktika befristet sind und Flexibilität erwartet wird. Wer Home Office als festen Bestandteil seiner Arbeitsweise sieht, sollte das im Vertrag konkretisieren lassen.
Ein eigenständiges ‚Mobiles Arbeiten Gesetz‘ ist in Deutschland derzeit (Stand Juni 2024) noch nicht in Kraft. Es gibt jedoch zahlreiche Diskussionen und politische Initiativen, welche die Rechte und Pflichten beim mobilen Arbeiten regeln sollen. Bis dahin gelten die bestehenden arbeitsrechtlichen Vorschriften (z.B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz) sowie individuelle Vereinbarungen im Arbeits- oder Praktikumsvertrag. Wer sich auf dem neuesten Stand halten möchte, sollte aktuelle Gesetzesvorhaben verfolgen – ein wichtiger Skill im Arbeitsleben und ein Top-Thema für Haus- und Prüfungsarbeiten.
Wichtige Punkte für Studierende: Prüft, ob es eine klare Vereinbarung zum Recht auf Home Office im Vertrag gibt, wie eure Arbeitszeit dokumentiert werden soll und wer für die Ausstattung zuständig ist. Denkt auch an Datenschutz – sensible Daten müssen auch zu Hause geschützt werden. Lest euch rechtzeitig in verwandte Themen ein, etwa den Unterschied zwischen Telearbeit und mobilen Arbeiten oder Regelungen zu Arbeitszeit und Pausen. Das stärkt nicht nur eure Position im Job, sondern ist auch eine wertvolle Vorbereitung auf künftige Arbeitsverhältnisse.
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Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.
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