In diesem Artikel

    Einleitung: Mobbing am Arbeitsplatz – Deine Rechte kennen

    Mobbing am Arbeitsplatz ist eine bittere Erfahrung, die viele Menschen betrifft. Die Auswirkungen reichen von Konzentrationsproblemen bis hin zu ernsthaften psychischen und körperlichen Erkrankungen. Wenn Mobbing dein Berufsleben vergiftet, taucht verständlicherweise schnell die Frage nach rechtlichen Schritten auf. Was kannst du tun, wenn du dich systematisch schikaniert und ausgegrenzt fühlst? Dieser Artikel begleitet dich Schritt für Schritt – von der Erkennung und Dokumentation bis zur Durchsetzung deiner Rechte. Und keine Sorge: Auch wenn die Situation zunächst aussichtslos wirkt, gibt es gesetzliche Schutzmechanismen und praktische Wege aus der Mobbingfalle.

    Was gilt als Mobbing?

    Wer von Mobbing spricht, meint nicht einfach einen alltäglichen Streit oder eine strenge Anweisung. Juristisch und im Arbeitsalltag ist Mobbing ein klar umrissener Begriff. Entscheidend ist vor allem die Systematik: Mobbing beschreibt ein wiederholtes, regelmäßiges und zielgerichtetes Anfeinden, Schikanieren, Ausgrenzen oder Diskriminieren einer Person über einen längeren Zeitraum. Das Bundesarbeitsgericht hat definiert, dass Mobbing vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz fortgesetzt und aufeinander aufbauend so behandelt wird, dass seine Würde verletzt und ein feindliches Arbeitsumfeld geschaffen wird. Einzelne, gelegentliche Auseinandersetzungen reichen dafür nicht aus.

    Typische Formen von Mobbing sind beispielsweise ständige, grundlose Kritik, wiederholte öffentliche Herabwürdigungen, Isolierung im Team, Verbreitung von Gerüchten, Vorenthalten wichtiger Informationen oder gezielte Arbeitsüberlastung. Ein wesentlicher Unterschied zu normalen Konflikten: Bei Mobbing steckt oft das Ziel dahinter, jemanden bewusst zu schädigen oder auszugrenzen. Gerade diese Absicht, jemanden systematisch „aus dem Betrieb zu drängen“, macht den Unterschied. Selbst autoritäres Verhalten des Chefs zählt nur dann als Mobbing (auch „Bossing“ genannt), wenn es gezielt zum Zweck der Demütigung oder Isolation eingesetzt wird.

    Wichtig ist auch die Abgrenzung zu berechtigter fachlicher Kritik oder dem legitimen Weisungsrecht. Für eine rechtliche Bewertung ist der Kontext entscheidend – etwa, ob Kritik sachlich und nachvollziehbar ist, oder ob sie zum bloßen Machtmissbrauch wird.

    Erste Schritte: Wie erkennst du Mobbing und was solltest du tun?

    Betroffene von Mobbing beschreiben ihre Situation oft als dauerhaften psychischen Druck, permanente Unsicherheit und Rückzug. Mögliche Warnsignale sind Gefühl der Isolation, Angst vor der Arbeit, Schlafprobleme oder das Gefühl, nichts richtig machen zu können. Spätestens wenn mehrere Anzeichen zusammentreffen und sich über Wochen oder Monate hinziehen, solltest du aktiv werden.

    Häufig hilft es, sich einen genauen Überblick über die Situation zu verschaffen. Dokumentiere die Vorfälle möglichst neutral und sachlich. Suche, falls möglich, vertrauenswürdige Kolleg:innen, die die Situation bestätigen können. In größeren Betrieben ist der Betriebsrat ein wichtiger Ansprechpartner, ebenso Führungskräfte, denen du vertraust.

    Viele Unternehmen bieten auch interne Konfliktstellen oder Beschwerdewege an. Es ist völlig normal, dass dir dieser Schritt Überwindung abverlangt. Erfahrungsgemäß hilft sogar schon das offene Gespräch mit einem Kollegen, um wieder etwas Kontrolle über die Situation zu gewinnen.

    Mobbing-Tagebuch führen: Beweise sichern und Beweislast verstehen

    Eines der wichtigsten Instrumente auf dem Weg zu rechtlichen Schritten ist das sogenannte Mobbing-Tagebuch. Da die Beweislast bei Mobbing fast immer beim Opfer liegt, musst du konkrete Vorfälle möglichst genau dokumentieren. Das bedeutet: Schreibe Datum, Uhrzeit, Ort, genaue Beschreibung des Vorfalls, beteiligte Personen und eventuell vorhandene Zeugen zu jedem einzelnen Vorfall auf. Bleibe bei den Fakten, auch wenn manches emotional schwer zu schildern ist. Je detaillierter, desto besser.

    Wenn E-Mails, Messenger-Verläufe, schriftliche Anweisungen oder Arztberichte die Situation bestätigen, gehört auch das in deine Sammlung. Ärztliche Atteste und Zeugenaussagen können die Folgen des Mobbings belegen – zum Beispiel Depressionen oder psychosomatische Beschwerden.

    Stell dir das Mobbing-Tagebuch als Schutzschild vor: Es gibt dir Beweissicherheit in einer oft sehr subjektiven Auseinandersetzung. Erst mit dieser lückenlosen Dokumentation kannst du – falls nötig – vor dem Arbeitsgericht oder gegenüber dem Arbeitgeber glaubhaft nachweisen, was passiert ist. Ohne handfeste Beweise verlaufen viele Mobbing-Klagen im Sande.

    Mehr zu sinnvollen Dokumentationsformen, Beweismitteln und Checklisten findest du auf www.arbeitsrechtsiegen.de und kanzlei-hasselbach.de.

    Rechtlicher Rahmen: Welche Gesetze schützen vor Mobbing?

    In Deutschland gibt es kein eigenes „Mobbing-Gesetz“. Trotzdem bieten mehrere Gesetze und Rechtsgrundlagen Schutz gegen Mobbing am Arbeitsplatz. Zentral ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das AGG verbietet Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, Geschlecht oder sexuellen Identität. Fälle von Mobbing, die mit diesen Merkmalen in Verbindung stehen, werden als Benachteiligung gewertet und können nach dem AGG angegriffen werden.

    Zusätzlich verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitgeber dazu, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass keine psychische oder physische Gefährdung für Arbeitnehmer:innen entsteht. Nach § 241 Abs. 2 BGB hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht und muss bei Beschwerden über Mobbing Maßnahmen zum Schutz ergreifen.

    Unter bestimmten Umständen greifen auch Strafgesetze – zum Beispiel bei Beleidigung (§185 StGB), übler Nachrede (§186 StGB), Nötigung (§240 StGB) oder Bedrohung (§241 StGB). Diese Delikte können separat zur Anzeige gebracht werden.

    Wichtig zu wissen: Mobbinghandlungen müssen für den rechtlichen Schutz systematisch und nachweisbar stattfinden. Einzelne Verstöße reichen meist nicht aus. Gerade im AGG gibt es bei Diskriminierung eine sogenannte Beweislastumkehr (siehe nächster Abschnitt).

    Beweislast beim Mobbing: Deine Verantwortung und die Rolle des AGG

    Im Zivilrecht – also im arbeitsrechtlichen Streitfall – gilt grundsätzlich: Du als betroffene Person trägst die Beweislast für Mobbing. Das bedeutet, wenn du behauptest, schikaniert, diskriminiert oder gemobbt worden zu sein, musst du die entsprechenden Tatsachen belegen. Hier zeigt sich die große Bedeutung des Mobbing-Tagebuchs, von Zeugen und Dokumenten.

    Eine Ausnahme bietet das AGG. Kannst du glaubhafte Indizien vorlegen, die eine Diskriminierung vermuten lassen, muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine unzulässige Benachteiligung vorliegt. Man spricht von einer „Beweislastumkehr“. Typische Indizien sind etwa auffällige Unterschiede in der Arbeitszuweisung, auffällige Aussagen oder Zeugenaussagen. Diese Regelung erleichtert die Rechtsdurchsetzung bei Diskriminierung ganz erheblich.

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    Praktische Schritte: Vom Mobbingtagebuch zur Beschwerde

    Wenn du systematisches Mobbing vermutest und dokumentieren kannst, helfen diese Schritte dir, deine Rechte geltend zu machen:

    • 1. Führe konsequent ein Mobbingtagebuch – das ist deine Beweisgrundlage.
    • 2. Suche interne Unterstützung, z. B. durch den Betriebsrat, eine Vertrauensperson, die Personalabteilung oder den Arbeitsschutzbeauftragten.
    • 3. Reiche eine formale Beschwerde beim Arbeitgeber ein. Laut arbeitsrechtlicher Regelung muss der Arbeitgeber aktiv werden und geeignete Maßnahmen ergreifen.
    • 4. Falls das Problem nicht gelöst wird oder der Arbeitgeber untätig bleibt, kannst du dich an externe Stellen wenden – z. B. Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften oder spezialisierte Beratungsstellen.
    • 5. In schweren Fällen prüfe mit juristischer Hilfe rechtliche Schritte wie die Geltendmachung von Ansprüchen (Unterlassung, Schadensersatz, ggf. Schmerzensgeld) oder eine Anzeige bei der Polizei (bei strafbaren Handlungen wie Beleidigung oder Bedrohung).

    Für diese Schritte gibt es keine „Pflicht zur Eskalation“ – du kannst (und solltest) in jedem Stadium Unterstützung suchen, um die Belastung nicht allein zu tragen. Die zyklische Befragung von Experten, das gemeinsame Gespräch im Team oder eine professionelle Mediation sind mögliche Optionen, bevor der Klageweg betreten wird.

    Mobbing und Abmahnung / Kündigung – Was ist arbeitsrechtlich möglich?

    Stellt sich Mobbing am Arbeitsplatz nachweisbar dar, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen – sowohl für den Mobber als auch für den Arbeitgeber, falls dieser untätig bleibt. Liegt ein klarer Verstoß vor, kann der Arbeitgeber dem Mobber eine Abmahnung erteilen und notfalls sogar kündigen. Umgekehrt kann auch das Opfer bei unerträglichen Arbeitsbedingungen eine Eigenkündigung in Erwägung ziehen, etwa wenn die Gesundheit massiv gefährdet ist.

    Eine Abmahnung dient als „gelbe Karte“ und signalisiert, dass bestimmtes Verhalten nicht toleriert wird und im Wiederholungsfall schwerwiegendere Konsequenzen drohen (bis hin zur Kündigung). Wiederholen sich Mobbingvorfälle trotz Abmahnung, ist im Einzelfall sogar eine fristlose Kündigung möglich – insbesondere bei schweren Taten wie körperlicher Gewalt, massiver Beleidigung oder Diskriminierung nach AGG. Auch ohne vorherige Abmahnung kann mitunter sofort gekündigt werden, wenn die Vorwürfe schwerwiegend und nachweisbar sind.

    Bei einer Eigenkündigung wegen Mobbing besteht meist keine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld, sofern ein ärztliches Attest die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bestätigt. Kündigungen und Abmahnungen sind ein massiver Einschnitt – besonders deshalb ist eine sorgfältige Beweislage und gegebenenfalls Rechtsberatung wichtig. Details zu den einzelnen Verfahren findest du unter kanzlei-hasselbach.de.

    AGG Mobbing – Besonderheiten und Chancen

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt alle Beschäftigten vor Diskriminierung und schafft explizit zusätzliche Rechte bei Mobbing, das auf Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht oder Religion beruht. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen (wie Unterlassung, Schadensersatz oder Schmerzensgeld) reicht es, Indizien für eine Benachteiligung vorzulegen – dann kehrt sich die Beweislast um und der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine unzulässige Diskriminierung vorliegt.

    Gerade für Beschäftigte, die sich wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe gemobbt fühlen, ist das AGG ein mächtiges Werkzeug. Die Fristen sind dabei kurz: Ansprüche müssen spätestens zwei Monate nach dem bekannten Vorfall schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Für Schmerzensgeldansprüche gilt nach AGG eine Verjährungsfrist von zwei Monaten. Mehr Informationen zur konkreten Anwendung des AGG und zu den Grenzen der Schutzwirkung findest du beispielsweise auf arbeitsrechtsiegen.de.

    Schmerzensgeld bei Mobbing: Wann und wie kannst du es verlangen?

    In schweren Fällen wirkt Mobbing wie ein fortdauerndes psychisches Trauma. Konnte dir durch Mobbing ein gesundheitlicher Schaden (z. B. Angststörung, Depression, Burnout) nachgewiesen werden, hast du unter bestimmten Umständen Anspruch auf Schmerzensgeld und (gegebenenfalls) Schadensersatz. Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§253 BGB) sowie das AGG – insbesondere, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt oder sogar selbst gemobbt hat.

    Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Intensität des Leids, der Verfahrensdauer und den genauen Folgen. In der Praxis ist die Durchsetzung nicht einfach – es braucht eine lückenlose Dokumentation, ärztliche Atteste über die Folgeschäden und oft Geduld. Gerichte sprechen in Einzelfällen Summen im mittleren bis hohen fünfstelligen Bereich zu, wenn das Mobbing nachweislich schwere gesundheitliche Schäden verursacht hat (wie z.B. Beispiel des Arbeitsgerichts Eisenach: 17.500 Euro Schmerzensgeld).

    Praktisch bedeutet das: Je besser du das Mobbing und seine Folgen belegen kannst, desto eher bestehen Chancen auf Erfolg. Weitere Beispiele, Urteile und praxisnahe Erläuterungen findest du unter ulrich-hallermann.com.

    Gerichtliche Schritte: Klagewegen und Ablauf bei Mobbing

    Kommt es zum Gerichtsverfahren, sind folgende Klagewege möglich:

    • Kündigungsschutzklage (wenn dir wegen einer Mobbingsituation gekündigt wurde)
    • Klage auf Unterlassung und Beseitigung („Mobbing muss aufhören“)
    • Schadensersatz- oder Schmerzensgeldklage (wenn du nachweislich einen Schaden durch Mobbing erlitten hast)
    • Strafanzeige bei Beleidigung, Drohung oder anderen strafbaren Handlungen

    Der Gerichtsprozess beginnt in der Regel mit einer Güteverhandlung beim Arbeitsgericht; hier wird ein Vergleich angestrebt. Kommt es nicht zur Einigung, folgt die Hauptverhandlung, bei der Beweismittel (Mobbingtagebuch, Zeugen, Atteste) geprüft werden. Gerade die Glaubwürdigkeit der Dokumentation und die Übereinstimmung der Angaben sind für den Erfolg entscheidend. In der ersten Instanz trägt jede Partei die eigenen Anwaltskosten (außergerichtliche Einigung ausgenommen). Das Verfahren kann sich, je nach Komplexität, über Monate erstrecken.

    Konkrete Informationen zu Kosten, Abläufen und Fristen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens findest du auf kanzlei-hasselbach.de und advocado.de.

    Fehler vermeiden und die eigene Position stärken: Praktische Tipps

    Viele Mobbing-Klagen scheitern daran, dass die Betroffenen die Vorfälle nicht detailliert genug schildern (beispielsweise werden keine Daten, keine Beteiligten oder keine Folgen angegeben). Auch fehlende ärztliche Atteste oder Zeugen schwächen die eigene Position. Wenn du mit dem Gedanken spielst, rechtlich aktiv zu werden, helfen folgende Leitlinien:

    • Dokumentiere so früh wie möglich, detailliert und konsequent.
    • Sichere alle Beweise (E-Mails, Nachrichten, Atteste).
    • Suche das Gespräch, um Zeugen zu gewinnen und potenzielle Unterstützung zu mobilisieren.
    • Überlege gemeinsam mit Experten (z.B. Betriebsrat, Beratungsstellen, Rechtsanwalt), welches Vorgehen am besten zu deiner Lage passt.
    • Kenne die Fristen: Schmerzensgeld und Ansprüche nach dem AGG oft binnen zwei Monaten anzeigen.

    Erinnere dich: Nicht jedes belastende Verhalten ist automatisch Mobbing im rechtlichen Sinn. Doch wenn eine Grenze überschritten ist, musst du nicht stillhalten – und du bist nicht allein.

    Zusammengefasst

    Mobbing ist kein Randphänomen, sondern beschäftigt zahlreiche Arbeitsgerichte jedes Jahr. Wenn du betroffen bist, gilt: Du hast Rechte – und du bist nicht machtlos. Entscheidend ist eine genaue Differenzierung, konsequente Dokumentation und die rechtzeitige Einleitung von Schritten, die deine Gesundheit und deine Position im Betrieb schützen. Ein Mobbingtagebuch, ärztliche Atteste und die Unterstützung durch Kollegen oder Betriebsrat stärken deine Sichtweise und bieten eine Grundlage für Gespräche sowie gerichtliche Verfahren. Das AGG und das Arbeitsschutzgesetz sind dabei wichtige Verbündete, insbesondere wenn es um Diskriminierung und Gleichbehandlung geht. Ob Schmerzensgeld, Unterlassung oder Kündigung: Viele juristische Möglichkeiten hängen an lückenlosen Beweisen und der Bereitschaft, Hilfe zu suchen.

    Lass dich nicht durch Unsicherheit entmutigen. Sprich offen, halte fest, was dir widerfährt – und nutze die gesetzlichen Möglichkeiten, wenn entscheidende Grenzen überschritten sind. Ein respektvolles und sicheres Arbeitsumfeld ist dein Recht. Wege dorthin gibt es – egal wie verfahren es auch scheinen mag.

    Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)

    Unter Mobbing am Arbeitsplatz versteht man fortlaufende, systematische Schikanen, Ausgrenzung oder Demütigungen durch Kollegen oder Vorgesetzte mit dem Ziel, Betroffene zu verletzen oder sie aus dem Job zu drängen. Rechtlich ist entscheidend, dass die Handlungen keine einmaligen Konflikte, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg stattfinden und gezielt die Würde oder Gesundheit der betroffenen Person verletzen. Dazu gehören zum Beispiel ständiges Kritisieren, bewusste Informationsvorenthaltung, offene Feindseligkeit oder wiederholte Bloßstellungen. Um als Mobbing zu gelten, muss ein Gericht die Situation als unerträglich und die Handlungen als gezielt diskriminierend werten.

    Die Beweislast bei Mobbing liegt grundsätzlich bei dem/der Betroffenen. Um Mobbing glaubhaft zu machen, empfiehlt es sich, ein sogenanntes Mobbing-Tagebuch zu führen. Notieren Sie darin detailliert Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen und die Art des Vorfalls. Sammeln Sie auch weitere Beweise, wie E-Mails, Briefe oder Zeugenaussagen von Kollegen. All diese Unterlagen sind wichtig, falls Sie rechtliche Schritte gegen Mobbing am Arbeitsplatz einleiten wollen. Das Gericht prüft dann, ob ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen gegen Sie vorliegt.

    Betroffene von Mobbing sollten sich zunächst an den Arbeitgeber oder die Personalabteilung wenden, da dieser laut Arbeitsrecht verpflichtet ist, für den Schutz seiner Mitarbeiter zu sorgen. Bleibt Unterstützung aus, können Betroffene eine Beschwerde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einreichen, sich an den Betriebsrat wenden oder externe Hilfe wie Mobbing-Beratungsstellen aufsuchen. In schweren Fällen kann auch eine Klage vor dem Arbeitsgericht auf Unterlassung, Versetzung oder – bei gesundheitlichen Schäden – auf Schmerzensgeld erfolgen. Wichtig: Rechtliche Schritte bei Mobbing am Arbeitsplatz sollten immer mit sorgfältig dokumentierten Beweisen begleitet werden.

    Das AGG schützt Beschäftigte vor Diskriminierung am Arbeitsplatz – auch im Rahmen von Mobbing, wenn dieses auf Merkmale wie Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter oder sexuelle Identität abzielt. Laut AGG müssen Arbeitgeber Beschwerden gegen Mobbing ernst nehmen und prüfen. Kommt es zur Missachtung der Pflichten, können Betroffene ihre Rechte auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen. Das AGG Mobbing greift somit vor allem dann, wenn gezielte Benachteiligungen und Schikanen auf geschützte Merkmale bezogen sind.

    Mobbing ist kein Kavaliersdelikt und kann sowohl für Täter als auch für Unternehmen arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Erhärtet sich der Verdacht des Mobbings, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen oder – bei schweren Fällen – eine Kündigung rechtfertigen. Umgekehrt ist eine Eigenkündigung durch das Opfer mit Hinweis auf unzumutbare Arbeitsbedingungen möglich, wenn der Arbeitgeber nichts gegen das Mobbing unternimmt. Wichtig ist jedoch, die Vorgänge gründlich zu dokumentieren, falls Sie sich auf Mobbing Abmahnung Kündigung berufen wollen.

    Ja, wer nachweislich durch Mobbing am Arbeitsplatz gesundheitliche Schäden (zum Beispiel psychische Erkrankungen) erleidet, kann gerichtlich Schmerzensgeld verlangen. Voraussetzung ist eine genaue Dokumentation des Mobbings und ein Zusammenhang zwischen den Schikanen und den gesundheitlichen Folgen. Die Höhe des Schmerzensgeldes bei Mobbing richtet sich nach der Schwere, Dauer und den Auswirkungen der Mobbing-Handlungen. Gerichte entscheiden immer individuell, weshalb anwaltlicher Rat empfohlen wird.

    Ein Mobbing-Tagebuch ist ein zentrales Beweismittel bei rechtlichen Schritten gegen Mobbing am Arbeitsplatz. Notieren Sie darin täglich alle relevanten Vorfälle mit Datum, Uhrzeit, beteiligten Personen, Inhalt und Auswirkungen. Bleiben Sie sachlich und genau. Das Tagebuch hilft, Muster zu erkennen und unterstützt Ihre Glaubwürdigkeit im Streitfall vor Gericht oder bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Es kann auch zentrale Grundlage für die Berechnung von Schmerzensgeld wegen Mobbing sein.

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    Gabriel Freitas

    AI Engineer

    Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.

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