Was ist der Mindestlohn und warum gibt es ihn?
Wenn du in Deutschland arbeitest, gibt es eine klare Untergrenze für deinen Stundenlohn: den gesetzlichen Mindestlohn. Stell dir den Mindestlohn wie ein Fangnetz vor – er soll sicherstellen, dass niemand in der Arbeitswelt für Dumpinglöhne schuften muss. Der Mindestlohn schützt besonders Beschäftigte in Berufen ohne Tarifvertrag oder schwacher Verhandlungsposition. Seit seiner Einführung am 1. Januar 2015 garantiert er für fast alle Arbeitnehmer:innen einen festen Lohn pro Stunde – mit wenigen Ausnahmen, über die du später noch mehr erfahren wirst.
Der Mindestlohn ist also keine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sondern ein Recht. Sein Ziel ist es, Armut trotz Arbeit zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Nicht zuletzt soll er gesellschaftliche Gerechtigkeit fördern, indem er Lohndumping unterbindet.
Gerade für Berufseinsteiger:innen, Aushilfen und Menschen mit wenig Verhandlungsmacht bedeutet der Mindestlohn ein Stück finanzielle Sicherheit. Vielleicht bist du selbst beim ersten Nebenjob oder einem Ferienjob schon darauf gestoßen: Kein Arbeitgeber darf weniger zahlen – und das ist gut so.
Gesetzlicher Mindestlohn 2025: Aktuelle Zahlen und Entwicklungen
Kommen wir zu den harten Fakten: Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn Deutschland 12,82 Euro brutto pro Stunde (Quelle). Das ist eine Steigerung gegenüber den letzten Jahren. Der Mindestlohn wird regelmäßig neu festgelegt – mit Blick auf Preisentwicklung, Wirtschaftslage und Lebensstandard.
Wie geht es mit dem Mindestlohn weiter? Für 2026 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 13,90 Euro geplant, 2027 soll dann die 14-Euro-Marke geknackt werden, mit 14,60 Euro pro Stunde (Quelle). Die Anpassungen beschließt eine sogenannte Mindestlohnkommission. In ihr verhandeln Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Wissenschaft gemeinsam, wie stark der Mindestlohn steigen soll.
Für dich bedeutet das konkret: Egal, ob du in Teilzeit, als Minijobber:in oder in deinem ersten Vollzeitjob arbeitest – ab 2025 sind 12,82 Euro dein rechtlicher Mindestlohn je Stunde. Individuelle Tariflöhne oder branchenbezogene Mindestlöhne können sogar darüber liegen. Aber kein Arbeitsvertrag darf weniger vorsehen.
Mindestlohn nach Branche: Was gilt in verschiedenen Berufen?
Nicht in allen Branchen gilt nur der allgemeine Mindestlohn. Viele Berufsfelder, vor allem mit hoher Tarifbindung oder spezieller Arbeitssituation, haben eigene, meist höhere Mindestlöhne etabliert. Diese wird man Branchenmindestlöhne genannt. Sie werden in Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und als verbindliche Mindestgrenze für die jeweilige Branche erklärt (DGB-Übersicht zu Branchenmindestlöhnen).
Wer profitiert davon konkret? Zum Beispiel Beschäftigte in der Pflege, im Elektrohandwerk, in der Gebäudereinigung, Leiharbeit oder beim Dachdecken. In der Gebäudereinigung liegt der Mindestlohn seit 2025 zum Beispiel bei 14,25 Euro (Innenreinigung) bzw. 17,65 Euro (Glas- und Fassadenreinigung) pro Stunde. Im Elektrohandwerk sind 14,41 Euro pro Stunde üblich (WSI-Mindestlohnübersicht).
Branchenmindestlöhne bieten zusätzlichen Schutz, wo besondere Anforderungen oder körperliche Belastungen bestehen. Wichtig zu wissen: Die Auflistung der Branchenmindestlöhne ändert sich regelmäßig und wird durch Tarifverhandlungen beeinflusst.
Mindestlohn Ost-West: Gibt es noch Unterschiede zwischen den Regionen?
Du hast bestimmt schon mal von „Ost-West-Unterschieden“ beim Lohn gehört. Das war früher tatsächlich bei vielen Tarifverträgen so. Wie ist das heute? Beim gesetzlichen Mindestlohn gibt es keine Unterschiede mehr: Egal ob Berlin, München, Dresden oder Bremen – der gesetzliche Mindestlohn gilt bundesweit einheitlich.
Eine Ausnahme können aber Branchenmindestlöhne sein: Vor allem in einigen Handwerksbereichen, aber zum Beispiel auch in der Pflege, gibt es manchmal Staffelungen für Ost- und Westdeutschland. Der Trend geht allerdings klar zur Angleichung: In den meisten Bereichen soll – meist über mehrere Jahre – ein einheitlicher Mindestlohn in ganz Deutschland erreicht werden (WSI-Übersicht).
Warum waren (oder sind) Unterschiede manchmal möglich? Ursprünglich orientierten sich Löhne häufig an den wirtschaftlichen Bedingungen der jeweiligen Region. Das wird aber zunehmend aufgeweicht – weil gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden sollte.
Der Mindestlohn für Auszubildende: Mindestausbildungsvergütung
Vielleicht fragst du dich: Gibt es eigentlich auch einen Mindestlohn für Auszubildende? Die Antwort: Nicht direkt. Stattdessen gibt es die sogenannte Mindestausbildungsvergütung. Diese sichert Azubis zumindest eine bestimmte Untergrenze pro Monat – unabhängig vom Ausbildungsberuf.
Im Jahr 2025 beträgt die Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende, die neu starten, 682 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Für jedes weitere Jahr steigt der Betrag: auf 805 Euro (zweites Jahr), 921 Euro (drittes Jahr) und 955 Euro (viertes Jahr) (Mehr Infos bei Haufe).
Achtung: Tarifverträge in bestimmten Ausbildungsberufen sehen oft höhere Vergütungen vor. Ein Vergleich lohnt sich also, wenn du deine Ausbildungsstelle suchst oder die Bezahlung hinterfragst. Die Mindestausbildungsvergütung ist als absolute „untere Kante“ gedacht – nach oben hin sind viele Betriebe großzügiger.
Mindestlohn in Teilzeit und Minijob: Wie wirkt sich das aus?
Ob 10 oder 40 Stunden pro Woche: Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch dann, wenn du Teilzeit arbeitest oder einen Minijob hast. Für dich als Arbeitnehmer:in bedeutet das: Jede gearbeitete Stunde muss mindestens mit dem aktuellen Mindestlohn bezahlt werden – egal, wie hoch dein monatliches Gehalt oder wie flexibel deine Arbeitszeit ist.
Gerade bei Minijobs gibt es Besonderheiten: Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt ab 2025 bei 556 Euro (ver.di-Infoseite). Verdient jemand also den Mindestlohn, kann er oder sie damit monatlich rund 43 Stunden arbeiten, bevor die Grenze überschritten wird. Bei künftigen Erhöhungen des Mindestlohns steigt auch diese Grenze – damit Minijobber:innen nicht weniger Stunden arbeiten müssen.
Minijobber:innen haben genauso Anspruch auf den Mindestlohn wie andere Beschäftigte. Für Teilzeitkräfte gilt: Auch wenn am Ende des Monats weniger Geld auf dem Konto landet als bei Vollzeitkräften – der eingehaltene Stundenlohn bleibt durch den Mindestlohn geschützt.
Wie wird der Netto-Mindestlohn berechnet? (Mindestlohn Berechnung Netto)
Der Mindestlohn Deutschland wird als Bruttobetrag angegeben. Das heißt: Von diesem Betrag gehen noch Steuern und Sozialabgaben, also Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Wie viel du netto vom Mindestlohn übrig hast, hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab. Eine 40-Stunden-Woche ergibt beim Mindestlohn 2025 rund 2.220 Euro brutto im Monat. Netto bleiben – je nach Steuerklasse, Familienstand, Kinderfreibetrag, Bundesland und eventuell Kirchensteuer – in der Regel zwischen 1.550 und 1.650 Euro übrig (Brutto-Netto-Rechner der Hans-Böckler-Stiftung).
Für Minijobs (bis 556 Euro im Monat) fällt in der Regel keine Lohnsteuer oder Sozialabgaben an, da sie pauschal vom Arbeitgeber übernommen werden. In sozialversicherungspflichtigen Teilzeit- und Vollzeitjobs gilt: Je weniger man verdient, desto geringer sind anteilig auch die Sozialabgaben.
Sonderfälle, Ausnahmen und Kontrollen: Wer bekommt keinen Mindestlohn?
Auch wenn der Mindestlohn Deutschland sehr breit gilt, gibt es einige Ausnahmen. Keine Mindestlohnansprüche haben zum Beispiel Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende im Rahmen der Berufsausbildung selbst (hier gilt die Mindestausbildungsvergütung), Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten eines neuen Jobs und bestimmte Praktikant:innen im Rahmen von Pflichtpraktika (DGB Ratgeber).
Möglicherweise hörst du immer wieder von „Tricks“ einiger Arbeitgeber, den Mindestlohn zu umgehen – etwa indem Arbeitszeiten falsch dokumentiert oder unbezahlte Überstunden verlangt werden. Hier greifen jedoch strenge Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll und empfindliche Bußgelder. Arbeitnehmer:innen können sich – notfalls auch anonym – an die zuständigen Behörden oder Gewerkschaften wenden, wenn sie glauben, dass ihnen der Mindestlohn vorenthalten wird.
Abweichungen gibt es ebenso für bestimmte Freiwilligendienste, bestimmte Gruppen in der Einstiegsqualifizierung oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Es gilt: Wer in einem regulären Arbeitsverhältnis steht, hat in aller Regel Anspruch auf den Mindestlohn.
Der Mindestlohn im Alltag: Tipps, Beispiele und die Bedeutung für die Gesellschaft
Wie zeigt sich der Mindestlohn ganz praktisch im Leben? Stell dir vor, du arbeitest neben dem Studium, als Ferienjobber:in oder nach der Ausbildung voll im Betrieb – dein Lohn darf, selbst wenn du keine Berufserfahrung hast oder nur stundenweise arbeitest, nie unter den Mindestlohn sinken. Das betrifft im Alltag viele Millionen Menschen in Deutschland.
Ein anschauliches Beispiel: Wenn du 20 Stunden pro Woche arbeitest, bekommst du bei 12,82 Euro Stundenlohn rund 1.113 Euro brutto monatlich (vor Abzug aller Steuern und Sozialabgaben). Wer in einer Branche mit Spezialmindestlohn arbeitet – etwa in der Pflege oder im Elektrohandwerk – profitiert sogar von noch höheren Löhnen.
Gesellschaftlich betrachtet ist der Mindestlohn in Deutschland ein Instrument gegen sogenannte „working poor“ – also gegen Menschen, die trotz Arbeit kein auskömmliches Leben führen können. Für dich persönlich bringt er finanzielle Planungssicherheit, mehr Selbstbewusstsein in Gehaltsverhandlungen und schützt dich vor unfairen Arbeitsbedingungen.
Zusammengefasst
Der Mindestlohn Deutschland ist weit mehr als eine rechtliche Vorgabe – er ist ein zentrales Werkzeug für Fairness, Gerechtigkeit und Respekt am Arbeitsmarkt. Schon seit 2015 garantiert er Millionen Beschäftigten ein Mindestmaß an finanzieller Sicherheit, das regelmäßig angepasst wird. Ob du als Azubi, Minijobber:in, Teilzeitkraft oder in einer boomenden Branche arbeitest: Der Mindestlohn ist dein Rückenwind, der verhindert, dass Arbeit zum Armutsrisiko wird.
Auch wenn die Debatte um die richtige Höhe und die Angleichung an Lebenshaltungskosten weitergeht: Der Mindestlohn bleibt ein sichtbares Zeichen gesellschaftlicher Solidarität. Er ist einfach, klar – und für jeden verständlich. Wer sich informiert und Rechte kennt, kann nicht nur im Berufsleben, sondern auch im Studium und Alltag selbstbewusster auftreten. Halte dich über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden, prüfe deine eigenen Arbeitsverträge und rechne, was für dich am Ende wirklich übrig bleibt. So bist du für den deutschen Arbeitsmarkt der Zukunft gerüstet.
Quellenangaben
- DGB, Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland 2025 | DGB, (2025-10-15)
- WSI/Hans-Böckler-Stiftung, Mindestlöhne in Deutschland auf einen Blick (WSI-Liste), (2025-10-15)
- Haufe Online Redaktion, Mindestlohn für Azubis 2025 (Haufe), (2025-10-15)
- ver.di, Minijob 2025: Neuer Mindestlohn, neue Grenzen (ver.di), (2025-10-15)
- DGB, Branchenmindestlöhne 2025: Was dir zusteht | DGB, (2025-10-15)
Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)
Der Mindestlohn in Deutschland ist der gesetzlich vorgeschriebene, niedrigste Bruttolohn, den Arbeitgeber pro Stunde zahlen müssen. Der Mindestlohn wurde eingeführt, um Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Stand 2024 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro pro Stunde. Die Höhe wird regelmäßig angepasst, zuletzt gab es Anpassungen zum 1. Januar 2024 und eine weitere Erhöhung ist für 2025 angekündigt. Der Mindestlohn gilt dabei für die meisten Beschäftigten, unabhängig von Alter oder Branche, aber es gibt wichtige Ausnahmen, beispielsweise für Auszubildende und bestimmte Praktika.
Obwohl der gesetzliche Mindestlohn eine allgemeine Untergrenze bildet, gibt es Branchen, in denen durch Tarifverträge abweichende (meist höhere) Mindestlöhne gelten. Beispiele sind das Baugewerbe, die Pflegebranche oder das Gebäudereinigungshandwerk. In solchen Branchenvereinbarungen werden spezielle Lohngrenzen festgelegt, um branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Diese tariflichen Mindestlöhne dürfen jedoch nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Für viele Studierende ist das besonders relevant, zum Beispiel bei Ferienjobs in spezialisierten Bereichen. Informiere dich daher immer, ob für deinen Job ein branchenspezifischer Mindestlohn gilt.
Früher gab es tatsächlich Unterschiede beim Mindestlohn zwischen Ost- und Westdeutschland, insbesondere bei branchenspezifischen Mindestlöhnen. Heute gilt der gesetzliche Mindestlohn jedoch bundesweit einheitlich. Das heißt, seit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ist kein Unterschied mehr vorgesehen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in beiden Teilen Deutschlands haben Anspruch auf denselben Mindestlohn. Einige Branchentarifverträge hatten noch bis vor wenigen Jahren unterschiedliche Regelungen, diese werden aber zunehmend angeglichen.
Für Auszubildende gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nicht. Stattdessen erhalten sie seit 2020 die sogenannte Mindestausbildungsvergütung, die jedes Jahr steigt. 2024 beträgt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 649 Euro brutto pro Monat, mit steigendem Verlauf in den Folgejahren der Ausbildung. Dies gilt für alle Azubis, die ihre Ausbildung nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben. Praktikanten, Studierende und Schüler sollten zudem beachten, dass Pflichtpraktika und bestimmte freiwillige Praktika ebenfalls nicht unter die Mindestlohnbestimmungen fallen.
Auch bei Teilzeitjobs und Minijobs hast du Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn pro Arbeitsstunde. Das bedeutet konkret: Deine Arbeitszeit und dein Bruttolohn müssen so berechnet sein, dass du mindestens den derzeit gültigen Stundenlohn (z.B. 12,41 Euro) erhältst. Bei Minijobs (bis 538 Euro/Monat, Stand 2024) bestimmt der Mindestlohn, wie viele Stunden pro Monat gearbeitet werden dürfen. Überschreitest du die zulässige Stundenzahl, wird der Job sozialversicherungspflichtig. Besonders als Studierende/r mit Nebenjob ist es wichtig, auf die Einhaltung des Mindestlohns und der gesetzlichen Vorgaben zu achten, sowohl um deine Rechte als auch eventuelle steuerliche Konsequenzen zu kennen.
Der gesetzliche Mindestlohn bezieht sich immer auf den Bruttolohn pro Stunde, also vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von deinem Steuerstatus, möglichen Freibeträgen und Versicherungen ab. Als Minijobber bestimmst du häufig dein Netto fast gleich mit dem Brutto, da du keine Steuern zahlst. Bei regulären Jobs (Teilzeit, Werkstudenten) kann die Nettoauszahlung deutlich niedriger sein. Ein Beispiel: Bei 450 Euro Bruttoverdienst als Minijobber bleiben in der Regel rund 450 Euro netto. Bei über diesen Betrag hinausgehenden Jobs solltest du einen Brutto-Netto-Rechner nutzen, um dein tatsächliches Nettoeinkommen anhand deiner individuellen Situation zu berechnen.
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Schüler- und Studentenjobs – zum Beispiel als Werkstudent, Ferienjobber oder Nebenjob. Ausgenommen sind jedoch Schüler unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Pflichtpraktika, die im Rahmen des Studiums vorgeschrieben sind. Auch bei freiwilligen Praktika unter drei Monaten entfällt der Mindestlohn. Informiere dich also vorab, welche Regelungen für deinen speziellen Job als Student oder Schülerin gelten. Bei Zweifeln empfiehlt sich der Blick ins Mindestlohngesetz oder die Beratung durch eine entsprechende Stelle.
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Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.
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