Was ist Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bezeichnet deine Anspruch darauf, weiterhin das gewohnte Arbeitsentgelt zu erhalten, wenn du wegen einer Krankheit vorübergehend nicht arbeiten kannst. Stell dir Lohnfortzahlung wie ein finanzielles Sicherheitsnetz vor: Wenn du unerwartet ausfällst, sollst du nicht sofort um deine Existenz fürchten müssen. In Deutschland ist diese soziale Sicherung gesetzlich fest verankert und wesentlicher Teil des Sozialversicherungssystems.
Manchmal wirkt das Prinzip wie eine Versicherung: Solange du deiner Arbeitspflicht nicht fahrlässig fernbleibst, bist du im Krankheitsfall abgesichert. Im Gesetz heißt das oft auch Entgeltfortzahlung oder Lohnfortzahlung. Es ist nicht nur ein Zeichen von sozialem Zusammenhalt, sondern schützt auch vor plötzlicher finanzieller Unsicherheit.
Die Lohnfortzahlung gilt für Arbeitnehmer:innen, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie komplettiert das soziale Netz aus Krankenversicherung und sozialen Rechten, damit Krankheit nicht in Armut führt.
Rechtliche Grundlagen: So regelt das Gesetz die Lohnfortzahlung
Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Hier steht, dass dein Arbeitgeber dir bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen lang den vollen Lohn weiter zahlen muss. Unverschuldet bedeutet: Du bist nicht absichtlich oder grob fahrlässig erkrankt (z. B. kein Unfall unter Alkoholeinfluss).
Danach wird das Krankengeld durch die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt (dazu mehr in einem späteren Abschnitt). Die genaue gesetzliche Grundlage findet sich in § 3 EntgFG, der besagt, dass die Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheitsfall gewährt wird.
Auch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) spielt eine Rolle, insbesondere, wenn Krankheit und Urlaub zusammentreffen: Krankheitszeiten werden nicht als Urlaub gerechnet, solange ein Attest vorliegt. Das gibt dir Sicherheit, dass deine Erholung nicht durch eine Krankheit verloren geht.
Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch?
Bevor du Lohnfortzahlung erhältst, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Es geht um das Arbeitsverhältnis, die Dauer im Betrieb und die Art der Erkrankung. Hier ein kurzer Überblick:
- Arbeitsverhältnis: Du musst fest angestellt sein, entweder in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber:in. Selbstständige und Freelancer:innen sind in der Regel ausgenommen.
- Vier-Wochen-Regel: Du hast erst nach vierwöchiger ununterbrochener Beschäftigungszeit Anspruch auf Lohnfortzahlung.
- Unverschuldet: Die Krankheit darf nicht selbst- oder grob schuldhaft verursacht sein.
- Arbeitsunfähigkeit: Die Erkrankung muss dich tatsächlich daran hindern, die vertraglich vereinbarte Tätigkeit auszuüben.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall greift zum Beispiel auch in der Probezeit, sofern du schon vier Wochen beschäftigt bist. Kurzzeitige Arbeitsverhältnisse oder spezielle Konstellationen, etwa mehrere Jobs, werden separat betrachtet – für jeden Job gibt es in dieser Zeit einen eigenen Anspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Krankmeldung: Wann muss ich ein Attest vorlegen?
Die Krankmeldung ist entscheidend für die Lohnfortzahlung. Wer nicht rechtzeitig informiert, riskiert den Anspruch. Sobald du erkennst, dass du nicht arbeiten kannst, musst du deinen Arbeitgeber unverzüglich (idealerweise direkt am ersten Fehltag) informieren – das ist die sogenannte Anzeigepflicht.
Das ärztliche Attest, offiziell die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ist spätestens ab dem vierten Krankheitstag Pflicht. Das bedeutet: Fehlt dein Attest rechtzeitig, kann dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Er kann auch schon ab dem ersten Tag ein Attest verlangen, etwa wenn es im Arbeitsvertrag steht. Sinn der Attestpflicht ist, zu dokumentieren, dass die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich besteht.
Seit 2023 läuft die Meldung an die Krankenkasse und den Arbeitgeber größtenteils elektronisch ab (eAU). Das vereinfacht vieles, ändert aber nichts an deiner Pflicht zur rechtzeitigen Krankmeldung. Ob für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder im Zusammenhang mit dem Bundesurlaubsgesetz: Ohne Nachweispflicht geht nichts.
So wird die Lohnfortzahlung berechnet
Die Berechnung folgt dem sogenannten Lohnausfallprinzip. Du bekommst das Gehalt, das du ohne die Arbeitsunfähigkeit erhalten hättest. Dazu zählen Grundlohn und regelmäßige Zulagen wie Nacht-, Schicht- oder Feiertagszuschläge, Provisionen und andere feste Bestandteile. Kurz gesagt: Es zählt der Durchschnittsverdienst, meist aus den letzten drei Monaten vor dem Krankheitsfall.
Hast du ein schwankendes Einkommen, wie bei Teilzeit oder wechselnder Stundenzahl? Dann wird analog zum Durchschnitt gerechnet. Auch Minijobber:innen und befristet Beschäftigte erhalten den vollen Anspruch, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gilt die Lohnfortzahlung wie normales Gehalt. Einzige Ausnahme: Zuschläge, die an tatsächlich geleistete Arbeit (wie Überstunden) gebunden sind, werden nur berücksichtigt, wenn sie regelmäßig anfallen.
Was passiert nach 6 Wochen? Das Krankengeld
Nach Ablauf der sechs Wochen zahlt nicht mehr der Arbeitgeber, sondern die gesetzliche Krankenkasse das sogenannte Krankengeld. Dieses beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch maximal 90 Prozent des letzten Nettogehalts. Es gilt ein Höchstbetrag, der sich jährlich ändern kann (2025: monatlich maximal ca. 5.512 Euro Brutto für die Berechnung).
Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für die gleiche Krankheit gezahlt. Es ist also weniger als das Gehalt während der Lohnfortzahlung, bietet aber weiterhin eine finanzielle Absicherung.
Wenn du während des Bezugs von Krankengeld wieder gesund wirst und dann erneut mit einer anderen Krankheit ausfällst, beginnt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für die neue Erkrankung erneut zu laufen – sofern die Bedingungen erfüllt sind.
Mehrfache Erkrankung: Wie oft gibt es 6 Wochen Lohnfortzahlung?
Die 6-Wochen-Regel gilt grundsätzlich für jeden neuen Krankheitsfall. Erkranke, du beispielsweise erst an einer Grippe (6 Wochen krank) und dann Monate später an einem gebrochenen Bein, hast du erneut Anspruch auf volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – sie bezieht sich auf jeweils neue und voneinander unabhängige Erkrankungen.
Anders sieht es aus, wenn die gleiche Krankheit dich mehrfach hintereinander, aber mit kurzer Unterbrechung, arbeitsunfähig macht. Beispiel: Du bist sechs Wochen wegen einer chronischen Erkrankung krank, gehst dann für zwei Wochen wieder arbeiten, wirst aber nach kurzer Zeit erneut aus demselben Grund krank. In solchen Fällen werden die Ausfallzeiten addiert, solange nicht sechs Monate dazwischenliegen oder seit der ersten Erkrankung zwölf Monate vergangen sind.
Zur Verdeutlichung: Die 6-Wochen-Frist startet erneut, wenn zwischen beiden Krankheitsphasen mindestens sechs Monate liegen oder seit Beginn der ersten Erkrankung zwölf Monate vergangen sind (siehe arbeitsvertrag.org).
Urlaub und Krankheit – das Bundesurlaubsgesetz und die Rückbuchung von Urlaubstagen
Krank im Urlaub? Viele machen sich Sorgen um ihre freien Tage, wenn sie kurz vor oder im Urlaub erkranken. Dafür existiert eine eigene Regel im Bundesurlaubsgesetz (§ 9 BUrlG): Warst du während deines Urlaubs krank und legst ein ärztliches Attest vor, werden diese Tage nicht auf deinen Urlaub angerechnet. Die nicht genutzten Urlaubstage kannst du zu einem späteren Zeitpunkt nehmen.
Wichtig ist, dass du bei Krankheit im Urlaub ab dem ersten Tag einen Arzt aufsuchst und dich krankschreiben lässt. Nur mit Attest zählen die Tage als Krankheit, nicht als Urlaub – auch wenn du im Ausland bist. Damit schützt das Gesetz deinen Anspruch auf Erholung und stellt sicher, dass du nicht doppelt benachteiligt wirst.
Bei sehr langer Krankheit bleibt der Urlaubsanspruch erhalten, bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres (s. personio.de für Details und Fristen).
Pflichten und Rechte: Was du als Arbeitnehmer:in beachten solltest
Nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gehen mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einher. Neben der pünktlichen Krankmeldung zählt dazu die Mitwirkung bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Gibt es Zweifel, kann der Arbeitgeber verlangen, den Medizinischen Dienst einzuschalten.
Solltest du oder dein:e Ärzt:in Fehler bei der Krankmeldung machen, kann das zu Nachteilen führen. Auch das Arbeiten trotz Krankschreibung ist erlaubt, wenn du dich wieder arbeitsfähig fühlst – es braucht keine „Genesungsschreibung“. Ein kurzfristiges Wiederauftreten am Arbeitsplatz gilt nicht als Verstoß.
Falls dich die Krankheit durch eigenes grobes Fehlverhalten trifft (zum Beispiel durch Trunkenheit am Steuer), verlierst du den Anspruch auf Lohnfortzahlung. Solche Ausnahmen sind aber selten und müssen nachweisbar sein.
Praktische Beispiele aus dem Alltag
Um dir die abstrakten Regeln greifbarer zu machen, hier ein paar typische Szenarien:
- Beispiel 1: Du bist seit drei Wochen als Verkäufer:in beschäftigt, wirst krank und fehlst sieben Arbeitstage. Du hast noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, weil die vierwöchige Wartezeit nicht erfüllt ist; du bekommst aber eventuell Krankengeld von der Kasse.
- Beispiel 2: Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit bist du vier Wochen wegen Grippe arbeitsunfähig. Dein Lohn wird weitergezahlt – und du erhältst nach dem Attest die vollen sechs Wochen Lohnfortzahlung.
- Beispiel 3: Du bist mehrere Monate krank, nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. Bist du wieder gesund, kannst du bei einer neuen Krankheit wieder Anspruch auf eine neue Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, sofern die Voraussetzungen stimmen.
Sonderfälle, Ausnahmen und häufige Fragen
Auch bei Minijobs, Teilzeit oder befristeter Beschäftigung gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz – solange die grundsätzlichen Bedingungen erfüllt sind. Geringfügig Beschäftigte profitieren genauso wie Vollzeitkräfte von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Arbeitnehmer:innen, die mehrere Arbeitgeber:innen haben, erhalten für jeden Job jeweils die Lohnfortzahlung, sofern die sechs Wochen nicht überschritten werden. Während Schwangerschaft oder Mutterschutz besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das ebenfalls eine Art Lohnersatz darstellt.
Sollte der Arbeitgeber zahlungsunfähig werden (z. B. Insolvenz), springt die Agentur für Arbeit mit dem sogenannten Insolvenzgeld ein und stellt sicher, dass du nicht leer ausgehst. Im Ausland erkrankte Beschäftigte müssen im Zweifel eine beglaubigte Übersetzung des Attests vorlegen.
Zusammengefasst
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentrales Element des deutschen Sozialstaats und schützt dich vor finanziellen Problemen, wenn Krankheit dich am Arbeiten hindert. Wichtig ist, deine Pflichten zu kennen: Melde dich im Krankheitsfall stets rechtzeitig, leg ein ärztliches Attest vor und informiere dich im Zweifel über deine Rechte und Fristen. Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld, das als soziale Absicherung weiterhilft, aber niedriger ausfällt als dein Gehalt. Durch die klare gesetzliche Regelung hast du das gute Gefühl, im Krankheitsfall nicht allein dazustehen. Nutze dein Wissen und bleibe bei Unsicherheit nicht allein: Offizielle Informationsportale, Gewerkschaften und Beratungsstellen bieten weitere Unterstützung – und mit dem Wissen aus diesem Artikel bist du bestens vorbereitet.
Quellenangaben
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 2025, (2025-09-17)
- Dr. Philipp Hammerich, Lohnfortzahlung bei Krankheit: Berechnung & Anspruch, (2025-09-17)
- Verfällt Urlaubsanspruch bei Krankheit? Rechte & Infos 2024, (2025-09-17)
Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bedeutet, dass Arbeitnehmer weiterhin ihr Gehalt vom Arbeitgeber erhalten, wenn sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Für bis zu sechs Wochen übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung – vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen und die Krankheit ist die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit. Das gibt Beschäftigten finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall und gehört zu den wichtigsten Arbeitnehmerschutzrechten in Deutschland.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheitsfall. Wenn du also wegen einer Krankheit arbeitsunfähig bist, zahlt dein Arbeitgeber weiterhin dein Gehalt für diese Zeit. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestand, bevor die Erkrankung begann. Nach Ablauf der sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung, und die Krankenkasse zahlt dann ggf. Krankengeld.
In der Regel musst du deinem Arbeitgeber spätestens am vierten Kalendertag nach Beginn deiner Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung (Attest) vorlegen. Manche Arbeitgeber verlangen das Attest jedoch früher – zum Beispiel bereits am ersten Krankheitstag. Informiere dich dazu in deinem Arbeitsvertrag oder bei deinem Vorgesetzten. Das rechtzeitige Einreichen ist wichtig, damit du deinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht verlierst.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhältst du von deinem Arbeitgeber während der ersten sechs Wochen einer Erkrankung. Nach diesen sechs Wochen zahlt die gesetzliche Krankenkasse das sogenannte Krankengeld, das in der Regel etwa 70% deines Bruttoverdienstes (maximal jedoch 90% des Nettoverdienstes) beträgt. Krankengeld bietet also finanzielle Unterstützung bei längerer Krankheit, ist aber meist niedriger als das reguläre Gehalt.
Ja, auch im Urlaub hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs und lässt sich dies ärztlich bestätigen, werden die Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz (§ 9 BUrlG). Die Urlaubstage gehen also nicht verloren, sondern können später genommen werden.
Ja, eine Kündigung während einer Krankheit ist grundsätzlich möglich. Das Arbeitsverhältnis kann auch während der Zeit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gekündigt werden. Allerdings bleibt der Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen: Der Arbeitgeber muss auch nach ausgesprochener Kündigung für die Dauer der Krankheit (bis maximal sechs Wochen) weiterzahlen, sofern das Arbeitsverhältnis zu Beginn der Krankheit noch bestanden hat.
Wenn du während einer laufenden Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erneut wegen einer anderen Krankheit arbeitsunfähig wirst, beginnt unter bestimmten Bedingungen eine neue Sechs-Wochen-Frist, sofern die Erkrankungen nicht zusammenhängen. Bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Krankheiten mit unterschiedlichen Diagnosen prüft der Arbeitgeber, ob eine neue Lohnfortzahlungspflicht besteht. Es kommt auf die genauen Umstände und ärztlichen Atteste an.
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Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.
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