In diesem Artikel

    Was ist Insolvenzgeld?

    Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird, stehen viele Arbeitnehmer:innen plötzlich ohne ihren Lohn da. Um in genau solchen Situationen Sicherheit zu bieten, gibt es das Insolvenzgeld – eine gesetzlich geregelte Leistung in Deutschland. Insolvenzgeld ist eine Ersatzleistung, die für ausstehende Löhne gezahlt wird, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden ist oder sogar Insolvenz angemeldet hat. Die Bundesagentur für Arbeit springt ein und zahlt für maximal drei Monate den Nettolohn nach.

    Stell dir Insolvenzgeld wie einen Rettungsschirm vor: Es schützt alle Angestellten davor, dass sie unmittelbar nach Bekanntwerden der Insolvenz ihres Arbeitgebers komplett ohne Geld dastehen. Besonders in Branchen, wo Lohnrückstände trauriger Alltag sind, ist das Insolvenzgeld ein unverzichtbares Sicherheitsnetz.

    Das Insolvenzgeld schafft damit nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern gibt Betroffenen auch Zeit, sich um neue berufliche Perspektiven zu kümmern, ohne sofort in finanzielle Not zu geraten.

    Weitere Informationen und offizielle Definitionen findest du bei der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/insolvenzgeld-arbeitgeber).

    Wann entsteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld?

    Der Anspruch auf Insolvenzgeld entsteht immer dann, wenn ein sogenanntes Insolvenzereignis vorliegt. Ein Insolvenzereignis ist zum Beispiel gegeben, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet wird oder der Insolvenzantrag vom Gericht mangels Masse abgelehnt wird.

    Wichtig ist: Das Insolvenzgeld ersetzt ausschließlich das Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate vor Eintritt des Insolvenzereignisses. Das können offene Gehälter, Überstundenvergütungen, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder anteilige Urlaubs- und Jubiläumszuwendungen sein – maximal jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung.

    Als Arbeitnehmer:in solltest du also genau wissen, ob und wann diese Frist für dich startet. Sie beginnt mit dem Tag, an dem offiziell ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder der Betrieb endgültig eingestellt wird. Arbeitnehmer:innen mit befristeten Verträgen, Auszubildende, Minijobber:innen und sogar Praktikant:innen haben grundsätzlich in Deutschland Anspruch auf Insolvenzgeld. Entscheidend ist, dass ein echtes Arbeitsverhältnis bestand.

    Wer hat Anspruch auf Insolvenzgeld?

    Das deutsche Arbeitsrecht ist darauf ausgerichtet, möglichst vielen Betroffenen im Insolvenzfall zu helfen. Anspruch auf Insolvenzgeld haben grundsätzlich alle im Inland beschäftigten Arbeitnehmer:innen – unabhängig von Nationalität, Stundenzahl oder Arbeitsvertragstyp. Das betrifft sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte (Minijobber:innen), Saisonkräfte und Auszubildende.

    Auch Praktikant:innen, Rentner:innen im Nebenjob oder Mitarbeitende in Elternzeit gehören zu den Anspruchsberechtigten. Spezialfälle sind beispielsweise mitarbeitende Familienangehörige und geschäftsführende Gesellschafter:innen, hier prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob ein echtes Arbeitsverhältnis vorlag.

    Keinen Anspruch haben dagegen Selbstständige, freie Mitarbeitende oder leitende Angestellte mit unternehmerischer Eigenverantwortung.

    Zu beachten: Der Anspruch umfasst alle noch nicht gezahlten Lohnbestandteile für den definierten Zeitraum, dazu zählen auch anteilige Sonderzahlungen und Überstunden, soweit sie arbeitsvertraglich vereinbart wurden und im Insolvenzgeld-Zeitraum erbracht wurden.

    Zur ausführlichen Übersicht siehe arbeitsagentur.de (Merkblatt Insolvenzgeld).

    Welche Zahlungen deckt das Insolvenzgeld ab?

    Insolvenzgeld sichert dir mehr als nur den Grundlohn: Es umfasst das Nettoarbeitsentgelt für die letzten drei Monate vor Insolvenz. Dazu gehören neben dem regulären Lohn auch:

    • Überstundenvergütungen, sofern sie im Insolvenzgeld-Zeitraum entstanden sind
    • Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, anteiliges Urlaubsgeld oder Jubiläumszuwendungen
    • Provisionen und Zuschläge wie Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge
    • Vermögenswirksame Leistungen

    Nicht abgedeckt sind: Abfindungen, Urlaubsabgeltungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Schadensersatzansprüche oder Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (außer bestimmte Formen, siehe Merkblatt BA). Auch Lohnansprüche, die vor dem dreimonatigen Insolvenzgeld-Zeitraum entstanden sind, fallen nicht unter diese Ersatzleistung – sie müssen als sogenannte Insolvenzforderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

    Das Insolvenzgeld ist grundsätzlich auf den in der Arbeitslosenversicherung gültigen Höchstbetrag (Beitragsbemessungsgrenze) gedeckelt. Wer darüber verdient, erhält maximal den entsprechenden Anteil dieser Grenze – ein fairer Kompromiss, um die Solidargemeinschaft nicht zu überfordern, aber jedem eine existenzielle Absicherung zu geben.

    Mehr Details gibt es im Merkblatt BA.

    Wie beantragt man Insolvenzgeld?

    Wer in die Situation kommt, Insolvenzgeld beantragen zu müssen, fühlt oft Unsicherheit: Was ist jetzt zu tun? Keine Sorge: Die Beantragung folgt klaren gesetzlichen Richtlinien und ist meist problemlos möglich, wenn alle Unterlagen vorhanden sind.

    Ausschlussfrist beachten: Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach dem offiziellen Insolvenzereignis (z. B. Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht) bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden – unbedingt einhalten, sonst verfällt der Anspruch.

    Benötigte Unterlagen:

    • Antrag auf Insolvenzgeld (online oder als Formular erhältlich)
    • Nachweis über das Insolvenzereignis (z. B. Bescheid des Gerichts oder des Insolvenzverwalters)
    • Arbeitsvertrag (Kopie)
    • Letzte drei Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
    • Kündigungsschreiben (falls vorhanden)
    • Insolvenzgeldbescheinigung des Arbeitgebers oder Insolvenzverwalters

    Zusatzblätter sind bei mitarbeitenden Angehörigen oder geschäftsführenden Gesellschafter:innen nötig, um zu klären, ob ein Arbeitsverhältnis bestand. Der Antrag kann online, aber auch in Papierform eingereicht werden (alle Infos zur Antragstellung auf arbeitsagentur.de).

    Bearbeitungszeit: Je nach Komplexität und Nachweislage kann die Bearbeitung einige Wochen dauern – in Eilfällen sind Vorschusszahlungen möglich. Wichtig: Insolvenzgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt bei der Einkommensteuer.

    Lohnrückstand während der Insolvenz: Was tun bei ausbleibender Zahlung?

    Ein häufiges Problem im Vorfeld oder während der Insolvenz: Das Gehalt bleibt plötzlich ganz oder teilweise aus. In dieser angespannten Situation solltest du zuerst die ausstehende Zahlung (am besten schriftlich) gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen und Fristen setzen. Das ist vor allem wichtig, damit dein Anspruch nicht verfällt – viele Tarifverträge sehen hier Ausschlussfristen vor.

    Kann oder will der Arbeitgeber weiterhin nicht zahlen, ist die Anmeldung beim Insolvenzverwalter der nächste Schritt. Parallel dazu solltest du den Antrag auf Insolvenzgeld zügig stellen, um die gesetzliche Frist von zwei Monaten nicht zu versäumen.

    Beispiel: Angenommen, du hast im März und April keinen Lohn erhalten, am 10. Mai wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit dem offiziellen Beschluss kannst du deinen Antrag für Insolvenzgeld (für die Monate März, April und Mai) bei der Agentur für Arbeit einreichen und die nötigen Unterlagen beifügen.

    Achte auch darauf, ob dir Sonderzahlungen zustehen oder Überstunden (siehe arbeitsrechtsiegen.de).

    Kündigungsfristen und Arbeitsplatzsicherheit im Insolvenzverfahren

    Viele Beschäftigte fürchten im Insolvenzfall eine sofortige Kündigung. Tatsächlich gilt aber auch im Insolvenzverfahren das deutsche Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Ein Arbeitsverhältnis wird nicht automatisch beendet, wenn ein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet.

    Der Insolvenzverwalter kann allerdings – sofern betriebliche Gründe bestehen – betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Das Gesetz erlaubt ihm, eine verkürzte Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Monatsende zu nutzen, selbst wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag längere Fristen gelten. Für bestimmte Beschäftigtengruppen, wie Schwangere, Betriebsratsmitglieder oder Schwerbehinderte, bestehen weiterhin Sonderkündigungsschutzregeln. Für Auszubildende gelten ebenfalls besondere Vorschriften.

    Selbst im Fall der Betriebsschließung besteht Anspruch auf Insolvenzgeld für die letzten drei Monate vor der endgültigen Schließung oder Amtslöschung.

    Jede Kündigung durch den Insolvenzverwalter muss formal korrekt sein – Betroffene können gegebenenfalls Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Das gibt vielen in dieser Ausnahmesituation zumindest eine gewisse Rechtssicherheit (Details zum Kündigungsschutz z. B. bei arbeitsrechtsiegen.de).

    Neuer Job während Freistellung oder im Insolvenzgeld-Zeitraum

    Gerade wenn ein Betrieb insolvent ist und keinerlei Aussicht auf Rettung besteht, suchen viele sich frühzeitig einen neuen Arbeitsplatz. Doch was passiert, wenn du bereits einen neuen Job während der Freistellung aufnimmst oder parallel im Insolvenzgeld-Zeitraum arbeitest?

    Wird während des Insolvenzgeld-Zeitraums eine neue Beschäftigung begonnen, muss das Einkommen dem Arbeitsamt gemeldet werden. Solange das alte Arbeitsverhältnis offiziell noch besteht, wird das Einkommen aus dem neuen Job auf das Insolvenzgeld angerechnet – allerdings nur bis zur Höhe des zustehenden Insolvenzgeldes. Einnahmen aus Beschäftigungen, die schon vorher parallel bestanden, werden nicht angerechnet.

    Praktisch bedeutet das: Du kannst und solltest dir frühzeitig eine neue Stelle suchen – das Insolvenzgeld wird dadurch nicht grundsätzlich verwehrt, aber möglicherweise verringert sich die vom Arbeitsamt ausgezahlte Summe. Wer sofort nach Bekanntwerden der Insolvenz eine Alternative findet, sichert sich also doppelt ab.

    Mehr dazu findest du auch im Merkblatt der Agentur für Arbeit.

    Sonderfall: Insolvenzgeldvorfinanzierung

    In manchen Unternehmen wird ein Insolvenzverfahren förmlich eröffnet, doch Arbeitnehmer:innen warten oft noch wochen- oder monatelang auf ihr ausstehendes Gehalt. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit der Vorfinanzierung: Ein Dritter (meist eine Bank) springt ein und bezahlt den rückständigen Lohn vorab gegen Abtretung des künftigen Insolvenzgeldanspruchs.

    Voraussetzung: Die Agentur für Arbeit muss dieser Abtretung zustimmen, und es muss eine realistische Aussicht bestehen, dass durch die Vorfinanzierung Arbeitsplätze im Unternehmen erhalten bleiben. Antragsteller ist oft der Insolvenzverwalter, die Arbeitnehmer:innen müssen sich aber in jedem Fall darüber informieren, wer die Auszahlung übernimmt und wie die Abwicklung läuft.

    Für viele Arbeitnehmer:innen bedeutet die Vorfinanzierung, dass sie nicht monatelang auf ihr Gehalt warten müssen – sie erhalten einen Vorschuss, der später mit dem eigentlichen Insolvenzgeld verrechnet wird.

    Ausführliche Informationen und Voraussetzungen dazu findest du auf schuldnerberatung.de.

    Das Insolvenzverfahren als Chance: Was kommt nach dem Insolvenzgeld?

    Ein Insolvenzverfahren wirkt auf viele Beteiligte wie ein großer Umbruch und ist mit Unsicherheit verbunden – oft steht nicht nur das Einkommen, sondern auch die berufliche Zukunft auf dem Spiel. Doch mit der Aussicht auf Insolvenzgeld gibt es einen befristeten Schutz. Was geschieht danach?

    Nach Ende der Zahlung kannst du dich – sofern kein neues Beschäftigungsverhältnis besteht – arbeitslos melden. Die Bundesagentur für Arbeit prüft dann den Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder eventuell Bürgergeld. Wichtig ist, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel für frühere Lohnrückstände oder Urlaubsabgeltung) als sogenannte Insolvenzforderungen beim Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

    Das Insolvenzverfahren kann gepaart sein mit der Möglichkeit, einen Neuanfang zu wagen – viele nutzen die Zeit mit Insolvenzgeld sinnvoll, um Weiterbildungen zu beginnen, neue Kontakte zu knüpfen oder sich beruflich neu zu orientieren.

    Tipp: Lass dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit zu weiteren Schritten beraten. Die wichtigsten Anlaufstellen und Formulare sind hier.

    Zusammengefasst

    Insolvenzgeld ist in Deutschland ein wichtiger Baustein des sozialen Sicherungssystems. Es bietet Arbeitnehmer:innen Schutz vor den finanziellen Folgen, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird und Gehaltszahlungen ausbleiben. Der Anspruch umfasst drei Monate vor der Insolvenz, deckt viele Lohnbestandteile ab und gibt Betroffenen Zeit und Sicherheit, neue Wege einzuschlagen. Für Studierende, Berufseinsteiger:innen und langjährig Beschäftigte ist dieses Wissen Gold wert – im Ernstfall kann die schnelle und korrekte Beantragung von Insolvenzgeld einen bedeutenden Unterschied bedeuten. Wichtig bleibt: Die Fristen beachten, alle nötigen Unterlagen vollständig einreichen und sich gegebenenfalls fachkundig beraten lassen. So kannst du das Beste aus einer schwierigen Situation machen und deine gesetzlichen Rechte nutzen.


    Quellenangaben

    1. Bundesagentur für Arbeit, Insolvenzgeld Informationen – Bundesagentur für Arbeit, (2025-09-17)
    2. Bundesagentur für Arbeit, Merkblatt 10 – Insolvenzgeld (PDF), (2025-09-17)
    3. Hans Jürgen Kotz, Arbeitsrecht bei Insolvenz: Rechte der Arbeitnehmer, (2025-09-17)
    4. Sascha Münch, Insolvenzgeldvorfinanzierung: Definition & Voraussetzungen, (2025-09-17)
    5. IHK Regensburg, Insolvenzverfahren – Ablauf für Schuldner und Gläubiger, (2025-09-17)

    Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)

    Insolvenzgeld ist eine staatliche Leistung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten können, wenn ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig wird und deshalb Lohnzahlungen ausbleiben. Das Insolvenzgeld deckt den Nettoentgeltanspruch für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor der Insolvenzeröffnung oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Es soll Betroffene davor schützen, aufgrund von Lohnrückständen während einer Insolvenz des Arbeitgebers in finanzielle Not zu geraten.

    Anspruch auf Insolvenzgeld haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen – dazu gehören auch Azubis, Teilzeitkräfte und Minijobber. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist (Insolvenzverfahren ist eröffnet oder Antrag wurde abgewiesen) und das Arbeitsverhältnis in den letzten drei Monaten vor Insolvenzende bestand. Beamte, Selbstständige und Geschäftsführer haben in der Regel keinen Anspruch. Entscheidend ist, dass während dieses Zeitraums Lohnrückstände bestehen.

    Insolvenzgeld beantragt man bei der Agentur für Arbeit am Wohnort. Der Antrag muss spätestens zwei Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. Benötigt werden Nachweise über das Arbeitsverhältnis (z. B. Arbeitsvertrag), Lohnabrechnungen sowie ggf. das Kündigungsschreiben. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung direkt durch die Agentur für Arbeit. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, um keine Fristen zu versäumen.

    Im Insolvenzverfahren gilt eine gesetzliche maximale Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, auch wenn im Arbeitsvertrag eigentlich längere Fristen vereinbart sind. Wird Ihr Arbeitsverhältnis im Rahmen der Insolvenz gekündigt, richtet sich das Insolvenzgeld nach dem Zeitraum, in dem Sie ohne Lohn geblieben sind – maximal jedoch für die letzten drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder vor Insolvenzeröffnung. Die verkürzte Kündigungsfrist beeinflusst also, wie lange Sie Anspruch auf Insolvenzgeld haben.

    Während einer Freistellung im Insolvenzverfahren dürfen Sie grundsätzlich einen neuen Job annehmen. Das hat aber Auswirkungen auf das Insolvenzgeld: Einkommen aus dem neuen Arbeitsverhältnis im relevanten Drei-Monats-Zeitraum wird auf das Insolvenzgeld angerechnet. Sie erhalten dann nur so viel Insolvenzgeld, wie Sie ohne die neue Tätigkeit an Lohnanspruch gegenüber dem insolventen Arbeitgeber gehabt hätten. Wichtig ist, alle Einnahmen der Agentur für Arbeit mitzuteilen, um spätere Rückforderungen zu vermeiden.

    Lohnrückstände, die in den letzten drei Monaten vor der Insolvenzeröffnung oder Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses entstanden sind, werden durch das Insolvenzgeld ausgeglichen. Das heißt konkret: Auch wenn Ihr Arbeitgeber bereits vor der offiziellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Lohn nicht mehr gezahlt hat, können Sie für diese ausstehenden Beträge Insolvenzgeld beantragen – sofern Sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen.

    Insolvenzgeld ist keine klassische Sozialleistung wie das Arbeitslosengeld, sondern eine spezielle Absicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Insolvenzfall. Während Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit gezahlt wird, dient Insolvenzgeld dazu, ausstehende Löhne nach einer Insolvenz zu ersetzen. Nach Ablauf des Insolvenzgeldbezugs müssen Sie sich ggf. arbeitslos melden und haben dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Für Studierende bedeutet das: Erst nach dem Ende des Anspruchs auf Insolvenzgeld können ggf. weitere Leistungen wie BAföG oder Arbeitslosengeld beantragt werden.

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    Gabriel Freitas

    AI Engineer

    Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.

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