In diesem Artikel

    Was ist ein duales Studium – und warum ist die Krankenversicherung dabei so besonders?

    Bevor du dich mit den Einzelheiten der Krankenversicherung im dualen Studium beschäftigst, lass uns das Konstrukt „duales Studium“ verstehen. Ein duales Studium verbindet Theoriephasen an der Hochschule mit Praxisabschnitten im Unternehmen oder – im öffentlichen Dienst – in einer Behörde. Das Ziel: Ausbildung und Studium zugleich ermöglichen. Für dich bedeutet das Gehalt, doppelte Herausforderung – und komplette soziale Absicherung wie bei Arbeitnehmer:innen. Genau hier unterscheidet sich das duale Studium deutlich vom klassischen Hochschulstudium, insbesondere bei der Krankenversicherung.

    Im Gegensatz zu Vollzeit-Studierenden, die oft in der günstigen Familienversicherung oder studentischen Krankenversicherung bleiben können, werden duale Studierende bereits als Arbeitnehmer:innen betrachtet. Dadurch gelten andere Regeln und du bist direkt versicherungspflichtig – ab dem ersten Tag, egal ob du dich in der Praxis- oder in der Theoriephase befindest.

    Das Resultat: Du musst dich meist selbst gesetzlich krankenversichern, auch wenn du noch jünger als 25 bist und eigentlich Anspruch auf die Familienversicherung hättest. Pluspunkt ist allerdings: Du bist über dein Gehalt abgesichert, zahlst deinen Teil der Beiträge aber direkt aus dem Lohn. Mehr zur Grundlage und Geschichte findest du unter Duales Studium & Versicherung: Krankenversicherung & Co..

    Die Pflicht: Krankenversicherung im dualen Studium – Gesetze, Regelungen und alles, was zählt

    Die Basis für deine Krankenversicherung im dualen Studium findet sich im Sozialgesetzbuch (§ 5 Abs. 1 Nr. 9, SGB V und § 5 Abs. 2, Nr. 4a SGB V). Die Regeln sind klar: Als duale:r Student:in bist du sofort in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert – unabhängig von deinem Alter oder davon, ob du vorher familienversichert warst.

    Warum? Das duale Studium beinhaltet eine bezahlte Beschäftigung im Unternehmen/öffentlichen Dienst. Dieses Gehalt liegt fast immer über den Grenzen für die beitragsfreie Familienversicherung (aktuell: 505 € im Monat). Deshalb ist ab dem Start der Ausbildung Schluss mit Familienversicherung – du brauchst einen eigenen GKV-Vertrag. Das gilt auch, wenn du vorher privat versichert warst: Die Pflichtversicherung in der GKV schlägt in fast jedem Fall die PKV. Auch auf spezifische Fälle, etwa „krankenversicherung duales studium öffentlicher dienst“, haben diese Regeln direkten Einfluss: Die Sozialversicherungspflicht gilt auch hier ausnahmslos.

    Sobald dein Ausbildungsvertrag unterschrieben ist, erledigt dein Arbeitgeber die Anmeldung bei der GKV. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt abgezogen und an die Kasse überwiesen. Die meisten gesetzlichen Kassen bieten dabei ähnliche Tarife und Leistungen für dual Studierende an. Die Beitragsberechnung erfolgt prozentual vom Bruttogehalt – aktuell 14,6 % plus Zusatzbeitrag (im Schnitt 1,1 bis 1,7 %), wobei Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in jeweils die Hälfte zahlen (bundderversicherten.de).

    Zusätzlich zur Krankenversicherung bist du automatisch pflege-, renten- und arbeitslosenversichert. Im Ergebnis bist du also rundum abgesichert, bezahlst aber auch mehr als viele „normale“ Studierende.

    Gesetzlich versus privat: Kann ich als dual Studierender überhaupt privat versichert sein?

    Viele, die vor dem Studium privat versichert waren – etwa durch verbeamtete Eltern oder als Selbständige –, fragen sich: Bleibe ich privat versichert oder „muss“ ich in die GKV? Für duale Studiengänge ist die Antwort fast immer eindeutig: Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das duale Studium wird nicht wie ein normales Vollzeitstudium, sondern wie eine Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung behandelt – es bleibt kaum legaler Spielraum für die PKV.

    Eine Ausnahme gibt es nur bei seltenen Sonderkonstellationen, zum Beispiel bei sehr kurzen, extrem niedrig vergüteten Praxisphasen oder wenn besondere Beihilfeansprüche im öffentlichen Dienst bestehen. Auch dann lohnt sich meist ein Gespräch mit der Kasse, denn oft werden private Tarife sehr schnell (teils deutlich) teurer, sobald der Beihilfeanspruch endet.

    Du kannst aber, falls du später wieder privat versichert sein willst, eine sogenannte Anwartschaft abschließen – du sicherst deinen alten Tarif für einen späteren Zeitpunkt und vermeidest eine erneute Gesundheitsprüfung (AOK-Infoseite).

    Wichtig: Im Zweifel lohnt eine individuelle Beratung bei der eigenen Kasse. Grundsätzlich solltest du aber davon ausgehen, dass „duales studium private krankenversicherung“ die Ausnahme bleibt. Sobald dein duales Arbeitsverhältnis beginnt, greift die Gesetzlichenpflicht ohne Hintertür.

    Welche Krankenkasse ist die richtige? Auswahl und Unterschiede – von AOK über TK bis Spezialfälle

    Als duale:r Student:in kannst du grundsätzlich frei wählen, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse du dich versichern möchtest. Beliebte Anbieter – etwa die AOK, TK oder andere regionale Kassen – unterscheiden sich weniger beim Grundschutz als vielmehr bei Zusatzleistungen, Service-Angebot oder Standortnähe.

    Gerade große Kassen mit viel Erfahrung im Studierendenbereich und kurzen Reaktionszeiten (wie beispielsweise die AOK oder TK) punkten bei bekannten Problemen: schnelle Antworten, digitale Services, umfassende Beratung rund um den Einstieg. Einige Kassen bieten zudem eigene Programme für Prävention oder Wissenskurse für dual Studierende. Infos, was für dual Studierende speziell gilt, findest du etwa hier für die AOK oder direkt im Vergleichsportal deines Bundeslandes.

    Relevante Unterschiede ergeben sich meist beim individuell erhobenen Zusatzbeitrag (zwischen 0,5 % und 1,7 %) und bei Bonus- oder Präventionsleistungen. Auch auf die Frage „krankenversicherung duales studium aok oder tk“ gibt es keine pauschale Antwort – entscheidend sind persönliche Vorlieben, Ort und Servicelevel.

    Ein Tipp aus dem Alltag: Lass dich von Kassenmitarbeitenden oder -berater:innen während der Bewerbungs- und Entscheidungsphase beraten, besonders wenn du wechselst oder erstmals unabhängig versichert bist.

    Krankenversicherung duales Studium: Öffentlicher Dienst und Spezialfälle

    Wer dual im öffentlichen Dienst studiert – also beispielsweise eine Ausbildung in einer Behörde mit parallelem Studium macht – wird ebenfalls als Arbeitnehmer:in behandelt. Auch hier gilt ab Tag 1 Versicherungspflicht in der GKV für Kranken- und Pflegeversicherung, unabhängig von vorherigen privaten Familienverhältnissen oder Beihilfe.

    Viele denken, dass im öffentlichen Dienst – wenn etwa ein Elternteil verbeamtet und privat versichert ist – automatisch besondere Regeln oder günstige Tarife gelten. Für dual Studierende trifft das meistens nicht zu. Zwar gibt es Beihilfeansprüche und Restkostenversicherung im klassischen Beamt:innenverhältnis, diese greifen aber im dualen Studium nur in Sonderfällen, und auch dann häufig ab einem bestimmen Alter nicht mehr. Deshalb gilt für dich: Alltagsregeln der gesetzlichen Kassen – wie für alle anderen dual Studierenden auch (mehr Details beim Bund der Versicherten).

    Immer wieder gibt es individuelle Konstellationen, beispielsweise durch studierenden Eltern, mehrere Staatsbürgerschaften oder parallele Jobs im Ausland. Der sicherste Weg: Klär solche Spezialfälle immer schriftlich mit deiner Kasse ab, um Nachzahlungen und Ärger zu vermeiden.

    Praxis: Was kostet die Krankenversicherung im dualen Studium? Beispiele, Berechnung, Zuschüsse

    Die Höhe deiner monatlichen Versicherungsbeiträge berechnet sich im dualen Studium immer als prozentualer Anteil deines Bruttoarbeitslohns. Beispiel: Bei einem monatlichen Brutto von 950 Euro zahlst du (2024) rund 7,7 % davon an die GKV, da sich Arbeitgeber:in und du die Gesamtbeiträge von 14,6 % plus Zusatzbeitrag teilen. Ein simpler Vergleich: Während Vollzeitstudierende mit wenig Einkommen oft unter 100 Euro monatlich für die Krankenversicherung auskommen, liegt der Beitrag im dualen Studium je nach Gehalt und Kasse schnell darüber.

    Tipp für kleine Budgets: Erhältst du BAföG, bekommst du unter Umständen zusätzlich einen Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung. Die genaue Höhe hängt von deinen individuellen Voraussetzungen ab – mehr dazu findest du in den Informationsblättern deiner Hochschule oder bei der Kasse deiner Wahl.

    Selbstverständlich bist du durch die gesetzliche Pflichtversicherung nicht nur gegen Krankheitskosten, sondern auch in Pflege, Rente und Arbeitslosigkeit abgesichert. Damit fallen aber auch höhere Lohnabzüge an, als viele im klassischen Studium gewohnt sind.

    Wechsel, Besonderheiten und Tipps für die ersten Schritte

    Du bist bereits über deine Familie gesetzlich oder privat versichert und beginnst jetzt ein duales Studium? Dann ist der Wechsel meist unvermeidlich. Sobald du das Arbeitsverhältnis als duale:r Student:in eingehst, ist die Kasse deiner Wahl über den Wechsel zu informieren. Meist erledigt das das Unternehmen für dich – du solltest aber unbedingt selbst mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen, um Fehler zu vermeiden.

    Wichtig für internationale Studierende oder Studienplätze im Ausland: Wer dual studiert und seine Praxisphasen oder sein Studium teilweise im EU-Ausland verbringt, bleibt in der Regel über die deutsche Kasse versichert. Bei längeren Aufenthalten außerhalb der EU kann eine Zusatzversicherung oder eigene Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein (Infos dazu z. B. bei der AOK: Ausland und Krankenversicherung).

    Noch ein Praxis-Tipp: Informiere dich rechtzeitig vor dem ersten Arbeitstag über alle nötigen Unterlagen (Sozialversicherungsnummer, Mitgliedsbescheinigung, ärztliches Attest u.a.). Ohne Nachweis einer eigenen Krankenversicherung ist kein Arbeitsbeginn möglich.

    Häufige Fragen und Stolperfallen im Alltag

    Viele dual Studierende fragen sich: Was, wenn ich Nebenjobs habe, krank werde, ein Urlaubssemester mache oder meinen Vertrag vorzeitig beende? Die gute Nachricht: Für die Zeit des dualen Studiums ist deine soziale Absicherung lückenlos geregelt. Wechselst du das Ausbildungsunternehmen, ist die neue Firma verpflichtet, dich weiter in der GKV zu versichern. Im Krankheitsfall gelten dieselben Regeln wie bei anderen Arbeitnehmer:innen, etwa Lohnfortzahlung und Krankengeld.

    Kommt es zu einer längeren Unterbrechung – z. B. durch ein Urlaubssemester oder Elternzeit – solltest du die Auswirkung auf die Versicherung unbedingt mit deiner Krankenkasse abstimmen. Denn sobald kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mehr besteht, kann ein Wechsel zurück in die Familienversicherung oder in die freiwillige Versicherung anstehen.

    Auch ganz klassische Versicherungsfragen wie Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit sollten nicht vergessen werden. Gerade im dualen Studium bist du stark auf dein Einkommen angewiesen – ein Unfall oder eine Krankheit kann böse Folgen haben. Viele Versicherer bieten deshalb Zusatzmodule speziell für Studierende an (mehr dazu hier im Überblick).

    Zusammengefasst

    Das duale Studium ist mehr als ein Studium – es ist auch der Einstieg ins Berufsleben, mit all seinen Rechten und Pflichten. Die Krankenversicherung duales Studium bedeutet: Du bist von Anfang an wie ein:e Arbeitnehmer:in voll versichert und zahlst auch deinen Anteil. Eine Rückkehr in günstigere Familien- oder studentische Tarife ist während dieser Zeit nicht möglich. Wichtig ist: Wähle deine gesetzliche Krankenkasse nach Service, Zusatzangeboten und Erreichbarkeit aus – denn sachliche Unterschiede im Grundschutz gibt es kaum, aber Support bei Fragen und Problemen ist Gold wert. Kläre Spezialfälle immer direkt mit der Kasse ab, um spätere Nachzahlungen und Bürokratie zu vermeiden. Mit guter Vorbereitung und offenen Augen wird aus der scheinbar trockenen Pflicht der Krankenversicherung im dualen Studium ein Gamechanger, der dir viel Sicherheit auf deinem Karriere- und Lebensweg bietet.

    Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)

    Ja, im dualen Studium besteht in der Regel Versicherungspflicht. Du musst eine eigene Krankenversicherung haben – entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in besonderen Fällen in einer privaten Krankenversicherung. Da dual Studierende sowohl studieren als auch arbeiten, gelten sie meist als Arbeitnehmer und sind nicht über die Familienversicherung der Eltern versichert. Das bedeutet: Du musst dich selbst bei einer Krankenkasse anmelden und Beiträge zahlen.

    Die meisten dual Studierenden sind wie reguläre Auszubildende pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. TK, AOK oder Barmer). Privat krankenversichern kannst du dich im dualen Studium nur, wenn du über der Versicherungspflichtgrenze verdienst oder dich vor Studienbeginn als Privatversicherte® gemeldet hast. In der Praxis betrifft das aber nur wenige. Die gesetzliche Krankenversicherung duales Studium bietet meist einen besseren Schutz und günstigere Beiträge für Studierende. Ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung sollte gut überlegt sein, da eine spätere Rückkehr zur gesetzlichen Versicherung oft schwierig ist.

    Im dualen Studium bist du meistens als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter eingestuft, weswegen du den regulären Schüler- oder Azubi-Tarif der gesetzlichen Krankenkassen nicht nutzen kannst. Die Beiträge liegen ungefähr bei 15-16% deines Bruttogehalts (plus Pflegeversicherung). Dabei zahlen sowohl du als auch dein Arbeitgeber jeweils etwa die Hälfte. Deine genaue Beitragshöhe hängt vom Bruttolohn, der gewählten Kasse (z. B. TK, AOK) und individuellen Zusatzbeiträgen ab. Die Kosten können sich – Stand 2024 – monatlich auf ca. 80-120 Euro belaufen.

    Ja, du kannst frei wählen, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse du dich im dualen Studium versichern möchtest – zum Beispiel TK (Techniker Krankenkasse), AOK, Barmer oder DAK. Voraussetzung ist, dass diese Kasse für deinen Wohn- oder Studienort zuständig ist. Die Leistungen sind gesetzlich größtenteils geregelt, aber bei Themen wie Service, Bonusprogrammen oder zusätzlichen Angeboten können sich die Kassen unterscheiden. Ein Vergleich der Kassen lohnt sich, bevor du dich entscheidest!

    Absolvierst du ein duales Studium im öffentlichen Dienst, gelten für dich dieselben Grundsätze wie für andere dual Studierende: Du bist grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur wenn du zu den Beamtenanwärtern gehörst oder besondere Regelungen gelten, kannst du dich privat versichern. In der Praxis bist du bei einem dualen Studium im öffentlichen Dienst in der GKV und wählst dazu eine Kasse wie z. B. AOK, TK oder Barmer. Die Beiträge werden im ähnlichen Rahmen anteilig vom Arbeitgeber und dir getragen.

    Beendest du dein duales Studium, endet auch deine bisherige Versicherungspflicht als dual Studierende® bei der gesetzlichen Krankenkasse. Je nach deinem weiteren Weg musst du eine neue Versicherungsform wählen: Setzt du dein Studium in Vollzeit fort, kannst du in die studentische Krankenversicherung wechseln. Startest du direkt in einen Job, bist du wieder als Arbeitnehmer oder Berufseinsteiger versichert. Wichtig: Informiere deine Krankenkasse zügig über Änderungen, um durchgehenden Versicherungsschutz sicherzustellen!

    In den meisten Fällen leider nein. Im dualen Studium giltst du als sozialversicherungspflichtig beschäftigt und bist damit nicht mehr über die Familienversicherung bei den Eltern beitragsfrei versichert. Sobald du für deine Ausbildungsarbeit regelmäßig bezahlt wirst, musst du dich selbst versichern. Nur bei kurzen Zeiten mit sehr geringem Einkommen (unter 520 Euro/Monat und ohne Arbeitsvertrag als Azubi) könnte Familienversicherung greifen – das ist im dualen Studium aber äußerst selten.

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    Gabriel Freitas

    AI Engineer

    Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.

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