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    Das Bundesurlaubsgesetz: Wozu gibt es das?

    Urlaub ist mehr als eine Pause vom Alltag – er ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das Bundesurlaubsgesetz (kurz: BUrlG) sorgt seit 1963 dafür, dass Arbeitnehmer:innen in Deutschland regelmäßig bezahlten Erholungsurlaub bekommen. Es stellt damit sicher, dass du dich von den Belastungen der Arbeit regenerieren kannst. Ganz gleich, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder beispielsweise im Minijob arbeitest: Das Gesetz schützt dich und gibt dir planbare Freizeit. Die wichtigsten Regeln gelten für alle Arbeitnehmer:innen – von der ersten Anstellung bis zur Rente. Selbst Führungskräfte, Azubis und mehrere besondere Berufsgruppen profitieren vom Schutz des Gesetzes.

    Das Gesetz ist im Alltag viel präsenter, als viele denken: Es antwortet auf Fragen wie ‚Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?‘, ‚Was passiert mit meinem Urlaub bei Krankheit?‘ oder ‚Kann Urlaub ausbezahlt werden?‘ Mit diesem Leitfaden bekommst du Schritt für Schritt alles erklärt – verständlich und direkt auf deine Fragen zugeschnitten.

    Gesetzlicher Mindesturlaub – dein Kernanspruch

    Im Bundesurlaubsgesetz ist exakt festgelegt, wie groß dein Mindesturlaub ist. Entscheidender Faktor ist, an wie vielen Tagen pro Woche du arbeitest. Für alle Beschäftigten in einer klassischen Sechs-Tage-Woche (Montag bis Samstag) gibt es mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr. Für eine Fünf-Tage-Woche sind es mindestens 20 Urlaubstage jährlich.

    Viele Arbeits- und Tarifverträge bieten freiwillig mehr Urlaub, doch der gesetzliche Mindestanspruch darf niemals unterschritten werden – selbst bei Aushilfen, Teilzeitkräften oder kurzfristig Beschäftigten. Ein konkretes Beispiel: Arbeitest du an drei Tagen pro Woche, hast du Anspruch auf mindestens 12 Urlaubstage pro Jahr (4 x 3). Die Faustregel ist immer: Vier Wochen Urlaub pro Jahr, egal bei wie vielen Wochenarbeitstagen. (Quelle: hrworks.de)

    Es gibt außerdem Sonderregelungen für Jugendliche und Menschen mit Schwerbehinderung. Für diese Gruppen gelten zusätzliche beziehungsweise besondere Urlaubsansprüche, die noch über dem Mindestanspruch liegen können. Du siehst: Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass möglichst alle Menschen nach ihren persönlichen Umständen ausreichend Zeit zur Regeneration bekommen.

    Wer hat Anspruch? Voraussetzungen und Wartezeit

    Ob du angestellt, in Ausbildung oder geringfügig beschäftigt bist – sobald ein Arbeitsverhältnis besteht und du dem Weisungsrecht eines Arbeitgebers unterliegst, bist du durch das Bundesurlaubsgesetz geschützt. Das Jahr beginnt in vielen Fällen jedoch mit einer Wartezeit: Erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (§ 4 BUrlG, sogenannte Wartezeit, siehe timo24.de).

    In der ersten Hälfte des Arbeitsjahres wächst der Urlaubsanspruch anteilig: Für jeden vollen Kalendermonat erhalten Arbeitnehmer:innen ein Zwölftel des Gesamtanspruchs. Nach Ablauf der Wartezeit kannst du den kompletten Erholungsurlaub nehmen – das gilt unabhängig davon, wann du im Jahr angefangen hast. Das Ziel: Fairness und Planbarkeit für beide Seiten, ohne dass neue Kolleg:innen sofort den vollen Jahresurlaub blockieren können.

    Du wechselst im Jahr den Job? Auch hier greift die Zwölftelregelung. Wirst du innerhalb der ersten sechs Monate gekündigt oder kündigst selbst, hast du lediglich Anspruch auf anteiligen Urlaub. Erst nach der Wartezeit steht dir der gesamte Erholungsurlaub für das laufende Jahr zu.

    Urlaubsanspruch für Teilzeit: Fair geteilt, klar geregelt

    Das Bundesurlaubsgesetz Teilzeit gilt für alle, die nicht in Vollzeit arbeiten – etwa, weil sie studieren, Familie haben oder aus gesundheitlichen Gründen weniger Stunden leisten. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht nach geleisteten Stunden, sondern nach Arbeitstagen pro Woche. Arbeitest du z. B. an drei Tagen die Woche, stehen dir mindestens 12 Urlaubstage pro Jahr zu (4 x 3). Arbeitest du nur am Freitag, ist es ein Mindestanspruch von vier Tagen (4 x 1).

    Du bist saisonal, im Schichtdienst oder mit einem unregelmäßigen Dienstplan beschäftigt? Dann brauchst du eine individuelle Berechnung, oft wird der Durchschnitt deiner regelmäßigen Wochenarbeitstage genommen. Viele Unternehmen helfen hier, doch du kannst auch selbst nachrechnen: Gesetzliche Urlaubstage des Betriebs geteilt durch die Werktage (meist 6), multipliziert mit deinen persönlichen Arbeitstagen pro Woche. (Vergleiche: hrworks.de)

    Achtung: Teilzeit bedeutet nicht weniger Urlaub, sondern anteiliger Urlaub bezogen auf deine tatsächlichen Arbeitstage. Die Regel lautet: Jeder bekommt pro Arbeitsjahr vier Wochen, unabhängig vom Beschäftigungsumfang – ein klares Signal für mehr Gerechtigkeit im Arbeitsleben.

    Krankheit im Urlaub: Was passiert jetzt?

    Wirst du im Urlaub krank, ist das nicht nur ärgerlich – du verlierst dabei auch keinen Urlaub! Das Bundesurlaubsgesetz Krankheit im Urlaub besagt: Lass dir die Krankheit mit einem ärztlichen Attest nachweisen, und deine Urlaubstage werden dir nicht abgezogen (§ 9 BUrlG; Quelle: timo24.de). Die betroffenen Tage darfst du nachholen.

    Wenn die Krankheit andauert und du über längere Zeit ausfällst, bleibt dein gesetzlicher Urlaubsanspruch bestehen und verfällt erst nach einer Sonderfrist von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres. Ein Beispiel: Du bist das ganze Kalenderjahr 2025 krank und konntest deshalb keinen Urlaub nehmen. Dann läuft der Anspruch erst zum 31. März 2027 ab – viel länger als beim reinen Resturlaub ohne Krankheit.

    Ganz wichtig ist: Ohne Attest wird Urlaub als genommen gewertet, auch wenn du tatsächlich krank warst. Melde also eine Krankheit direkt mit ärztlichem Nachweis, damit du deinen vollen Urlaubsanspruch behalten kannst.

    Urlaubsanspruch bei Kündigung: Auszahlung und Teilurlaub

    Steht eine Kündigung oder ein Jobwechsel an, fragst du dich vielleicht, was mit deinem offenen Urlaub passiert. Das Bundesurlaubsgesetz Auszahlung sieht vor: Kannst du deinen Resturlaub während der Kündigungsfrist nicht mehr nehmen – etwa weil der Betrieb dich freistellt oder du schon vor Fristablauf ausscheidest –, muss dir der nicht genommene Urlaub ausbezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG, hrworks.de).

    Diese Auszahlung erfolgt anteilig für die verbleibenden Urlaubstage, basierend auf deinem letzten Durchschnittsgehalt. Eine Auszahlung im laufenden Arbeitsverhältnis ist (mit wenigen Ausnahmen) nicht möglich, sondern wirklich nur beim Ausscheiden. Ein Anteilsanspruch (Teilurlaub) entsteht etwa, wenn du im ersten halben Jahr ausscheidest oder nur eine befristete Tätigkeit hattest.

    Wichtig ist: Bei ausscheidenden Arbeitnehmer:innen ist klar geregelt, ob es sich um anteiligen oder vollen Urlaubsanspruch handelt. Kommt es bei Unklarheiten zum Streit, hilft oft ein Blick in Tarif- oder Arbeitsvertrag, die über das Minimum hinaus Regelungen treffen können.

    Urlaub und Krankheit: Anspruch bei langer Arbeitsunfähigkeit

    Ist jemand über Monate hinweg oder im gesamten Kalenderjahr krank, stellt sich die Frage: Kann Urlaub trotzdem genommen, verschoben oder gar langfristig gesichert werden? Das Bundesurlaubsgesetz Krankheit im Urlaub regelt genau das. Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden kann, verfällt nicht sofort – sondern erst 15 Monate nach Ende des ursprünglich vorgesehenen Urlaubsjahres.

    Heißt: Wer z. B. 2025 krankgeschrieben ist und erst im März 2026 zurückkehrt, hat bis 31. März 2027 Zeit, den Resturlaub aus 2025 zu nehmen. Nur Resturlaub, der bis dahin nicht genommen wurde, erlischt endgültig.

    Diese Regel soll dich schützen, damit die Erholungsfunktion des Urlaubs auch bei langfristigen gesundheitlichen Problemen erhalten bleibt. Sie gilt für alle Angestellten; Voraussetzung ist immer das fristgemäße Nachreichen eines ärztlichen Attests.

    Urlaub planen und beantragen: Das solltest du wissen

    Im Alltag willst du deinen Urlaub sinnvoll planen – sei es für Reisen, Familienzeit oder einfach zum Krafttanken. Das Bundesurlaubsgesetz verpflichtet Arbeitgeber:innen dazu, Urlaubswünsche zu berücksichtigen, soweit keine ‚dringenden betrieblichen Gründe‘ oder bereits bewilligte Urlaube von Kolleg:innen dagegensprechen (§ 7 BUrlG). Das heißt: Deine Interessen stehen im Mittelpunkt, aber Team- oder Betriebsabläufe dürfen nicht komplett untergehen.

    Beantragt wird Urlaub in der Regel formlos oder über digitale Tools. Bestimmte Zeiten (wie Betriebsferien) können fest vorgeschrieben werden – ebenso gibt es in vielen Branchen Schwerpunkte, in denen Urlaub schwerer zu bekommen ist. Hat eine Kolleg:in schulpflichtige Kinder, ist das etwa für die Reihenfolge oft relevant. Sind alle Details geklärt und keine betrieblichen Hindernisse da, muss der Arbeitgeber Urlaub gewähren.

    Wird ein Urlaubsantrag abgelehnt, sollte die Ablehnung gut begründet sein. Eine rechtswidrige Kürzung ist nicht erlaubt. Für Streitfälle gibt es im Unternehmen meist Verfahren – wie etwa den Betriebsrat als Vermittler.

    Raucherpausen im Arbeitsrecht: Was zählt – was nicht?

    Das Bundesurlaubsgesetz sagt nichts zu Raucherpausen – sie sind rechtlich kein Teil der vorgeschriebenen Arbeitszeitpausen. Das bedeutet, dass Raucherpause arbeitsrechtlich grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit zählen (Personio HR-Lexikon; kanzlei-hasselbach.de). Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen, etwa die bekannte 30-Minuten-Mittagspause, können Raucher:innen natürlich zum Rauchen nutzen.

    Extra-Raucherpausen außerhalb der regulären Pausen sind Privatsache. Arbeitgeber:innen können verbieten, während der Arbeitszeit zu rauchen oder fordern, dass diese Zeiten ausgestempelt und nachgearbeitet werden. Besonders wichtig: Wer Raucherpausen nimmt, ohne diese korrekt zu dokumentieren, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Abmahnung oder Kündigung bei Arbeitszeitbetrug.

    Raucherpausen sind im Endeffekt eine Frage von Betriebsvereinbarungen und der betrieblichen Praxis. Manche Unternehmen erlauben sie, andere fordern absolute Gleichbehandlung, damit alle Beschäftigten – egal, ob sie rauchen oder nicht – faire Pausenzeiten haben. Im Homeoffice gelten dieselben Regeln: Auch hier sind Raucherpausen grundsätzlich ‚Freizeit‘.

    Urlaubsübertrag, Resturlaub & Verfall – was gilt?

    Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Ausnahme: Dringende betriebliche oder persönliche Gründe, wie etwa Arbeitsüberlastung oder Krankheit, verhindern die Erholung. In diesen Fällen darf Resturlaub ins Folgejahr übertragen werden – muss aber bis zum 31. März aufgebraucht werden (hrworks.de).

    Eine wichtige Neuerung: Urlaub kann nur verfallen, wenn Arbeitgeber:innen aktiv daran erinnern, noch vorhandenen Resturlaub zu nehmen. Ohne diesen Hinweis besteht der Anspruch weiterhin. Wirst du krank und konntest deinen Urlaub nicht nutzen, gilt für dich die deutlich verlängerte 15-Monats-Regel.

    Achte daher auf die Abstimmung mit dem Unternehmen, um deinen Urlaub vollständig und rechtzeitig zu nutzen. Speichern auf ein ‚Urlaubskonto‘ mit ewiger Gültigkeit funktioniert nicht – der ursprüngliche Grundgedanke ist die kurzfristige Erholung, nicht die Ansammlung von Urlaubstagen.

    Sonderurlaub, Bildungsurlaub und andere Auszeiten

    Neben dem klassischen Erholungsurlaub gibt es verschiedene Sonderformen. Sonderurlaub nach Bundesurlaubsgesetz kann aus persönlichen Gründen z. B. bei Geburt, Hochzeit, Todesfällen oder Umzug gewährt werden (§ 616 BGB). Diese Tage gelten extra – sie werden nicht mit regulärem Jahresurlaub verrechnet. Anspruch und Dauer variieren je nach Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.

    Bildungsurlaub – Weiterbildung als Arbeitszeit – ist Ländersache. Fast überall in Deutschland hast du Anspruch auf fünf Tage pro Jahr für Fort- und Weiterbildung (aktuell ausgenommen Bayern, Sachsen, Thüringen und zum Teil Baden-Württemberg). Kläre immer im Betrieb, wie hier die Verfahren sind.

    Urlaub und Arbeitsrecht im Alltag: Praxisbeispiele

    All diese Regelungen helfen dir im Alltag ganz konkret. Was heißt das im echten Leben? Ein paar Beispiele:

    Beispiel 1: Teilzeitkraft mit variablem Arbeitsplan – Person arbeitet nur montags und mittwochs. Anspruch: 8 Urlaubstage pro Jahr (4 x 2).

    Beispiel 2: Arbeitnehmer:in wird über Weihnachten krank und hat Attest – Krankheitstage werden später als Urlaub nachgeholt.

    Beispiel 3: Du scheidest im Juni aus dem Unternehmen aus – bei Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte nur Anspruch auf anteiligen Jahresurlaub.

    Beispiel 4: Extrageregelte Raucherpausen – im Betrieb wird dokumentiert, jede Raucherpause wird gestempelt und die Zeit wird nachgearbeitet. Wer das nicht macht, riskiert eine Abmahnung.

    Zusammengefasst

    Das Bundesurlaubsgesetz und die damit verbundenen Regelungen geben dir als Arbeitnehmer:in Sicherheit und Fairness rund um das Thema Erholungsurlaub. Ob du in Vollzeit, Teilzeit oder in einer besonderen Lebenssituation arbeitest: Der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub schützt deine Gesundheit und sorgt für geregelte Verhältnisse im Arbeitsalltag. Halte dich an die Fristen, kläre offene Fragen frühzeitig mit dem Betrieb und scheue nicht davor, Rechte aktiv einzufordern – sie sind gesetzlich garantiert. Durch die verständlichen Regelungen zu Teilzeit, Krankheit, Auszahlung und faire Behandlung bei Raucherpausen erlebst du im deutschen Arbeitsrecht echte Chancengleichheit. Wenn du einmal nicht sicher bist, lohnt sich der Blick in den Gesetzestext oder ein Gespräch mit dem Betriebsrat oder einer Rechtsberatung. So nutzt du deinen Urlaubsanspruch optimal und kannst die schönste Zeit des Jahres ohne Unsicherheiten genießen.

    Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)

    Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt die gesetzlichen Mindestansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf bezahlten Erholungsurlaub in Deutschland fest. Es sichert damit allen Beschäftigten – unabhängig vom Arbeitszeitmodell – mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr zu. Das Gesetz schützt die Gesundheit und das soziale Wohl der Beschäftigten, da regelmäßige Erholungsphasen zur Leistungsfähigkeit und Motivation beitragen. Für Schüler oder Auszubildende, die in Teilzeit oder Nebenjobs arbeiten, ist es wichtig zu wissen, dass auch ihnen Urlaub nach den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes zusteht.

    Auch Teilzeitkräfte haben nach dem Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf Erholungsurlaub. Die genaue Urlaubsdauer wird anteilig berechnet, basiert aber auf den Arbeitstagen pro Woche. Arbeitest du z. B. an drei Tagen pro Woche, gilt folgende Formel: (Urlaubstage im Vollzeitmodell / 6) × deine wöchentlichen Arbeitstage. Beispiel: 24 Tage (gesetzlicher Mindesturlaub bei einer 6-Tage-Woche) / 6 × 3 = 12 Urlaubstage pro Jahr. Dies verhindert eine Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitkräften.

    Wirst du während deines Urlaubs krank und kannst dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen, werden die Krankheitstage nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet. Du bekommst diese Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt zurück – vorausgesetzt, die Krankmeldung erfolgt ordnungsgemäß und du informierst den Arbeitgeber rechtzeitig. Das regelt § 9 Bundesurlaubsgesetz und schützt Beschäftigte davor, Erholungsurlaub durch Krankheit zu verlieren.

    Laut Bundesurlaubsgesetz besteht der volle Urlaubsanspruch erstmals nach sechs Monaten ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses – dies nennt man Wartezeit. Vor Ablauf der sechs Monate hast du lediglich anteiligen Urlaubsanspruch (je einen Zwölftel pro vollem Monat). Beispiel: Nach drei Monaten stehen dir 3/12 des Jahresurlaubs zu. Nach Ablauf der Wartezeit hast du Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub im laufenden Kalenderjahr.

    Grundsätzlich sieht das Bundesurlaubsgesetz vor, dass Urlaub zur Erholung dient und deshalb genommen werden muss. Eine Auszahlung (Urlaubsabgeltung) ist nur möglich, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann. In solchen Fällen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Auszahlung der noch offenen Urlaubstage. Ausnahme: Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist eine Auszahlung in der Regel ausgeschlossen.

    Raucherpausen sind arbeitsrechtlich betrachtet in der Regel keine bezahlten Pausen, es sei denn, der Arbeitgeber gestattet ausdrücklich etwas anderes oder es gibt eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Das Bundesurlaubsgesetz regelt diese Arbeitsunterbrechungen zwar nicht direkt, doch das Arbeitsrecht schreibt grundsätzlich vor, dass Pausen nicht zur gesetzlichen Arbeitszeit zählen. Schüler oder Werkstudenten sollten daher klären, ob und in welchem Umfang Raucherpausen am Arbeitsplatz gestattet sind.

    Auch Beschäftigte in Minijobs, Praktika oder Nebenjobs haben Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Stunden du arbeitest oder ob das Arbeitsverhältnis befristet ist. Die Berechnung des Urlaubsanspruchs erfolgt anteilig, wie bei Teilzeitkräften. Beispiel: Arbeitest du an zwei Tagen pro Woche, stehen dir mindestens 8 Urlaubstage pro Jahr zu (24/6×2). Das Gesetz schützt so auch geringfügig Beschäftigte und Auszubildende.

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    Gabriel Freitas

    AI Engineer

    Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.

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