In diesem Artikel

    Was ist ein Aufhebungsvertrag?

    Du hast vermutlich schon einmal von einem Aufhebungsvertrag gehört, weißt aber nicht genau, was sich dahinter verbirgt. Ein Aufhebungsvertrag (auch Beendigungsvertrag genannt) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in, mit der beide Seiten das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Im Unterschied zur Kündigung geschieht die Beendigung des Jobs nicht durch die Entscheidung Einzelner, sondern in gegenseitigem Einvernehmen.

    Stell dir einen Aufhebungsvertrag wie einen Handschlag vor, nur dass er schriftlich und rechtlich bindend ist. Beide Seiten einigen sich freiwillig, zu näher bestimmten Bedingungen getrennte Wege zu gehen. Meist regeln sie im Vertrag auch die Einzelheiten – wie das Ausstiegsdatum, die Auszahlung von Resturlaub, Überstunden oder eine Abfindung.

    Im Vergleich zur einseitigen Kündigung, die mit Fristen, Kündigungsschutz und weiteren gesetzlichen Regelungen verbunden ist, ermöglicht ein Aufhebungsvertrag mehr Flexibilität. Er kann Kündigungsfristen umgehen, und in Absprache können individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Wichtig ist jedoch: Die Vorschriften für die Form müssen beachtet werden – ein Aufhebungsvertrag ist ohne Schriftform nicht wirksam (§ 623 BGB).

    Kurz gesagt: Ein Aufhebungsvertrag ist das rechtliche Werkzeug, um ein Arbeitsverhältnis im Guten zu beenden. Damit sitzen beide Parteien am Tisch und können Bedingungen individuell absprechen und festhalten.

    Typische Gründe für einen Aufhebungsvertrag

    Vielleicht fragst du dich, warum ein Arbeitsverhältnis überhaupt auf diese Weise beendet werden sollte. Es gibt viele Situationen im (Berufs-)Leben, in denen ein Aufhebungsvertrag nützlich oder sogar die bessere Wahl sein kann.

    Zum Beispiel:

    • Dein:e Arbeitgeber:in möchte Personal abbauen, eine Kündigung wäre langwierig oder mit rechtlichen Hürden verbunden (Kündigungsschutz, Anhörung des Betriebsrats).
    • Du willst selbst aus dem Unternehmen ausscheiden, aber nicht die Kündigungsfristen abwarten.
    • Es gibt einen Interessenausgleich bei betrieblichen Umstrukturierungen oder du hast schon eine neue Stelle gefunden und möchtest schnell wechseln.

    In diesen Situationen ermöglicht der Aufhebungsvertrag, dass alle Seiten eine klare, schnelle und flexible Lösung finden können. Auch individuelle Sonderreglungen wie Freistellung oder eine Abfindung sind dadurch denkbar, was insbesondere in angespannten oder komplexen Situationen ein großer Vorteil sein kann.

    Ablauf und Inhalt eines Aufhebungsvertrags

    Wie läuft ein Aufhebungsvertrag eigentlich ab? Grundsätzlich ergreift eine Partei – meist der Arbeitgeber oder die Arbeitnehmerin selbst – die Initiative und schlägt dem Gegenüber den Abschluss vor. Danach beginnt die Verhandlung: Der Inhalt ist weitgehend frei gestaltbar, solange beide zustimmen.

    Typische Punkte, die im Aufhebungsvertrag geregelt werden:

    • Ende des Arbeitsverhältnisses (Datum)
    • Abwicklung von Urlaub und Überstunden
    • Zahlung einer möglichen Abfindung
    • Freistellung von der Arbeit bis zum Austritt
    • Zeugnisvereinbarung
    • Regelungen zu Sonderzahlungen (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld)
    • Umgang mit betrieblichen Arbeitsmitteln (Auto, Laptop, Handy)
    • Verschwiegenheit, Wettbewerbsverbote, Salvatorische Klausel

    Für die Gültigkeit ist die Schriftform zwingend – E-Mails oder faxe reichen nicht. Außerdem ist wichtig, dass du den Vertrag in Ruhe prüfst. Unterschreibe nichts voreilig – oft stehen tiefgreifende finanzielle, soziale oder rechtliche Folgen auf dem Spiel.

    Mehr zur formalen Ausgestaltung: AFA Arbeitsrecht: Ratgeber Aufhebungsvertrag

    Nachteile Aufhebungsvertrag – Worauf du achten solltest

    Ein Aufhebungsvertrag klingt erstmal einfach und flexibel. Viele freuen sich, wenn er eine schnelle Lösung für eine schwierige Situation bedeutet. Doch von außen betrachtet birgt er einige Risiken – insbesondere für Arbeitnehmer:innen.

    Der größte Nachteil: Mit der Unterzeichnung verzichtest du auf den Kündigungsschutz. Anders als bei der Kündigung kannst du gegen den Aufhebungsvertrag nicht mehr mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Auch der Betriebsrat hat kein Mitspracherecht, und es gibt weniger gesetzliche Mindeststandards. Das kann bedeuten, dass du vor allem im Streitfall schlechter gestellt bist.

    Hinzu kommt ein weiteres, oft unterschätztes Risiko: Der Bezug von Arbeitslosengeld kann empfindlich gestört werden. Denn wer freiwillig einem Aufhebungsvertrag zustimmt, gilt gegenüber der Arbeitsagentur häufig als Mitverursacher:in der eigenen Arbeitslosigkeit. Die Konsequenz: Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (meist zwölf Wochen), die dir vollständige finanzielle Unterstützung nimmt – manchmal sogar für länger, wenn du ohnehin anspruchsberechtigt wärst. Eine Sperre schmälert zudem die Gesamtdauer des Anspruchs.

    Praktische Übersicht: AHS Kanzlei – Arbeitslosengeld bei Aufhebungsvertrag

    Dazu kommen mögliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Effekte. Eine (hohe) Abfindung kann Einfluss auf das Arbeitslosengeld und andere Leistungen haben. Auch befristete Sonderregelungen können dich benachteiligen, falls du z.B. mehrere parallele Beschäftigungen oder betriebliche Altersvorsorge-Regelungen hast.

    Kurz: Prüfe einen Aufhebungsvertrag immer genau. Hole dir bei Unsicherheit professionelle Beratung oder sprich mit einer fachkundigen Stelle, etwa einer Beratungsstelle, Gewerkschaft oder einem Rechtsbeistand. Eine übereilte Unterschrift kann – wie bei einem Schnellkauf unter Druck – später teuer werden.

    Abfindung verhandeln – So sicherst du deine Interessen

    Oft ist eine Abfindung das große Thema beim Aufhebungsvertrag. Sie ist eine einmalige Zahlung, die du vom Arbeitgeber erhältst, um den Jobverlust abzumildern. Was viele nicht wissen: Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung (außer in einigen Sonderfällen, z.B. Sozialplänen). Ob und wie viel gezahlt wird, hängt vor allem von deinem Verhandlungsgeschick ab.

    Ein oft genutzter Richtwert ist 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Das ist jedoch nur eine Faustregel und kann nach oben oder unten abweichen. Die tatsächliche Höhe hängt ab von:

    • Länge deiner Betriebszugehörigkeit
    • Chancen auf eine Kündigungsschutzklage
    • Gründe für die Beendigung
    • Stärke deiner Position in der Verhandlung
    • Ob Arbeitgeber zügig eine Trennung möchte

    Mehr zu den Berechnungsgrundlagen findest du in den Hensche Arbeitsrecht: Abfindung Leitlinien.

    Beim Verhandeln kannst du auf folgende Argumente achten:

    • Längere Betriebszugehörigkeit
    • Arbeitsrechtliche Schutzposition (z.B. besonderer Kündigungsschutz)
    • Bereitschaft, auf bestimmte Ansprüche zu verzichten
    • Drohende rechtliche Risiken für den Arbeitgeber

    Es lohnt sich, vorab Alternativen zu prüfen: Was passiert bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung und nachfolgender Klage? Manchmal lässt sich durch diese Drohung die Verhandlungsposition stärken. Sei in jedem Fall realistisch und lass dich nicht unter Druck setzen – eine gute Vorbereitung ist der beste Schutz für deine (finanziellen) Interessen.

    Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden – Die wichtigsten Regeln

    Ein Aufhebungsvertrag kann nicht nur zum plötzlichen Aus des Jobs führen, sondern vor allem das Arbeitslosengeld gefährden. Sperrzeit bedeutet: Die Agentur für Arbeit zahlt bis zu zwölf Wochen lang kein Arbeitslosengeld I. Das kann existenziell sein, wenn du nicht direkt eine neue Stelle findest oder auf die Unterstützung angewiesen bist.

    Eine Sperrzeit lässt sich aber vermeiden – unter bestimmten Bedingungen:

    • Deinem Aufhebungsvertrag geht eine betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigungsandrohung voraus (also keine verhaltensbedingte Kündigung!), und diese ist ernsthaft und schriftlich dokumentiert.
    • Die Kündigungsfristen werden im Vertrag eingehalten – das Austrittsdatum ist nicht vorzeitig.
    • Die Abfindung ist nicht ungewöhnlich hoch (Faustregel: maximal 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr).
    • Du bist nicht unkündbar wegen besonderen Schutzes (z.B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung).

    Ausführliche Bedingungen und Checklisten findest du bei Kanzlei Hasselbach – Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch Aufhebungsvertrag?

    Vergiss außerdem nicht: Du bist verpflichtet, dich spätestens drei Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden – auch das schützt dich vor Nachteilen.

    Was bedeutet das für die Praxis? Bestehe auf eine klare Dokumentation, dass der Aufhebungsvertrag nur unterschrieben wird, weil eine betriebsbedingte Kündigung im Raum steht und alle gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Im Vertrag sollte das ausdrücklich vermerkt sein – so schützt du dich bestmöglich vor Sperrzeiten.

    Praxisbeispiel: Aufhebungsvertrag und seine Folgen

    Stell dir vor, du arbeitest seit sieben Jahren in einem mittelständischen Betrieb. Plötzlich steht ein Personalabbau bevor. Dein Chef schlägt dir in einem Gespräch vor, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben – als Alternative zur betriebsbedingten Kündigung. Er bietet eine Abfindung von 3.500 Euro sowie die sofortige Freistellung bis zum Austrittsdatum.

    Du prüfst in Ruhe: Die Abfindung entspricht 0,5 Monatsgehältern pro Jahr, die Kündigungsfrist ist eingehalten, der Grund ist schriftlich festgehalten. Du meldest dich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend – und kannst so eine Sperrzeit vermeiden. Im Vertrag wird auch vereinbart, dass dir ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ausgestellt wird.

    Anderes Beispiel: Dein Arbeitsverhältnis wird durch einen Aufhebungsvertrag ohne betrieblichen Grund beendet, du nimmst eine (sehr) hohe Abfindung an und das Austrittsdatum liegt deutlich vor der regulären Kündigungsfrist. In diesem Fall droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und eventuell eine Kürzung der Bezugsdauer – ein Stolperstein, der leicht vermeidbar gewesen wäre.

    Diese Beispiele zeigen: Mit Umsicht, Klarheit und Beratung kannst du Fallstricke vermeiden und einen für dich guten Abschied vom alten Job gestalten.

    Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll – und wann solltest du vorsichtig sein?

    Nicht jede Situation ist gleich. Der Aufhebungsvertrag kann eine flexible und faire Lösung sein, wenn wirklich Einvernehmen besteht, du eine neue Stelle hast oder der Arbeitsplatz ohnehin sicher weichen muss. Auch bei großen Umstrukturierungen oder bei einer Abfindung kann er vorteilhaft sein.

    Vorsicht ist geboten, wenn der Druck groß ist, die Alternative unsicher, oder wenn du rechtliche Nachteile nicht abschätzen kannst. In solchen Fällen rate ich zu Zurückhaltung und Beratung. Ein Aufhebungsvertrag ist wie eine Eintrittskarte – du solltest ihn nicht ohne genauen Blick auf die Bedingungen unterschreiben.

    Zusammengefasst

    Ein Aufhebungsvertrag kann für dich ein Türöffner zu neuen Perspektiven, aber auch zur Stolperfalle werden. Informiere dich im Vorfeld gründlich, kenne deine eigenen Rechte, die zentralen Risiken und Chancen. Denk immer daran: Der beste Vertrag ist der, den du verstehst und mit gutem Gefühl unterschreibst. Verhandle die Abfindung geschickt, lass dich nicht hetzen und sichere ab, dass im Vertrag alles Wichtige geregelt ist – vor allem hinsichtlich Arbeitslosengeld und Fristen. Am Ende bist du die Person, die diesen neuen Weg geht und die Konsequenzen trägt. Mit Klarheit und Selbstbewusstsein kannst du aus dem Aufhebungsvertrag das Beste für dich machen.

    Häufig gestellte Fragen (F.A.Qs)

    Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. Im Gegensatz zur Kündigung geht die Initiative nicht einseitig vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus, sondern beide Parteien einigen sich gemeinsam auf das Ende des Arbeitsverhältnisses und die Bedingungen dafür. Der Aufhebungsvertrag bietet Flexibilität, kann aber auch Nachteile haben, etwa im Hinblick auf das Arbeitslosengeld. Das Verständnis dieses Unterschieds ist wichtig, um die rechtlichen und praktischen Folgen richtig einschätzen zu können.

    Zu den zentralen Nachteilen eines Aufhebungsvertrags gehört die mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, kann von der Agentur für Arbeit bis zu 12 Wochen vom Arbeitslosengeld ausgeschlossen werden, weil er das Arbeitsverhältnis vermeintlich 'freiwillig' beendet hat. Außerdem entfällt oft der Kündigungsschutz, und es bestehen keine gesetzlichen Abfindungsansprüche wie bei einer betriebsbedingten Kündigung. Deshalb sollten die Bedingungen – insbesondere in Bezug auf Abfindung und Arbeitsbescheinigung – immer sorgfältig geprüft und gegebenenfalls rechtlich beraten werden.

    Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist es ratsam, das Thema Abfindung offensiv anzusprechen. Eine Abfindung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber Arbeitgeber zahlen sie häufig, um einen schnellen und einvernehmlichen Austritt zu erreichen. Gute Argumente für eine Abfindung sind beispielsweise ein langes Arbeitsverhältnis oder eine bevorstehende Kündigung des Arbeitgebers. Für erfolgreiche Verhandlungen hilft es, sich über übliche Abfindungshöhen zu informieren und sich notfalls von einer Gewerkschaft oder einem Anwalt unterstützen zu lassen.

    Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld lässt sich nach einem Aufhebungsvertrag manchmal vermeiden, wenn der Abschluss des Vertrags nachvollziehbare Gründe hatte, wie z. B. eine betriebsbedingte Kündigung drohte. Wichtig ist, im Vertrag zu dokumentieren, dass der Arbeitgeber ohnehin kündigen wollte und die Abfindung eine Entschädigung darstellt. Informiere dich vor Unterschrift bei der Agentur für Arbeit oder einer Rechtsberatung, um die individuelle Situation bewerten zu lassen. Auch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, dass eine ordentliche Kündigung mit gleicher Frist erfolgt wäre, kann helfen.

    Für die Gültigkeit eines Aufhebungsvertrags müssen bestimmte formale Anforderungen eingehalten werden: Er muss schriftlich abgeschlossen werden, die mündliche Form reicht nicht aus. Beide Seiten müssen freiwillig zustimmen und dürfen dabei nicht unter Druck (z. B. Drohung oder Täuschung) gesetzt worden sein. Außerdem sollten alle wichtigen Punkte wie Enddatum, Abfindung und Zeugnis genau geregelt sein. Diese Regeln schützen vor rechtlichen Problemen und sichern, dass der Vertrag auch vor Gericht Bestand hat.

    Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich verbindlich, kann aber in Ausnahmefällen angefochten werden, zum Beispiel wenn er unter Täuschung, Drohung oder erheblichem Irrtum zustande kam. Die Anfechtung muss unverzüglich erklärt werden, sobald der Anfechtungsgrund bekannt ist. Da die Hürden hier sehr hoch sind, empfiehlt es sich, vor der Unterschrift alle Inhalte genau zu prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen.

    Im deutschen Arbeitsrecht werden die Begriffe Aufhebungsvertrag und Auflösungsvertrag oft synonym verwendet. Gemeint ist in beiden Fällen eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gibt allerdings Unterschiede im Detail: Der Auflösungsvertrag wird meist bei Beamten verwendet, während der Aufhebungsvertrag im normalen Arbeitsrecht gebräuchlich ist. Für Studierende ist es wichtig, diese Begriffe korrekt einordnen zu können, um Missverständnisse zu vermeiden.

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    Gabriel Freitas

    AI Engineer

    Gabriel Freitas ist AI Engineer mit solider Erfahrung in Softwareentwicklung, maschinellen Lernalgorithmen und generativer KI, einschließlich Anwendungen großer Sprachmodelle (LLMs). Er hat Elektrotechnik an der Universität von São Paulo studiert und macht aktuell seinen MSc in Computertechnik an der Universität von Campinas mit Schwerpunkt auf maschinellem Lernen. Gabriel hat einen starken Hintergrund in Software-Engineering und hat an Projekten zu Computer Vision, Embedded AI und LLM-Anwendungen gearbeitet.

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