Eigenheim verkaufen Welcher Preis ist wirklich drin?
Welcher Preis ist beim Eigenheim-Verkauf realistisch? Einflussfaktoren, Bewertungsmethoden & Steuer-Tipps für junge Eigentümer – inkl. kostenlosem Rechner.
- Typische Verkaufsanlässe bei unter 35-Jährigen: Jobwechsel, Studienort-Wechsel, Trennung, Erbschaft
- Unterschied zwischen Angebotspreis und tatsächlichem Verkaufspreis (Verhandlungspuffer
- Kurzüberblick: Welche Kosten beim Verkauf entstehen (Makler, Notar, ggf. Spekulationssteuer
- Warum ein realistischer Startpreis entscheidend für die Verkaufsdauer ist
Was du für dein Eigenheim wirklich erzielen kannst – und worauf es ankommt
Typische Verkaufsanlässe bei unter 35-Jährigen: Jobwechsel, Studienort-Wechsel, Trennung, Erbschaft
Der erzielbare Verkaufspreis deines Eigenheims hängt von Lage, Zustand, Marktlage und deiner Verhandlungsstrategie ab – und weicht oft deutlich vom ursprünglichen Angebotspreis ab. Wer die Bewertungslogik versteht, vermeidet typische Fehler, die bares Geld kosten.
AUF EINEN BLICK
- Unterschied zwischen Angebotspreis und tatsächlichem Verkaufspreis (Verhandlungspuffer
- Kurzüberblick: Welche Kosten beim Verkauf entstehen (Makler, Notar, ggf. Spekulationssteuer
- Warum ein realistischer Startpreis entscheidend für die Verkaufsdauer ist
Rechner: Wie viel Absicherung brauchst du?
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Jobwechsel, Trennung, Erbschaft: Typische Verkaufsanlässe unter 35
Lage (Mikrolage, Anbindung, Infrastruktur) als wichtigster Einzelfaktor
Wer jung eine Immobilie besitzt, hat sie oft unter anderen Lebensumständen erworben oder geerbt. Ein Jobangebot in einer anderen Stadt, ein Studienortswechsel, eine Trennung vom Partner oder eine unerwartete Erbschaft – all das sind reale Gründe, warum junge Erwachsene ihr Eigenheim früher verkaufen, als ursprünglich geplant. Hinzu kommt, dass gerade bei Erbschaften Erbengemeinschaften entstehen können, die eine gemeinsame Nutzung unpraktisch machen und einen Verkauf erzwingen. Der emotionale Anteil ist dabei hoch – was rein wirtschaftliche Entscheidungen manchmal erschwert.
Ein entscheidender, aber oft unterschätzter Punkt: Der Angebotspreis ist nicht identisch mit dem Verkaufspreis. In der Praxis werden Immobilien häufig mit einem Verhandlungspuffer inseriert – also etwas oberhalb des realistischen Marktwertes. Wie groß dieser Puffer sein sollte, hängt von der regionalen Nachfragesituation ab. In begehrten Lagen kann ein moderater Aufschlag sinnvoll sein, in schwachen Märkten führt ein zu hoher Angebotspreis jedoch zu langen Vermarktungszeiten und letztlich zu einem niedrigeren Erlös, weil das Interesse nachlässt.
Beim Verkauf entstehen außerdem Kosten, die den Nettoerlös spürbar reduzieren können: Notarkosten trägt in der Regel der Käufer, aber die Grundbuchumschreibung und eventuelle Löschungen von Grundschulden kosten auch als Verkäufer Geld. Wer einen Makler beauftragt, zahlt die Hälfte der Provision (mehr dazu weiter unten). Und wer das Objekt kürzer als zehn Jahre hält und bestimmte Eigennutzungsbedingungen nicht erfüllt, muss auf den Veräußerungsgewinn Einkommensteuer zahlen. All diese Abzüge sollten vor dem Verkauf sorgfältig kalkuliert werden, damit der verbleibende Erlös keine böse Überraschung bereithält.
Warum ist der richtige Startpreis so wichtig? Immobilienplattformen zeigen Interessenten, wie lange ein Objekt schon inseriert ist. Ein Haus, das monatelang online steht, erzeugt Misstrauen – Käufer fragen sich, was daran nicht stimmt. Ein realistischer Angebotspreis, der nah am Marktwert liegt, sorgt dagegen für schnelles Interesse, mehr Besichtigungsanfragen und oft bessere Verhandlungspositionen für den Verkäufer.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Lage (Mikrolage | Anbindung, Infrastruktur) als wichtigster Einzelfaktor |
| Baujahr | Ausstattung, Energieeffizienzklasse (Energieausweis Pflichtdokument seit EEWärmeG/GEG |
| Wohnfläche vs. Nutzfläche | was zählt wirklich beim Preisvergleich |
| Marktsituation: Zinsniveau | regionales Angebot/Nachfrage-Verhältnis |
| Modernisierungsstand und Renovierungsstau | wie Gutachter das bewerten |
| Grundriss und Schnitt: Gründe | warum gleiche m²-Zahlen unterschiedliche Preise erzielen |
Die wichtigsten Faktoren hinter dem Verkaufspreis deines Eigenheims
Vergleichswertverfahren: Orientierung an Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse (§ 183 BauGB
Kein Faktor beeinflusst den Immobilienwert so stark wie die Lage – und dabei nicht nur die Makrolage (welche Stadt, welche Region), sondern vor allem die Mikrolage: Wie ruhig ist die Straße? Wie nah ist der nächste Supermarkt, die nächste Schule, die ÖPNV-Anbindung? Zwei Häuser im selben Stadtteil können sich im Verkaufspreis erheblich unterscheiden, weil eines an einer Hauptstraße liegt und das andere in einer ruhigen Seitenstraße mit Südgarten. Diese feinen Unterschiede werden bei Laien-Schätzungen regelmäßig unterschätzt.
Baujahr und Ausstattung spielen ebenfalls eine wesentliche Rolle. Ein Altbau mit originalem Charme kann in bestimmten Lagen sehr begehrt sein – sofern er energetisch saniert wurde. Die Energieeffizienzklasse ist seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein zentrales Kaufkriterium geworden. Der Energieausweis ist als Pflichtdokument bei jeder Immobilienvermarktung vorgeschrieben und muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Ein schlechtes Energierating kann den erzielbaren Preis merklich drücken, weil Käufer die zu erwartenden Sanierungskosten einpreisen.
Ein häufig unterschätzter Fallstrick ist die Unterscheidung zwischen Wohnfläche und Nutzfläche. Keller, Garagen oder nicht ausgebaute Dachböden zählen in der Regel nicht zur Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung – werden aber manchmal in Anzeigen irreführend addiert. Beim Preisvergleich anhand von Quadratmeterpreisen sollte immer klar sein, welche Flächendefinition zugrunde liegt, da sonst Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Schließlich bestimmt die aktuelle Marktsituation den Rahmen: Das Zinsniveau beeinflusst, wie viele Käufer sich eine Finanzierung leisten können und wie hoch deren Budget ist. In Regionen mit starker Nachfrage und geringem Angebot sind Preisnachlässe selten; in strukturschwachen Regionen können Objekte lange ohne Käufer bleiben. Wer seinen Verkaufszeitpunkt frei wählen kann, sollte die lokale Marktentwicklung im Auge behalten.
AUF EINEN BLICK
- Sachwertverfahren: Gebäudewert + Bodenwert – typisch für Einfamilienhäuser ohne Mietmarkt
- Ertragswertverfahren: Relevant bei vermieteten Objekten oder Mehrgenerationenhäusern
- Unterschied zwischen Online-Schnellbewertung und zertifiziertem Gutachten (DEKRA, TÜV, öbv Sachverständige
- Wann ein kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB sinnvoll ist
Vergleichswert, Sachwert, Ertragswert – die drei anerkannten Bewertungsverfahren
10-Jahres-Regel: Veräußerungsgewinn steuerfrei nach Ablauf der Spekulationsfrist (§ 23 EStG
Das Vergleichswertverfahren gilt als das marktnächste Verfahren: Der Wert wird aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet. Die Daten hierfür stammen aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, die nach § 183 BauGB geführt werden. Das Verfahren funktioniert besonders gut in Regionen mit hoher Transaktionsdichte, also dort, wo viele Vergleichsobjekte vorhanden sind. Für Eigentumswohnungen in Städten ist es die bevorzugte Methode.
Das Sachwertverfahren kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn es wenig Vergleichsverkäufe gibt – etwa bei Einfamilienhäusern in ländlichen Regionen. Hier wird der Wert aus zwei Komponenten zusammengesetzt: dem Bodenwert (Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche) und dem Gebäudesachwert (Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung). Das Ergebnis wird anschließend mit einem Marktanpassungsfaktor korrigiert, weil der reine Sachwert häufig nicht dem erzielbaren Marktpreis entspricht.
Das Ertragswertverfahren ist relevant bei vermieteten Objekten, Mehrfamilienhäusern oder Mehrgenerationenhäusern. Hier steht die Rendite im Vordergrund: Der Wert ergibt sich aus den nachhaltig erzielbaren Jahresnettomieteinnahmen, kapitalisiert mit dem Liegenschaftszinssatz. Für selbst genutzte Einfamilienhäuser ist dieses Verfahren weniger geeignet, weil kein tatsächlicher Mietertrag existiert.
Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen einer kostenlosen Online-Schnellbewertung und einem zertifizierten Gutachten. Online-Tools liefern schnelle Richtwerte, die als erste Orientierung dienen – aber keine Haftung begründen und Besonderheiten des Objekts nicht erfassen können. Ein Vollgutachten durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbv), DEKRA- oder TÜV-zertifizierte Gutachter ist aufwendiger und kostenpflichtiger, liefert aber ein rechtssicheres Dokument, das bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungsverfahren oder Finanzierungsgesprächen mit Banken unersetzlich ist.
AUF EINEN BLICK
- Ausnahme Eigennutzung: Steuerfreiheit auch bei unter 10 Jahren, wenn Bedingungen der Eigennutzung erfüllt sind – Frist und Regelung prüfen
- Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns: Kaufpreis + Nebenkosten + Modernisierungen vs. Verkaufspreis
- Besonderheit Erbschaft/Schenkung: Anschaffungszeitpunkt des Erblassers wird übernommen
- Wichtig: Steuerliche Beratung durch Steuerberater:in einholen – keine steuerliche Beratung durch StudySmarter
Spekulationssteuer: Wann fällt sie an – und wann bist du befreit?
Energieausweis (Pflicht nach GEG § 80, muss vor Besichtigung vorliegen
Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, muss diesen Veräußerungsgewinn als sonstiges Einkommen nach § 23 EStG versteuern. Der Steuersatz richtet sich dabei nach dem persönlichen Einkommensteuertarif – es gibt also keinen pauschalen Sondersatz wie bei Kapitalerträgen. Gerade für Berufseinsteiger kann das je nach Gesamteinkommen zu einer erheblichen Steuerlast führen, die die Freude über den Verkaufserlös trübt.
Eine wichtige Ausnahme gilt für selbst genutzte Immobilien: Wer das Objekt im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst zu Wohnzwecken genutzt hat, ist von der Spekulationssteuer befreit – auch wenn die Zehn-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist. Die genauen Voraussetzungen dieser Eigennutzungsregelung sollten im Einzelfall mit einem Steuerberater geprüft werden, weil Auslegungsfragen – etwa bei kurzen Eigennutzungsphasen oder Teilnutzung – zu Diskussionen mit dem Finanzamt führen können.
Die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns folgt einer klaren Logik: Vom Verkaufspreis werden der ursprüngliche Kaufpreis, die Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Maklerprovision) sowie nachgewiesene Modernisierungskosten abgezogen. Das Ergebnis ist der zu versteuernde Veräußerungsgewinn. Wer also in den Jahren der Eigentumszeit investiert hat – neue Heizung, Dacherneuerung, energetische Sanierung – sollte alle Belege sorgfältig aufbewahren, da diese den steuerpflichtigen Gewinn mindern.
Eine besondere Regelung gilt bei Erbschaft und Schenkung: Als Erbe oder Beschenkte:r übernimmst du den ursprünglichen Anschaffungszeitpunkt des Erblassers bzw. Schenkers. Hat die verstorbene Person das Haus also vor über zehn Jahren gekauft, ist ein Verkauf durch die Erben grundsätzlich steuerfrei – unabhängig davon, wie lange du selbst Eigentümerin oder Eigentümer warst. Auch hier gilt: Im Zweifelsfall lohnt sich steuerlicher Rat, bevor der Notartermin vereinbart wird.
AUF EINEN BLICK
- Grundbuchauszug (aktuell, nicht älter als 3 Monate empfohlen
- Flurkarte / Lageplan vom Katasteramt
- Baupläne, Baugenehmigung, Wohnflächenberechnung
- Nachweise über Modernisierungen und Betriebskosten (Heizkostenabrechnung etc.
Diese Unterlagen brauchst du zwingend für den Hausverkauf
Gesetzliche Maklerprovision seit 23.12.2020: hälftige Teilung zwischen Käufer:in und Verkäufer:in (§ 656c BGB
Der Energieausweis steht an erster Stelle der Pflichtdokumente. Nach § 80 GEG muss er potenziellen Käufern bereits bei der Besichtigung vorgezeigt werden – nicht erst beim Notartermin. Wer keinen aktuellen Energieausweis vorlegen kann oder will, riskiert ein Bußgeld. Unterschieden wird zwischen dem Verbrauchsausweis (basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Vorjahre) und dem Bedarfsausweis (basiert auf einer technischen Berechnung des Gebäudes). Für Häuser, die vor 1977 gebaut wurden, ist der Bedarfsausweis häufig vorgeschrieben.
Ebenso unerlässlich ist ein aktueller Grundbuchauszug. Er belegt die Eigentumsverhältnisse und zeigt eingetragene Belastungen wie Grundschulden oder Wegerechte. Empfohlen wird ein Auszug, der nicht älter als drei Monate ist, damit Käufer und Notare aktuelle Informationen erhalten. Eingetragene Grundschulden für bereits abbezahlte Kredite sollten – wenn möglich – vor dem Verkauf gelöscht werden, da sie sonst den Verkaufsprozess komplizieren.
Weitere wichtige Unterlagen sind: die Flurkarte oder der Lageplan vom zuständigen Katasteramt, der die genaue Grundstückslage und -größe dokumentiert; die Baugenehmigung für das Hauptgebäude und alle An- oder Umbauten; die offizielle Wohnflächenberechnung (idealerweise nach WoFlV); sowie vorhandene Baupläne und Grundrisse. Wer diese Dokumente frühzeitig zusammenstellt, kann den Verkaufsprozess erheblich beschleunigen – denn fehlende Unterlagen sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen beim Notartermin.
AUF EINEN BLICK
- Maklerprovision variiert regional
- Privatverkauf: Zeitaufwand, Haftungsrisiken, Preisverhandlung ohne professionelle Unterstützung
- Hybridmodelle: Online-Makler mit Festpreis vs. klassischer Makler mit Erfolgsprovision
- Tipp: Exposé-Qualität und Plattformwahl (ImmobilienScout24, Immowelt etc.) beeinflussen Reichweite und Verhandlungsposition
Maklerprovision, Privatverkauf und Hybridmodelle – was sich wirklich rechnet
Angebotspreis strategisch setzen: zu hoch = lange Vermarktungsdauer, zu niedrig = Geld verschenkt
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland eine gesetzliche Regelung zur Maklerprovision bei Wohnimmobilien: Nach § 656c BGB darf der Makler von der Verkäuferseite nicht mehr verlangen als von der Käuferseite – die Provision wird also mindestens hälftig geteilt. Die Gesamthöhe der Provision ist gesetzlich nicht einheitlich festgelegt und variiert regional. Wer sich über die in seiner Region übliche Gesamtprovision informieren möchte, sollte lokale Maklerangebote vergleichen oder sich an den zuständigen Gutachterausschuss wenden.
Der Privatverkauf ohne Makler spart auf den ersten Blick Geld – bringt aber erheblichen Mehraufwand mit sich. Du bist selbst für die Erstellung des Exposés, die Kommunikation mit Interessenten, die Koordination von Besichtigungen und die Preisverhandlung zuständig. Hinzu kommen Haftungsrisiken: Wer Mängel kennt und nicht offenbart, kann auch nach dem Verkauf in Haftung genommen werden. Außerdem fehlt ohne Marktkenntnis oft das Gespür dafür, ob ein Angebot wirklich fair ist oder Potenzial nach oben besteht.
Hybridmodelle liegen zwischen diesen Polen: Online-Makler oder Festpreis-Anbieter übernehmen bestimmte Leistungen (Inserat, Exposé, Preisbewertung) gegen eine fixe Gebühr, ohne Erfolgsprovision. Das kann interessant sein, wenn du selbst Zeit und Verhandlungsgeschick mitbringst. Klassische Makler mit Erfolgsprovision sind dagegen motiviert, einen möglichst hohen Preis zu erzielen – ihr Honorar steigt schließlich mit dem Verkaufspreis. Für viele Erstverkäufer, die wenig Erfahrung mit Immobilientransaktionen haben, ist diese Variante trotz Kosten oft die stressärmste und wirtschaftlich sinnvollere Wahl.
AUF EINEN BLICK
- Verhandlungsspielraum einplanen – typische Abschläge vom Angebotspreis
- Bieterverfahren als Alternative zum Festpreis bei begehrten Lagen
- Bedeutung von professionellen Fotos, Home Staging und virtuellem Rundgang für Erstangebot
- Kaufvertrag: Notarielle Beurkundungspflicht (§ 311b BGB), keine mündlichen Zusicherungen
So setzt du den Angebotspreis richtig – und erzielst den bestmöglichen Erlös
Liquiditätsplanung: Zeitversatz zwischen Verkaufserlös-Eingang und Neukauf-Abschluss
Die größte Stellschraube beim Verkaufserlös ist der strategisch richtige Angebotspreis. Wer zu hoch ansetzt, schreckt Interessenten ab und verliert wertvolle Vermarktungszeit. Wer zu niedrig startet, verschenkt Geld – denn einmal inseriert, wirkt ein Preis wie ein Anker, von dem sich Käufer ungern weit nach oben bewegen. Der ideale Angebotspreis liegt leicht über dem Marktwert, sodass Verhandlungsspielraum besteht, ohne unrealistisch zu wirken.
Wie viel Verhandlungsspielraum ist sinnvoll? Das hängt von Lage und Marktlage ab. In gefragten Stadtlagen, wo mehr Interessenten als Objekte existieren, sind Abschläge vom Angebotspreis oft gering oder bleiben ganz aus. In ländlichen Regionen mit geringerer Nachfrage können Käufer deutlichere Rabatte einfordern. Wer seinen lokalen Markt kennt oder einen erfahrenen Makler an der Seite hat, kann diese Feinheiten einschätzen und die eigene Preissetzung entsprechend kalibrieren.
Eine besondere Strategie ist das Bieterverfahren: Statt eines Festpreises wird ein Mindestgebot oder gar kein Preis genannt, und Interessenten geben schriftliche Gebote ab. In begehrten Lagen kann das den Erlös deutlich über den ursprünglich angedachten Preis treiben, weil Wettbewerb unter Bietenden entsteht. Das Verfahren erfordert allerdings professionelles Management und ist nicht für jeden Markt geeignet.
Nicht zu unterschätzen ist der erste Eindruck: Professionelle Immobilienfotografie, aufgeräumte und ansprechend inszenierte Räume (Home Staging) sowie virtuelle Rundgänge erhöhen nachweislich die Klickrate auf Immobilienportalen und die Bereitschaft von Interessenten, den Angebotspreis zu akzeptieren. Wer hier spart, verliert am Ende oft mehr, als die professionelle Aufbereitung gekostet hätte.
AUF EINEN BLICK
- Möglichkeiten zur Erlösanlage: Tagesgeld, ETF-Sparplan, erneuter Immobilienerwerb
- Finanzierungs-Check: Wird eine neue Immobilie finanziert, beeinflusst der Eigenkapital-Anteil die Konditionen
- Verknüpfung zum Vermögensaufbau-Rechner: individuelle Situation durchrechnen
- Hinweis: Individuelle Anlageberatung nur durch lizensierte Finanzberater:innen (§ 34f GewO
Erlös sinnvoll anlegen oder gleich wieder investieren?
Nach dem Notartermin vergehen in der Regel noch einige Wochen, bis der Kaufpreis tatsächlich auf deinem Konto eingeht – der Zeitversatz zwischen Vertragsunterzeichnung, Grundbuchumschreibung und Kaufpreisfälligkeit beträgt typischerweise vier bis acht Wochen. Wer parallel eine neue Immobilie kaufen möchte, muss diese Liquiditätslücke einplanen. Eine Zwischenfinanzierung kann in solchen Fällen sinnvoll sein, verursacht aber Zinskosten.
Wer den Erlös nicht sofort reinvestiert, steht vor der Frage der kurzfristigen und mittelfristigen Anlage. Tagesgeldkonten bieten Flexibilität und Sicherheit für die Zwischenphase. Wer einen längeren Anlagehorizont hat, kann den Erlös oder Teile davon in breit gestreute ETF-Sparpläne investieren. Dabei ist zu beachten, dass Kapitalerträge (Dividenden, realisierte Kursgewinne) der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag unterliegen, allerdings der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Ledige) bzw. 2.000 € (Zusammenveranlagte) steuermindernd wirkt.
Wer den Erlös in eine neue Immobilie investiert, sollte den Eigenkapitalanteil im Blick behalten: Je höher er ist, desto günstigere Konditionen bieten Banken bei der Anschlussfinanzierung. Ein hoher Eigenkapitaleinsatz reduziert nicht nur die monatliche Belastung, sondern verkürzt auch die Zinsbindungsdauer oder ermöglicht eine schnellere Tilgung. Hier lohnt es sich, verschiedene Szenarien durchzurechnen – am besten mit einem strukturierten Planungstool.
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Häufige Fragen
Um den Wert Ihres Eigenheims selbst zu berechnen, können Sie Vergleichswerte ähnlicher Objekte in Ihrer Nachbarschaft heranziehen, die in Online-Portalen oder beim Gutachterausschuss der Gemeinde verfügbar sind. Zusätzlich sollten Sie den Zustand, die Ausstattung und die Grundstücksgröße berücksichtigen, wobei eine professionelle Wertermittlung durch einen Sachverständigen für eine belastbare Zahl empfehlenswert ist.
Beim Verkauf Ihres Eigenheims fällt in der Regel keine Einkommensteuer an, wenn Sie es selbst bewohnt haben und der Verkauf im Jahr des Auszugs oder im darauffolgenden Jahr erfolgt. Wenn Sie die Immobilie vermietet haben, kann die Spekulationsfrist von zehn Jahren relevant sein, innerhalb derer ein Gewinn aus dem Verkauf steuerpflichtig ist.
Die Maklerprovision beim Hausverkauf ist in Deutschland seit der Reform des Wohnungsvermittlungsgesetzes im Jahr 2020 gesetzlich gedeckelt, wobei Käufer und Verkäufer jeweils maximal die Hälfte der Provision tragen dürfen. Die genaue Höhe ist frei verhandelbar und liegt üblicherweise zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, wobei die tatsächliche Höhe regional und je nach Makler variiert.
Der beste Zeitpunkt für einen Hausverkauf ist in der Regel das Frühjahr oder der Frühsommer, da dann die Nachfrage nach Immobilien traditionell höher ist und Sie mehr potenzielle Käufer erreichen. Auch die allgemeine Marktlage, Zinsniveau und Ihre persönliche Situation spielen eine Rolle, weshalb Sie den Verkauf nicht allein an der Jahreszeit festmachen sollten.
Wenn Sie ein geerbtes Elternhaus verkaufen möchten, müssen Sie zunächst das Erbe annehmen und die Erbschaftssteuer klären, sofern der Wert über dem Freibetrag liegt. Der Verkauf selbst ist in der Regel steuerfrei, wenn Sie das Haus nicht vermietet haben und der Verkauf innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall erfolgt, andernfalls kann die Spekulationsfrist von zehn Jahren gelten.
Für den Hausverkauf benötigen Sie unbedingt den Grundbuchauszug, den Lageplan, die Flächenberechnung sowie den Energieausweis, der bei Besichtigungen vorgelegt werden muss. Zusätzlich sind aktuelle Nebenkostenabrechnungen, der Bauplan, gegebenenfalls Genehmigungen für Umbauten und ein Nachweis über die letzte Modernisierung hilfreich, um den Käufern ein vollständiges Bild zu geben.
Ja, Sie können Ihr Haus ohne Makler verkaufen, was als Privatverkauf bezeichnet wird und Ihnen die Maklerprovision erspart. Sie müssen dann jedoch selbst die Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlungen und die notarielle Abwicklung organisieren, wobei Sie sich rechtlich absichern sollten, etwa durch einen Fachanwalt für Immobilienrecht.
Die Dauer eines Hausverkaufs hängt stark von der Marktlage, dem Preis und der Lage ab, wobei ein durchschnittlicher Verkauf in Deutschland mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Von der ersten Vermarktung bis zum Notartermin und der Eigentumsübertragung sollten Sie realistisch mit drei bis sechs Monaten rechnen, wobei eine gute Vorbereitung und ein marktgerechter Preis den Prozess beschleunigen können.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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