Erbschaft Immobilien Dein Leitfaden von der Erbschaft bis zur Entscheidung
Immobilie geerbt? Wir erklären Erbschaftsteuer, Freibeträge, Ausschlagung & Co. – verständlich & junge Erwachsene in Deutschland.
- Überblick über den Erbfall: Grundbucheintragung, Erbschein beantragen, Fristen kennen
- Gesetzliche Erbfolge vs. Testament – wer erbt was?
- Erbengemeinschaft: Was tun, wenn mehrere Personen erben?
- Wichtige erste Schritte direkt nach dem Erbfall (Nachlassgericht, Banken, Behörden
Was bedeutet es, eine Immobilie zu erben – und was musst du jetzt tun?
Überblick über den Erbfall: Grundbucheintragung, Erbschein beantragen, Fristen kennen
Eine geerbte Immobilie ist gleichzeitig Chance und Verantwortung. Ob Elternhaus, Eigentumswohnung oder Ferienimmobilie – wer erbt, übernimmt nicht nur Eigentum, sondern auch Pflichten, Fristen und mitunter erhebliche Kosten. Gerade als Berufseinsteiger oder in der Lebensmitte stehst du vor Fragen, die dein Leben finanziell und organisatorisch auf den Kopf stellen können.
AUF EINEN BLICK
- Gesetzliche Erbfolge vs. Testament – wer erbt was?
- Erbengemeinschaft: Was tun, wenn mehrere Personen erben?
- Wichtige erste Schritte direkt nach dem Erbfall (Nachlassgericht, Banken, Behörden
- Warum viele Erben unterschätzen, was ein Immobilienerbe bedeutet
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Was passiert, wenn du eine Immobilie erbst?
Wer muss Erbschaftsteuer zahlen? Erklärung der drei Steuerklassen (I, II, III
Mit dem Tod einer Person geht ihr gesamtes Vermögen – einschließlich aller Immobilien – automatisch auf die Erben über. Das nennt sich Gesamtrechtsnachfolge und passiert kraft Gesetzes, ohne dass du aktiv etwas tun müsstest. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob du Erbe wirst, sondern ob du es bleiben willst. Als erstes solltest du prüfen, ob ein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch: Zunächst erben Kinder und Ehepartner, dann Eltern und Geschwister, dann Großeltern und deren Nachkommen.
Befindet sich im Nachlass eine Immobilie, musst du als Erbe rasch aktiv werden. Der erste Gang führt zum Nachlassgericht – das ist das Amtsgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person. Dort wird ein etwaiges Testament eröffnet, und du kannst einen Erbschein beantragen, der deine Erbeneigenschaft offiziell belegt. Ohne Erbschein oder beglaubigte Testamentskopie mit Eröffnungsprotokoll wirst du weder beim Grundbuchamt noch bei Banken als neuer Eigentümer anerkannt. Neben dem Nachlassgericht solltest du zeitnah die Bank des Erblassers und relevante Behörden (z. B. Finanzamt, Versorger) informieren.
Besonders komplex wird die Situation, wenn mehrere Personen gemeinsam erben – etwa Geschwister nach dem Tod eines Elternteils. In diesem Fall entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft: Niemand kann allein über die Immobilie verfügen, Beschlüsse müssen gemeinsam gefasst werden. Das birgt erhebliches Konfliktpotenzial, insbesondere wenn die Miterben unterschiedliche Vorstellungen über Nutzung oder Verkauf haben. Eine schnelle, einvernehmliche Einigung aller Beteiligten ist deshalb erstrebenswert.
AUF EINEN BLICK
- Persönliche Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad (Kinder, Enkel, Geschwister, nicht verwandt
- Besonderheit Familienheim: Steuerbefreiung für selbst genutzte Immobilien unter bestimmten Bedingungen
- Wie wird der Immobilienwert für das Finanzamt ermittelt (Bedarfswert / Verkehrswert)?
- Steuererklärungspflicht: Fristen gegenüber dem Finanzamt kennen
Erbschaftsteuer auf Immobilien: Freibeträge, Steuerklassen und Bewertung
Frist zur Ausschlagung der Erbschaft und wo sie erklärt wird (Nachlassgericht
Nicht jeder Erbfall löst automatisch Erbschaftsteuer aus. Entscheidend sind der Wert des geerbten Vermögens und der persönliche Freibetrag, der vom Verwandtschaftsgrad abhängt. Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) kennt drei Steuerklassen: Steuerklasse I umfasst Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder sowie Enkel. Steuerklasse II gilt für Geschwister, Nichten und Neffen, Stief- und Schwiegereltern sowie geschiedene Ehegatten. Steuerklasse III erfasst alle übrigen Personen – darunter nicht verwandte Lebenspartner und Freunde.
Die persönlichen Freibeträge unterscheiden sich erheblich: Kinder können einen Freibetrag von 400.000 Euro geltend machen, Enkel 200.000 Euro (wenn das eigene Kind des Erblassers noch lebt; 400.000 Euro wenn es vorverstorben ist), Geschwister hingegen nur 20.000 Euro und nicht verwandte Personen ebenfalls lediglich 20.000 Euro. Nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, wird mit dem jeweils geltenden Steuersatz belegt. Auch du kannst als Erbe oder Erbin steuerpflichtig werden – etwa wenn du als Nichte oder Neffe eine wertvolle Immobilie erbst und lediglich den Freibetrag von 20.000 Euro nutzen kannst.
Eine wichtige Ausnahme gilt für das sogenannte Familienheim: Erbt ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner die selbst bewohnte Immobilie und zieht er oder sie unverzüglich dort ein (bzw. bewohnt sie weiterhin), bleibt dieser Erwerb vollständig von der Erbschaftsteuer befreit – unabhängig vom Wert. Für Kinder gilt dieselbe Befreiung, allerdings nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnt wird. Wird sie vorher verkauft oder vermietet, lebt die Steuerpflicht rückwirkend auf.
Für die Besteuerung muss das Finanzamt den Wert der Immobilie ermitteln. Das geschieht in der Regel über das sogenannte Bedarfswertverfahren, bei dem je nach Immobilientyp das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren angewendet wird. Der so ermittelte Bedarfswert kann erheblich vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen. Wenn du glaubst, dass der Bedarfswert zu hoch angesetzt ist, kannst du durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachweisen, dass der gemeine Wert niedriger liegt.
AUF EINEN BLICK
- Wann lohnt sich die Ausschlagung? Schulden, Grundpfandrechte, Sanierungsstau
- Teilausschlagung ist nicht möglich – Erbschaft ist unteilbar
- Ausschlagung: Auswirkungen auf laufende Sozialleistungen und Unterhaltsansprüche beachten
- Professionelle Beratung durch Notar oder Rechtsanwalt empfohlen
Erbschaft annehmen oder ausschlagen – was Sie beachten müssen
Option 1 – Selbst bewohnen: Steuerliche Vorteile, aber Kosten für Instandhaltung & Nebenkosten einkalkulieren
Die Ausschlagung einer Erbschaft ist eine der folgenreichsten Entscheidungen, die du nach einem Todesfall treffen kannst. Die gesetzliche Frist beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem du von der Erbschaft erfahren hast – in der Regel also ab dem Todestag oder ab Eröffnung des Testaments. Hat der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland gehabt oder hältst du dich selbst im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Ausschlagung muss persönlich oder per beglaubigter Erklärung beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden – eine formlose E-Mail oder ein Anruf reicht nicht aus.
Wann lohnt sich die Ausschlagung? Immer dann, wenn die Verbindlichkeiten des Nachlasses dessen Aktivvermögen übersteigen. Eine Immobilie mit hoher Restschuld, einem erheblichen Sanierungsstau oder eingetragenen Grundpfandrechten kann zur Schuldenfalle werden. Auch wenn du keine Mittel hast, laufende Kosten (Grundsteuer, Hausgeld, Versicherungen) zu tragen, solltest du die Ausschlagung ernsthaft erwägen. Wichtig: Eine Teilausschlagung ist nicht möglich. Du kannst die Erbschaft nur im Ganzen annehmen oder ablehnen – du kannst nicht die Immobilie behalten und die Schulden ablehnen.
Die Entscheidung hat auch eine steuerliche und sozialrechtliche Dimension: Nimmst du eine Erbschaft an, zählt das geerbte Vermögen – einschließlich des Immobilienwertes – als Vermögen, das bei der Prüfung von Sozialleistungen oder der Anrechnung auf Freibeträge berücksichtigt werden kann. Übersteigt dein Gesamtvermögen den geltenden Freibetrag, kann sich dein Anspruch auf bestimmte Leistungen verringern oder sogar entfallen. Auch bei Unterhaltsfragen gilt: Eigenes Vermögen kann die Bedürftigkeit mindern. Es lohnt sich, vor der Entscheidung eine Steuerberatung oder einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der die konkreten Auswirkungen auf deine individuelle Situation einschätzen kann.
AUF EINEN BLICK
- Option 2 – Vermieten: Mieteinnahmen als Einkommen versteuern, Auswirkungen auf Einkommensgrenzen prüfen
- Option 3 – Verkaufen: Spekulationsfrist beachten (10 Jahre), ggf. Spekulationssteuer fällig
- Erbengemeinschaft: Einigung aller Miterben notwendig, Teilungsversteigerung als letztes Mittel
- Finanzierungsoptionen, wenn du die Immobilie übernehmen, aber nicht vollständig finanzieren kannst
Drei Wege mit der geerbten Immobilie – Chancen und Risiken im Vergleich
Grundsteuer, Hausgeld (bei Eigentumswohnungen), Versicherungen – was läuft automatisch weiter?
Hast du die Erbschaft angenommen, stehen dir grundsätzlich drei Optionen offen. Erstens: Selbst einziehen. Das bietet insbesondere die steuerliche Befreiung beim Familienheim, spart Mietkosten und schafft langfristig Eigenkapital. Allerdings musst du Instandhaltungskosten, Nebenkosten und eventuelle Sanierungspflichten einkalkulieren. Gerade für Menschen, die beruflich viel unterwegs sind oder häufig den Wohnort wechseln, ist das Selbstbewohnen nicht immer die praktischste Lösung.
Zweitens: Vermieten. Mieteinnahmen sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Für Sparer:innen und Anleger:innen ist dabei besonders relevant, dass Mieteinnahmen als anrechenbares Einkommen gelten und den persönlichen Steuersatz beeinflussen können. Du solltest genau prüfen, wie sich die Einnahmen auf deine Steuersituation auswirken. Auf der Einnahmenseite kannst du Werbungskosten wie Abschreibungen (AfA), Reparaturen und Verwaltungskosten steuermindernd geltend machen.
Drittens: Verkaufen. Hier ist die sogenannte Spekulationsfrist entscheidend. Immobilien, die innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung verkauft werden, unterliegen der Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn – man spricht von der Spekulationssteuer. Bei einer Erbschaft tritt der Erbe in die steuerliche Fußstapfen des Erblassers: Der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers zählt. Hat die verstorbene Person die Immobilie also erst vor wenigen Jahren gekauft, kann beim Verkauf Spekulationssteuer anfallen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde. Wenn eine Erbengemeinschaft verkaufen möchte, müssen alle Miterben zustimmen. Ist keine Einigung möglich, kann als letztes Mittel eine Teilungsversteigerung beantragt werden – ein Verfahren, das häufig zu deutlich niedrigeren Erlösen führt als ein freihändiger Verkauf.
AUF EINEN BLICK
- Hypotheken, Grundschulden und andere Verbindlichkeiten gehen auf Erben über
- Sanierungspflichten nach Gebäudeenergiegesetz (GEG): Fristen für Erben
- Wohngebäudeversicherung sofort prüfen – Versicherungsschutz nicht automatisch optimal
- Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bei Vermietung (AfA) – Überblick
Laufende Kosten und versteckte Verbindlichkeiten einer geerbten Immobilie
Wie eine Erbengemeinschaft funktioniert und warum sie Konfliktpotenzial birgt
Viele Erben unterschätzen, welche laufenden Kosten eine Immobilie mit sich bringt. Grundsteuer, Betriebskosten und bei Eigentumswohnungen das monatliche Hausgeld laufen unmittelbar nach dem Erbfall weiter – unabhängig davon, ob du die Immobilie nutzt oder nicht. Auch Versicherungen – insbesondere die Wohngebäudeversicherung – gehen automatisch auf den Erben über. Du solltest den Versicherungsschutz jedoch umgehend prüfen: Nicht jede Police deckt alle relevanten Risiken ab, und Tarife sowie Konditionen können veraltet sein. Melde dich als neuer Eigentümer beim Versicherer und prüfe, ob eine Anpassung sinnvoll ist.
Besonders ernst zu nehmen sind Hypotheken, Grundschulden und sonstige im Grundbuch eingetragene Verbindlichkeiten. Als Erbe haftest du für diese Schulden grundsätzlich unbeschränkt mit deinem gesamten Privatvermögen – es sei denn, du beantragst rechtzeitig die Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Dieser Schutzmechanismus ist besonders relevant, wenn der Nachlasswert unklar ist.
Seit der Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gibt es für Erben eine wichtige Pflicht: Wer ein Gebäude erbt, das die aktuellen energetischen Mindestanforderungen nicht erfüllt – etwa eine ungedämmte oberste Geschossdecke oder eine veraltete Heizung –, muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall die gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungsmaßnahmen umsetzen. Wer das versäumt, riskiert Bußgelder. Die Kosten solcher Maßnahmen können erheblich sein und sollten bei der Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft unbedingt berücksichtigt werden.
AUF EINEN BLICK
- Möglichkeiten zur Auseinandersetzung: Realteilung, Auszahlung von Miterben, Verkauf
- Erbauseinandersetzungsvertrag: Notarielle Beurkundung notwendig
- Mediationsoptionen bei Streit unter Geschwistern oder Verwandten
- Kosten der Erbauseinandersetzung nicht unterschätzen
Erbengemeinschaft auflösen: Was du als junger Miterbe wissen musst
Erbschein beantragen: Zuständiges Nachlassgericht, benötigte Unterlagen, Kosten
Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Sie ist keine dauerhafte Eigentumsform, sondern soll aufgelöst werden – die sogenannte Auseinandersetzung. Solange die Gemeinschaft besteht, können wichtige Entscheidungen wie Vermietung, Sanierung oder Verkauf nur einstimmig oder zumindest durch Mehrheitsbeschluss getroffen werden, je nach Art der Maßnahme. Das birgt erhebliches Konfliktpotenzial, besonders wenn Geschwister oder andere Verwandte unterschiedliche finanzielle Situationen und Interessen haben.
Zur Auseinandersetzung gibt es mehrere Wege: Bei der Realteilung wird die Immobilie aufgeteilt – praktisch nur möglich, wenn es sich um mehrere eigenständige Einheiten handelt oder das Grundstück teilbar ist. Häufiger ist die Auszahlung von Miterben: Ein Erbe kauft die Anteile der anderen auf und wird Alleineigentümer. Alternativ kann die Immobilie gemeinsam verkauft und der Erlös geteilt werden. All diese Varianten erfordern einen notariell beurkundeten Erbauseinandersetzungsvertrag. Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert und können je nach Immobilienwert spürbar ins Gewicht fallen.
Wenn Gespräche in der Familie zu keinem Ergebnis führen, bietet sich professionelle Mediation an. Mediatoren sind speziell ausgebildete neutrale Dritte, die helfen, Interessen zu klären und Lösungen zu entwickeln, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Das spart in der Regel Zeit, Geld und Nerven gegenüber einem streitigen Gerichtsverfahren. Als letztes Mittel bleibt die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht – allerdings erzielt eine Immobilie dabei häufig nur einen Bruchteil des Marktwerts, was für alle Beteiligten nachteilig ist.
AUF EINEN BLICK
- Grundbuchberichtigung: Pflicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall – danach kostenpflichtig
- Welche Unterlagen du für das Grundbuchamt brauchst
- Beglaubigte Abschriften und notarielle Bestätigungen: Was was kostet
- Digitale Grundbucheinsicht: Wo und wie möglich
Grundbuch und Erbschein: So erledigst du die Formalitäten Schritt für Schritt
Finanz-Score-Rechner: Verschaffe dir einen Überblick über deine finanzielle Gesamtsituation nach dem Erbe
Der Erbschein ist das zentrale Dokument, das deine Erbenstellung gegenüber Behörden, Banken und dem Grundbuchamt belegt. Du beantragst ihn beim Nachlassgericht – dem Amtsgericht am letzten Wohnort des Erblassers. Für den Antrag benötigst du unter anderem die Sterbeurkunde, deinen Personalausweis, Ihre Geburtsurkunde sowie Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis (z. B. Familienstammbuch). Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Nachlasswert und werden auf Grundlage des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) berechnet. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, kann anstelle des Erbscheins auch eine beglaubigte Testamentsabschrift mit Eröffnungsprotokoll ausreichen.
Nach dem Erbfall bist du als neuer Eigentümer verpflichtet, das Grundbuch berichtigen zu lassen. Diese Grundbuchberichtigung muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall erfolgen. Innerhalb dieser Frist ist die Umschreibung für Erben kostenlos – danach wird eine reguläre Eintragungsgebühr fällig, die sich ebenfalls am Immobilienwert orientiert und erheblich sein kann. Für die Grundbuchberichtigung benötigst du beim Grundbuchamt entweder den Erbschein oder die notariell beglaubigte Testamentskopie mit Eröffnungsprotokoll sowie einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs.
Neben Erbschein und Grundbuchberichtigung fallen im Erbfall häufig weitere Kosten für beglaubigte Abschriften, notarielle Bestätigungen und ggf. Sachverständigengutachten zur Wertermittlung an. Wer sich gut vorbereitet, kann unnötige Doppelkosten vermeiden: Lass zunächst prüfen, welche Unterlagen du in welcher Form benötigst, bevor du mehrere kostenpflichtige Kopien anforderst. Ein Erstgespräch mit einem Notar schafft hier oft schnell Klarheit.
AUF EINEN BLICK
- Weiterführende Ratgeber: Immobilienkauf, Grunderwerbsteuer, Einkommen & Vermögen
- Verbraucherberatung: Prüfe, ob sich deine Versicherungssituation durch das Erbe ändert (z. B. Wohngebäudeversicherung, Haftpflicht
- Disclaimer: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Information – für individuelle Steuer- und Rechtsfragen Steuerberater oder Notar hinzuziehen
So unterstützt dich StudySmarter auf dem Weg zur richtigen Entscheidung
Ein Erbfall verändert deine finanzielle Gesamtsituation grundlegend – manchmal positiv, manchmal mit erheblichem Aufwand und Risiken. Um einen strukturierten Überblick zu bekommen, kannst du den StudySmarter Finanz-Score-Rechner nutzen. Er hilft dir, deine aktuelle finanzielle Lage einzuordnen, relevante Stellschrauben zu identifizieren und fundierter zu entscheiden, ob und wie du mit dem Erbe umgehen möchtest.
Darüber hinaus findest du bei StudySmarter weiterführende Ratgeber zu verwandten Themen wie Immobilienkauf, Grunderwerbsteuer sowie Einkommen und Steuern. Wenn du eine Immobilie erbst, solltest du außerdem deine Versicherungssituation neu bewerten: Eine geerbte Immobilie kann dazu führen, dass du eine Wohngebäudeversicherung als Eigentümer benötigst oder eine bestehende Police anpassen musst. Auch deine Haftpflichtsituation kann sich ändern – zum Beispiel wenn du als Vermieter oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks Verkehrssicherungspflichten übernimmst.
Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für Fragen zu deiner konkreten Erbschaft, zur Erbschaftsteuer und zur Grundbuchumschreibung solltest du einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar hinzuziehen.
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Häufige Fragen
Ja, auch als Erbe musst du Erbschaftsteuer zahlen, wenn der Wert deines Erbes den persönlichen Freibetrag übersteigt. Für Kinder gilt ein Freibetrag, der sich nach dem Verwandtschaftsgrad richtet, und nur der darüberliegende Betrag wird besteuert.
Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem du vom Erbfall und deiner Erbenstellung Kenntnis erlangst. Wenn du im Ausland lebst, kann die Frist auf sechs Monate verlängert sein.
Ja, eine geerbte Immobilie kann deine staatliche Förderung beeinträchtigen, da sie als Vermögen angerechnet wird. Der Freibetrag für Vermögen ist jedoch begrenzt, und nur der Teil, der diesen übersteigt, wird auf die Förderung angerechnet.
Nein, du musst die geerbte Immobilie nicht sofort ins Grundbuch eintragen lassen, aber die Umschreibung sollte zeitnah erfolgen. Die Eintragung ist notwendig, um rechtlich als Eigentümer zu gelten und über die Immobilie verfügen zu können.
Mit der Erbschaft übernimmst du auch die Schulden, die auf der Immobilie lasten, wie zum Beispiel eine Grundschuld oder ein Darlehen. Du haftest mit dem ererbten Vermögen, und im Zweifel kannst du die Erbschaft ausschlagen, um die Schulden nicht zu übernehmen.
Das Finanzamt bewertet die geerbte Immobilie für die Erbschaftsteuer anhand des Grundstückswerts, der nach dem Bewertungsgesetz ermittelt wird. Dabei spielen Faktoren wie Lage, Größe, Baujahr und der Bodenrichtwert eine Rolle, wobei der Verkehrswert nicht direkt maßgeblich ist.
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie fällt keine Spekulationssteuer an, wenn die Immobilie im Jahr des Erbfalls oder in den beiden Vorjahren vom Erblasser selbst zu Wohnzwecken genutzt wurde. In anderen Fällen kann die Steuer anfallen, wenn der Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb erfolgt.
Wenn sich Miterben nicht einigen können, könnt ihr eine Teilungsversteigerung beantragen, bei der die Immobilie zwangsversteigert wird und der Erlös aufgeteilt wird. Alternativ kann ein Miterbe die anderen auszahlen, oder ihr sucht eine einvernehmliche Lösung durch Mediation oder einen Notar.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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