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FinanzbildungDas9 Min.

Das ändert sich 2026 bei Eigentum und Vermietung

Was ändert sich 2026 bei Immobilieneigentum und Vermietung? Überblick & junge Erwachsene: Grundsteuer, Förderung, Energie & Steuer.

Was sich 2026 rund umRechnerDie wichtigsten
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Kompakte Zusammenfassung der Neuerungen bei Kauf, Eigentum und Vermietung
  • Warum das auch für Studierende und junge Erstkäufer:innen relevant ist
  • Hinweis: Regelungen können sich unterjährig ändern, offizielle Quellen prüfen
  • Stand der Grundsteuerreform und Auswirkungen auf den Grundsteuerbescheid

Was sich 2026 rund um Immobilien wirklich ändert – und was du jetzt wissen solltest

Kompakte Zusammenfassung der Neuerungen bei Kauf, Eigentum und Vermietung

Ob Grundsteuerreform, Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz oder steuerliche Spielräume für Vermieter:innen: 2026 bringt für Immobilieneigentümer:innen, angehende Käufer:innen und private Vermieter:innen einige relevante Neuerungen und Fristen. Auch für alle, die erstmals über Eigentum nachdenken, lohnt sich ein früher Überblick.

Kurzantwort: Die wichtigsten Themen 2026 sind die vollständig umgestellte Grundsteuer, fortlaufende Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz, steuerliche Abschreibungsregeln für Vermieter:innen sowie laufende KfW-Förderprogramme für Erstkäufer:innen. Regelungen können sich unterjährig ändern – prüfe daher immer die offiziellen Quellen wie BMF, KfW und die Portale deines Bundeslandes.

AUF EINEN BLICK

  • Warum das auch für junge Erstkäufer:innen und alle Sparer:innen relevant ist
  • Hinweis: Regelungen können sich unterjährig ändern, offizielle Quellen prüfen

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Die wichtigsten Änderungen 2026 bei Kauf, Eigentum und Vermietung

Stand der Grundsteuerreform und Auswirkungen auf den Grundsteuerbescheid

2026 ist in mehrfacher Hinsicht ein bedeutsames Jahr für alle, die Immobilien besitzen, kaufen oder vermieten. Die Grundsteuerreform ist seit 2025 vollständig in Kraft, die neuen Bescheide auf Basis der reformierten Bewertung sind vielerorts bereits versandt – doch nicht alle Fragen sind damit abschließend geklärt. Gleichzeitig entwickeln sich die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiter, und Förderprogramme wie die der KfW werden regelmäßig angepasst. Wer sich 2026 mit Eigentum beschäftigt, muss mehr Faktoren im Blick behalten als je zuvor.

Besonders für alle, die über einen ersten Immobilienkauf nachdenken, ist das Thema komplexer geworden. Die Kaufnebenkosten, die Anforderungen an die energetische Qualität einer Bestandsimmobilie und die gestiegenen Zinsen der vergangenen Jahre machen eine solide Vorbereitung unverzichtbar. Gleichzeitig eröffnen staatliche Förderprogramme und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten Chancen, wenn man sie kennt und rechtzeitig nutzt.

Ein wichtiger Hinweis vorab: Steuer- und Förderregelungen können sich im Laufe eines Jahres ändern – etwa durch Gesetzgebungsverfahren, Haushaltsbeschlüsse oder Verwaltungsanweisungen. Diese Seite gibt einen fundierten Überblick, ersetzt aber keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Informationen solltest du stets die offiziellen Stellen wie das Bundesfinanzministerium (BMF), die KfW oder die Behörden deines Bundeslandes konsultieren.

AUF EINEN BLICK

  • Unterschiede zwischen Bundesmodell und abweichenden Ländermodellen
  • Wie Vermieter:innen die Grundsteuer über Nebenkosten umlegen können
  • Was tun bei fehlerhaftem Bescheid: Einspruchsfristen beachten

Was Eigentümer:innen beim neuen Grundsteuerbescheid beachten müssen

Überblick über Förderprogramme (z. B. KfW, ggf. Länder- und Familienförderung

Die Grundsteuerreform ist das wohl prägendste Thema für Immobilieneigentümer:innen in den vergangenen Jahren. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Einheitswert-Berechnung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte, mussten alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer verbindlich. 2026 ist damit das erste vollständige Jahr, in dem Eigentümer:innen auf Basis der neuen Bescheide zahlen – und in dem erste Einsprüche und Klageverfahren zu Bewertungsfragen anlaufen.

Dabei ist die Reform alles andere als einheitlich. Der Bund hat ein sogenanntes Bundesmodell entwickelt, das auf dem Ertragswert- beziehungsweise Sachwertverfahren basiert. Doch mehrere Bundesländer haben von ihrer Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und eigene Modelle eingeführt. Bayern beispielsweise setzt auf ein reines Flächenmodell, das die Lage des Grundstücks weitgehend außer Acht lässt; Baden-Württemberg und Hessen haben modifizierte Varianten gewählt. Als Eigentümer:in oder Käufer:in einer Immobilie musst du deshalb zunächst wissen, in welchem Bundesland das Objekt liegt, bevor du die Höhe der Grundsteuer einschätzen kannst.

Für Vermieter:innen ist relevant, dass die Grundsteuer zu den umlagefähigen Betriebskosten gehört und damit auf Mieter:innen umgelegt werden kann – vorausgesetzt, dies ist im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart und die Abrechnung erfolgt korrekt nach der Betriebskostenverordnung. Steigt die Grundsteuer durch die Reform merklich, kann das also auch Auswirkungen auf die Nebenkosten für Mieter:innen haben. Vermieter:innen sollten ihre Nebenkostenabrechnungen für 2025 und 2026 sorgfältig auf die neuen Beträge abstimmen.

Falls du als Eigentümer:in den Eindruck hast, dass der Grundsteuerwertbescheid deines Finanzamts fehlerhaft ist, solltest du die Einspruchsfristen unbedingt im Blick behalten. Gegen Feststellungsbescheide gilt grundsätzlich eine Einspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe. Da die Bescheide in manchen Fällen auch rückwirkend angefochten werden, ist es ratsam, alle Dokumente sorgfältig aufzubewahren und im Zweifel steuerrechtlichen Rat einzuholen.

AUF EINEN BLICK

  • Voraussetzungen und typische Antragswege
  • Warum eine solide Finanzierungsplanung vor dem Kauf entscheidend ist
  • Eigenkapital, Nebenkosten und Kaufnebenkosten realistisch einplanen

Chancen für junge Erstkäufer:innen: KfW, Länderprogramme und solide Planung

Aktuelle Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bestand und Neubau

Für junge Erwachsene, die 2026 erstmals eine Immobilie kaufen möchten, gibt es staatliche Unterstützung – aber auch erhebliche Hürden. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet verschiedene Förderprogramme an, die sich je nach Energieeffizienzklasse des Gebäudes, Einkommenshöhe und Familiensituation unterscheiden. Besonders relevant ist das Programm „Wohneigentum für Familien" (KfW 300), das zinsgünstige Darlehen für Familien mit Kindern vorsieht. Daneben gibt es Programme für den Kauf energieeffizienter Neubauten sowie für energetische Sanierungen im Bestand.

Wichtig zu wissen: KfW-Konditionen und Programmdetails werden regelmäßig angepasst. Vor einer Antragstellung lohnt es sich, direkt auf der KfW-Website die aktuellen Bedingungen zu prüfen und einen Antrag immer vor Beginn der Maßnahme zu stellen – also vor Unterzeichnung des Kaufvertrags oder dem Start der Sanierung. Parallel dazu haben viele Bundesländer eigene Förderprogramme, etwa für Familien, für den Erwerb in ländlichen Regionen oder für den altersgerechten Umbau. Diese sind teilweise kumulierbar mit KfW-Mitteln, aber an eigene Voraussetzungen geknüpft.

Neben Förderprogrammen ist die eigene Finanzierungsplanung entscheidend. Banken erwarten in der Regel eine substanzielle Eigenkapitalquote – üblicherweise werden mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln erwartet, häufig wird ein deutlich höherer Eigenkapitalanteil empfohlen, um bessere Konditionen zu erhalten. Zu den Kaufnebenkosten zählen Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises), Notarkosten, Grundbucheintragung und gegebenenfalls Maklerprovision. Diese Nebenkosten können leicht zehn Prozent des Kaufpreises und mehr ausmachen – ein Betrag, der oft unterschätzt wird.

Wer noch kein ausreichendes Eigenkapital hat, sollte nicht resignieren, sondern einen klaren Sparplan entwickeln. Selbst kleine, regelmäßige Sparraten können über mehrere Jahre erhebliches Kapital aufbauen. Dabei helfen Werkzeuge zur Finanzplanung, die monatliche Raten, Zinslast und Restschuld simulierbar machen. Der Grundfreibetrag für Ledige liegt 2026 bei 12.348 Euro, für Verheiratete bei 24.696 Euro – ein Faktor, der bei der Steuerplanung im Zusammenhang mit Zinseinnahmen und Kapitalerträgen relevant ist.

AUF EINEN BLICK

  • Heizungsregeln und mögliche Austauschpflichten bei Eigentumserwerb
  • Förderfähige Sanierungsmaßnahmen und Modernisierungskosten
  • Bedeutung des Energieausweises beim Kauf und bei Vermietung

GEG, Heizungsregeln und was beim Kauf einer Bestandsimmobilie gilt

Absetzbare Werbungskosten und Abschreibung (AfA) bei Vermietung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 2024 in seiner aktuellen Fassung in Kraft und bleibt 2026 das zentrale Regelwerk für energetische Anforderungen an Gebäude. Für Neubauten gelten strenge Effizienzstandards; für Bestandsgebäude sind die Regelungen differenzierter, aber keineswegs bedeutungslos. Wer eine ältere Immobilie kauft, sollte sich vor Vertragsunterzeichnung genau informieren, welche energetischen Pflichten auf ihn oder sie zukommen könnten.

Ein zentrales Thema ist der Heizungstausch. Das GEG schreibt vor, dass Heizungsanlagen, die eine bestimmte Altersgrenze überschreiten oder bestimmte Effizienzkriterien nicht erfüllen, unter festgelegten Bedingungen ersetzt werden müssen. Wichtig: Beim Eigentümerwechsel können spezifische Fristen gelten. Wer eine Immobilie mit einer alten Öl- oder Gasheizung kauft, sollte genau prüfen, ob und wann ein Austausch verpflichtend wird. Die Kommunen spielen dabei eine wichtige Rolle, da die kommunale Wärmeplanung die lokalen Vorgaben beeinflusst.

Für Sanierungsmaßnahmen gibt es attraktive Förderungen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie über die KfW – etwa für Wärmedämmung, den Einbau von Wärmepumpen oder die Erneuerung von Fenstern und Türen. Auch die Kosten für einen Energieberater können gefördert werden. Wer plant, eine Bestandsimmobilie zu kaufen und zu sanieren, sollte Förderoptionen von Anfang an in die Gesamtrechnung einbeziehen, da sie die tatsächliche Kostenlast erheblich senken können.

Der Energieausweis ist beim Kauf und bei der Vermietung einer Immobilie Pflicht. Verkäufer:innen und Vermieter:innen müssen ihn potenziellen Käufer:innen oder Mieter:innen unaufgefordert vorlegen. Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes und ist damit eine wichtige Grundlage für die Entscheidung, ob und zu welchem Preis eine Immobilie gekauft oder gemietet werden sollte. Fehlt der Energieausweis oder wird er nicht rechtzeitig vorgelegt, können Bußgelder drohen.

AUF EINEN BLICK

  • Umgang mit Modernisierungs- und Erhaltungsaufwand
  • Spekulationsfrist beim Verkauf vermieteter Immobilien beachten
  • Anlage V in der Steuererklärung: was dokumentiert werden muss

Abschreibung, Werbungskosten und die Anlage V richtig nutzen

Regeln zur Miethöhe, Mietpreisbremse und Indexmiete

Wer eine Immobilie vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die in der Steuererklärung über die Anlage V erklärt werden müssen. Der Vorteil: Es lassen sich viele Kosten steuerlich geltend machen, die die zu versteuernden Mieteinnahmen deutlich reduzieren. Dazu gehören Zinsen für das Immobiliendarlehen, Verwaltungskosten, Instandhaltungsaufwendungen, Grundsteuer, Versicherungsprämien und die Abschreibung auf das Gebäude (AfA – Absetzung für Abnutzung).

Die lineare Abschreibung für Wohngebäude beträgt bei Gebäuden, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt wurden, drei Prozent jährlich des Gebäudewerts; für ältere Bestandsgebäude gilt in der Regel ein Satz von zwei Prozent. Dabei ist zu beachten, dass nur der Gebäudewert abgeschrieben werden kann – der Anteil des Grundstücks am Kaufpreis fließt nicht in die AfA ein. Wie hoch dieser Anteil ist, muss im Einzelfall ermittelt werden, etwa anhand von Bodenrichtwerten. Das Finanzamt akzeptiert keine pauschale 50-50-Aufteilung mehr ohne Begründung.

Beim Umgang mit Modernisierungs- und Instandhaltungskosten ist Sorgfalt gefragt. Erhaltungsaufwand – also Maßnahmen, die den bestehenden Zustand wiederherstellen – kann in der Regel sofort als Werbungskosten abgezogen werden. Herstellungsaufwand dagegen, der zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes führt, muss über die AfA verteilt werden. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen kurz nach dem Erwerb können zudem als „anschaffungsnahe Herstellungskosten" eingestuft werden, wenn ihre Kosten innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung 15 Prozent des Gebäudewerts übersteigen – dann ist kein sofortiger Abzug möglich.

Die Spekulationsfrist spielt eine zentrale Rolle beim Verkauf vermieteter Immobilien. Wer eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft, muss den Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft versteuern. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Selbstgenutzte Immobilien sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn die Eigennutzung im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren vorlag. Wer langfristig plant, sollte die Spekulationsfrist von Anfang an im Blick haben.

AUF EINEN BLICK

  • Umlagefähige Betriebskosten und korrekte Nebenkostenabrechnung
  • Pflichten bei Kündigung und Eigenbedarf
  • Untervermietung – relevant für private Vermieter:innen

Was private Vermieter:innen 2026 wissen müssen

Warum Wohngebäude- und Hausratversicherung beim Eigentum wichtig sind

Private Vermieter:innen bewegen sich in einem dichten Regelwerk aus Mietrecht, Betriebskostenrecht und lokalen Verordnungen. Eine der wichtigsten Fragen beim Abschluss eines Mietvertrags ist die zulässige Miethöhe. In vielen deutschen Städten gilt die Mietpreisbremse, die es verbietet, die Miete bei einer Neuvermietung um mehr als zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete anzuheben. Ob die Mietpreisbremse in deiner Stadt gilt und wie die Vergleichsmiete ermittelt wird, erfährst du beim lokalen Mieterverein oder auf dem Portal deiner Gemeinde.

Alternativ oder ergänzend zur klassischen Nettokaltmiete werden Indexmietverträge immer beliebter. Bei einem Indexmietvertrag ist die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt und kann jährlich entsprechend der Inflation angepasst werden. Das gibt Vermieter:innen Planungssicherheit, schützt aber auch Mieter:innen vor willkürlichen Erhöhungen. Staffelmietverträge, bei denen die Mietsteigerungen von Anfang an festgelegt sind, sind eine weitere Option.

Für die Nebenkostenabrechnung gilt: Nur Kosten, die in der Betriebskostenverordnung ausdrücklich als umlagefähig aufgeführt sind, dürfen auf Mieter:innen umgelegt werden. Dazu gehören unter anderem Grundsteuer, Wasser, Hausmeister, Müllentsorgung und Gebäudeversicherung – nicht jedoch Verwaltungskosten oder Instandhaltungsrücklagen. Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen, sonst verlieren Vermieter:innen den Anspruch auf Nachzahlungen.

Ein Thema, das besonders für Eigentümer:innen relevant ist, die ihre Immobilie selbst nutzen oder untervermieten möchten: Wer seine Eigentumswohnung oder einen Teil davon an Untermieter:innen vermieten möchte, braucht dafür in der Regel die Zustimmung des Eigentümers – also des Hauseigentümers oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Als Eigentümer:in selbst kannst du einzelne Zimmer an Untermieter:innen vermieten, bist dann aber Vermieter:in im rechtlichen Sinne mit allen Pflichten. Kurzfristige Vermietungen über Plattformen wie Airbnb sind in vielen Städten genehmigungspflichtig oder sogar verboten.

AUF EINEN BLICK

  • Haftungsrisiken für Vermieter:innen absichern
  • Absicherung der Finanzierung gegen Einkommensausfall bedenken
  • Vergleich lohnt sich – neutral und ohne Anbieterempfehlung

Versicherungen und Risikovorsorge für Eigentümer:innen und Vermieter:innen

Schritt-für-Schritt: von Budgetcheck bis Kaufentscheidung

Mit dem Eigentum einer Immobilie gehen erhebliche finanzielle Risiken einher, die ohne die richtigen Versicherungen zu existenzbedrohenden Situationen führen können. Die Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer:innen nahezu unverzichtbar: Sie deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. In vielen Fällen ist sie Voraussetzung für eine Baufinanzierung. Wer eine Immobilie kauft, sollte prüfen, ob eine bestehende Wohngebäudeversicherung übertragen werden kann oder ob ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss – und dabei Leistungsumfang und Preis sorgfältig vergleichen.

Für Vermieter:innen empfiehlt sich zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie schützt, wenn Dritte – etwa Mieter:innen, Besucher:innen oder Passant:innen – auf dem Grundstück oder im Gebäude zu Schaden kommen und Schadensersatz fordern. Auch ein Mietausfallschutz kann sinnvoll sein: Er greift, wenn Mieter:innen die Miete nicht zahlen oder die Wohnung nach Kündigung nicht räumen und dabei Mieteinnahmen ausbleiben.

Wer eine Immobilie mit einem laufenden Darlehen finanziert, sollte außerdem über die Absicherung gegen Einkommensausfall nachdenken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung kann dafür sorgen, dass die monatlichen Kreditraten auch dann weiter bedient werden können, wenn das eigene Einkommen durch Krankheit, Unfall oder Tod wegfällt. Gerade für junge Käufer:innen ist dieser Aspekt wichtig, da sie oft noch am Beginn ihrer Berufskarriere stehen und wenig finanzielle Rücklagen haben.

Ein Vergleich verschiedener Anbieter und Tarife lohnt sich – sowohl bei der Wohngebäudeversicherung als auch bei der Haftpflicht. Die Prämienunterschiede können bei gleichen Leistungen erheblich sein. Wichtig: Vergleiche immer den genauen Leistungsumfang, nicht nur den Preis. Unabhängige Verbraucherportale und Verbraucherzentralen bieten kostenlose Orientierungshilfe ohne Interessenkonflikt.

AUF EINEN BLICK

  • Monatliche Belastung realistisch simulieren
  • Langfristigen Vermögensaufbau mitdenken
  • Nutze den StudySmarter-Rechner für deine persönliche Kalkulation

Von der ersten Idee bis zur Kaufentscheidung: Schritt für Schritt vorgehen

Der Weg zur eigenen Immobilie beginnt lange vor dem eigentlichen Kauf – nämlich mit einem realistischen Budgetcheck. Wie viel Eigenkapital habe ich? Wie hoch ist mein stabiles monatliches Nettoeinkommen? Wie viel monatliche Rate kann ich langfristig tragen, auch wenn mal unerwartete Kosten entstehen? Diese Fragen sind keine Formalitäten, sondern die Grundlage jeder seriösen Finanzplanung. Als Faustregel gilt: Die monatliche Rate sollte nicht mehr als 30 bis 35 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen – aber das ist individuell verschieden.

Junge Erwachsene sollten den Kaufnebenkosten besondere Aufmerksamkeit widmen, da diese nicht über das Darlehen finanziert werden können, sondern aus Eigenkapital stammen müssen. Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklergebühren können zusammen zehn Prozent des Kaufpreises und mehr ausmachen. Wer diese Kosten nicht eingeplant hat, erlebt böse Überraschungen. Ein weiterer unterschätzter Faktor: laufende Instandhaltungsrücklagen. Als Eigentümer:in musst du für Reparaturen und Modernisierungen selbst aufkommen – monatliche Rücklagen von einem bis zwei Euro pro Quadratmeter gelten als grobe Orientierung, aber der tatsächliche Bedarf hängt stark vom Zustand des Gebäudes ab.

Langfristig gedacht ist Immobilieneigentum ein möglicher Baustein für den Vermögensaufbau – aber kein automatischer. Entscheidend sind Lage, Kaufpreis, Finanzierungskonditionen und die eigene Lebenssituation. Wer flexibel bleiben muss – etwa wegen eines noch unsicheren Berufswegs oder potenzieller Umzüge – sollte abwägen, ob Eigentum zum jetzigen Zeitpunkt wirklich passt. Manchmal ist konsequentes Sparen und Investieren über andere Anlageformen der klügere Weg zur langfristigen Vermögensbildung. Der Sparerpauschbetrag für Ledige von 1.000 Euro und für Ehepaare von 2.000 Euro pro Jahr bleibt dabei ein nützlicher Steuerfreibetrag für Kapitalerträge.

Simuliere deine monatliche Belastung konkret: Wie hoch wäre die Rate bei einem bestimmten Kaufpreis, einer bestimmten Laufzeit und einem aktuellen Zinssatz? Was bleibt nach Rate, Nebenkosten und Rücklagen vom Einkommen übrig? Diese Rechnung ist entscheidend – und sie lässt sich mit dem richtigen Werkzeug schnell und transparent durchführen.

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Häufige Fragen

Ab 2026 gilt in Deutschland das neue Grundsteuerrecht auf Basis der reformierten Bewertung. Als Eigentümer:in erhalten Sie in der Regel einen neuen Grundsteuerbescheid, der auf dem Bundesmodell oder einem abweichenden Ländermodell beruht. Die tatsächliche Höhe Ihrer Grundsteuer kann sich gegenüber dem alten Recht ändern, da der Grundstückswert, die Grundsteuermesszahl und der kommunale Hebesatz neu zusammenwirken.

Ja, auch 2026 können junge Erwachsene Förderung für den Immobilienkauf erhalten, etwa über die KfW-Programme für Wohneigentum oder über Landesförderprogramme. Die Konditionen wie Zinssätze und Einkommensgrenzen werden regelmäßig angepasst, daher sollten Sie sich aktuell bei der KfW und Ihrer Landesbank informieren. Zudem können Sie gegebenenfalls das Baukindergeld oder ähnliche Zuschüsse nutzen, sofern diese Programme fortgeführt werden.

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie müssen Sie die Heizung nicht sofort austauschen, es sei denn, es liegt eine konkrete Austauschpflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz vor. Diese Pflicht greift in der Regel erst nach einer bestimmten Nutzungsdauer oder bei einer wesentlichen Änderung der Anlage. Für 2026 gilt, dass Öl- und Kohleheizungen, die älter als 30 Jahre sind, in vielen Fällen ausgetauscht werden müssen, aber es gibt Ausnahmen und Übergangsfristen.

Als Vermieter:in können Sie viele Kosten steuerlich als Werbungskosten absetzen, etwa Instandhaltungs- und Renovierungskosten, Grundstücksabschreibung, Finanzierungskosten sowie Verwaltungskosten. Auch die Grundsteuer, Versicherungsbeiträge und Kosten für Leerstand oder Rechtsschutz sind absetzbar. Wichtig ist, dass Sie alle Ausgaben mit Belegen nachweisen und die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Ihrer Steuererklärung angeben.

Grundsätzlich dürfen Sie Ihr Eigentum oder Ihre Mietwohnung teilweise untervermieten, sofern Sie die Zustimmung des Eigentümers beziehungsweise der Vermieter:in haben. Bei einer eigenen Immobilie entscheiden Sie selbst, aber bei einer Mietwohnung benötigen Sie die Erlaubnis, die nur in bestimmten Fällen verweigert werden darf. Beachten Sie, dass eine dauerhafte Untervermietung an mehrere Personen die Nutzung der Wohnung verändert und gegebenenfalls eine Genehmigungspflicht auslöst.

Die Höhe des benötigten Eigenkapitals hängt stark vom Kaufpreis, den Nebenkosten und Ihrer Bonität ab, aber als Faustregel gelten mindestens 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises als sinnvoll. Mit mehr Eigenkapital erhalten Sie in der Regel bessere Zinskonditionen und reduzieren das Risiko einer Unterfinanzierung. Zusätzlich sollten Sie die Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten einplanen, die oft nicht fremdfinanziert werden.

Als Immobilieneigentümer:in ist eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar, da sie Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abdeckt. Zusätzlich empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung für das Gebäude, die bei Schäden durch Dritte oder durch das Grundstück greift. Eine Elementarschadenversicherung ist sinnvoll, wenn Ihre Immobilie in einer Region mit Hochwasser- oder Starkregenrisiko liegt. Eine Lebens- oder Risikolebensversicherung kann für die Absicherung des Kredits sinnvoll sein, ist aber nicht verpflichtend.

Für Berufseinsteiger:innen lohnt sich der Immobilienkauf in der Regel nur unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn Sie langfristig an Ihrem Arbeitsort bleiben und eine stabile Finanzierung gesichert ist. Die laufenden Kosten wie Zinsen, Instandhaltung und Nebenkosten können in den ersten Berufsjahren eine hohe Belastung darstellen. Zudem ist die Mobilität bei einem möglichen Jobwechsel oft eingeschränkt, wenn Sie eine Immobilie besitzen. Eine genaue Rechnung mit allen Kosten und Alternativen wie Miete ist daher unerlässlich, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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