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FinanzbildungFinanzierung8 Min.

Finanzierung Welche Optionen gibt es wirklich?

Kredit, BAföG oder Stipendium? Alle Finanzierungsoptionen im Überblick – Voraussetzungen, Vor- & Nachteile, Schritt-für-Schritt erklärt.

StudienfinanzierungRechnerBAföG: Das Fundament
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Die wenigsten Studierenden kennen alle Finanzierungsbausteine, die ihnen tatsächlich offenstehen.
  • Finanzierung umfasst staatliche Förderung, Kredite, Stipendien, Nebenjobs und Eigenkapital – oft in Kombination.
  • Frühzeitige Planung verhindert teure Notlösungen (z. B. Dispokredit) kurz vor Prüfungsphasen.
  • Dieser Artikel orientiert sich am Lebenszyklus: von der Immatrikulation bis zum Berufseinstieg.

Finanzielle Absicherung: Mehr Möglichkeiten, als die meisten ahnen

Die wenigsten Verbraucher:innen kennen alle Finanzierungsbausteine, die ihnen tatsächlich offenstehen.

Wer an finanzielle Absicherung denkt, denkt meist zuerst an das eigene Girokonto – und hört dort auch schon wieder auf. Dabei stehen Sparer:innen und Anleger:innen in Deutschland deutlich mehr Bausteine zur Verfügung: staatliche Förderung, zinsgünstige Kredite, Zuschüsse ohne Rückzahlungspflicht, sozialversicherungsrechtlich begünstigte Nebentätigkeiten und eigenes Kapital. Wer diese Optionen kombiniert und früh plant, kommt deutlich günstiger durch die eigene Finanzplanung als jemand, der erst bei Engpässen plötzlich in den Dispo rutscht.

Auf einen Blick: Die fünf wichtigsten Finanzierungsbausteine für die persönliche Absicherung sind staatliche Förderung, Kredite (z. B. KfW), Zuschüsse, Nebentätigkeiten und eigenes Kapital. Wer alle Optionen kennt und kombiniert, vermeidet teure Notlösungen und behält den Kopf frei für die eigenen Ziele.

AUF EINEN BLICK

  • Finanzierung umfasst staatliche Förderung, Kredite, Zuschüsse, Nebentätigkeiten und Eigenkapital – oft in Kombination.
  • Frühzeitige Planung verhindert teure Notlösungen (z. B. Dispokredit) bei unerwarteten Ausgaben.
  • Dieser Artikel orientiert sich am Lebenszyklus: von den ersten Sparschritten bis zur Phase der Entnahme.

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BAföG: Das Fundament der Studienfinanzierung richtig nutzen

BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt – der Rückzahlungsanteil ist gedeckelt.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist die bekannteste staatliche Förderung für Studierende in Deutschland – und gleichzeitig eine, über die erstaunlich viele Halbwahrheiten kursieren. Entscheidend zu verstehen: BAföG wird zur Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gewährt. Der Rückzahlungsanteil ist auf einen gesetzlich geregelten Höchstbetrag gedeckelt, was das finanzielle Risiko im Vergleich zu einem klassischen Bankkredit erheblich begrenzt. Wer also BAföG erhält, nimmt kein marktübliches Darlehen auf, sondern partizipiert an einer sozialpolitisch geförderten Mischfinanzierung.

Ob und in welcher Höhe BAföG gewährt wird, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Einkommen und Vermögen der Eltern, dem eigenen Einkommen sowie dem eigenen Vermögen. Letzteres umfasst auch Sparkonten oder ETF-Depots. Der maximale Förderbetrag und die geltenden Freibeträge werden vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst – aktuelle Zahlen sollten daher immer direkt beim Bundesministerium für Bildung und Forschung oder auf bafoeg-digital.de geprüft werden, da veraltete Informationen aus dem Internet schnell in die Irre führen können.

Der Antrag auf BAföG läuft über das zuständige Studierendenwerk am Hochschulort. Seit einigen Jahren ist ein vollständig digitaler Antrag über bafög-digital.de möglich, was den Prozess erheblich vereinfacht. Ein häufiger und teurer Fehler: den Antrag zu spät stellen. BAföG wird nämlich nicht rückwirkend ausgezahlt, sondern frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Wer im Oktober immatrikuliert wird und erst im Januar einen Antrag stellt, verschenkt drei Monatsförderungen – Geld, das unwiederbringlich verloren ist.

Wichtig ist auch die Frage, wie eigenes Einkommen aus einem Nebenjob den BAföG-Anspruch beeinflusst. Hier gelten gesetzliche Freibeträge, die regelmäßig angepasst werden. Wer die Grenze überschreitet, riskiert eine Überzahlung, die später zurückgefordert wird. Es lohnt sich also, die eigene Einkommenssituation regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls eine Änderungsmitteilung einzureichen.

AUF EINEN BLICK

  • Anspruch hängt vom Einkommen der Eltern, eigenem Einkommen und Vermögen ab.
  • Maximaler Förderbetrag und Freibeträge werden regelmäßig vom Gesetzgeber angepasst – aktuelle Werte beim Bundesministerium für Bildung und Forschung prüfen.
  • Antrag läuft über das Studierendenwerk; Online-Antrag via bafög-digital.de möglich.
  • Wichtig: BAföG-Rückzahlung beginnt frühestens fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, Restschuld kann erlassen werden.

Bildungskredite: Wann ein Darlehen wirklich sinnvoll ist

KfW-Studienkredit, Bildungsfonds und Bankkredite unterscheiden sich in Zinsbindung, Auszahlungsmodalitäten und Rückzahlungsflexibilität.

Nicht alle Menschen haben Anspruch auf staatliche Förderung, und nicht jede Lebensphase ist gleich gut durch öffentliche Zuschüsse abgedeckt. Hier kommen Bildungskredite ins Spiel – doch auch hier gilt es, sorgfältig zu differenzieren. Der KfW-Studienkredit ist das bekannteste Produkt: Er wird ohne Bonitätsprüfung, also ohne Schufa-Abfrage, vergeben. Das macht ihn für viele attraktiv, die noch keine Kredithistorie haben oder deren Angehörige keine Sicherheiten stellen können. Den jeweils aktuellen Effektivzins veröffentlicht die KfW quartalsweise auf ihrer Website – veraltete Zinsangaben aus Ratgeberartikeln sollten niemals als Entscheidungsgrundlage dienen.

Neben dem KfW-Kredit existieren private Bildungsfonds und klassische Ratenkredite von Banken. Bildungsfonds funktionieren häufig nach dem Prinzip der einkommensabhängigen Rückzahlung: Darlehensnehmer zahlen nach dem Abschluss einen prozentualen Anteil ihres Einkommens zurück, was das Risiko bei geringem Starteinkommen abfedert. Klassische Bankkredite hingegen setzen in der Regel eine gute Bonität voraus und sind oft mit höheren Zinsen verbunden – hier sollte ein gründlicher Vergleich der Konditionen, insbesondere Zinsbindung, Auszahlungspausen und Sondertilgungsrechte, selbstverständlich sein.

Einen Bildungskredit aufzunehmen ist keine Schande, aber eine Entscheidung, die wohlüberlegt sein will. Wer einen Kreditvertrag unterschreibt, ohne die Konditionen verglichen zu haben, begeht einen der klassischen Finanzierungsfehler. Achte insbesondere auf die Rückzahlungsphase: Beim KfW-Studienkredit beginnt die Tilgung frühestens sechs Monate nach Ende der Auszahlungsphase, und es gibt eine tilgungsfreie Karenzzeit, die Absolventen am Berufsanfang entlastet. Diese Details können in der Praxis einen erheblichen Unterschied machen.

AUF EINEN BLICK

  • Wichtiges Unterscheidungsmerkmal: einkommensabhängige vs. feste Rückzahlung.
  • Den aktuellen Effektivzins des KfW-Studienkredits veröffentlicht die KfW quartalsweise – nie veraltete Werte übernehmen.
  • Kreditwürdigkeit (Schufa) spielt bei privaten Anbietern eine Rolle, beim KfW-Studienkredit nicht.
  • Vorsicht vor Konsumkrediten mit hohen Zinsen als Finanzierung – nur als letztes Mittel und nach Beratung.

Stipendien: Unterschätzte Förderung für weitaus mehr Menschen als gedacht

Begabtenförderungswerke (z. B. Studienstiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung u. a.) finanzieren Geförderte mit Grundstipendium und Büchergeld.

Stipendien gelten vielen als unerreichbar – ein Irrtum, der jährlich viele Tausend Euro kostenlose Förderung ungenutzt lässt. In Deutschland fördern die staatlich anerkannten Begabtenförderungswerke – darunter die Studienstiftung des deutschen Volkes, die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung und weitere politisch und konfessionell ausgerichtete Werke – begabte und engagierte Menschen mit einem Grundstipendium und einem Büchergeld. Die genaue Höhe dieser Beträge variiert und wird von den Werken regelmäßig angepasst; verlässliche aktuelle Angaben finden sich direkt auf den Websites der jeweiligen Förderwerke.

Ein wichtiger steuerlicher und förderrechtlicher Aspekt: Stipendien sind in der Regel steuerfrei und werden grundsätzlich nicht auf andere staatliche Leistungen angerechnet. Allerdings gibt es im BAföG § 21 Regelungen zu Einkommensbegriffen, die im Einzelfall geprüft werden sollten. Wer also ein Stipendium erhält und gleichzeitig BAföG bezieht, sollte dies mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung klären, um böse Überraschungen zu vermeiden. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ist die Kombination aus Stipendium und BAföG jedoch möglich und besonders attraktiv.

Das Deutschlandstipendium funktioniert nach einem eigenen Modell: Hochschule und Privatwirtschaft finanzieren gemeinsam einen monatlichen Betrag an förderungswürdige Geförderte, die Bewerbung erfolgt direkt an der eigenen Hochschule. Die Auswahlkriterien sind bewusst breit gefasst: Neben akademischen Leistungen zählen gesellschaftliches Engagement, Überwindung von Bildungshindernissen und außeruniversitäre Kompetenzen. Wer sich nicht bewirbt, weil er oder sie sich „nicht gut genug" fühlt, vergibt möglicherweise eine reale Chance. Alle staatlich anerkannten Begabtenförderungswerke und das Deutschlandstipendium sind über den Stipendienlotsen des BMBF unter stipendienlotse.de recherchierbar.

AUF EINEN BLICK

  • Stipendien sind in der Regel steuerfrei und werden nicht auf BAföG angerechnet – Ausnahme: Regelung im BAföG § 21 beachten.
  • Deutschlandstipendium: Hochschule + Privatwirtschaft finanzieren gemeinsam monatlichen Betrag – Bewerbung direkt an der Hochschule.
  • Bewerbungsfristen und Auswahlkriterien variieren stark; frühzeitig recherchieren, z. B. über stipendienlotse.de (BMBF).
  • Ehrenamtliches Engagement und soziale Kriterien werden neben akademischer Leistung zunehmend gewichtet.

Nebenjob und Werkstudium: So arbeitest du steuer- und sozialversicherungsklug

Bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen bleiben Werkstudenten von der Rentenversicherungspflicht befreit – die Grenze richtet sich nach dem Gesetz zur geringfügigen Beschäftigung; aktuelle Werte bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen.

Für viele Menschen ist ein Nebenjob eine selbstverständliche Form der Mitfinanzierung – doch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplexer als oft gedacht. Wer auf Minijob-Basis arbeitet, profitiert von klaren gesetzlichen Grenzen: Die monatliche Entgeltgrenze für einen Minijob liegt im Jahr 2026 bei 603 Euro, die Jahresgrenze bei 7.236 Euro. Bei einem Minijob entfallen für den Arbeitnehmer in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge, was den Nettolohn attraktiv macht. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro pro Stunde.

Der Werkstudentenstatus bietet noch attraktivere Konditionen: Werkstudenten, die ihre berufliche Tätigkeit zeitlich überwiegen lassen – das bedeutet in der Regel maximal 20 Stunden Beschäftigung pro Woche – sind von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht befreit. Lediglich die Rentenversicherung ist Pflicht. Das sogenannte Werkstudentenprivileg reduziert die Lohnnebenkosten erheblich und macht Werkstudenten für Arbeitgeber attraktiv. Aktuelle Details zur Rentenversicherungspflicht und den geltenden Grenzen sollten bei der Deutschen Rentenversicherung geprüft werden, da sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern können.

Steuerlich profitieren Arbeitnehmer mit Nebenjob vom Grundfreibetrag in Höhe von 12.348 Euro (für Ledige, Stand 2026) sowie von der Werbungskostenpauschale. Das bedeutet in der Praxis: Wer nur einen Nebenjob hat und keine weiteren Einkünfte, zahlt bis zu diesem Betrag keine Einkommensteuer. Wer dennoch Lohnsteuer einbehalten bekommt – etwa weil die Steuerklasse dies vorsieht –, kann diese über die Einkommensteuererklärung vollständig zurückfordern. Für Fahrten zur Arbeit lässt sich zudem die Entfernungspauschale geltend machen: 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro pro Kilometer einfache Wegstrecke.

AUF EINEN BLICK

  • Minijob-Grenze (monatliches Entgelt) ist gesetzlich festgelegt und wird regelmäßig angepasst – offizielle Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
  • Werkstudentenstatus setzt voraus, dass die berufliche Tätigkeit zeitlich überwiegt (i. d. R. max. 20 Stunden/Woche).
  • Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer beachten: Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschale senken die Steuerlast auf null oder nahe null.
  • Nebenjob kann staatliche Leistungen beeinflussen – Einkommensfreibeträge im jeweiligen Bescheid genau prüfen.

Elterliche Unterhaltspflicht und Eigenkapital: Was das Gesetz vorschreibt und was kluges Sparen bedeutet

Eltern sind nach BGB zur Finanzierung einer angemessenen Erstausbildung verpflichtet, sofern es ihre finanzielle Leistungsfähigkeit erlaubt.

Eltern sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich verpflichtet, die Kosten einer angemessenen Erstausbildung zu tragen – sofern es ihre finanzielle Leistungsfähigkeit erlaubt. Diese Unterhaltspflicht endet nicht mit dem 18. Geburtstag, sondern besteht während einer zügig absolvierten Erstausbildung fort. Die Höhe des tatsächlich zu leistenden Unterhalts hängt dabei vom Selbstbehalt der Eltern ab, der in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgehalten ist. Wer hier Streit vermeiden will, sollte frühzeitig und transparent im Familienkreis über die Finanzierungsplanung sprechen.

Eigenes Vermögen – etwa Sparkonten, Festgeldanlagen oder ETF-Sparpläne, die im Laufe der Jahre angelegt wurden – kann Finanzierungslücken sinnvoll schließen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Eigenes Vermögen oberhalb bestimmter Freibeträge wird bei der staatlichen Förderung als Vermögen angerechnet und mindert den Anspruch. Wer kurz vor der Antragstellung noch schnell Ersparnisse transferiert oder verschenkt, riskiert den Vorwurf der Vermögensverschleierung – ein riskantes Manöver mit rechtlichen Konsequenzen. Kapitalerträge aus Ersparnissen sind bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (für Ledige) steuerfrei; darüber anfallende Kapitalerträge werden pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag besteuert.

Wenn Eltern oder Großeltern Geld als Darlehen geben möchten, sollte dies schriftlich und zu einem marktüblichen oder zumindest angemessenen Zins vereinbart werden. Familieninterne Darlehen zu Nullzins können vom Finanzamt als verdeckte Schenkung gewertet werden und schenkungsteuerliche Konsequenzen haben. Ein einfacher, schriftlicher Darlehensvertrag mit vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten schützt beide Seiten – und verhindert Missverständnisse in der Familie.

AUF EINEN BLICK

  • Der Selbstbehalt der Eltern (Düsseldorfer Tabelle) beeinflusst, wie viel sie tatsächlich leisten müssen.
  • Eigenes Vermögen (z. B. Sparkonten, ETF-Sparpläne) kann Finanzierungslücken schließen, beeinflusst aber den Anspruch auf staatliche Förderung.
  • Familieninterne Darlehen sollten schriftlich und verzinst vereinbart werden, um steuerliche Probleme zu vermeiden.

Finanzierung und Versicherungsschutz: Was wirklich zusammengehört

Fehler 1: Antrag auf staatliche Förderung zu spät stellen – die Förderung wird nicht rückwirkend gezahlt, nur ab Antragsmonat.

Wer Kredite aufnimmt oder auf Ersparnisse und regelmäßige Einnahmen angewiesen ist, plant implizit mit zukünftigen Einkünften – und genau das macht Absicherung so wichtig. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert zukünftige Verdienstmöglichkeiten ab, die die Grundlage für spätere Kreditrückzahlungen und den eigenen Lebensunterhalt bilden. Wer jung und gesund ist, zahlt deutlich niedrigere Beiträge als jemand, der erst mit 40 Jahren eine BU abschließt. Verbraucher:innen profitieren also vom frühen Einstieg – auch wenn die monatliche Prämie in jungen Jahren wie ein unnötiger Kostenfaktor wirkt. Sie ist eine Investition in den Schutz des wichtigsten Kapitals: die eigene Arbeitskraft.

Zur Basisabsicherung gehören zudem eine private Haftpflichtversicherung – unverzichtbar, da sie Schäden abdeckt, die man Dritten zufügt – sowie je nach Wohnsituation eine Hausratversicherung. Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, ist möglicherweise über den Vertrag der Eltern noch mitversichert; das sollte vor dem Einzug geklärt werden, da dies von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gehandhabt wird.

Ein häufig unterschätztes Thema ist die Krankenversicherung. Junge Erwachsene sind bis zu einem bestimmten Alter unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Familienversicherung der Eltern beitragsfrei mitversichert. Wer die Altersgrenze überschreitet oder durch einen Nebenjob zu viel verdient, verliert den Anspruch auf Familienversicherung und muss sich selbst versichern – in der Regel als Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der allgemeine Beitragssatz der GKV beträgt 14,6 Prozent, hinzu kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse, der 2026 im Durchschnitt bei 2,9 Prozent liegt (Spanne ca. 2,2 bis 4,3 Prozent, je nach Kasse). Für bestimmte Personengruppen gibt es jedoch vergünstigte Beitragssätze, die deutlich unter dem allgemeinen Satz liegen – hier lohnt ein direkter Vergleich der Krankenkassen.

Wer einen Nebenjob annimmt und damit die Einkommensgrenzen für die beitragsfreie Familienversicherung überschreitet, muss dies der Krankenkasse melden. Geschieht das nicht, drohen Nachzahlungen. Bei bestimmten Beschäftigungsverhältnissen gelten besondere Regelungen: Beschäftigte zahlen in der GKV eigene Beiträge, sind aber von der Pflicht zur Arbeitslosenversicherung und unter bestimmten Bedingungen von weiteren Beiträgen befreit. Gerade der Übergang zwischen diesen Status-Formen ist fehleranfällig und verdient besondere Aufmerksamkeit bei der Finanzierungsplanung.

AUF EINEN BLICK

  • Fehler 2: Dispo als dauerhafte Lösung nutzen – Dispozinsen können erheblich sein und die Schuldenlast schnell anwachsen lassen.
  • Fehler 3: Fördermittel nicht beantragen, weil man sich 'nicht gut genug' fühlt – viele Förderprogramme haben keine Notendurchschnitt-Mindestanforderung.
  • Fehler 4: Kreditverträge ohne Vergleich unterschreiben – Konditionen (Zinsbindung, Sondertilgung, Auszahlungspausen) stark verhandeln.
  • Fehler 5: Keine Rücklage für jährliche Sonderzahlungen, Prüfungsgebühren oder Umzugskosten einplanen.

Fazit: Finanzierung ist planbar – wenn du alle Bausteine kennst

Wer auf Kredit oder andere Finanzierungsquellen angewiesen ist, sollte seinen Einkommensverlust bei Berufsunfähigkeit absichern – gerade in jungen Jahren sind Beiträge besonders günstig.

Das Wichtigste in Kürze: Die persönliche Finanzierung ist kein Entweder-oder zwischen staatlicher Förderung und privaten Mitteln. Wer frühzeitig alle Optionen kennt – staatliche Zuschüsse, Stipendien, Kredite, Nebeneinkünfte und eigenes Kapital – kann eine Kombination wählen, die zur eigenen Lebenssituation passt. Vermeidbare Fehler wie ein zu später Antrag auf Fördermittel, unkontrollierter Dispo-Einsatz oder fehlende Bewerbungen um Zuschüsse kosten bares Geld. Und: Wer heute Finanzierungsentscheidungen trifft, sollte auch an morgen denken – durch passende Versicherungen, sorgfältige Kreditauswahl und transparente Absprachen im persönlichen Umfeld.

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AUF EINEN BLICK

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert zukünftige Verdienstmöglichkeiten ab, die die Grundlage für Kreditrückzahlung sind.
  • Haftpflichtversicherung und ggf. Hausratversicherung gehören zum Basis-Versicherungspaket für Verbraucher:innen.
  • Krankenversicherungspflicht: Junge Erwachsene sind bis zu einem bestimmten Alter und unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert – danach eigene GKV-Pflichtversicherung oder PKV-Option.
  • Tipp: Versicherungs-Check nutzen, bevor ein Kredit abgeschlossen wird – fehlender Schutz kann im Schadenfall die Rückzahlung gefährden.

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Häufige Fragen

Ja, du kannst staatliche Förderung und einen Bildungskredit grundsätzlich gleichzeitig beziehen, da der Kredit nicht als Einkommen auf die Förderung angerechnet wird. Allerdings musst du den Kredit später unabhängig von der Förderung zurückzahlen, und die Gesamtbelastung sollte gut kalkuliert sein.

Als Geförderter darfst du im Jahr eine bestimmte Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten, damit dein Förderungsanspruch unverändert bleibt. Diese Grenze wird regelmäßig angepasst, und du solltest die aktuelle Freibetragsregelung bei der zuständigen Stelle oder online prüfen, da sie sich von Jahr zu Jahr ändern kann.

Für eine Weiterbildung ist die Kombination aus staatlicher Förderung (falls förderungsfähig), einem Bildungskredit der KfW oder einer Bank sowie eigenen Ersparnissen oder Nebenjobs oft am sinnvollsten. Ein Vollstipendium ist ideal, aber nicht für alle verfügbar; wichtig ist, die monatlichen Kosten realistisch zu planen und flexible Rückzahlungsoptionen zu wählen.

Der KfW-Bildungskredit muss in der Regel nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder nach Abschluss der Maßnahme zurückgezahlt werden, wobei es eine tilgungsfreie Zeit von bis zu sechs Monaten gibt. Danach zahlst du monatliche Raten, die sich nach deinem Einkommen richten können, und du kannst Sondertilgungen leisten, um schneller schuldenfrei zu werden.

Ein Privatkredit für die Finanzierung einer Weiterbildung ist in der Regel nicht sinnvoll, da die Zinsen oft höher sind als bei speziellen Bildungskrediten und die Rückzahlung unabhängig von deinem späteren Einkommen festgelegt wird. Du solltest zuerst staatliche Förderungen, Stipendien oder zinsgünstige KfW-Darlehen prüfen, bevor du einen teuren Privatkredit in Betracht ziehst.

Ein Stipendium wird nicht als Einkommen auf die staatliche Förderung angerechnet, da es laut Gesetz ausdrücklich von der Anrechnung ausgenommen ist. Du kannst es also zusätzlich zur Förderung erhalten, ohne dass dein Förderungsbetrag gekürzt wird.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch für Menschen ohne Einkommen sinnvoll sein, da sie dich zu einem günstigen Beitrag absichert, bevor gesundheitliche Probleme auftreten. Der Abschluss ist besonders empfehlenswert, wenn du später in einem Beruf arbeiten möchtest, der körperlich oder psychisch belastend ist; ohne Einkommen ist der Beitrag aber oft schwer zu stemmen, weshalb du Alternativen wie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente prüfen solltest.

Wenn du einen Nebenjob annimmst, bleibst du in der Regel über deine bestehende Krankenversicherung versichert, solange du die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreitest. Überschreitest du diese Grenze oder verdienst du mehr als die geltende Jahresgrenze, kann eine eigene Krankenversicherungspflicht entstehen, und du musst dich gegebenenfalls selbst versichern.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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