Pendlerpauschale 2026 Fahrtkosten von der Steuer absetzen oder Berufseinsteiger
Pendlerpauschale 2026 & Berufseinsteiger: Betrag je km, Rechner, Pendlerpauschale vs. Reisekosten – einfach & verständlich erklärt.
- Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) erlaubt den pauschalen Abzug von Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung.
- Gilt für alle Wege zur Arbeit unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel (Auto, Bahn, Fahrrad, zu Fuß).
- Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung – nur ein Weg (Hinfahrt) pro Arbeitstag zählt.
- Für Studierende relevant bei Nebenjobs, Pflichtpraktika oder nach dem Studienabschluss im ersten Job.
Pendlerpauschale einfach erklärt: So sparst du als Arbeitnehmer:in Steuern
Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) erlaubt den pauschalen Abzug von Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung.
Wer zur Arbeit fährt, kann die Fahrtkosten pauschal von der Steuer absetzen – unabhängig davon, ob du mit Auto, Bahn oder Fahrrad unterwegs bist. Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist einer der häufigsten und wertvollsten Werbungskostenabzüge für Arbeitnehmer:innen. Auch für Berufseinsteiger:innen oder Beschäftigte in Teilzeit kann sie die Steuerlast spürbar senken – vorausgesetzt, man weiß, wie sie korrekt berechnet und eingetragen wird.
AUF EINEN BLICK
- Gilt für alle Wege zur Arbeit unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel (Auto, Bahn, Fahrrad, zu Fuß).
- Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung – nur ein Weg (Hinfahrt) pro Arbeitstag zählt.
- Für Arbeitnehmer:innen relevant bei Nebenjobs, wechselnden Einsatzorten oder nach dem Berufseinstieg im ersten Job.
- Wichtiger Unterschied: Wer keine erste Tätigkeitsstätte hat, kann die Fahrten als Reisekosten absetzen – das hat Auswirkungen auf die Art des Abzugs.
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Was ist die Pendlerpauschale – und wie funktioniert sie?
Ab dem 1. Kilometer gilt ein gesetzlich festgelegter Pauschbetrag pro Entfernungskilometer und Arbeitstag.
Die Pendlerpauschale ist im Steuerrecht offiziell als Entfernungspauschale bekannt und in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geregelt. Sie erlaubt es Arbeitnehmer:innen, die Fahrtkosten zwischen ihrer Wohnung und ihrer ersten Tätigkeitsstätte pauschal als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung abzusetzen. „Pauschal" bedeutet dabei: Es spielt keine Rolle, wie hoch deine tatsächlichen Fahrtkosten sind – die Pauschale wird unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel gewährt. Ob du mit dem eigenen Auto, dem Fahrrad, der S-Bahn oder sogar zu Fuß zur Arbeit gehst, ist für die Berechnung völlig irrelevant.
Maßgeblich ist immer die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte. Das klingt zunächst merkwürdig, wenn man zum Beispiel mit der Bahn fährt und eine längere Route nimmt – aber das Finanzamt schaut ausschließlich auf die kürzeste Straßenroute. Nur der einfache Weg (also die Hinfahrt) zählt pro Arbeitstag, nicht Hin- und Rückfahrt zusammen. Das ist ein häufig gemachter Fehler, der die Erstattung deutlich schmälert, wenn er falsch eingetragen wird.
Für Berufstätige ist die Pendlerpauschale vor allem in drei Situationen relevant: erstens bei einem Nebenjob oder einer geringfügigen Beschäftigung neben der Haupttätigkeit, zweitens bei einem vergüteten Praktikum, das als erste Tätigkeitsstätte gilt, und drittens beim Berufsstart nach einer Auszeit oder Neuorientierung im ersten regulären Arbeitsverhältnis. In all diesen Fällen lohnt es sich, die Fahrten zur Arbeit sorgfältig zu dokumentieren und in der Steuererklärung anzugeben.
AUF EINEN BLICK
- Ab einer bestimmten Entfernungsgrenze (Fernpendler) gilt ein erhöhter Satz – wichtig für alle, die aus dem Umland in die Großstadt pendeln.
- Der genaue Cent
- Für 2026 wurde der Satz noch nicht offiziell geändert; Redaktion prüft Bundesgesetzblatt und BMF-Schreiben vor der Publikation.
- Hinweis: Hat sich 2021 eine erhöhte Fernpendlerpauschale ergeben? Relevant für rückwirkende Steuererklärungen (bis zu 4 Jahre möglich).
Wie viel Pendlerpauschale gibt es pro Kilometer?
Voraussetzung 1: Es muss ein steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegen (Minijob, Teilzeit, Vollzeit, bezahltes Praktikum).
Der Pauschbetrag der Entfernungspauschale ist gesetzlich festgelegt und gilt einheitlich für alle Verkehrsmittel. Für die ersten 20 Entfernungskilometer beträgt er 0,30 € pro km und Arbeitstag. Ab dem 21. Kilometer – also für Fernpendler:innen – gilt ein erhöhter Satz von 0,38 € pro km und Arbeitstag. Diese Staffelung wurde eingeführt, um Personen zu entlasten, die besonders lange Wege zur Arbeit in Kauf nehmen und denen häufig keine gleichwertigen öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.
Wichtig: Für 2026 hat der Gesetzgeber die Sätze bislang nicht verändert; die oben genannten Werte aus § 9 EStG sind weiterhin gültig. Die Redaktion von StudySmarter prüft aktiv Bundesgesetzblatt und BMF-Schreiben und aktualisiert diese Seite unmittelbar nach einer etwaigen Gesetzesänderung. Für 2026 gilt derzeit also: 0,30 € für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km.
Um ein konkretes Beispiel zu zeigen: Wer 25 km einfache Entfernung zur Arbeit hat und an 200 Tagen im Jahr pendelt, kann folgendes berechnen – 20 km × 0,30 € × 200 Tage ergibt 1.200 €, plus 5 km × 0,38 € × 200 Tage ergibt weitere 380 €, also insgesamt 1.580 € als Werbungskosten allein durch die Pendlerpauschale. Damit wird der allgemeine Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (Stand 2024/2025, bitte im Einzelfall prüfen) bereits deutlich überschritten – der Mehraufwand wirkt sich also direkt steuersenkend aus. Hinweis: Den exakten Arbeitnehmer-Pauschbetrag für 2026 entnimmst du bitte dem aktuellen BMF-Schreiben oder der ELSTER-Dokumentation, da sich dieser Wert ändern kann.
Es gibt außerdem einen jährlichen Höchstbetrag für die Entfernungspauschale, der derzeit bei 4.500 € liegt – es sei denn, du nutzt ein eigenes Kraftfahrzeug (PKW oder Motorrad), dann entfällt diese Obergrenze. Für Vielfahrer:innen, die ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind und deren Ticket teurer als 4.500 € im Jahr ist, besteht zudem die Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten des Tickets geltend zu machen – dies ist die einzige Ausnahme vom Pauschalierungsprinzip.
AUF EINEN BLICK
- Voraussetzung 2: Es muss eine 'erste Tätigkeitsstätte' geben, die dauerhaft zugeordnet ist – beim Minijob im Café z. B. das Café selbst.
- Wer ohne Ausbildungsverhältnis eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert, kann Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte nur als Sonderausgaben (nicht Werbungskosten) absetzen – kein Verlustvortrag möglich.
- Berufsausbildung mit Praxisphasen: Hier gilt die Berufsschule oder Ausbildungsstätte als erste Tätigkeitsstätte → Pendlerpauschale greift.
- Homeoffice-Tage zählen nicht: Nur an Tagen mit tatsächlichem Weg zur Tätigkeitsstätte kann die Pauschale angesetzt werden.
Voraussetzungen: Wann greift die Pendlerpauschale für dich?
Schritt 1: Einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung in km) zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte ermitteln – z. B. über Google Maps (Straßenroute, kein Routing).
Die wichtigste Grundvoraussetzung ist ein steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis. Das umfasst Minijobs, Teilzeitjobs, Vollzeitbeschäftigung und vergütete Praktika – kurz: überall dort, wo du einen Lohnausweis erhältst und Steuern zahlen könntest. Auch wer unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (ledig, 2026) bleibt und damit keine Einkommensteuer zahlt, kann eine Steuererklärung einreichen und sich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen.
Die zweite Voraussetzung ist das Vorhandensein einer sogenannten „ersten Tätigkeitsstätte". Das ist die Betriebsstätte oder Einrichtung, der du als Arbeitnehmer:in dauerhaft zugeordnet bist. Bei einem Minijob in der Kantine eines Unternehmens ist das die Kantine selbst; bei einer Ausbildung ist es die Ausbildungsstätte oder Berufsschule. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber – wer keinen festen Einsatzort hat, sollte das mit dem Arbeitgeber klären, da dies Einfluss darauf hat, ob Reisekostenrecht oder Pendlerpauschale anzuwenden ist.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung bei der beruflichen Qualifikation: Wer sich in einer erstmaligen Ausbildung befindet, das heißt ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung direkt nach der Schule in den Beruf einsteigt, kann Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte nur als Sonderausgaben absetzen. Der entscheidende Nachteil: Sonderausgaben können nicht vorgetragen werden – entstehen in einem Jahr Verluste (weil das Einkommen gering oder null ist), gehen diese steuerlich verloren. Wer dagegen eine Zweitausbildung absolviert oder nach einer abgeschlossenen Ausbildung weiterqualifiziert, kann die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen, was einen Verlustvortrag und damit spätere Steuererstattungen ermöglicht.
AUF EINEN BLICK
- Schritt 2: Tatsächliche Arbeitstage im Jahr zählen (Lohnabrechnung, Arbeitsvertrag, Kalender); Urlaubs- und Krankentage abziehen.
- Schritt 3: Formel anwenden: Entfernung (km) × Arbeitstage × Pauschalsatz je km.
- Schritt 4: Ergebnis mit dem allgemeinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag vergleichen; Pendlerpauschale lohnt sich nur, wenn Werbungskosten insgesamt den Pauschbetrag übersteigen.
- Tipp: Nutze den StudySmarter-Brutto-Netto-Rechner, um zu sehen, wie die Werbungskosten dein zu versteuerndes Einkommen senken.
Pendlerpauschale berechnen – so gehst du vor
Pendlerpauschale ist eine Pauschale – du brauchst keine Belege für Sprit, Tickets oder Verschleiß.
Die Berechnung der Pendlerpauschale ist weniger kompliziert, als sie auf den ersten Blick erscheint. Du brauchst im Wesentlichen drei Angaben: die einfache Entfernung in Kilometern, die tatsächlichen Arbeitstage im Jahr und die zutreffenden Kilometersätze. Mit diesen drei Werten lässt sich die abzugsfähige Summe in wenigen Minuten ermitteln.
Schritt 1 – Entfernung ermitteln: Öffne eine Routing-Anwendung wie Google Maps und gib Wohnadresse und Arbeitsstätte ein. Wähle die Straßenroute (nicht die Fahrradroute, nicht die ÖPNV-Route) und notiere die kürzeste Verbindung in Kilometern. Das Finanzamt kann diese Angabe im Zweifel über eigene Karten prüfen, daher solltest du keine längere Route angeben.
Schritt 2 – Arbeitstage zählen: Zähle nur die Tage, an denen du tatsächlich am Arbeitsort anwesend warst. Urlaub, Krankheitstage und Homeoffice-Tage zählen nicht mit – an diesen Tagen fährst du schließlich nicht zur Tätigkeitsstätte. Eine Lohnabrechnung oder ein Jahreskalender hilft dabei, die genaue Anzahl zu ermitteln. Dein Arbeitgeber kann dir auf Anfrage auch eine Bescheinigung ausstellen.
Schritt 3 – Formel anwenden: Für die ersten 20 km gilt: 0,30 € × km × Arbeitstage. Ab dem 21. km gilt: 0,38 € × (Gesamtentfernung − 20) × Arbeitstage. Addiere beide Teilbeträge. Das Ergebnis ist dein Werbungskostenabzug aus der Pendlerpauschale.
Schritt 4 – Vergleich mit Pauschbetrag: Die Pendlerpauschale lohnt sich steuerlich nur dann, wenn deine gesamten Werbungskosten (inkl. weiterer absetzbarer Posten wie Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten) den allgemeinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Liegt die Summe darunter, setzt das Finanzamt automatisch den Pauschbetrag an – du verlierst also nichts, profitierst aber auch nicht extra von der Pendlerpauschale.
AUF EINEN BLICK
- Tatsächliche Fahrtkosten (z. B. Bahnticket, Deutschlandticket) können NICHT statt der Pauschale angesetzt werden
- Ausnahme: Behinderte Menschen mit Merkzeichen G oder aG können unter Umständen höhere tatsächliche Kosten geltend machen.
- Deutschlandticket-Besitzer profitieren trotzdem: Auch wenn das Abo weniger kostet als die Pauschale, darf die volle Pauschale angesetzt werden.
- Fazit: Pauschale fast immer vorteilhafter – einfacher, kein Belegaufwand.
Pendlerpauschale vs. tatsächliche Fahrtkosten – was ist günstiger?
Erstmalige Berufsausbildung ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung: Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte sind Sonderausgaben (max. Höchstbetrag), kein Werbungskostenabzug und kein Verlustvortrag.
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Viele glauben, sie könnten zwischen der Pendlerpauschale und dem Ansatz tatsächlicher Fahrtkosten frei wählen. Das stimmt in der Regel nicht. Die Entfernungspauschale gilt grundsätzlich als abschließende Regelung für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – egal ob du mit dem Auto (samt Spritkosten und Verschleiß), dem Fahrrad oder der Bahn fährst. Du musst also keine Tankquittungen oder Bahntickets sammeln, um die Pauschale zu nutzen; tatsächliche Kosten dürfen in diesem Bereich nicht stattdessen angesetzt werden.
Die einzige Ausnahme betrifft, wie bereits erwähnt, den Fall, dass Jahrestickets für öffentliche Verkehrsmittel die Höchstgrenze von 4.500 € übersteigen – hier können die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Eine weitere Sonderregelung gilt für Menschen mit Behinderung und dem Merkzeichen G oder aG im Schwerbehindertenausweis: Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen höhere tatsächliche Kosten geltend machen.
Für Deutschlandticket-Nutzende gibt es eine erfreuliche Botschaft: Da die Pendlerpauschale unabhängig vom Verkehrsmittel und den tatsächlichen Kosten gewährt wird, darf die volle Pauschale angesetzt werden, selbst wenn das Monatsabo insgesamt günstiger ist als der errechnete Pauschalbetrag. Wer beispielsweise 30 km pendelt und 200 Arbeitstage hat, kommt auf einen deutlich höheren Pauschalbetrag als die Jahreskosten des Deutschlandtickets – der steuerliche Vorteil ist also real.
AUF EINEN BLICK
- Zweite Berufsausbildung / Ausbildung nach abgeschlossener Erstausbildung: Hier gelten Fahrtkosten als Werbungskosten → Verlustvortrag möglich → spätere Steuererstattung wahrscheinlicher.
- Pflichtpraktikum: Wenn die Praktikumsstätte als erste Tätigkeitsstätte gilt (dauerhaft zugeordnet), greift die Pendlerpauschale.
- Nebenberufliche Tätigkeit: Pendlerpauschale für Arbeitstage im Betrieb absetzbar; Tage an der Ausbildungsstätte zählen separat nach Sonderausgaben-Regelung.
- Rückwirkende Steuererklärung: Wer in den letzten Jahren keine Steuererklärung abgegeben hat, kann bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen und Erstattungen kassieren.
Was Sparer:innen und Anleger:innen unbedingt wissen müssen: Sonderausgaben vs. Werbungskosten
In ELSTER oder einer Steuer-App: Anlage N öffnen → Zeile 'Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte'.
Ob Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte oder zur Arbeit als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar sind, hat weitreichende Konsequenzen. Im Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung gilt: Die Fahrten zur Bildungseinrichtung können nur als Sonderausgaben bis zum gesetzlichen Höchstbetrag geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass kein Verlustvortrag möglich ist. Wer in der Ausbildung wenig oder kein Einkommen hat und trotzdem Kosten für Fahrten, Lernmaterial oder Studiengebühren hat, kann diese Verluste steuerlich nicht in spätere Jahre mitnehmen.
Ganz anders sieht es beim Zweitstudium oder Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung aus: Hier gelten Ausbildungskosten inklusive Fahrtkosten als Werbungskosten. Entstehen in einem Jahr negative Einkünfte, können diese als Verlustvortrag ins nächste Jahr übertragen werden. Das kann dazu führen, dass du in deinem ersten Berufsjahr nach der Ausbildung eine Steuererstattung erhältst, die sich aus den Verlusten der Ausbildungszeit ergibt – ein echter finanzieller Vorteil, der oft unterschätzt wird.
Für Berufstätige mit Weiterbildung gilt: Die Fahrten zu den tatsächlichen Arbeitstagen im Betrieb sind als Pendlerpauschale absetzbar; Tage, an denen du ausschließlich zur Bildungseinrichtung gehst, fallen unter die Sonderausgaben-Regelung des Erststudiums. Es empfiehlt sich, einen Kalender oder Stundennachweis zu führen, der klar zwischen Bildungs- und Arbeitstagen unterscheidet. So lässt sich im Zweifelsfall gegenüber dem Finanzamt belegen, wie viele Tage der Abzug betrifft.
Beim dualen Studium oder der Ausbildung ist die Situation günstiger: Da ein Ausbildungsverhältnis vorliegt, gelten alle Fahrten zur Ausbildungsstätte oder Berufsschule als Werbungskosten. Die Pendlerpauschale greift hier vollumfänglich, und auch ein Verlustvortrag ist möglich. Wer wenig verdient und hohe Pendlingstrecken hat, sollte auf jeden Fall eine Steuererklärung einreichen – selbst wenn bisher keine Steuern gezahlt wurden, kann die Erstattung zu viel abgeführter Lohnsteuer relevant sein.
AUF EINEN BLICK
- Eintragen: Adresse der Tätigkeitsstätte, Entfernung in km, Anzahl Arbeitstage, genutztes Verkehrsmittel (für die Berechnung irrelevant, aber Formalpflicht).
- Belege aufbewahren: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, ggf. Arbeitgeberbestätigung über Homeoffice-Tage – Finanzamt kann nachfragen.
- Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel: Ticketbelege bereithalten, auch wenn die Pauschale gilt (Plausibilitätsprüfung durch FA).
- Nach Einreichung: Steuerbescheid prüfen; bei Ablehnung Einspruch within 1 Monat einlegen.
Pendlerpauschale richtig in der Steuererklärung eintragen
Fehler 1: Hin- UND Rückweg eintragen – die Pauschale gilt nur für die einfache Strecke (ein Weg).
Die Pendlerpauschale wird in der Einkommensteuererklärung in der Anlage N eingetragen. Dort findest du den Abschnitt „Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte". Du gibst dort die Adresse der Tätigkeitsstätte, die einfache Entfernung in Kilometern und die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage an. Außerdem musst du das genutzte Verkehrsmittel angeben – obwohl es für die Höhe der Pauschale irrelevant ist, verlangt das Formular diese Angabe aus formalen Gründen. Nutzt du mehrere Verkehrsmittel, wähle das, mit dem du die meisten Arbeitstage zurückgelegt hast.
Ob du ELSTER (das offizielle Steuerportal der Finanzverwaltung), eine Steuer-App wie WISO oder smartsteuer oder die Lohnsteuerhilfe nutzt – das Prinzip ist überall gleich. Die meisten modernen Steuerprogramme berechnen die Pendlerpauschale automatisch, sobald du Entfernung und Arbeitstage eingegeben hast. Sie prüfen auch, ob deine Werbungskosten insgesamt den Pauschbetrag übersteigen, und optimieren die Eintragung entsprechend.
Wichtig ist außerdem die Belegaufbewahrung: Bewahre Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und ggf. eine Arbeitgeberbestätigung über Homeoffice-Tage auf. Das Finanzamt fragt diese Unterlagen nicht immer an, kann sie aber im Rahmen einer Belegprüfung verlangen. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel solltest du außerdem Ticketbelege oder Abobestätigungen bereithalten – nicht weil du sie standardmäßig einreichen musst, sondern weil das Finanzamt eine Plausibilitätsprüfung durchführen kann. Grundsätzlich gilt: Je besser dokumentiert, desto reibungsloser die Bearbeitung.
AUF EINEN BLICK
- Fehler 2: Urlaubstage, Krankheitstage und Homeoffice-Tage in die Arbeitstage einrechnen.
- Fehler 3: Längere Route statt kürzester Straßenverbindung ansetzten – Finanzamt prüft dies.
- Fehler 4: Pendlerpauschale und tatsächliche Kosten addieren – nur eine Methode möglich.
- Fehler 5: Keine Steuererklärung abgeben, weil man denkt, es lohne sich nicht – bei hohem Pendelweg oft erhebliche Erstattungen möglich.
Diese Fehler solltest du bei der Pendlerpauschale unbedingt vermeiden
Nutze den StudySmarter Brutto-Netto-Rechner (/s/rechner/brutto-netto), um dein zu versteuerndes Einkommen nach Abzug der Werbungskosten (inkl. Pendlerpauschale) zu simulieren.
Der häufigste Fehler ist das Eintragen von Hin- und Rückfahrt. Die Entfernungspauschale gilt ausdrücklich nur für die einfache Strecke – das ist eine gesetzgeberische Entscheidung, die viele intuitiv als ungerecht empfinden, an der man steuerlich aber nichts ändern kann. Wer beide Wege einträgt, gibt doppelt so viele Kilometer an, wie zulässig sind, und riskiert eine Korrektur durch das Finanzamt – im schlimmsten Fall mit Nachzahlungspflicht und Zinsen.
Ebenso verbreitet ist der Fehler, Urlaubs- und Krankheitstage in die Arbeitstage einzurechnen. An diesen Tagen hast du die Strecke zur Arbeit nicht zurückgelegt, daher entsteht kein Anspruch auf die Pauschale. Gleiches gilt für Homeoffice-Tage: Wer von zu Hause arbeitet, fährt nicht zur Tätigkeitsstätte und kann für diese Tage keine Pendlerpauschale geltend machen. Für Homeoffice gibt es stattdessen die Homeoffice-Pauschale, die seit ihrer Einführung dauerhaft gilt und separat in der Anlage N einzutragen ist.
Ein weiterer Stolperstein ist die Entfernung selbst: Manche geben eine längere, für sie im Alltag gebräuchlichere Route an, statt der tatsächlich kürzesten Straßenverbindung. Das Finanzamt kann die kürzeste Strecke selbst prüfen und kürzt entsprechend. Halte dich daher immer an die kürzeste Straßenroute, auch wenn du im Alltag einen Umweg fährst. Schließlich darf die Pendlerpauschale niemals mit tatsächlichen Fahrtkosten kombiniert oder addiert werden – es ist immer nur eine Methode anwendbar, und für Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte ist das ausschließlich die Pauschale (mit der einen genannten Ausnahme bei sehr hohen Ticketkosten).
AUF EINEN BLICK
- Gib dein Bruttogehalt, die Werbungskosten aus der Pendlerpauschale und deinen Steuerklasse ein – der Rechner zeigt dein voraussichtliches Netto und die potenzielle Erstattung.
- Nächster Schritt: Steuererklärung via ELSTER, Steuer-App oder Lohnsteuerhilfe einreichen.
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Häufige Fragen
Ja, du kannst die Pendlerpauschale für Fahrten zu deiner ersten Tätigkeitsstätte absetzen, sofern diese deine regelmäßige Arbeitsstätte ist und du dort regelmäßig hinpendelst. Voraussetzung ist, dass du überhaupt steuerpflichtige Einkünfte hast, gegen die du die Kosten anrechnen kannst.
Die Pendlerpauschale beträgt für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen gesetzlich festgelegten Betrag pro Arbeitstag. Dieser Betrag ist seit vielen Jahren unverändert und wird nur für tatsächlich gefahrene oder zurückgelegte Kilometer gewährt.
Nein, Homeoffice-Tage zählen nicht bei der Pendlerpauschale, da du an diesen Tagen keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte unternimmst. Für Homeoffice-Tage kannst du stattdessen die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen, sofern du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst.
Ja, die Pendlerpauschale kann sich auch bei einem Minijob lohnen, wenn deine Werbungskosten insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Da du beim Minijob in der Regel pauschal versteuert wirst, musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben, um die Pauschale geltend zu machen und möglicherweise eine Erstattung zu erhalten.
Wenn du mehrere Wohnungen hast und die Zweitwohnung am Arbeitsort deine erste Tätigkeitsstätte ist, kannst du die Fahrten zwischen der Hauptwohnung und der Zweitwohnung als Pendlerpauschale absetzen. Die Kosten für die Zweitwohnung selbst, wie Miete oder Einrichtung, können zusätzlich als doppelte Haushaltsführung berücksichtigt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja, du kannst die Pendlerpauschale rückwirkend beantragen, indem du für die betroffenen Jahre eine Einkommensteuererklärung abgibst. Die Festsetzungsfrist beträgt in der Regel vier Jahre, sodass du für das aktuelle und die drei vorangegangenen Jahre noch eine Erklärung einreichen kannst.
Die Pendlerpauschale gilt für regelmäßige Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, während der Reisekostenabzug für vorübergehende Auswärtstätigkeiten wie Dienstreisen oder Einsatzwechseltätigkeiten gilt. Bei Reisekosten kannst du die tatsächlichen Kosten oder Pauschalen für Verpflegung, Übernachtung und Fahrt ansetzen, ohne dass ein fester Kilometerbetrag gilt.
Ja, die erhöhte Fernpendlerpauschale gilt auch für Fahrradfahrer, sofern die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die gesetzliche Kilometerzahl überschreitet. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht nach dem Verkehrsmittel, sodass du den erhöhten Betrag auch für Fahrten mit dem Fahrrad ansetzen kannst.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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