Steuersatz in Deutschland Wie funktioniert Einkommensteuer wirklich?
Steuersatz einfach erklärt: Grundfreibetrag, Progressionszonen & Unterschied Grenz- vs. Durchschnittssteuersatz. Mit Brutto-Netto-Rechner.
- Viele verwechseln Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz – ein teures Missverständnis.
- Der Grenzsteuersatz gibt an, mit wie viel Prozent jeder zusätzliche Euro besteuert wird.
- Der Durchschnittssteuersatz zeigt, wie viel Prozent du insgesamt vom Einkommen abgibst.
- Praktisches Beispiel: Ein Nebenjob erhöht nur den Grenzsteuersatz auf die hinzukommenden Euro – nicht auf das gesamte Einkommen.
Steuersatz verstehen: Was dein Einkommen wirklich kostet
Viele verwechseln Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz – ein teures Missverständnis.
Der Steuersatz in Deutschland ist kein fixer Prozentwert, der einfach auf dein gesamtes Gehalt angewendet wird. Stattdessen steigt er mit dem Einkommen stufenlos an – ein System, das viele falsch verstehen und das teure Missverständnisse erzeugt. Wer weiß, wie Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz zusammenspielen, trifft bessere Entscheidungen rund um Nebenverdienst, Gehaltsverhandlung und Steuererklärung.
AUF EINEN BLICK
- Der Grenzsteuersatz gibt an, mit wie viel Prozent jeder zusätzliche Euro besteuert wird.
- Der Durchschnittssteuersatz zeigt, wie viel Prozent du insgesamt vom Einkommen abgibst.
- Praktisches Beispiel: Ein Nebenverdienst erhöht nur den Grenzsteuersatz auf die hinzukommenden Euro – nicht auf das gesamte Einkommen.
- Für alle mit zusätzlichen Einkünften ist diese Unterscheidung besonders relevant.
| Kennzahl (2026) | Wert |
|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € |
| Werbungskostenpauschale | 1.230 € / Jahr |
| Pendlerpauschale | 0,30 €/km |
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Was ist der Steuersatz – und warum kennen ihn die meisten falsch?
Zone 1 – Nullzone: Einkommen bis zum Grundfreibetrag bleibt vollständig steuerfrei.
Viele Menschen glauben, ihr Steuersatz gelte für ihr gesamtes Einkommen. Wer hört, dass der Spitzensteuersatz in Deutschland bei 42 % liegt, denkt schnell: „Dann behalte ich ja weniger als die Hälfte." Das ist falsch – und dieser Irrtum führt dazu, dass Gehaltsverhandlungen, Nebenjob-Entscheidungen und Spartipps auf falschen Annahmen beruhen. Der entscheidende Unterschied liegt zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz.
Der Grenzsteuersatz gibt an, mit wie viel Prozent jeder zusätzliche Euro besteuert wird, den du verdienst. Er steigt mit dem Einkommen und zeigt, was ein Extra-Verdienst – etwa aus einem Nebenjob – steuerlich kostet. Der Durchschnittssteuersatz hingegen zeigt, wie viel Prozent du insgesamt von deinem Einkommen abgibst, wenn man die gesamte Steuerlast durch das Gesamteinkommen teilt. Er ist immer niedriger als der Grenzsteuersatz, weil die unteren Einkommensstufen zu niedrigeren Sätzen besteuert werden.
Ein konkretes Beispiel macht das greifbar: Wenn du einen Nebenjob annimmst und dadurch mehr verdienst, werden die zusätzlichen Euro mit deinem aktuellen Grenzsteuersatz belastet – nicht dein gesamtes bisheriges Einkommen. Dein Gesamteinkommen ändert seinen Durchschnittssteuersatz nur leicht. Der Nebenjob lohnt sich also fast immer, auch wenn der Grenzsteuersatz hoch klingt. Wer das versteht, verhandelt klüger und vermeidet überflüssige Angst vor dem Finanzamt.
AUF EINEN BLICK
- Zone 2 – Progressionszone I: Der Steuersatz steigt linear von einem niedrigen Einstiegssatz an.
- Zone 3 – Progressionszone II: Die Progression flacht ab, der Steuersatz steigt weiter, aber langsamer.
- Zone 4 – Proportionalzone: Ab einem bestimmten Betrag gilt ein konstanter Spitzensteuersatz; ab noch höheren Einkommen greift die Reichensteuer.
- Visualisierung: Grafik-Placeholder für eine Steuersatz-Kurve (Grenz- und Durchschnittssteuersatz über das Einkommen).
Die Einkommensteuer-Progression in Deutschland: Die vier Zonen
Der Grundfreibetrag sichert das steuerliche Existenzminimum und wird jährlich angepasst.
Das deutsche Einkommensteuerrecht teilt das Einkommen in vier Bereiche auf, die nacheinander greifen. Dieses Zonenmodell ist der Kern der progressiven Besteuerung und erklärt, warum der effektive Steuersatz für die meisten Menschen deutlich niedriger ausfällt als der Spitzensteuersatz.
Zone 1 – Die Nullzone: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (ledig, 2026) bleibt das Einkommen vollständig steuerfrei. Dieser Freibetrag sichert das steuerliche Existenzminimum und gilt für alle unbeschränkt Steuerpflichtigen. Wer das ganze Jahr über unter dieser Schwelle liegt, zahlt keine Einkommensteuer – unabhängig davon, wie hoch einzelne Monatsverdienste waren.
Zone 2 – Progressionszone I: Oberhalb des Grundfreibetrags steigt der Steuersatz zunächst linear von einem niedrigen Einstiegssatz an. Die Progression ist hier am steilsten, was bedeutet, dass jeder zusätzliche Euro den Steuersatz spürbar erhöht. Zone 3 – Progressionszone II: Die Kurve flacht ab, der Satz steigt weiter, aber langsamer. Beide Progressionszonen zusammen sind mathematisch als Formeln im Einkommensteuergesetz verankert, um einen kontinuierlichen Anstieg ohne harte Sprünge zu gewährleisten. Zone 4 – Die Proportionalzone: Ab einem bestimmten Einkommen gilt ein konstanter Spitzensteuersatz. Für sehr hohe Einkommen greift zusätzlich die sogenannte Reichensteuer mit einem noch höheren Satz. In dieser Zone steigt der Grenzsteuersatz nicht weiter – die Steuer wächst aber absolut mit jedem zusätzlichen Euro.
AUF EINEN BLICK
- Für Sparer:innen und Anleger:innen mit Nebenverdienst oder erstem Gehalt ist er die wichtigste Stellschraube.
- Liegt das Gesamteinkommen (alle Einkunftsarten zusammen) unterhalb des Grundfreibetrags, fällt keine Einkommensteuer an.
- Werbungskostenpauschale und Sonderausgabenpauschale reduzieren das zu versteuernde Einkommen zusätzlich.
- Tipp: Wer mehrere Jobs hat, sollte Steuerklassen und Freibeträge aktiv beim Finanzamt optimieren.
Grundfreibetrag 2026: So viel bleibt wirklich steuerfrei
Wer nur geringfügig oder in Teilzeit arbeitet, zahlt keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und hat reduzierte Rentenversicherungsbeiträge – aber volle Einkommensteuerpflicht.
Der Grundfreibetrag ist die wichtigste Zahl im deutschen Steuerrecht für alle mit kleinem oder mittlerem Einkommen. Er beträgt 2026 exakt 12.348 € für Ledige und 24.696 € für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Unterhalb dieser Grenze wird kein Cent Einkommensteuer fällig – der Staat erkennt damit an, dass ein Existenzminimum steuerfrei bleiben muss.
Für alle mit Minijob, Teilzeitstelle oder erstem Gehalt nach einer beruflichen Veränderung ist der Grundfreibetrag die entscheidende Orientierungsgröße. Wer das ganze Jahr über unter 12.348 € Gesamteinkommen bleibt, hat keine Einkommensteuer zu zahlen – und kann zu viel einbehaltene Lohnsteuer per Steuererklärung vollständig zurückfordern. Das gilt für viele, die nur einen Teil des Jahres oder nur in geringem Umfang arbeiten.
Zusätzlich zum Grundfreibetrag reduzieren weitere Pauschalen das zu versteuernde Einkommen. Die Werbungskostenpauschale (auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt) wird automatisch berücksichtigt und senkt das steuerlich relevante Einkommen, ohne dass du einen Einzelbeleg einreichen musst. Hinzu kommt die Sonderausgabenpauschale. Wer tatsächlich höhere Kosten hat – etwa für Fachliteratur, einen Homeoffice-Arbeitsplatz oder lange Arbeitswege – kann durch eine Steuererklärung noch mehr herausholen.
AUF EINEN BLICK
- Minijob (450-Euro-Grenze bzw. aktuelle Grenze): Pauschalsteuer trägt in der Regel der Arbeitgeber; eigene Steuerpflicht entfällt meist.
- Midijob (Übergangsbereich): Sozialabgaben steigen gleitend; volle Einkommensteuerpflicht ab erstem Euro über Grundfreibetrag.
- Steuerklasse I gilt für die meisten Alleinstehenden im Hauptjob; Zweitjob wird automatisch in Steuerklasse VI abgerechnet.
- Steuererklärung lohnt sich fast immer: Fortbildungskosten, Arbeitsmittel, Fahrten zur Arbeitsstätte können absetzbar sein.
Steuersatz: Nebenjob, Minijob und Co.
Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt.
Für alle Arbeitnehmer:innen gelten dieselben Einkommensteuerregeln – aber es gibt einige wichtige Besonderheiten bei den Sozialabgaben, die das Gesamtbild erheblich verändern. Wer neben einer Hauptbeschäftigung oder in Teilzeit arbeitet und dabei die zeitlichen Grenzen einhält (maximal 20 Stunden pro Woche bei einem Nebenjob), zahlt keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und profitiert von reduzierten Rentenversicherungsbeiträgen. Die volle Einkommensteuerpflicht besteht jedoch, sobald das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.
Beim Minijob liegt die monatliche Verdienstgrenze seit 2026 bei 603 €, was einer Jahresgrenze von 7.236 € entspricht. Die pauschale Lohnsteuer von 2 % übernimmt in der Regel der Arbeitgeber, sodass du selbst keine Einkommensteuer auf dieses Einkommen zahlst und es auch nicht in der Steuererklärung angeben musst – es sei denn, du wirst zur Abgabe verpflichtet. Der Midijob im Übergangsbereich (oberhalb der Minijob-Grenze bis zur aktuellen Midijob-Grenze) bringt gleitend steigende Sozialabgaben mit sich, während die volle Einkommensteuerpflicht ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag greift.
Steuerklassen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Die meisten Arbeitnehmer:innen fallen mit ihrem Hauptjob in Steuerklasse I – das ist die Standardklasse für ledige Arbeitnehmer:innen ohne besondere Merkmale. Wer gleichzeitig zwei Jobs ausübt, muss aufpassen: Der Zweitjob wird automatisch in Steuerklasse VI abgerechnet, was zu einem sehr hohen Lohnsteuerabzug führt. Dieser Nachteil lässt sich durch die Steuererklärung am Jahresende ausgleichen, denn dort wird die tatsächliche Steuerschuld auf Basis des Gesamteinkommens und aller Freibeträge neu berechnet – und die Differenz wird erstattet oder nachgefordert.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt. | , |
| Die Einkommensteuererklärung gleicht am Jahresende die tatsächliche Schuld mit den geleisteten Vorauszahlungen ab. | , |
| Ergebnis: Erstattung oder Nachzahlung | Erstattungen sind bei Arbeitnehmer:innen wegen hoher Werbungskosten häufig. |
| Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) auf Zinsen | Dividenden oder ETF-Erträge wird separat mit einem eigenen Pauschalsatz abgeführt. |
| Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die Lohnsteuer erhoben und variiert je nach Bundesland. | , |
Lohnsteuer vs. Einkommensteuer: Was ist der Unterschied?
Werbungskosten: Arbeitsmittel, Fachliteratur, Heimarbeitsplatz (Homeoffice-Pauschale).
Viele Begriffe kursieren rund um das Thema Steuern, und „Lohnsteuer" und „Einkommensteuer" werden oft verwechselt oder gleichgesetzt. Dabei ist die Beziehung zwischen beiden klar geregelt: Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Dein Arbeitgeber berechnet sie anhand deiner Steuerklasse und deines Bruttogehalts und führt sie monatlich direkt an das Finanzamt ab – du siehst den abgezogenen Betrag auf deiner Gehaltsabrechnung.
Am Ende des Jahres gleicht die Einkommensteuererklärung die tatsächliche Steuerschuld mit den geleisteten Vorauszahlungen ab. Das Ergebnis ist entweder eine Erstattung – du hast zu viel gezahlt und bekommst Geld zurück – oder eine Nachzahlung. Für Arbeitnehmer:innen mit hohen Werbungskosten (etwa durch weite Pendlerwege, Arbeitsmittel oder eine berufliche Fortbildung) sind Erstattungen die Regel. Deshalb lohnt sich die Steuererklärung in dieser Lebensphase fast immer.
Ein gesondertes Thema ist die Kapitalertragsteuer, auch Abgeltungsteuer genannt. Sie beträgt pauschal 25 % auf Zinsen, Dividenden oder ETF-Erträge und wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer selbst. Für Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € (ledig) bzw. 2.000 € (zusammen veranlagt) fällt keine Abgeltungsteuer an – vorausgesetzt, du hast deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt. Diese Steuer läuft weitgehend separat von der Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen.
AUF EINEN BLICK
- Erstmalige Berufsausbildung: Oft nur als Sonderausgaben bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag absetzbar – nicht als Werbungskosten.
- Zweite Berufsausbildung oder Fortbildung nach abgeschlossener Ausbildung: Kosten können als Werbungskosten (unbegrenzt) geltend gemacht werden.
- Fahrten zur Arbeit: Entfernungspauschale pro Kilometer Einfachweg.
- Riester- und Rürup-Beiträge: Bereits ab dem ersten Job steuerlich relevant.
Steuerlast senken: Absetzbare Posten für Sparer:innen, Anleger:innen und Verbraucher:innen
Deutschlands Spitzensteuersatz liegt im europäischen Mittelfeld, aber die Progression setzt vergleichsweise früh ein.
Wer seine Steuerlast legal senken möchte, muss wissen, welche Kosten das Finanzamt anerkennt. Für Arbeitnehmer:innen sind Werbungskosten der wichtigste Hebel. Darunter fallen Arbeitsmittel wie Laptop, Schreibtisch oder Fachbücher, aber auch die Homeoffice-Pauschale, die ohne Einzelnachweise für jeden Arbeitstag zu Hause geltend gemacht werden kann. Wer zur Arbeit pendelt, kann die Entfernungspauschale nutzen: Sie beträgt 0,30 € pro Kilometer Einfachweg für die ersten 20 Kilometer und erhöht sich auf 0,38 € ab dem 21. Kilometer.
Beim Thema Aus- und Weiterbildungskosten ist eine wichtige Unterscheidung zu beachten: Kosten für eine Erstausbildung ohne vorherige Berufsausbildung sind steuerlich nur als Sonderausgaben bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag abzugsfähig. Da viele in dieser Phase noch kein positives Einkommen haben, verpufft der Abzug oft – ein Verlustvortrag in die spätere Berufstätigkeit ist bei der Erstausbildung steuerlich nicht möglich. Das ist ein echter Nachteil im Vergleich zur Situation nach einer Berufsausbildung.
Wer hingegen eine Zweitausbildung oder ein Aufbaustudium nach abgeschlossener Berufsausbildung absolviert, kann die Kosten als Werbungskosten geltend machen – ohne Höchstbetrag und mit der Möglichkeit, Verluste in spätere Steuerjahre vorzutragen. Das ist ein erheblicher Vorteil: Wer während der Zweitausbildung kaum verdient, häuft steuerlich anerkannte Verluste an, die dann beim ersten richtigen Gehalt die Steuerlast drücken. Dieser Unterschied zwischen Erst- und Zweitausbildung ist eine der wichtigsten, aber wenig bekannten Regelungen im deutschen Steuerrecht.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Deutschlands Spitzensteuersatz liegt im europäischen Mittelfeld, aber die Progression setzt vergleichsweise früh ein. | , |
| Für Durchschnittsverdiener ergibt sich ein internationaler Belastungsvergleich aus Einkommensteuer plus Sozialabgaben (Gesamtbelastungsquote). | , |
| Solidaritätszuschlag war lange ein deutsches Spezifikum; sein weitgehender Wegfall verbesserte die Nettoposition deutlich. | , |
| Für Personen, die ins Ausland gehen | Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, wo Steuern zu zahlen sind. |
| Hinweis: Dieser Abschnitt dient der Einordnung; keine Steuerberatung – bei individuellen Fragen Steuerberater:in hinzuziehen. | , |
Steuersatz im Vergleich: Deutschland innerhalb der EU
Mit dem StudySmarter Brutto-Netto-Rechner siehst du sofort, wie viel Netto von deinem Gehalt übrig bleibt.
Wie schneidet Deutschland im europäischen Vergleich ab? Deutschlands Spitzensteuersatz liegt im EU-weiten Mittelfeld, aber die Besonderheit liegt darin, wie schnell die Progression einsetzt. Im Vergleich zu einigen anderen europäischen Ländern greift der hohe Grenzsteuersatz hierzulande schon bei vergleichsweise niedrigen Einkommen – das bedeutet, dass auch Durchschnittsverdiener:innen schon mit einem nennenswerten Grenzsteuersatz konfrontiert sind.
Für einen vollständigen Belastungsvergleich reicht es nicht, nur den Einkommensteuersatz zu betrachten. Die Gesamtbelastungsquote – also Einkommensteuer plus Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen – ist das entscheidende Maß. Deutschland hat hier durch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag von ca. 2,9 % im Jahr 2026, je zur Hälfte von Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber getragen), Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung eine insgesamt hohe Abgabenlast. Diese Kombination erklärt, warum die Differenz zwischen Brutto und Netto in Deutschland spürbar ist.
Ein lange diskutiertes deutsches Spezifikum war der Solidaritätszuschlag, der ursprünglich zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt wurde. Seit seiner weitgehenden Abschaffung für die große Mehrheit der Steuerzahler:innen verbesserte sich die Nettoposition deutlich. Für Einkommen unterhalb bestimmter Freigrenzen fällt kein Soli mehr an. Für Sparer:innen und Anleger:innen mit niedrigem Einkommen ist der Soli daher in der Regel kein Thema – er wird erst bei höheren Einkommen und bei Kapitalerträgen (5,5 % auf die Abgeltungsteuer) relevant.
Für alle, die im Ausland arbeiten oder Einkünfte aus mehreren Ländern beziehen, ist das Thema Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) relevant. Diese bilateralen Verträge regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht, wenn jemand in mehreren Ländern Einkommen erzielt. Das verhindert, dass dieselben Einkünfte zweimal besteuert werden – wer länger im Ausland arbeitet, sollte sich hierzu frühzeitig informieren.
AUF EINEN BLICK
- Eingabe: Bruttogehalt, Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer ja/nein, Krankenversicherungsart (GKV/PKV).
- Ausgabe: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialabgaben und Nettobetrag auf einen Blick.
- Tipp: Vergleiche verschiedene Szenarien – z. B. Teilzeitbeschäftigung vs. Vollzeitbeschäftigung.
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Die Theorie hilft, aber am Ende willst du wissen: Was bleibt von meinem Gehalt übrig? Mit dem StudySmarter Brutto-Netto-Rechner siehst du genau, wie viel Netto von deinem Bruttogehalt nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt – ob für den Nebenjob, das erste Gehalt nach der Ausbildung oder einen Gehaltsvergleich zwischen zwei Jobangeboten.
Du gibst Bruttogehalt, Steuerklasse, Bundesland und deine Krankenversicherungsart (gesetzlich oder privat) ein – und erhältst auf einen Blick Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, alle Sozialabgaben und deinen Nettobetrag. Vergleiche verschiedene Szenarien: Wie viel mehr Netto bringt eine Gehaltserhöhung wirklich? Was ändert sich, wenn du von einer Teilzeitstelle in eine Vollzeitstelle wechselst? Wie wirkt sich ein Kirchensteueraustritt auf dein Monatsgehalt aus?
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Häufige Fragen
Du musst ab dem Zeitpunkt Steuern zahlen, an dem dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag gilt für alle Steuerpflichtigen, unabhängig vom Status, und wird jährlich angepasst. Solange du nur über geringe Einkünfte verfügst, bleibst du in der Regel unter dieser Grenze.
Der Durchschnittssteuersatz ist der Anteil deiner gesamten Einkommensteuer an deinem gesamten zu versteuernden Einkommen. Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuern du auf den letzten zusätzlich verdienten Euro zahlen musst. Der Grenzsteuersatz ist in Deutschland progressiv, das heißt, er steigt mit höherem Einkommen an, während der Durchschnittssteuersatz immer darunter liegt.
Der Spitzensteuersatz in Deutschland beträgt seit 2026 unverändert 45 Prozent, er wird auch als Reichensteuer bezeichnet. Dieser Satz greift jedoch erst für sehr hohe Einkommen, die deutlich über dem Durchschnittsverdienst liegen. Für die meisten Steuerpflichtigen gilt der sogenannte Höchststeuersatz von 42 Prozent, der bei einem wesentlich niedrigeren Einkommen erreicht wird.
Eine Steuererklärung lohnt sich in den meisten Fällen, weil du Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen absetzen kannst, die dein zu versteuerndes Einkommen mindern. Wenn du als Arbeitnehmer:in keine weiteren Einkünfte hast, bist du nicht zur Abgabe verpflichtet, aber du bekommst oft zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück. Bei einfachen Einkommensverhältnissen ohne absetzbare Posten kann sich der Aufwand jedoch nicht lohnen.
Wenn du zwei Jobs gleichzeitig hast, wird bei jedem Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI für den zweiten Job einbehalten, was zu einem höheren Steuerabzug führt. Die Steuerklasse VI sieht keine Freibeträge vor, daher ist der Abzug deutlich höher als beim Hauptjob. Am Ende des Jahres gleicht die Steuererklärung die Gesamtbelastung aus, sodass du zu viel gezahlte Steuern zurückbekommen kannst.
Bei einem Nebenjob bist du in der Regel von der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungspflicht befreit, solange du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Allerdings zahlst du weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, wobei der Arbeitgeber seinen Anteil übernimmt. In der Rentenversicherung besteht auf Antrag eine Befreiung, aber der Arbeitgeber muss seinen Beitrag trotzdem zahlen.
Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne, die direkt von der Bank einbehalten wird. Sie gilt für alle Steuerpflichtigen, sofern deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger ist als 25 Prozent, kannst du in der Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen und dir die Differenz erstatten lassen.
Dein zu versteuerndes Einkommen berechnest du, indem du von deinem Bruttoeinkommen alle Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abziehst. Zuerst ermittelst du die Summe deiner Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten, dann subtrahierst du den Werbungskosten-Pauschbetrag oder die tatsächlichen Kosten. Anschließend mindern Sonderausgaben wie Spenden oder Versicherungsbeiträge und gegebenenfalls der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende das Ergebnis, sodass am Ende das zu versteuernde Einkommen steht.
Quellen & Stand 09.07.2026
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