CO2-Kosten Rechner So viel zahlst du als Mieter oder WG-Bewohner
CO2-Kosten als Mieter oder WG-Bewohner berechnen: Unser Rechner zeigt, wie viel du zahlst & wie die Kosten zwischen dir und deinem Vermieter aufgeteilt werden.
- Der CO2-Preis wird auf fossile Brennstoffe (Gas, Heizöl) erhoben und schlägt sich direkt in der Nebenkostenabrechnung nieder.
- Wer in einer Mietwohnung oder WG lebt, teilt sich diese Kosten mit dem Vermieter – je nach energetischem Zustand des Gebäudes.
- Für Studierende in kleinen Wohnungen oder WGs ist das Thema besonders relevant, da Heizkosten oft ein großer Block der Nebenkosten sind.
- Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KAufG) regelt seit 2023, wie die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter erfolgt.
CO2-Kosten in der Miete: Was du als Mieter wirklich zahlst
Der CO2-Preis wird auf fossile Brennstoffe (Gas, Heizöl) erhoben und schlägt sich direkt in der Nebenkostenabrechnung nieder.
Seit 2023 regelt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KAufG), wie die Kosten des nationalen CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Wie viel du konkret zahlst, hängt davon ab, wie energieeffizient dein Gebäude ist – und genau das kannst du mit einem CO2-Kosten Rechner selbst ermitteln.
AUF EINEN BLICK
- Wer in einer Mietwohnung lebt, teilt sich diese Kosten mit dem Vermieter – je nach energetischem Zustand des Gebäudes.
- Für Mieter in kleinen Wohnungen ist das Thema besonders relevant, da Heizkosten oft ein großer Block der Nebenkosten sind.
- Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KAufG) regelt seit 2023, wie die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter erfolgt.
Rechner: Steuer sparen
Schätze, wie viel dir absetzbare Kosten zurückbringen.
🧮 Steuer-Spar-Rechner
Grobe Orientierung. Ohne steuerpflichtiges Einkommen wirken Kosten oft als Verlustvortrag. Keine Steuerberatung.
Was ist der CO2-Preis und warum betrifft er dich?
Die Kostenaufteilung folgt einem 10-Stufen-Modell, das sich am CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter orientiert.
Der CO2-Preis ist eine Abgabe, die auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl erhoben wird. Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das im Rahmen des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) den Ausstoß von Treibhausgasen bepreist. Das Ziel: Wer mehr CO2 ausstößt, zahlt mehr – und soll so einen Anreiz erhalten, auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen. In der Praxis bedeutet das: Die Kosten des CO2-Preises tauchen nicht als separate Zeile auf deiner Stromrechnung auf, sondern landen als Teil der Brennstoffkosten in deiner jährlichen Nebenkostenabrechnung.
Für dich als Mieterin oder Mieter ist das Thema aus einem einfachen Grund besonders relevant: Heizkosten machen in kleinen Wohnungen oft einen erheblichen Anteil der Nebenkosten aus. Wer in einem schlecht gedämmten Altbau oder einem älteren Gebäude mit Gasheizung wohnt, merkt das besonders deutlich. Gerade in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt bleibt oft keine große Wahl beim Gebäude – umso wichtiger ist es zu wissen, welchen Anteil du tatsächlich zahlen musst und welchen dein Vermieter übernehmen muss.
Wer in einer Mietwohnung lebt, teilt sich die CO2-Kosten mit dem Vermieter. Seit dem 1. Januar 2023 ist durch das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KAufG) gesetzlich geregelt, wie diese Aufteilung auszusehen hat. Vor diesem Gesetz trugen Mieter die Kosten vollständig allein – obwohl sie keinen Einfluss auf die energetische Qualität des Gebäudes haben. Das neue Modell schafft hier einen fairen Ausgleich und setzt gleichzeitig Vermieter unter Druck, in die Sanierung ihrer Gebäude zu investieren.
Das CO2KAufG gilt für Wohngebäude, die mit Erdgas oder Heizöl beheizt werden. Für dich als Mieterin oder Mieter, der über einen einzigen Wärmezähler oder Gaszähler mit dem Vermieter abrechnet, ist das Gesetz damit direkt anwendbar. Auch in vielen Wohnanlagen in privater Trägerschaft gilt es – bei öffentlich-rechtlichen Trägern kann es Abweichungen geben, weshalb ein Blick in den Mietvertrag und die Abrechnung sinnvoll ist.
AUF EINEN BLICK
- Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto größer der Vermieteranteil – so soll der Anreiz zur Sanierung gestärkt werden.
- In energetisch sehr schlechten Gebäuden (hoher spezifischer CO2-Ausstoß) trägt der Vermieter den Löwenanteil.
- In sehr gut sanierten Gebäuden liegt der Anteil des Mieters höher, da das Heizverhalten stärker ins Gewicht fällt.
- Für Nicht-Wohngebäude (z.B. bestimmte Wohnheime) gelten Sonderregelungen – hier lohnt ein Blick ins Mietverhältnis.
Das 10-Stufen-Modell der CO2-Kostenaufteilung einfach erklärt
Für die Berechnung benötigst du: Jahresverbrauch des Brennstoffs (Gas/Heizöl in kWh oder Litern), Wohnfläche des Gebäudes und deine eigene Wohnfläche sowie den aktuellen CO2-Preis pro Tonne.
Das Herzstück des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes ist ein 10-Stufen-Modell, das den spezifischen CO2-Ausstoß eines Gebäudes in Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr als Maßstab nimmt. Je höher dieser Wert ist, desto mehr zeigt er an, dass das Gebäude energetisch schlecht aufgestellt ist – und desto größer ist der Anteil, den der Vermieter an den CO2-Kosten übernehmen muss. Die Logik dahinter ist bestechend einfach: Wer als Vermieter nicht in die Dämmung oder eine moderne Heizung investiert, soll die finanziellen Folgen nicht allein auf die Mieter abwälzen können.
In der Praxis sieht das so aus: Liegt der spezifische CO2-Ausstoß des Gebäudes über einem bestimmten Schwellenwert – beispielsweise bei sehr alten, unsanierten Häusern – übernimmt der Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten. Bei sehr gut sanierten Gebäuden mit niedrigem Ausstoß dreht sich das Verhältnis um: Dann trägt der Mieter den größeren Anteil, weil sein individuelles Heizverhalten der entscheidende Faktor ist. In der Mitte des Modells sind verschiedene Zwischenstufen mit gestaffelten Quoten vorgesehen.
Für Mieter bedeutet das: Wohnst du in einem energetisch schlechten Altbau, bist du durch dieses Modell geschützt – dein Vermieter muss einen erheblichen Teil der CO2-Kosten selbst tragen. Wohnst du hingegen in einem frisch sanierten Neubau oder einem Gebäude mit moderner Wärmepumpe, fallen die CO2-Kosten im Sinne des CO2KAufG ohnehin kaum ins Gewicht, weil keine oder kaum fossile Brennstoffe eingesetzt werden. Das Stufenmodell schafft damit einen direkten wirtschaftlichen Anreiz für Vermieter, ihre Gebäude zu sanieren – was langfristig auch Mietern zugutekommt.
Ein wichtiger Hinweis: Das Modell bezieht sich ausschließlich auf die CO2-Kosten als separaten Bestandteil der Heizkosten, nicht auf die Heizkosten insgesamt. Die restlichen Heizkosten – also der eigentliche Energiepreis für Gas oder Heizöl – trägt weiterhin der Mieter vollständig. Das CO2KAufG regelt also nur die Aufteilung des CO2-Preisanteils, der auf die Brennstoffrechnung aufgeschlagen wird.
AUF EINEN BLICK
- Aus Verbrauch und Wohnfläche ergibt sich der spezifische CO2-Ausstoß (kg CO2 pro m²/Jahr), der die Stufe im Modell bestimmt.
- Unser Rechner führt dich Schritt für Schritt durch die Eingaben und zeigt deinen Mieteranteil in Euro.
- Die nötigen Verbrauchsdaten findest du in deiner letzten Nebenkostenabrechnung oder kannst sie beim Vermieter erfragen – dazu bist du gesetzlich berechtigt.
- Tipp: Relevant ist die Gesamtfläche der Wohnung, nicht nur ein einzelner Raum.
CO2-Kosten selbst berechnen: So gehst du vor
Betroffen sind Erdgas und Heizöl, die dem nationalen Emissionshandel (nEHS) unterliegen.
Um deinen persönlichen CO2-Kostenanteil zu ermitteln, brauchst du einige Kennzahlen, die du aus deiner letzten Nebenkostenabrechnung oder vom Vermieter bekommst. Du hast gesetzlich das Recht, diese Daten einzusehen. Konkret benötigst du den Jahresverbrauch des Gebäudes in Kilowattstunden (kWh) – bei Gas steht dieser oft direkt auf der Abrechnung, bei Heizöl musst du die gelieferten Liter gegebenenfalls umrechnen. Außerdem brauchst du die Gesamtwohnfläche des Gebäudes und deine eigene anteilige Wohnfläche.
Aus dem Jahresverbrauch ergibt sich über einen festen Emissionsfaktor (zum Beispiel für Erdgas rund 0,201 kg CO2 pro kWh) der gesamte CO2-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm. Geteilt durch die Gesamtwohnfläche erhältst du den spezifischen CO2-Ausstoß in kg CO2 pro m² und Jahr – genau den Wert, der die Stufe im 10-Stufen-Modell bestimmt. Anschließend kannst du deinen Mieteranteil in Prozent ablesen und auf deine anteilige Wohnfläche und deinen Verbrauchsanteil herunterrechnen.
Klingt aufwendig? Unser CO2-Kosten Rechner auf StudySmarter nimmt dir diese Rechenschritte ab. Du gibst deine Verbrauchsdaten ein, und das Tool zeigt dir automatisch, in welcher Stufe dein Gebäude liegt und wie hoch dein Mieteranteil in Euro ungefähr ausfällt. So hast du eine belastbare Grundlage, um deine Nebenkostenabrechnung zu prüfen und gegebenenfalls beim Vermieter nachzufragen. Die nötigen Daten findest du entweder in der Jahresabrechnung, auf dem Energieausweis des Gebäudes oder – falls du zur Miete wohnst – beim Hauptmieter oder direkt beim Vermieter.
Ein praktischer Tipp für Mieter: In einem Mehrfamilienhaus werden die Nebenkosten oft pauschal aufgeteilt. Das muss aber nicht bedeuten, dass auch die CO2-Kosten exakt gleichmäßig verteilt werden – wer eine kleinere Wohnung hat oder weniger heizt, kann mit den anderen Mietparteien eine eigene Absprache treffen. Wichtig ist, dass die Mietparteien als Ganzes gegenüber dem Vermieter korrekt abrechnen und der Mieteranteil laut CO2KAufG eingehalten wird.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Betroffen sind Erdgas und Heizöl | die dem nationalen Emissionshandel (nEHS) unterliegen. |
| Fernwärme unterliegt dem EU-Emissionshandel (EU-ETS) und wird ab 2027 schrittweise ebenfalls in das Stufenmodell einbezogen. | , |
| Strom und erneuerbare Energien (z.B. Wärmepumpe) fallen nicht unter den CO2-Preis im Sinne des CO2KAufG. | , |
| Für Mieter in Fernwärme-versorgten Gebäuden oder Altbauten mit Gasheizung sind die Auswirkungen besonders spürbar. | , |
Welche Heizenergieträger fallen unter den CO2-Preis?
Der CO2-Preis steigt gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) über die kommenden Jahre planmäßig an – das erhöht langfristig deinen Anteil an den Heizkosten.
Nicht alle Heizarten sind vom CO2-Preis im Sinne des CO2KAufG gleichermaßen betroffen. Klar erfasst sind Erdgas und Heizöl, da sie dem nationalen Emissionshandel (nEHS) unterliegen und direkt über die Brennstoffkosten abgerechnet werden. Wohnst du in einer Mietwohnung mit Gasheizung – was in deutschen Mietwohnungen nach wie vor sehr häufig ist – gilt das Stufenmodell des CO2KAufG unmittelbar für dich.
Fernwärme ist ein Sonderfall: Sie unterliegt dem EU-Emissionshandel (EU-ETS) und ist daher bislang nicht direkt über das nationale Stufenmodell geregelt. Ab 2027 soll der Gebäudesektor schrittweise in den EU-ETS einbezogen werden, wodurch auch Fernwärme-versorgte Gebäude stärker betroffen sein werden. Für Mieter in Altbauten mit Fernwärmeversorgung bedeutet das: Aktuell gelten noch andere Regeln, aber langfristig werden CO2-Kosten auch dort spürbarer werden.
Strom fällt nicht unter den CO2-Preis des CO2KAufG – auch wenn im Strompreis indirekt CO2-Kosten aus dem EU-ETS enthalten sind. Heizungen, die mit Strom betrieben werden, etwa Wärmepumpen oder Infrarotheizungen, sind vom Stufenmodell ausgenommen. Das macht Wärmepumpen-beheizte Gebäude für Mieter besonders attraktiv: Nicht nur, weil sie oft effizienter sind, sondern auch, weil keine direkten CO2-Kosten nach CO2KAufG anfallen. Wenn du bei der Wohnungssuche die Wahl hast, lohnt sich ein Blick auf die Heizart im Exposé also doppelt.
Flüssiggas (LPG), das vor allem in ländlichen Gegenden genutzt wird, sowie andere fossile Brennstoffe wie Kohle können ebenfalls dem nEHS unterliegen – je nach Nutzungskontext. Wer in einer solchen Wohnsituation lebt, sollte die Abrechnung besonders genau prüfen oder sich bei einem Mieterverein beraten lassen.
AUF EINEN BLICK
- Die genauen Preisstufen und Zeitpläne sind gesetzlich festgelegt; Abweichungen sind möglich, wenn der Gesetzgeber nachjustiert.
- Frühzeitig energieeffiziente Wohnungen wählen kann langfristig bares Geld sparen.
- Bundesregierung und EU setzen auf steigende CO2-Preise als Lenkungsinstrument zur Klimaneutralität bis 2045.
CO2-Preis-Entwicklung: Was langfristig auf dich zukommt
Dein Vermieter ist verpflichtet, den CO2-Kostenanteil in der Nebenkostenabrechnung transparent auszuweisen.
Der CO2-Preis ist nicht statisch – er steigt planmäßig an. Das BEHG legt die Preisstufen für den nationalen Emissionshandel gesetzlich fest, und der Preis je Tonne CO2 soll in den kommenden Jahren schrittweise erhöht werden. Das bedeutet: Selbst wenn du dein Heizverhalten nicht änderst und in derselben Wohnung wohnst, werden die CO2-Kosten in deiner Nebenkostenabrechnung von Jahr zu Jahr steigen – es sei denn, dein Vermieter investiert in die energetische Sanierung des Gebäudes.
Für Menschen, die häufig umziehen oder deren Mietverträge zeitlich begrenzt sind, ist das zunächst vielleicht kein zentrales Thema. Wer aber plant, längere Zeit in einer Wohnung zu bleiben – zum Beispiel weil die Arbeit oder die familiäre Situation einen festen Wohnsitz erfordert – sollte die energetische Qualität des Gebäudes bei der Wohnungssuche ernst nehmen. Ein Gebäude mit schlechter Energieklasse kann zwar heute eine günstige Kaltmiete bieten, die steigenden CO2-Kosten in den Nebenkosten können diesen Vorteil jedoch mittelfristig auffressen.
Die Bundesregierung und die EU setzen auf steigende CO2-Preise als zentrales Lenkungsinstrument auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 beziehungsweise 2050 in der EU. Das bedeutet, dass der Trend eindeutig in Richtung höherer Kosten für fossile Brennstoffe geht – unabhängig von kurzfristigen politischen Anpassungen. Wer frühzeitig auf energieeffiziente Wohnungen setzt oder aktiv mit dem Vermieter über Sanierungsmaßnahmen spricht, kann sich langfristig einen echten finanziellen Vorteil sichern.
AUF EINEN BLICK
- Du hast das Recht, die Verbrauchsbelege und den Energieausweis des Gebäudes einzusehen.
- Widerspruchsfrist bei der Nebenkostenabrechnung beachten: Nach Ablauf können Ansprüche verfallen.
- Bei Streitigkeiten können Mietervereine oder Verbraucherzentralen kostenlos oder günstig helfen – für alle Mieter oft besonders relevant.
- Falsche Aufteilung der CO2-Kosten durch den Vermieter kann zurückgefordert werden.
Mieterrechte bei der Nebenkostenabrechnung: Was du einfordern kannst
Bei der Wohnungssuche auf den Energieausweis achten: Gebäude mit schlechter Energieklasse werden für Mieter teurer.
Das CO2KAufG verpflichtet Vermieter, den CO2-Kostenanteil in der Nebenkostenabrechnung transparent und nachvollziehbar auszuweisen. Du musst also nicht blind darauf vertrauen, dass dein Vermieter die Aufteilung korrekt vorgenommen hat. Als Mieter hast du das Recht, die zugrundeliegenden Verbrauchsbelege einzusehen – also zum Beispiel die Gasrechnung des Gebäudes oder den Heizöllieferschein. Auch der Energieausweis des Gebäudes muss dir auf Anfrage zugänglich gemacht werden, denn er enthält wichtige Angaben zur Energieeffizienzklasse und zum spezifischen Energiebedarf.
Besonders wichtig: Beachte die Widerspruchsfrist bei der Nebenkostenabrechnung. In der Regel hast du nach Erhalt der Abrechnung zwölf Monate Zeit, Einwände zu erheben. Lässt du diese Frist verstreichen, können Ansprüche auf Rückzahlung verfallen – auch wenn die Abrechnung fehlerhaft war. Notiere dir daher das Datum, an dem du die Abrechnung erhalten hast, und prüfe sie möglichst zeitnah.
Falls du Fehler in der Abrechnung vermutest oder dein Vermieter die CO2-Kosten nicht korrekt aufteilt, musst du das nicht alleine durchfechten. Mietervereine bieten in der Regel eine günstige oder kostenlose Erstberatung an und können Abrechnungen auf Plausibilität prüfen. Verbraucherzentralen sind eine weitere Anlaufstelle. Gerade wenn dein Budget knapp ist, ist das besonders relevant: Selbst kleine Nachforderungen oder zu Unrecht einbehaltene Guthaben können einen spürbaren Unterschied machen. In vielen Städten gibt es zudem kostenlose oder günstige Rechtsberatungen, die bei mietrechtlichen Fragen weiterhelfen.
AUF EINEN BLICK
- Heizverhalten optimieren: Richtig lüften (Stoßlüften statt Kipplüften) und Thermostat klug steuern senkt den Verbrauch.
- In Mehrpersonenhaushalten: Gemeinsam smarte Thermostate oder Heizkörperthermostate einsetzen und Kosten fair aufteilen.
- Vermieter ansprechen: Wer nachfragt, ob Sanierungsmaßnahmen geplant sind, kann langfristige Kostensteigerungen besser einplanen.
- Wer in finanziellen Engpässen steckt: Wohngeld und andere Zuschüsse können helfen – mehr dazu in unseren verlinkten Artikeln.
CO2-Kosten senken: Praktische Tipps für Mietwohnung und Haushalt
Heizkosten sind nur ein Teil deines monatlichen Budgets – unser Finanz-Score hilft dir, alle Fixkosten im Blick zu behalten.
Der einfachste Hebel, den du als Mieter in der Hand hast, ist dein eigenes Heizverhalten. Richtig lüften ist dabei entscheidend: Stoßlüften – also Fenster für kurze Zeit weit öffnen – ist deutlich effizienter als dauerhaftes Kipplüften. Beim Kipplüften entweicht kontinuierlich warme Luft, während kaum ein Luftaustausch stattfindet; beim Stoßlüften wird die verbrauchte Luft schnell ausgetauscht, ohne die Wände auszukühlen. Besonders im Winter kann diese Umgewöhnung den Heizenergieverbrauch messbar senken – und damit auch deinen CO2-Kostenanteil.
Smarte Heizkörperthermostate sind eine weitere sinnvolle Investition, gerade in Mehrpersonenhaushalten. Sie ermöglichen es, die Heizung nach einem Zeitplan zu steuern – tagsüber, wenn alle außer Haus sind, kann die Temperatur automatisch abgesenkt werden. Die Anschaffungskosten für einfache Modelle sind überschaubar und amortisieren sich oft bereits in einer Heizsaison. Wichtig: Kläre vorher mit dem Vermieter ab, ob der Austausch der Thermostate erlaubt ist, da es sich um eine Veränderung an der Mietsache handeln kann.
Bei der Wohnungssuche lohnt es sich, den Energieausweis zu verlangen und zu lesen. Gebäude mit schlechter Energieklasse – etwa F, G oder H – haben in der Regel einen hohen spezifischen CO2-Ausstoß. Das bedeutet für dich einerseits, dass der Vermieter durch das Stufenmodell mehr zahlen muss; andererseits bleiben auch bei schlechter Energiebilanz die gesamten Heizkosten hoch, und du zahlst als Mieter noch immer deinen Anteil. Eine Wohnung in einem gut sanierten Gebäude mit Energieklasse A oder B ist in der Regel langfristig günstiger zu betreiben – selbst wenn die Kaltmiete etwas höher ist.
Als Bewohner einer Mehrpersonenwohnung lohnt es sich, das Thema Heizkosten gemeinsam anzugehen. Vereinbart klare Regeln für die Raumtemperatur, nutzt smarte Thermostate gemeinschaftlich und sprecht offen über den Verbrauch. Wer besonders viel oder wenig heizt, kann intern auch eine abweichende Kostenaufteilung vereinbaren – das setzt aber gegenseitiges Vertrauen und klare Absprachen voraus. Eine faire und transparente Lösung schützt vor Streit am Jahresende, wenn die Nebenkostenabrechnung ins Haus kommt.
AUF EINEN BLICK
- Mit wenigen Angaben siehst du, wo du Sparpotenziale hast und wie du finanziell besser aufgestellt wirst.
- Direkt zum Rechner – keine Anmeldung nötig.
Finanz-Score und Budget-Check: Behalte alle Fixkosten im Blick
Die CO2-Kosten sind nur ein Baustein deiner monatlichen Ausgaben – aber ein Baustein, den du mit dem richtigen Wissen aktiv beeinflussen kannst. Ob du deine Nebenkostenabrechnung prüfst, beim nächsten Umzug den Energieausweis verlangst oder in deiner Wohnung smarte Heizkörperthermostate einführst: Jede Maßnahme zählt. Und wer seine Fixkosten kennt, kann besser planen, sparen und für das Unvorhergesehene vorsorgen.
Heizkosten, Miete, Krankenversicherung, Lebensmittel – als Verbraucher jonglierst du viele Posten gleichzeitig. Mit unserem Finanz-Score siehst du auf einen Blick, wo dein Budget steht, wo Sparpotenziale schlummern und wie du finanziell besser aufgestellt wirst. Keine Anmeldung nötig, keine versteckten Kosten – einfach loslegen.
🧮 Rechne deinen Fall durch
Ermittle deine konkreten Zahlen mit dem passenden Rechner.
Kostenlos starten →Der 5-Minuten-Finanzkurs
Eine Mail pro Woche: Versicherung, BAföG, erstes Investieren, ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.
Mit dem Anmelden stimmst du der Datenschutzerklärung zu. Jederzeit abbestellbar.
Häufige Fragen
Den CO2-Preis müssen Sie als Mieter zunächst über die Nebenkosten tragen, da er in den Brennstoffkosten enthalten ist. Seit 2023 greift jedoch das CO2-Kostenaufteilungsgesetz, wonach Vermieter und Mieter die Kosten je nach Gebäudeenergieeffizienz gestaffelt teilen – bei sehr schlecht gedämmten Gebäuden zahlt der Vermieter mehr.
Den CO2-Ausstoß Ihres Gebäudes finden Sie in der Heizkostenabrechnung, die seit 2022 eine CO2-Angabe enthalten muss, oder Sie fragen Ihren Vermieter nach dem Energieausweis. Alternativ können Sie den Wert über den Brennstoffverbrauch und die spezifischen Emissionsfaktoren von Öl, Gas oder Fernwärme selbst berechnen.
Als Mieter zahlen Sie den CO2-Preis über die Heizkosten, wobei die Aufteilung zwischen Ihnen und dem Vermieter nach dem gleichen Schema wie bei anderen Wohnungen erfolgt. Die Kosten werden in der Regel über die Heizkostenverteiler oder die Wohnfläche auf die Bewohner umgelegt, je nachdem, was im Mietvertrag vereinbart ist.
Ja, Ihr Vermieter muss den CO2-Anteil in der Nebenkostenabrechnung seit 2023 ausweisen, und zwar getrennt nach den Kosten für den CO2-Preis und den übrigen Heizkosten. Die Abrechnung muss außerdem die Gebäudeklasse und den daraus resultierenden prozentualen Anteil des Vermieters an den CO2-Kosten enthalten.
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz gilt grundsätzlich für alle Wohngebäude, auch für Wohnheime, sofern diese über einen eigenen Heizvertrag mit dem Energieversorger verfügen. Bei Wohnheimen, die über eine zentrale Wärmeversorgung betrieben werden, ist der Betreiber des Wohnheims als Vermieter einzustufen und muss die Kosten entsprechend aufteilen.
Ja, Sie können zu viel gezahlte CO2-Kosten von Ihrem Vermieter zurückfordern, wenn die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist oder der Vermieter seinen Anteil nicht übernommen hat. Sie sollten die Abrechnung prüfen, schriftlich Einspruch einlegen und gegebenenfalls eine Korrektur verlangen – bei Streit hilft der Mieterverein oder eine Beratungsstelle.
Der CO2-Preis steigt in Deutschland bis 2026 schrittweise an, wobei die genauen Werte jährlich vom Gesetzgeber festgelegt werden. Ab 2027 soll der nationale CO2-Preis in den europäischen Emissionshandel übergehen, wodurch sich der Preis künftig am Markt bildet und stärker schwanken kann.
Bei Fernwärme wird der CO2-Preis über die Brennstoffkosten des Wärmeversorgers an Sie weitergereicht, wobei die Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter ebenfalls nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz erfolgt. Der Wärmeversorger muss den CO2-Ausstoß der Fernwärme ausweisen, und Sie können diesen Wert in Ihrer Nebenkostenabrechnung finden.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
Mehr aus Steuern
- Sonderausgaben in der Steuererklärung: Was Sparer:innen &
- Sparerpauschbetrag: So nutzen Anleger:innen den
- Spekulationssteuer: Wann Verbraucher:innen Gewinne versteuern
- Spitzensteuersatz: Ab wann zahlt man ihn – und wie viel
- Steuerberatungskosten: Was Sparer:innen & Privatpersonen
- Steuerbescheid ändern: Fristen, Wege und was Anleger:innen
- Steuerbescheid richtig lesen und prüfen: Der Guide für
- Steuerentlastungsgesetz 2022: So sieht die Entlastung aus