CO2-Steuer Was sie kostet und wie du sparst
CO2-Steuer einfach erklärt: Wie viel zahlen Studierende & junge Erwachsene? Auswirkungen auf Miete, Pendeln & Heizen. Jetzt Gehalt optimieren.
- Die CO2-Steuer (offiziell: nationaler CO2-Preis / Brennstoffemissionshandelsgesetz BEHG) bepreist den Ausstoß von Kohlendioxid bei fossilen Brennstoffen wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas.
- Zahler sind zunächst die Inverkehrbringer (Mineralölkonzerne, Gaslieferanten), die Kosten werden aber über Energie- und Kraftstoffpreise an Verbraucher:innen weitergegeben.
- Ziel ist die Lenkungswirkung: klimafreundlicheres Verhalten wird günstiger, fossiler Konsum teurer.
- Rechtsgrundlage: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), ergänzt durch den EU-Emissionshandel (EU-ETS).
CO2-Steuer verständlich erklärt – und was das für dein Budget bedeutet
Die CO2-Steuer (offiziell: nationaler CO2-Preis / Brennstoffemissionshandelsgesetz BEHG) bepreist den Ausstoß von Kohlendioxid bei fossilen Brennstoffen wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas.
Die CO2-Steuer verteuert fossile Energie und damit Heizen, Tanken und Wohnen. Für Sparer:innen und Anleger:innen mit kleinem Budget ist das spürbar – doch es gibt legale Wege, die Belastung zu reduzieren.
AUF EINEN BLICK
- Zahler sind zunächst die Inverkehrbringer (Mineralölkonzerne, Gaslieferanten), die Kosten werden aber über Energie- und Kraftstoffpreise an Verbraucher:innen weitergegeben.
- Ziel ist die Lenkungswirkung: klimafreundlicheres Verhalten wird günstiger, fossiler Konsum teurer.
- Rechtsgrundlage: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), ergänzt durch den EU-Emissionshandel (EU-ETS).
- Verbraucher:innen spüren die CO2-Steuer vor allem bei Mietheizkostenabrechnung, Tankkosten und indirekten Preissteigerungen.
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Was die CO2-Steuer ist – einfach und klar erklärt
Der nationale CO2-Preis wurde schrittweise eingeführt und steigt laut BEHG in festgelegten Stufen; ab einem bestimmten Jahr wechselt das System in eine Preiskorridor-Phase mit Mindest- und Höchstpreis.
Die CO2-Steuer ist umgangssprachlich der Begriff für den nationalen CO2-Preis, der in Deutschland durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt wird. Rechtlich handelt es sich dabei nicht um eine klassische Steuer im finanzrechtlichen Sinne, sondern um eine Abgabe auf Emissionszertifikate, die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe – also Mineralölkonzerne, Gaslieferanten und ähnliche Unternehmen – erwerben müssen. Wer Benzin, Diesel, Heizöl oder Erdgas in den deutschen Markt bringt, muss für jede Tonne CO2, die bei der Verbrennung dieser Stoffe entsteht, ein Zertifikat vorweisen.
Diesen Kostenblock geben die Unternehmen über ihre Preise an die Endverbrauchenden weiter. Wer also an der Zapfsäule tankt oder eine Heizkostenabrechnung für eine gas- oder ölbeheizte Wohnung erhält, zahlt indirekt den CO2-Preis mit. Das ist politisch so gewollt: Durch die Verteuerung fossiler Energie soll klimafreundlicheres Verhalten attraktiver werden – ob durch Wärmedämmung, Wärmepumpen, ÖPNV-Nutzung oder schlicht durch bewussteren Energieverbrauch im Alltag.
Ergänzt wird der nationale Rahmen durch den europäischen Emissionshandel (EU-ETS), der seit Jahrzehnten für Industrie, Energieerzeuger und den innereuropäischen Luftverkehr gilt. Seit 2023 läuft parallel der Aufbau eines EU-ETS2, der mittelfristig den Gebäude- und Verkehrssektor auf europäischer Ebene erfassen soll. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist vor allem der nationale CO2-Preis relevant, weil er direkt bei Heizkosten und Kraftstoff wirkt – also genau dort, wo private Haushalte mit knappem Budget schnell an finanzielle Grenzen stoßen.
Das übergeordnete Ziel ist der Klimaschutz: Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Der CO2-Preis ist dabei ein zentrales marktwirtschaftliches Instrument. Er setzt keine Verbote, sondern schafft wirtschaftliche Anreize. Wer seinen fossilen Verbrauch senkt, spart Geld – wer weiter auf fossile Energie setzt, zahlt entsprechend mehr.
AUF EINEN BLICK
- Die konkreten Euro-pro-Tonne-CO2-Werte je Stufe und die aktuell gültige Höhe für 2026 müssen aus dem BEHG bzw. der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt/UBA) belegt werden.
- Ab einer späteren Phase sollen nationale CO2-Preise mit dem EU-ETS2 (für Gebäude und Verkehr) verzahnt werden – relevant für Mietnebenkosten und Kraftstoffpreise.
- Grafik/Tabelle empfohlen: Preisstufenplan 2021–2030 mit Quellenangabe DEHSt.
- Politischer Kontext: Bundesverfassungsgericht, Koalitionsbeschlüsse und EU-Vorgaben beeinflussen den Zeitplan – aktuellen Stand immer prüfen.
Wie sich der CO2-Preis entwickelt hat – und wohin er steuert
Heizkosten in Mietwohnungen: Vermieter:innen müssen seit 2023 einen Teil der CO2-Kosten tragen (gestaffelt nach Gebäude-Energieeffizienz gemäß CO2KostAufG); der genaue Aufteilungsschlüssel muss aus dem CO2KostAufG belegt werden.
Der nationale CO2-Preis wurde zum 1. Januar 2021 mit einem Festpreis eingeführt und seitdem schrittweise angehoben. Das BEHG sieht einen gestaffelten Anstieg vor, der Planungssicherheit für Verbraucher:innen und Unternehmen schaffen soll. Ab einer späteren Phase – nach der Festpreisphase – ist laut BEHG ein Preiskorridor vorgesehen, innerhalb dessen der Preis am Markt ermittelt werden soll. Konkrete Euro-Beträge für die jeweils aktuelle Stufe sind beim Umweltbundesamt bzw. der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) abrufbar und ändern sich planmäßig jährlich.
Für dein Alltagsbudget bedeutet das: Der CO2-Preisanteil auf einen Liter Benzin oder Diesel sowie auf den Kubikmeter Erdgas steigt mit jeder Preisstufe. Wie stark das den Tankpreis oder die Nebenkostenabrechnung konkret erhöht, hängt vom jeweiligen Jahrespreis pro Tonne CO2 ab, den die DEHSt veröffentlicht. Es ist daher ratsam, diese Werte regelmäßig zu prüfen, bevor du größere Entscheidungen – etwa zum Fahrzeug oder zur Wohnungsheizung – triffst.
Mittelfristig plant die EU, den nationalen deutschen CO2-Preis im Bereich Gebäude und Verkehr mit dem EU-ETS2 zu verzahnen. Das bedeutet, dass sich die Preislogik für Heizen und Tanken in den kommenden Jahren verändern kann – mit potenziell stärkeren Preisschwankungen, weil dann ein europäischer Markt den Preis mitbestimmt. Für alle, die ihre Wohnsituation oder Mobilitätsgewohnheiten langfristig planen, ist das ein wichtiger Faktor.
AUF EINEN BLICK
- Pendeln mit dem Auto: Benzin- und Dieselpreise enthalten den CO2-Aufpreis; wer auf ÖPNV oder Fahrrad umsteigt, spart doppelt – direkt und durch Wegfall des Steueranteils.
- Deutschlandticket als günstige Alternative zum Auto: Kostenvergleich CO2-Aufpreis Benzin vs. Monatspreis Deutschlandticket (aktuellen Preis prüfen).
- Fernreisen: Flüge im EU-Luftraum fallen unter EU-ETS; Fernbusse und Bahn sind CO2-ärmer und teilweise günstiger.
- Indirekte Effekte: Lebensmittel- und Produktpreise steigen leicht, da Logistik und Produktion verteuert werden.
So trifft die CO2-Steuer Sparer:innen und Anleger:innen im Alltag konkret
Die ursprünglich geplante Pro-Kopf-Rückerstattung ('Klimageld') ist bisher nicht umgesetzt; aktuellen Gesetzgebungsstand für 2026 prüfen (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz).
Die drei größten Kostentreiber durch die CO2-Bepreisung sind für Verbraucher:innen erfahrungsgemäß: Heizkosten in der eigenen Wohnung oder im Einfamilienhaus, Kraftstoffkosten beim Pendeln zur Arbeit oder für private Fahrten sowie – in geringerem Ausmaß – Preisaufschläge bei Fernreisen. Wer diese drei Bereiche im Blick hat, kann gezielt gegensteuern.
Bei den Heizkosten greift seit 2023 das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Dieses Gesetz verpflichtet Vermieter:innen, einen Teil der CO2-Kosten selbst zu tragen – und zwar gestaffelt nach der energetischen Qualität des Gebäudes. Je schlechter die Energieeffizienz, desto größer der Anteil, den der oder die Vermieter:in übernehmen muss. Das ist ein echter Fortschritt: Früher wurden die vollständigen CO2-Kosten einfach über die Nebenkosten weitergereicht. Heute gibt es eine gesetzlich verankerte Teilung, die Mieter:innen in energetisch schlecht sanierten Altbauten teilweise entlastet. Den genauen Aufteilungsschlüssel findest du im CO2KostAufG und solltest ihn kennen, bevor du eine Nebenkostenabrechnung kommentarlos akzeptierst.
Beim Pendeln wirkt sich der CO2-Preis direkt auf den Kraftstoffpreis aus. Wer regelmäßig mit einem Benzin- oder Dieselfahrzeug zur Arbeit fährt, zahlt mit jedem Liter einen CO2-Aufpreis mit. Der Wechsel auf das Deutschlandticket – sofern der aktuelle Preis im Vergleich zur persönlichen Tankrechnung günstiger ist – spart nicht nur den CO2-Aufpreis, sondern auch Parkgebühren, Kfz-Versicherung und Wartungskosten. Auch das Fahrrad ist eine emissionsfreie und kostenlose Alternative für kürzere Strecken. Wer zum Beispiel 13,90 € Mindestlohn pro Stunde verdient, merkt schnell, wie empfindlich hohe Kraftstoffkosten das Monatsbudget belasten können.
Bei Fernreisen gilt: Flüge innerhalb der EU fallen unter den EU-ETS, was Flugtickets tendenziell verteuert. Fernbusse und die Bahn sind pro Kilometer deutlich CO2-ärmer und oft auch günstiger. Wer Klimaschutz und Kostenersparnis verbinden will, fährt im Zweifel lieber Zug oder Bus als zu fliegen – gerade bei Strecken unter etwa 700 Kilometern ist das in der Regel auch zeitlich konkurrenzfähig.
AUF EINEN BLICK
- Stattdessen bestehende Entlastungen: Wohngeld-Plus berücksichtigt Energiekosten; Empfänger:innen von Sozialleistungen profitieren indirekt über Bedarfssätze.
- Energiepreisbremsen aus 2022/2023 sind ausgelaufen; Folgemaßnahmen ggf. recherchieren.
- Pendlerpauschale in der Steuererklärung: Auch CO2-bepreiste Kraftstoffkosten mindern als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen.
- Tipp: Mit dem Brutto-Netto-Rechner prüfen, wie Werbungskosten (z.B. Pendlerpauschale) das Netto beeinflussen.
Klimageld, Entlastungspakete und was davon für Sie übrig bleibt
Fahrten zur Arbeit: Pendlerpauschale pro Kilometer Einfachweg absetzbar – Betrag je Entfernungskilometer aus EStG §9 Abs. 1 Nr. 4 belegen.
Das sogenannte Klimageld – eine geplante Pro-Kopf-Rückerstattung der CO2-Einnahmen an alle Bürger:innen – ist bisher nicht umgesetzt worden. Ob und wann eine solche Regelung kommt, hängt von der aktuellen Gesetzgebungslage ab; den Stand für 2026 solltest du beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder direkt auf bundestag.de prüfen. Ursprünglich war das Klimageld als sozialer Ausgleichsmechanismus gedacht: Wer wenig Energie verbraucht, würde netto sogar profitieren – besonders attraktiv für Menschen mit kleinem Haushalt und ohne eigenes Fahrzeug.
Stattdessen gibt es aktuell andere Entlastungen: Wohngeld-Plus berücksichtigt gestiegene Energiekosten, sodass Empfänger:innen tendenziell höhere Leistungen erhalten als vor der CO2-Preiserhöhung. Wer Transferleistungen bezieht, profitiert indirekt, wenn die Bedarfssätze regelmäßig angepasst werden – allerdings folgen diese Anpassungen politischen Zyklen und nicht automatisch dem CO2-Preis. Die Energiepreisbremsen für Strom und Gas, die in der Krisensituation 2022 und 2023 eingeführt wurden, sind mittlerweile ausgelaufen. Ob Nachfolgemaßnahmen existieren, solltest du bei den zuständigen Ministerien aktuell prüfen.
Ein oft übersehener Entlastungsweg ist die Steuererklärung. Wer als Arbeitnehmer:in oder in einem Nebenjob Einkommen erzielt, kann Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten absetzen. Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 € pro Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer (§ 9 EStG). Das klingt klein, summiert sich bei regelmäßigem Pendeln aber zu einer spürbaren Steuerersparnis – auch wenn der Grundfreibetrag von 12.348 € (ledig, 2026) bedeutet, dass viele Steuerpflichtige ohnehin keine Einkommensteuer zahlen.
AUF EINEN BLICK
- Homeoffice-Pauschale kann CO2-bedingte Heizkosten teilweise auffangen, wenn von zu Hause aus gearbeitet wird.
- Heizkostenzuschuss (sofern aktuell aktiv): Prüfen, ob Anspruch als Transferleistungsempfänger:in oder Wohngeldberechtigte:r besteht.
- CO2-Anteil der Nebenkostenabrechnung ist kein direkt absetzbarer Posten, beeinflusst aber Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung.
- Nebenjobs und Teilzeit: CO2-Steuer senkt Reallohn – Steueroptimierung über Freibeträge prüfen.
CO2-Steuer und Steuererklärung: Was du als Sparer:in und Anleger:in absetzen kannst
Nationaler CO2-Preis (BEHG): gilt für Deutschland, erfasst Brennstoffe im Wärme- und Verkehrssektor, die nicht im EU-ETS1 sind.
Auch wenn der CO2-Anteil deiner Nebenkostenabrechnung kein direkt absetzbarer Posten ist, lässt sich die finanzielle Belastung durch clevere Nutzung von Steuerpauschalen abmildern. Der wichtigste Hebel sind Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Dank der Pendlerpauschale von 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer Einfachweg setzt du auch CO2-bepreiste Kraftstoffkosten mittelbar steuerlich ab – unabhängig davon, wie du tatsächlich fährst, ob also mit dem Auto, dem Zug oder dem Fahrrad.
Die Homeoffice-Pauschale kann sinnvoll sein, wenn du von zu Hause aus arbeitest und dabei Heizkosten anfallen. Zwar ist die CO2-Komponente der Heizkosten nicht gesondert absetzbar, aber die Pauschale federt den Gesamtaufwand für das häusliche Arbeiten ab. Bei einer doppelten Haushaltsführung – also wenn du neben deiner ersten Wohnung noch einen Haushalt an einem anderen Ort unterhältst – kannst du Unterkunftskosten unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten geltend machen, was mittelbar auch CO2-bedingte Mehrkosten auffängt.
Wer Anspruch auf Wohngeld hat, sollte außerdem prüfen, ob ein Heizkostenzuschuss beantragt werden kann – solche Programme wurden in den letzten Jahren mehrfach aufgelegt und könnten auch 2026 oder später wieder aktiviert werden. Die zuständige Behörde ist in der Regel das örtliche Wohngeldamt. Es lohnt sich, den aktuellen Stand zu prüfen, bevor man diese Möglichkeit ungenutzt lässt.
Für Arbeitnehmer:innen gilt: Liegt das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (ledig, 2026), fällt keine Einkommensteuer an. Trotzdem ist eine Steuererklärung sinnvoll, weil zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurückgeholt werden kann – und weil Werbungskosten wie die Pendlerpauschale den steuerpflichtigen Anteil weiter senken, falls doch Steuer anfällt.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Nationaler CO2-Preis (BEHG): gilt für Deutschland, erfasst Brennstoffe im Wärme- und Verkehrssektor, die nicht im EU-ETS1 sind. | , |
| EU-ETS1: Europäisches Cap-and-Trade-System für Industrie, Energie und Luftverkehr innerhalb der EU. | , |
| EU-ETS2 (geplant für Gebäude & Verkehr): soll ab einem noch zu bestätigenden Jahr nationale Regelungen überlagern – Zeitplan aus EU-Verordnung belegen. | , |
| Für Verbraucher:innen relevanter: nationaler Preis (Heizen, Tanken), EU-ETS1 bei Flugreisen. | , |
| Beide Systeme zusammen bilden das europäische Klimafinanzierungsgerüst. | , |
Nationaler CO2-Preis versus EU-Emissionshandel – der Unterschied, der für dich zählt
Heizen: Raumtemperatur um 1 °C senken reduziert Heizenergie spürbar – genauen Prozentsatz aus Bundeszentrale für politische Bildung / dena belegen.
Viele verwechseln den nationalen CO2-Preis (BEHG) mit dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS). Beide Systeme haben dasselbe Ziel – weniger Treibhausgasemissionen – funktionieren aber unterschiedlich. Der nationale Preis gilt für Deutschland und erfasst fossile Brennstoffe in den Sektoren Wärme und Verkehr, die nicht bereits durch den EU-ETS1 abgedeckt sind. Das heißt konkret: Der CO2-Preis auf deinen Heizgasverbrauch oder auf das Benzin im Tank ist ein nationaler Preis nach BEHG.
Der EU-ETS1 hingegen regelt seit 2005 den Ausstoß von Industrie, Kraftwerken und – seit einigen Jahren – dem innereuropäischen Luftverkehr. Diese Unternehmen kaufen Emissionszertifikate auf einem europäischen Markt, was zu schwankenden Preisen führt. Als Fluggast zahlst du diesen Kostenanteil indirekt im Ticketpreis mit, wenn du innerhalb der EU fliegst.
Der EU-ETS2, der mittelfristig die Sektoren Gebäude und Verkehr auf europäischer Ebene erfassen soll, ist für Verbraucher:innen besonders relevant, weil er genau die Bereiche betrifft, die schon jetzt durch den nationalen CO2-Preis verteuert werden. Wenn und sobald der EU-ETS2 greift, könnte der Preis stärker schwanken – je nach europäischer Nachfrage nach Zertifikaten. Das macht mittel- und langfristige Energiesparmaßnahmen noch attraktiver, etwa gut isolierte Wohnungen oder die Entscheidung gegen ein eigenes Auto.
AUF EINEN BLICK
- Mobilität: Deutschlandticket, Fahrrad, Carsharing statt Privatwagen – CO2-Kosten und Fixkosten entfallen.
- Ernährung: Pflanzliche Produkte haben niedrigeren CO2-Fußabdruck; kein direkter Steuereffekt, aber indirekte Preisstabilität.
- Stromtarif: Ökostrom enthält keinen CO2-Preis (Strom fällt unter EU-ETS, nicht BEHG) – Tarifwechsel kann sinnvoll sein.
- Nebenkostenabrechnung prüfen: CO2-Kostenaufteilung zwischen Mieter:in und Vermieter:in gemäß CO2KostAufG nachvollziehen und ggf. reklamieren.
Konkrete Spartipps: CO2-Kosten wirklich senken
Die CO2-Steuer wirkt wie eine versteckte Kaufkraftminderung: nominales Gehalt bleibt gleich, Realwert sinkt durch Energiepreisanstieg.
Der einfachste und direkteste Hebel beim Heizen ist die Raumtemperatur. Wer die Heizung um ein Grad Celsius niedriger stellt, spart nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur (dena) und ähnlicher Institutionen einen nennenswerten Anteil der Heizenergie. Die CO2-Kosten sinken proportional mit dem Verbrauch. Gerade in Altbauten, die ohnehin schlecht gedämmt sind, lohnt sich das Drosseln der Heiztemperatur in wenig genutzten Zimmern erheblich.
Bei der Mobilität ist das Deutschlandticket für viele die effizienteste Wahl: kein CO2-Aufpreis auf fossilen Kraftstoff, keine Parkgebühren, keine Kfz-Versicherung, keine Wartungskosten. Wer das Ticket mit einem günstigen Abo oder einer Flatrate kombinieren kann, spart noch mehr. Für Strecken, die der ÖPNV nicht gut abdeckt, bieten sich Fahrrad oder – wenn ein Auto nötig ist – Carsharing an, weil dabei keine Fixkosten anfallen und CO2-Kosten nur bei tatsächlicher Nutzung entstehen.
Bei der Ernährung gibt es keinen direkten CO2-Steuereffekt, da Lebensmittel nicht unter das BEHG fallen. Aber pflanzliche Produkte haben einen deutlich niedrigeren CO2-Fußabdruck als tierische Produkte – das sorgt indirekt für Preisstabilität und weniger Abhängigkeit von fossilen Produktionsketten. Eine pflanzlichere Ernährung ist dabei häufig auch günstiger für das Haushaltsbudget.
Beim Strom ist ein wichtiger Punkt zu beachten: Strom fällt nicht unter das BEHG, sondern unter den EU-ETS1. Das bedeutet, dass ein Wechsel zu einem Ökostromanbieter die CO2-Preislogik des nationalen Systems nicht direkt berührt – aber du unterstützt damit erneuerbare Energieträger und entziehst fossilen Kraftwerken die Nachfrage. Da Stromtarife sich erheblich unterscheiden, lohnt ein Vergleich grundsätzlich. Bei gemeinsamem Vertrag und fairem internen Kostensplitting kann ein günstigerer oder grünerer Tarif alle Mitbewohnenden gleichzeitig entlasten.
AUF EINEN BLICK
- Geringverdiener:innen und Berufseinsteiger:innen sind relativ stärker betroffen, da geringerer Spielraum im Budget.
- Steuerliche Optimierungen (Pauschalen, Freibeträge) können die Nettobelastung reduzieren.
- Mit dem Brutto-Netto-Rechner kannst du berechnen, wie Werbungskosten und Freibeträge dein verfügbares Einkommen beeinflussen.
- Langfristige Karriereplanung: Berufe mit Homeoffice-Anteil oder urbanem Standort reduzieren CO2-Pendelkosten strukturell.
Wie die CO2-Steuer dein reales Nettoeinkommen beeinflusst
Die CO2-Steuer ist eine unsichtbare Kaufkraftbremse. Dein nominales Gehalt bleibt gleich – aber was du davon kaufen kannst, sinkt, wenn Energie teurer wird. Das ist der Realeinkommensverlust durch steigende Energiepreise, der durch den CO2-Preis (teil-)verursacht wird. Gerade bei kleinen Budgets – wie es für viele Verbraucher:innen typisch ist – macht das einen spürbaren Unterschied.
Wer zum Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde arbeitet, und Berufseinsteiger:innen sind anteilig stärker betroffen als Besserverdienende, weil ein größerer Teil ihres Einkommens für Grundbedürfnisse wie Wohnen und Mobilität aufgewendet werden muss. Wer monatlich 603 € oder weniger verdient (Minijob-Grenze 2026), fühlt jeden zusätzlichen Euro bei der Heizkostenabrechnung unmittelbar.
Steuerliche Optimierungen können die Nettobelastung zumindest teilweise ausgleichen. Wer Werbungskosten – Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Fachliteratur, Arbeitsmittel – konsequent in der Steuererklärung geltend macht, holt sich bares Geld zurück. Auch die Ausschöpfung von Freibeträgen, etwa des Grundfreibetrags von 12.348 € (ledig, 2026) oder des Sparerpauschbetrags von 1.000 €, gehört zur Grundausstattung der persönlichen Finanzplanung.
Wie stark Werbungskosten und Freibeträge dein verfügbares Einkommen konkret beeinflussen, ist individuell unterschiedlich. Ein Brutto-Netto-Rechner hilft dir, das schnell und übersichtlich durchzurechnen – damit du weißt, was wirklich auf deinem Konto landet.
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Häufige Fragen
Als Verbraucher:in zahlst du die CO2-Steuer nicht direkt als eigene Abgabe, sondern indirekt über die Preise für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Wie viel das pro Jahr ausmacht, hängt stark von deinem individuellen Verbrauch ab, etwa ob du allein wohnst oder in einem Mehrpersonenhaushalt und wie viel du mit dem Auto fährst. Eine pauschale Summe lässt sich daher nicht seriös nennen.
Ja, Vermieter:innen müssen sich seit 2023 an der CO2-Steuer für Heizung und Warmwasser beteiligen. Die Aufteilung erfolgt gestaffelt nach der energetischen Beschaffenheit des Gebäudes, wobei der Vermieter bei schlechteren Gebäuden einen höheren Anteil trägt. Für Mieter:innen gilt: Sie zahlen nur den Teil, der auf ihren Verbrauch entfällt, der Rest bleibt beim Vermieter.
Die CO2-Steuer ist ein fester Preis pro Tonne CO2, den der Staat auf bestimmte Brennstoffe erhebt, während der Emissionshandel ein Mengensteuerungssystem ist, bei dem Zertifikate gehandelt werden. Im nationalen Emissionshandel für Wärme und Verkehr gilt ein fester Preis, der bis 2026 schrittweise steigt. Der EU-Emissionshandel (ETS) für Industrie und Stromerzeugung funktioniert über Auktionen, bei denen der Preis durch Angebot und Nachfrage entsteht.
Ein Klimageld ist politisch beschlossen, aber für 2026 noch nicht konkret umgesetzt oder ausgezahlt. Die Bundesregierung plant, die Einnahmen aus der CO2-Steuer teilweise an die Bürger:innen zurückzugeben, um soziale Härten abzufedern. Der genaue Betrag und der Auszahlungszeitpunkt sind jedoch noch nicht festgelegt, daher gibt es derzeit keine verlässliche Zahl.
Die CO2-Steuer selbst kannst du nicht direkt in der Steuererklärung absetzen, da sie in den Energiekosten enthalten ist. Allerdings kannst du die tatsächlichen Heiz- und Stromkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen absetzen, wenn du sie separat ausweist. Für Pendler:innen gilt die Entfernungspauschale, die die höheren Kraftstoffkosten teilweise kompensiert, aber nicht die CO2-Steuer gesondert berücksichtigt.
Die CO2-Steuer erhöht die Preise für Benzin und Diesel, da die Mineralölkonzerne die Abgabe auf den Kraftstoffpreis aufschlagen. Der Anstieg ist jedoch nur ein Teil des gesamten Preises, der auch von Rohölpreis, Steuern und Mehrwertsteuer abhängt. Für 2026 gilt der gesetzlich festgelegte Preis pro Tonne CO2, der sich in Cent pro Liter niederschlägt, aber nicht exakt vorhersagbar ist, da er von der Marktlage abhängt.
Nein, die CO2-Steuer gilt nicht direkt für Strom, da Strom aus erneuerbaren Quellen keine CO2-Abgabe auslöst. Für Strom aus fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Gas greift der EU-Emissionshandel, der den CO2-Preis über Zertifikate regelt. Der Strompreis kann dennoch indirekt steigen, weil die Erzeuger die CO2-Kosten in den Großhandelspreis einrechnen.
Der EU-ETS2 ist ein neues Emissionshandelssystem, das ab 2027 für Gebäude und Straßenverkehr in der EU eingeführt wird und den nationalen CO2-Preis in Deutschland ablösen soll. Anders als die bisherige CO2-Steuer wird der Preis dann über den Markt für Zertifikate gebildet, was zu stärkeren Schwankungen führen kann. Für Verbraucher:innen bedeutet das, dass die Kosten für Heizen und Tanken künftig stärker vom Marktgeschehen abhängen, wobei eine Preisstabilitätsreserve geplant ist.
Quellen & Stand 09.07.2026
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