Entfernungspauschale 2026 Pendlerkosten richtig von der Steuer absetzen
Entfernungspauschale 2026 einfach erklärt: Wie viel du pro Kilometer absetzen kannst, was gilt & wie du sie in der Steuererklärung einträgst.
- Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich: Pendlerpauschale) ist ein pauschaler Werbungskostenabzug für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
- Sie gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – ob Auto, Bus, Bahn oder Fahrrad.
- Nur der einfache Weg (nicht Hin- und Rückweg) wird angesetzt – das Finanzamt verdoppelt den Effekt intern über den Jahresbetrag.
- Für Studierende relevant: Die Pauschale greift bei Nebenjobs, Praktika mit festem Arbeitsort und – unter bestimmten Bedingungen – für Fahrten zur Hochschule.
Pendlerpauschale 2026: So viel kannst du als Werbungskosten abziehen
Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich: Pendlerpauschale) ist ein pauschaler Werbungskostenabzug für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Die Entfernungspauschale erlaubt dir, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit pauschal von der Steuer abzusetzen – unabhängig davon, ob du mit dem Auto, dem Fahrrad oder der Bahn pendelst. Für alle, die regelmäßig zur Arbeit fahren, kann das die Steuerlast spürbar senken.
AUF EINEN BLICK
- Sie gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – ob Auto, Bus, Bahn oder Fahrrad.
- Nur der einfache Weg (nicht Hin- und Rückweg) wird angesetzt – das Finanzamt verdoppelt den Effekt intern über den Jahresbetrag.
- Für alle Arbeitnehmenden relevant: Die Pauschale greift bei Nebenjobs, Praktika mit festem Arbeitsort und – unter bestimmten Bedingungen – für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte.
- Sie wird bei den Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen.
Rechner: Steuer sparen
Schätze, wie viel dir absetzbare Kosten zurückbringen.
🧮 Steuer-Spar-Rechner
Grobe Orientierung. Ohne steuerpflichtiges Einkommen wirken Kosten oft als Verlustvortrag. Keine Steuerberatung.
Was die Entfernungspauschale bedeutet – und warum sie auch für Sie wichtig ist
Seit einer gesetzlichen Erhöhung gibt es zwei gestaffelte Kilometersätze: einen Grundsatz für die ersten Kilometer und einen erhöhten Satz ab einem bestimmten Kilometer-Schwellenwert pro einfachem Weg.
Die Entfernungspauschale – im Volksmund oft Pendlerpauschale genannt – ist ein gesetzlich verankerter Werbungskostenabzug für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Geregelt ist sie in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Der entscheidende Grundsatz: Es kommt nicht darauf an, welches Verkehrsmittel Sie nutzen. Ob Sie mit dem eigenen Auto fahren, mit dem Zug pendeln, das Fahrrad nehmen oder zu Fuß gehen – die Pauschale wird in gleicher Höhe gewährt. Das macht sie besonders unkompliziert in der Anwendung.
Ein häufiges Missverständnis: Viele Pendlerinnen und Pendler addieren Hin- und Rückweg und geben die Gesamtkilometer an. Das ist falsch. Maßgeblich ist ausschließlich die einfache Strecke von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte. Das Finanzamt multipliziert diesen Wert intern mit den Arbeitstagen – der steuerliche Effekt für das Jahr entsteht also aus: Entfernung (einfach) × Kilometersatz × Arbeitstage.
Für Sie ist die Entfernungspauschale in mehreren Konstellationen relevant: beim klassischen Nebenjob mit festem Arbeitsort, bei der Teilzeitstelle, bei der Arbeit auf Abruf sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – bei Fahrten zu einem regelmäßig aufgesuchten Arbeitsort. Ob dieser Ort als „erste Tätigkeitsstätte" anerkannt wird, hängt von steuerrechtlichen Bedingungen ab, auf die wir in einem eigenen Abschnitt eingehen. Klar ist: Wer auch nur ein paar Monate im Jahr gependelt ist, sollte diesen Posten in der Steuererklärung niemals weglassen.
Auch wer denkt, als Teilzeitkraft mit geringem Verdienst lohne sich eine Steuererklärung nicht, kann sich täuschen. Schon wenige Pendelkilometer und eine überschaubare Zahl an Arbeitstagen können dazu führen, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschritten wird – und damit eine tatsächliche Steuererstattung möglich ist.
AUF EINEN BLICK
- Der erhöhte Satz ab dem Schwellenwert wurde als Entlastungsmaßnahme eingeführt und ist zeitlich befristet – die geltende Regelung muss jährlich geprüft werden.
- Für Steuerjahre 2024, 2025 und 2026 können sich die Sätze unterscheiden – tragen Sie die aktuell gültigen Beträge aus dem Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) ein.
- Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um zu sehen, wie die Pendlerpauschale Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuerlast senkt.
Entfernungspauschale 2024, 2025 und 2026: Die gestaffelten Sätze im Überblick
Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gilt die Pauschale nur, wenn diese steuerrechtlich anerkannt wird – das ist an Bedingungen geknüpft und unterscheidet sich von reinen Privatfahrten.
Seit der gesetzlichen Erhöhung im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes gibt es zwei gestaffelte Kilometersätze: Für die ersten 20 Kilometer des einfachen Weges kannst du 0,30 €/km ansetzen, ab dem 21. Kilometer gilt der erhöhte Satz von 0,38 €/km. Diese Staffelung ist ein politischer Kompromiss: Sie entlastet Fernpendlerinnen und Fernpendler stärker, ohne den Grundsatz zu verlassen, dass kurze Pendeldistanzen die Steuerlast nur moderat mindern sollen.
Der erhöhte Satz ab dem 21. Kilometer wurde ursprünglich als befristete Entlastungsmaßnahme eingeführt und ist in das Einkommensteuergesetz übergegangen. Für die Steuerjahre 2024, 2025 und 2026 gelten diese Werte laut aktuellem Stand des § 9 EStG. Dennoch gilt: Steuerrecht kann sich jährlich durch Jahressteuergesetze oder Haushaltsmaßnahmen ändern. Es empfiehlt sich daher, vor Abgabe der Steuererklärung die aktuell gültige Fassung des EStG zu prüfen oder einen offiziellen Lohnsteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen zu nutzen.
Ein konkretes Rechenbeispiel zur Veranschaulichung der Logik (ohne Angabe eines Gesamtbetrags, da Arbeitstage und individuelle Situation variieren): Wer 30 Kilometer einfachen Weg zur Arbeit hat, setzt für die ersten 20 km den Grundsatz an und für die verbleibenden 10 km den erhöhten Satz. Diese Kombination aus beiden Sätzen multipliziert mit der Zahl der tatsächlichen Arbeitstage ergibt die jährliche Entfernungspauschale – ein Wert, der bei Vollzeitbeschäftigung und langen Pendeldistanzen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag schnell übersteigen kann.
Wichtig für den Vergleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Nur der Teil deiner gesamten Werbungskosten, der diesen Betrag übersteigt, wirkt sich tatsächlich steuermindernd aus. Wer also nur wenige Monate gependelt ist und kaum andere Werbungskosten hat, sollte alle abzugsfähigen Posten sorgfältig zusammenzählen, bevor er oder sie die Steuererklärung einreicht.
AUF EINEN BLICK
- Bei einem Nebenjob oder einer Teilzeitstelle mit festem Bürostandort greift die Entfernungspauschale eindeutig als Werbungskosten.
- Reine Privatfahrten oder Fahrten zu einem gelegentlichen Einsatzort können nach Reisekostenrecht (nicht Entfernungspauschale) abzugsfähig sein – der Unterschied ist relevant.
- Bei einer beruflichen Ausbildung oder einem Praktikum mit festem Einsatzort beim Unternehmen greift die Entfernungspauschale klar.
- Tipp: Übersteigen deine gesamten Werbungskosten (inkl. Entfernungspauschale) den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, lohnt sich die Steuererklärung besonders.
Wann greift die Entfernungspauschale – und wann nicht?
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern (1-%-Regelung oder Fahrtenbuch).
Die Frage, ob Fahrten zur Ausbildungsstätte oder zum Arbeitsort über die Entfernungspauschale abzugsfähig sind, ist steuerrechtlich komplex. Die Pauschale gilt nur dann, wenn die Einrichtung als „erste Tätigkeitsstätte" im Sinne des § 9 EStG eingestuft wird. Das setzt voraus, dass du dort einer Beschäftigung mit festem Arbeitsort nachgehst oder dauerhaft einer Einrichtung zugeordnet bist. Bei einer reinen Ausbildungsmaßnahme ohne Dienstverhältnis ist dies in der Regel nicht der Fall – hier greifen stattdessen allgemeine Ausbildungskosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten, je nach steuerrechtlicher Einordnung.
Klar und eindeutig ist die Situation hingegen bei Nebenjobs und Teilzeitbeschäftigungen mit festem Büro oder Betriebsstandort. Wer 15 Stunden pro Woche in einem Unternehmen arbeitet und dorthin pendelt, hat dort seine erste Tätigkeitsstätte – die Entfernungspauschale ist als Werbungskosten absetzbar, ganz wie bei Vollzeitbeschäftigten. Das gilt auch dann, wenn du gleichzeitig eine Ausbildung absolvierst.
Bei einer berufsbegleitenden Ausbildung ist die Lage ebenfalls eindeutig: Als Auszubildende:r hast du in der Regel einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen, das als erste Tätigkeitsstätte gilt. Die Fahrten dorthin sind über die Entfernungspauschale absetzbar. Fahrten zur Berufsschule oder zur externen Bildungseinrichtung können hingegen nach Reisekostenrecht abzugsfähig sein – das bedeutet unter Umständen, dass sowohl Hin- als auch Rückweg berücksichtigt werden können, was zu einem höheren Abzug führen kann als die Entfernungspauschale.
Pflichtpraktika, die offiziell Bestandteil einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung sind, stellen einen Sonderfall dar. Hier wird das Praktikumsunternehmen in der Rechtsprechung und Finanzverwaltung häufig nicht als erste Tätigkeitsstätte anerkannt, da die Zuordnung über die Bildungseinrichtung erfolgt. In diesem Fall können die Fahrten möglicherweise nach allgemeinem Reisekostenrecht mit einem höheren Kilometersatz für tatsächlich gefahrene Kilometer mit dem eigenen Pkw abgesetzt werden – eine Abweichung, die sich in Summe lohnen kann.
AUF EINEN BLICK
- Für Fahrten Wohnung–Arbeit mit Firmenwagen wird ein zusätzlicher geldwerter Vorteil pro Entfernungskilometer pro Monat als Einkommen angesetzt.
- Gleichzeitig darf die Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden – beides greift nebeneinander, was die Steuerlast reduziert.
- Für Berufspendler mit Firmenwagen in Ausbildung oder Teilzeit ist die korrekte Berechnung besonders wichtig – ein Steuerrechner hilft hier.
- Fahrtenbuch vs. 1-%-Methode: Bei wenigen Privatfahrten kann das Fahrtenbuch günstiger sein.
Entfernungspauschale und Firmenwagen: Wie beides nebeneinander gilt
Schritt 1: Kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ermitteln (laut BFH gilt die kürzeste zumutbare Straßenroute, nicht die tatsächlich gefahrene).
Wer einen Firmenwagen zur Verfügung hat und diesen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt, muss aufpassen: Der geldwerte Vorteil für diese Fahrten wird als Arbeitslohn versteuert. Konkret wird pro Entfernungskilometer und Kalendermonat ein geldwerter Vorteil angesetzt, der das steuerpflichtige Einkommen erhöht. Je nach Fahrzeugtyp (Verbrenner, Hybrid oder reines E-Fahrzeug) variiert der anzusetzende Prozentsatz des Bruttolistenpreises.
Gleichzeitig darf die reguläre Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden – und zwar mit den gleichen Kilometersätzen (0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km). Beide Mechanismen greifen also nebeneinander: Der geldwerte Vorteil erhöht das zu versteuernde Einkommen, die Entfernungspauschale senkt es wieder. In der Praxis heben sich diese Posten nie vollständig auf – das Ergebnis hängt von der Entfernung, der Anzahl der Arbeitstage und dem Fahrzeugwert ab.
Wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin einen Dienstwagen erhält – was in manchen Branchen üblich, in anderen selten ist –, sollte die korrekte Berechnung beider Posten in der Steuererklärung sorgfältig durchführen. Ein Fehler in eine der Richtungen kann zu Nachzahlungen führen. Unser Brutto-Netto-Rechner kann hier als erster Orientierungspunkt dienen.
AUF EINEN BLICK
- Schritt 2: Arbeitstage pro Jahr zählen (Vollzeit ca. 220 Tage, bei Teilzeit entsprechend weniger – nur tatsächliche Arbeitstage zählen).
- Schritt 3: Kilometersatz für die ersten km × Arbeitstage + erhöhter Satz für km ab dem Schwellenwert × Arbeitstage rechnen.
- Schritt 4: Ergebnis mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag vergleichen – nur der übersteigende Betrag wirkt sich steuermindernd aus.
- Beispiel-Logik: 30 km einfacher Weg, 180 Arbeitstage → Grundsatz für erste km + erhöhter Satz für restliche km × 180 Tage.
So berechnest du deine Entfernungspauschale selbst – ohne Fehler
Eintrag erfolgt in der Anlage N, Zeile 'Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte'.
Der erste Schritt ist die Ermittlung der kürzesten Straßenverbindung zwischen deiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Maßgeblich ist laut Bundesfinanzhof die kürzeste zumutbare Straßenroute, nicht die Route, die du tatsächlich gefahren bist. Das bedeutet: Wenn du regelmäßig eine längere, aber schnellere Umgehungsstraße nimmst, zählt trotzdem die kürzere Route – es sei denn, du kannst nachweisen, dass die längere Strecke aus verkehrstechnischen Gründen günstiger ist. Ein Screenshot aus einem Routenplanungsdienst mit Datumsstempel ist eine gute Dokumentation.
Im zweiten Schritt zählst du deine tatsächlichen Arbeitstage. Urlaub, Krankheitstage und Homeoffice-Tage zählen ausdrücklich nicht. An einem Tag, an dem du von zu Hause gearbeitet hast, entfällt die Entfernungspauschale vollständig – stattdessen kann an diesem Tag gegebenenfalls die Homeoffice-Pauschale angesetzt werden. Wer an drei Tagen pro Woche arbeitet und das über 30 Wochen tut, kommt auf 90 Arbeitstage – keine 220 wie ein Vollzeitpendler. Realistische Zahlen sind hier entscheidend, denn das Finanzamt kann sie gegen die Lohnabrechnung prüfen.
Im dritten Schritt multiplizierst du: Für jeden Kilometer bis einschließlich Kilometer 20 setzt du 0,30 € an, für jeden Kilometer ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Das Ergebnis multiplizierst du mit deinen Arbeitstagen. Abschließend vergleichst du die Summe aller deiner Werbungskosten mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Nur wenn deine Werbungskosten – einschließlich Entfernungspauschale, Fachliteratur, Arbeitsmittel etc. – den Pauschbetrag übersteigen, lohnt sich der Einzelnachweis steuerlich. Liegt alles darunter, greift der Pauschbetrag automatisch und du brauchst nichts weiter zu unternehmen.
AUF EINEN BLICK
- Angaben: Adresse Arbeitgeber/Tätigkeitsstätte, Entfernung in km (einfacher Weg), Anzahl der Arbeitstage.
- Bei mehreren Jobs oder Tätigkeitsstätten ist jede separat einzutragen.
- Belege müssen nicht beigelegt werden, sollten aber aufbewahrt werden (Lohnabrechnung, Fahrplanauszüge, Google-Maps-Screenshot mit Datumsstempel).
- Digitale Steuererklärung via ELSTER ist kostenlos; Steuer-Apps können den Eintrag automatisieren.
Entfernungspauschale in der Steuererklärung richtig eintragen
Wer keine oder wenig Steuern zahlt (z.B. Sparer:innen mit geringem Einkommen unter dem Grundfreibetrag), profitiert von der Entfernungspauschale steuerlich kaum.
Der Eintrag der Entfernungspauschale erfolgt in der Anlage N deiner Einkommensteuererklärung, im Bereich „Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte". Du trägst dort die Adresse deiner Tätigkeitsstätte ein, die Entfernung in Kilometern (einfacher Weg, kürzeste Straßenverbindung) sowie die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage. Hast du mehrere Jobs oder Tätigkeitsstätten – zum Beispiel eine Teilzeitstelle und einen Minijob an zwei verschiedenen Orten –, musst du jede Tätigkeitsstätte separat eintragen.
Belege müssen der Steuererklärung nicht beigelegt werden. Du solltest sie aber mindestens für vier Jahre aufbewahren, da das Finanzamt im Rahmen einer Belegprüfung nachhaken kann. Geeignete Nachweise sind Lohnabrechnungen (aus denen hervorgeht, an welchen Tagen du gearbeitet hast), Fahrplanauszüge, Kontobewegungen für Ticketkäufe oder ein datumsstempelversehener Screenshot aus einem Routenplanungsdienst, der die kürzeste Strecke dokumentiert.
Wenn du einen Arbeitgeber hast, der dir ein Jobticket oder einen Fahrtkostenzuschuss gewährt, musst du diesen Betrag von deiner Entfernungspauschale abziehen. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für den ÖPNV mindern den abzugsfähigen Betrag entsprechend – achte darauf, dass diese Angaben auf deiner Lohnabrechnung klar ausgewiesen sind, damit du sie korrekt in der Steuererklärung berücksichtigen kannst.
AUF EINEN BLICK
- Die Mobilitätsprämie schafft hier einen Ausgleich: Sie ermöglicht eine direkte Auszahlung eines Teils der Entfernungspauschale für Fernpendler, die keine oder wenig Einkommensteuer zahlen.
- Voraussetzung: Der erhöhte Kilometersatz (ab dem gesetzlichen Schwellenwert) muss genutzt werden und das zu versteuernde Einkommen darf den Grundfreibetrag nicht oder kaum übersteigen.
- Antrag erfolgt ebenfalls über die Steuererklärung (Anlage Mobilitätsprämie).
- Für viele Geringverdiener mit Arbeitsweg kann dies ein echter Vorteil sein – Sätze und Grenzwerte beim Bundesfinanzministerium prüfen.
Mobilitätsprämie: Wenn die Entfernungspauschale steuerlich nicht greift
Fehler 1: Hin- und Rückweg addieren – korrekt ist nur der einfache Weg in Kilometern.
Die Entfernungspauschale funktioniert als Werbungskostenabzug – sie senkt das zu versteuernde Einkommen. Wer jedoch so wenig verdient, dass das Einkommen ohnehin unter dem Grundfreibetrag liegt, zahlt keine Einkommensteuer und profitiert deshalb von einem Werbungskostenabzug praktisch gar nicht. Für das Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 € für Ledige bzw. 24.696 € für Zusammenveranlagte. Viele Menschen mit geringem Einkommen, etwa aus Teilzeit- oder Minijobs, liegen darunter.
Genau für diese Gruppe wurde die Mobilitätsprämie eingeführt: Sie ermöglicht eine direkte Auszahlung von 14 % der Entfernungspauschale, die auf den erhöhten Kilometersatz ab dem 21. Kilometer entfällt – also auf den Teil, der steuerlich nicht verwertbar ist, weil keine oder kaum Einkommensteuer anfällt. Voraussetzung ist, dass der erhöhte Satz (ab dem 21. km) überhaupt genutzt werden kann, das heißt, der einfache Pendelweg muss mindestens 21 Kilometer betragen.
Der Antrag auf Mobilitätsprämie erfolgt über die Steuererklärung mithilfe der Anlage Mobilitätsprämie. Da viele Menschen über mehrere Jahre hinweg in dieser Einkommensgruppe verbleiben, lohnt es sich besonders, diese Möglichkeit zu kennen und konsequent zu nutzen. Wer als Fernpendler:in zur Arbeitsstätte fährt und wenig verdient, sollte diese Option beim Ausfüllen der Steuererklärung nicht ignorieren.
AUF EINEN BLICK
- Fehler 2: Zu viele Arbeitstage ansetzen – Urlaub, Krankheitstage und Homeoffice-Tage zählen nicht.
- Fehler 3: Homeoffice-Tage mitzählen – an Homeoffice-Tagen entfällt die Entfernungspauschale, stattdessen greift ggf. die Homeoffice-Pauschale.
- Fehler 4: Längere Strecke statt kürzester Straßenverbindung angeben (erlaubt nur bei nachweisbar günstigerer Verkehrsverbindung).
- Fehler 5: Vergessen, bei einem Umzug die neue Adresse zu aktualisieren.
Diese Fehler bei der Entfernungspauschale kosten dich Geld – oder Ärger mit dem Finanzamt
Mit dem StudySmarter Brutto-Netto-Rechner siehst du sofort, wie die Pendlerpauschale dein Nettoeinkommen beeinflusst.
Der klassischste Fehler ist die Verwechslung von einfachem Weg und Gesamtstrecke. Viele tragen die Gesamtkilometer (Hin- und Rückweg) ein und wundern sich, wenn das Finanzamt korrigiert. Korrekt ist: Nur die einfache Strecke – also die Entfernung von der Haustür zur Arbeit, nicht die doppelte Strecke. Das Finanzamt berücksichtigt bereits bei der Berechnung des Jahresbetrags, dass du täglich zwei Mal fährst.
Fehler Nummer zwei betrifft die Arbeitstage. Manche setzen einfach 220 Tage an (typische Vollzeittage), obwohl sie als Werkstudent:in nur an drei Tagen pro Woche gearbeitet haben, mehrere Wochen Urlaub hatten oder zeitweise krank waren. Das Finanzamt gleicht diese Angaben regelmäßig mit den Lohnsteuerbescheinigungen ab. Korrekte Arbeitstage zu ermitteln ist zwar etwas Arbeit – zahlt sich aber aus, weil Falschangaben zu Nachzahlungen führen können.
Homeoffice-Tage sind ein dritter häufiger Stolperstein. Für jeden Tag, an dem du nicht zur Tätigkeitsstätte gefahren bist, sondern von zu Hause aus gearbeitet hast, entfällt die Entfernungspauschale. An diesen Tagen kann stattdessen – unter den geltenden Voraussetzungen – die Homeoffice-Pauschale angesetzt werden. Beide Pauschalen schließen sich für denselben Tag gegenseitig aus: Ein Tag, kein Fahrweg, keine Entfernungspauschale.
Schließlich gibt es noch den Fehler mit der Streckenauswahl: Wer eine längere Alternativroute angibt, weil er sie „immer fährt", muss im Zweifelsfall nachweisen können, warum diese Route verkehrstechnisch günstiger ist. Das Bundesfinanzamt akzeptiert eine längere Strecke nur dann, wenn sie offensichtlich zu einer deutlichen Zeitersparnis führt. Im Zweifel lieber die kürzeste Straßenverbindung angeben und sich an die BFH-Rechtsprechung halten.
AUF EINEN BLICK
- Gib Bruttolohn, Steuerklasse und Entfernung ein – der Rechner zeigt die steuerliche Ersparnis.
- Tipp: Kombiniere Entfernungspauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Homeoffice-Pauschale, um das Maximum rauszuholen.
- Steuererklärung lohnt sich fast immer, wenn du als Werkstudent:in oder Azubi pendeln musstest.
🧮 Rechne deinen Fall durch
Ermittle deine konkreten Zahlen mit dem passenden Rechner.
Kostenlos starten →Der 5-Minuten-Finanzkurs
Eine Mail pro Woche: Versicherung, BAföG, erstes Investieren, ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.
Mit dem Anmelden stimmst du der Datenschutzerklärung zu. Jederzeit abbestellbar.
Häufige Fragen
Du kannst die Entfernungspauschale grundsätzlich nur für Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte ansetzen. Dein Arbeitsplatz gilt für dich in der Regel als erste Tätigkeitsstätte, wenn du dort regelmäßig und nicht nur gelegentlich tätig wirst, etwa für Besprechungen oder Projekte. Allerdings musst du die Kosten als Werbungskosten geltend machen, was nur möglich ist, wenn du überhaupt Einkünfte erzielst, die der Steuer unterliegen.
Für die Entfernungspauschale kannst du grundsätzlich die einfache Entfernung zwischen deinem Wohnort und deiner ersten Tätigkeitsstätte angeben. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Kilometerzahl, aber du darfst nur die tatsächlich zurückgelegte Strecke ansetzen, und zwar für jeden vollen Kilometer der einfachen Fahrt. Bei mehreren Arbeitgebern oder Tätigkeitsstätten musst du die Entfernungen getrennt berechnen.
An Homeoffice-Tagen entfällt die Entfernungspauschale, weil du keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte unternimmst. Stattdessen kannst du für diese Tage die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen, sofern du an diesen Tagen ausschließlich zu Hause arbeitest. Die beiden Pauschalen schließen sich für denselben Kalendertag gegenseitig aus, du darfst also nicht beide gleichzeitig ansetzen.
Ja, die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, also auch für Fahrten mit dem Fahrrad oder dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Du kannst die Pauschale für jeden Arbeitstag ansetzen, an dem du tatsächlich fährst, unabhängig davon, ob du mit dem Auto, dem Rad oder dem Bus unterwegs bist. Für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Arbeitgebererstattung gelten jedoch Sonderregelungen.
Die Entfernungspauschale ist eine pauschale Abgeltung für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die du unabhängig von den tatsächlichen Kosten ansetzen kannst. Reisekosten dagegen betreffen Fahrten zu auswärtigen Tätigkeitsstätten, also Orten, die nicht deine erste Tätigkeitsstätte sind, und werden mit den tatsächlichen Kosten oder Pauschalen abgerechnet. Reisekosten können zusätzlich zu den Werbungskosten geltend gemacht werden, während die Entfernungspauschale nur für den regelmäßigen Arbeitsweg gilt.
Wenn dein Arbeitgeber dir ein Jobticket steuerfrei oder pauschal versteuert zur Verfügung stellt, musst du diesen geldwerten Vorteil in der Regel von deiner Entfernungspauschale abziehen. Der Arbeitgeber kann das Ticket mit 25 Prozent pauschal versteuern, dann bleibt es für dich steuerfrei, reduziert aber deine absetzbaren Fahrtkosten. Wenn du das Jobticket selbst bezahlst und keine Erstattung erhältst, kannst du die Entfernungspauschale ungekürzt ansetzen.
Ob sich die Steuererklärung lohnt, hängt von deinem Einkommen und deinen weiteren Ausgaben ab. Die Entfernungspauschale kann deine Werbungskosten erhöhen, aber sie wirkt sich nur steuermindernd aus, wenn deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Wenn du nur wenig verdienst und keine weiteren absetzbaren Kosten hast, kann es sein, dass du keine Steuern zahlst und die Erklärung keine Erstattung bringt.
Ja, du kannst die Entfernungspauschale auch für Fahrten zu einem Praktikum ansetzen, sofern das Praktikum im Rahmen deiner beruflichen Ausbildung stattfindet und du dort eine erste Tätigkeitsstätte hast. Voraussetzung ist, dass du das Praktikum nicht als selbstständige Tätigkeit ausübst und dass du Einkünfte erzielst, die der Einkommensteuer unterliegen. Die Fahrten zwischen Wohnung und Praktikumsstelle sind dann wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis mit der Entfernungspauschale absetzbar.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
Mehr aus Steuern
- Steuerklasse 3 und 5: So funktioniert die Kombination für
- Steuerklasse ändern: Wann lohnt es sich und wie
- Steuerpflicht in Deutschland: Ab wann musst du Steuern
- Steuersatz in Deutschland: Wie funktioniert
- Steuersoftware: Was du wirklich brauchst
- Steuersoftware 2024: Was Sparer & Berufseinsteiger
- Steuersoftware 2025: So wählst du als Anleger die
- Steuerstundung: Wie du als Verbraucher den