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FinanzbildungSteueridentifikationsnummer10 Min.

Steueridentifikationsnummer So findest du sie oder beantragst sie neu

Steueridentifikationsnummer finden, beantragen oder erneut anfordern – alle Wege erklärt., Nebenjob & Erstwohnsitz. Inkl. Schritt-für-Schritt.

Steuer-ID inRechnerWas ist die
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID, IdNr) ist eine lebenslang gültige, unveränderliche Kennnummer für natürliche Personen in Deutschland.
  • Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben – automatisch bei der Geburt oder bei erster Meldung in Deutschland.
  • Pflichtangabe bei: Arbeitgeber für Lohnsteuer, Elterngeld, BAföG-Antrag, Steuerklärung, Riester-/Rürup-Rente.
  • Für Studierende im Nebenjob ist die Steuer-ID notwendig, damit der Arbeitgeber die Lohnsteuer korrekt abführen kann.

Steuer-ID in Deutschland: Was sie ist und wo du sie findest

Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID, IdNr) ist eine lebenslang gültige, unveränderliche Kennnummer für natürliche Personen in Deutschland.

Die Steueridentifikationsnummer (kurz: Steuer-ID oder IdNr) ist deine persönliche, lebenslang gültige Kennnummer beim deutschen Steuersystem. Du brauchst sie spätestens dann, wenn du eine neue Arbeitsstelle antrittst, staatliche Leistungen beantragst oder deine erste Steuererklärung einreichst.

Schnellcheck: Wo findest du deine Steuer-ID? Schau auf deinen letzten Einkommensteuerbescheid, deine Lohnsteuerbescheinigung oder einen alten Brief des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Hast du keines davon zur Hand, kannst du eine erneute Zusendung kostenlos über das BZSt-Online-Portal beantragen – die IdNr kommt dann per Post innerhalb von etwa zwei bis vier Wochen.

AUF EINEN BLICK

  • Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben – automatisch bei der Geburt oder bei erster Meldung in Deutschland.
  • Pflichtangabe bei: Arbeitgeber für Lohnsteuer, Elterngeld, Rentenantrag, Steuerklärung, Riester-/Rürup-Rente.
  • Für Arbeitnehmer ist die Steuer-ID notwendig, damit der Arbeitgeber die Lohnsteuer korrekt abführen kann.
  • Nicht verwechseln: Steuer-ID ≠ Steuernummer (Steuernummer ist finanzamtsspezifisch und kann sich ändern).

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Was ist die Steueridentifikationsnummer – und warum brauchst du sie?

Einkommensteuerbescheid: Die Steuer-ID steht oben links auf jedem Bescheid des Finanzamts.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine elfstellige Ziffernfolge, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jeder in Deutschland gemeldeten natürlichen Person einmalig zuweist. Sie gilt lebenslang und ändert sich niemals – egal ob du umziehst, heiratest oder deinen Namen änderst. Das BZSt vergibt die IdNr automatisch: Wer in Deutschland geboren wird, erhält sie kurz nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt; wer aus dem Ausland zuzieht, bekommt sie nach der ersten Ummeldung zugesendet.

Die Steuer-ID ist in einer Reihe alltäglicher Vorgänge unverzichtbar. Dein Arbeitgeber braucht sie zwingend, um deine Lohnsteuer korrekt ans Finanzamt abzuführen. Beim Elterngeldantrag sowie bei Riester- oder Rürup-Verträgen ist sie Pflichtangabe. Auch in der Steuererklärung – ob über ELSTER oder in Papierform – musst du sie im Kopfbereich eintragen. Kurz gesagt: Ohne Steuer-ID läuft in der deutschen Steuerverwaltung fast nichts.

Für alle, die eine neue Stelle antreten, ist die Bedeutung besonders unmittelbar: Sobald du einen Arbeitsvertrag unterschreibst – egal ob Minijob, Teilzeit oder Vollzeit – muss deine IdNr in der Lohnabrechnung hinterlegt sein. Fehlt sie, greift das Finanzamt automatisch zur ungünstigsten Steuerklasse VI und zieht entsprechend hohe Beträge vom Bruttolohn ab. Das vermeidest du, indem du deine Steuer-ID gleich beim Onboarding beim Arbeitgeber einreichst. Auch wenn du dich fragst, wo du deine Steueridentifikationsnummer findest: Sie steht auf deinem Einkommensteuerbescheid oder in alten Unterlagen des BZSt.

AUF EINEN BLICK

  • Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers: Feld 'IdNr' ist dort ausgewiesen.
  • Bisherige Steuererklärung (ELSTER oder Papier): Im Kopfbereich eingetragen.
  • Alter Brief des BZSt: Beim ersten Erhalt wurde die IdNr per Post zugesandt – ggf. in alten Unterlagen suchen.
  • Einkommensteuerkarte (vor 2013): Für ältere Unterlagen noch relevant.

Wo steht deine Steueridentifikationsnummer – alle Fundorte im Überblick

Die offizielle Anfrage läuft ausschließlich über das BZSt-Online-Portal (www.bzst.de) oder per Brief.

Bevor du einen Neuantrag stellst, lohnt eine kurze Suche in deinen Unterlagen – denn die IdNr taucht an überraschend vielen Stellen auf. Der schnellste Weg führt über deinen aktuellen oder einen früheren Einkommensteuerbescheid des Finanzamts: Die elfstellige Nummer steht dort prominent oben links. Ebenso findest du sie auf der Lohnsteuerbescheinigung, die dir dein Arbeitgeber nach Jahresende ausstellt – dort ist das Feld offiziell mit „IdNr" beschriftet.

Wer schon einmal eine Steuererklärung abgegeben hat – über ELSTER online oder auf Papier – findet die IdNr im Kopfbereich des Formulars. Und schließlich gibt es für viele noch den Originalbrief des BZSt: Bei der allerersten Vergabe wurde die Nummer per Post zugestellt. Dieser Brief stammt meist aus dem Jahr 2008 oder kurz danach, als die IdNr bundesweit eingeführt wurde, beziehungsweise aus dem Jahr, in dem du erstmals in Deutschland gemeldet warst. Es lohnt sich, einmal den Ordner mit alten Behördenbriefen zu durchforsten.

Wichtig: Es gibt keine offizielle Datenbank, in der du deine IdNr einfach per Klick nachschlagen kannst. Weder ELSTER noch das BZSt zeigen die Nummer direkt auf einem geschützten Benutzerkonto an. Der einzige offizielle Weg zur Wiedererlangung ist die postalische Zusendung durch das BZSt – mehr dazu im nächsten Abschnitt.

AUF EINEN BLICK

  • Schritt 1: BZSt-Webseite aufrufen → 'IdNr erneut zusenden' → Formular ausfüllen (Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse).
  • Schritt 2: Anfrage absenden – das BZSt versendet die IdNr ausschließlich per Brief an die gemeldete Adresse (Datenschutz).
  • Schritt 3: Brief innerhalb von etwa zwei bis vier Wochen erwarten.
  • Wichtig: Es gibt KEINE sofortige Online-Auskunft der eigenen Steuer-ID – Angebote Dritter sind unseriös.

Steueridentifikationsnummer erneut beantragen – so funktioniert das BZSt-Verfahren

Kinder erhalten automatisch eine Steuer-ID, sobald sie beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden – in der Regel kurz nach der Geburt.

Wenn du deine Steuer-ID nirgendwo findest, kannst du beim Bundeszentralamt für Steuern eine kostenlose erneute Zusendung beantragen. Das geht entweder über das offizielle Online-Formular auf www.bzst.de oder per formlosem Brief. Drittanbieter, die gegen Gebühr eine sofortige Online-Auskunft versprechen, sind unseriös und sollten gemieden werden – dazu später mehr.

Der Ablauf ist denkbar einfach: Du rufst das BZSt-Online-Portal auf und wählst den Menüpunkt „IdNr erneut zusenden". Im Formular gibst du deinen vollständigen Namen, dein Geburtsdatum und deine aktuelle Meldeadresse an. Das BZSt gleicht diese Angaben mit dem Melderegister ab und sendet die IdNr anschließend per Brief an die dort hinterlegte Adresse. Dieser Schritt dient ausschließlich dem Datenschutz: Nur der postalische Weg stellt sicher, dass die sensible Nummer wirklich nur der berechtigten Person zugeht.

Die Wartezeit beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Plant also entsprechend: Wenn du weißt, dass du in einem Monat einen neuen Job beginnst oder einen Förderantrag stellen möchtest, beantrage die erneute Zusendung rechtzeitig. Hast du gerade erst umgezogen und noch keine Ummeldung vorgenommen, wird der Brief an die alte Adresse geschickt – melde dich zuerst um, dann beantrage die IdNr-Zusendung.

AUF EINEN BLICK

  • Das BZSt verschickt die Kinder-IdNr per Post an die Eltern.
  • Benötigt wird die Kinder-IdNr für: Kindergeldantrag bei der Familienkasse, Kinderfreibetrag in der Steuererklärung, Eröffnung eines Juniorkontos.
  • Nicht erhalten? Antrag auf erneute Zusendung stellt ein Elternteil über das BZSt-Online-Portal.
  • Für volljährige Personen (relevant): Mit 18 Jahren bleibt die eigene IdNr bestehen; für Einkommensteuererklärung und Nebenjob dieselbe Nummer nutzen.

Steueridentifikationsnummer für Kinder: So kommt ihr dran

Beim ersten Job oder Nebenjob muss die IdNr dem Arbeitgeber mitgeteilt werden – nur so kann die Lohnsteuer abgeführt werden.

Auch Kinder erhalten in Deutschland automatisch eine eigene Steueridentifikationsnummer – und zwar unmittelbar nach ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, in der Regel wenige Wochen nach der Geburt. Das BZSt übersendet die Kinder-IdNr per Post an die Eltern, ohne dass ein gesonderter Antrag nötig ist. Wer das Neugeborene zügig anmeldet, erhält die Nummer erfahrungsgemäß innerhalb der ersten Lebenswochen.

Die Kinder-IdNr wird an mehreren wichtigen Stellen benötigt: beim Kindergeldantrag bei der Familienkasse, beim Geltendmachen des Kinderfreibetrags in der Steuererklärung sowie bei der Eröffnung eines Juniorkontos oder Depots. Seit 2021 überweist die Familienkasse monatlich 259 Euro Kindergeld pro Kind – dafür muss die IdNr des Kindes im Antrag korrekt eingetragen sein.

Falls die Kinder-IdNr nie angekommen ist oder verloren gegangen ist, kann ein Elternteil – stellvertretend für das Kind – über das BZSt-Online-Portal eine erneute Zusendung beantragen. Die Schritte sind dieselben wie beim Erwachsenenantrag: Name des Kindes, Geburtsdatum und aktuelle Meldeadresse angeben. Der Brief geht dann an die Wohnadresse der Eltern.

AUF EINEN BLICK

  • Ohne IdNr wird Lohnsteuer nach der ungünstigsten Steuerklasse VI einbehalten – unbedingt vermeiden.
  • Minijob (450-Euro-Grenze ist ein Platzhalter – aktuellen Wert bitte prüfen): Auch hier IdNr an den Arbeitgeber oder die Minijob-Zentrale weitergeben.
  • Die Steuer-ID bleibt dieselbe, unabhängig davon, wie viele Jobs parallel ausgeübt werden.
  • Steuererklärung lohnt sich: Auch Arbeitnehmer:innen können über ELSTER oder Steuer-Apps zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen – IdNr ist Pflichtfeld.

Steuer-ID und Nebenjob: Was Sie unbedingt wissen müssen

Die IdNr bleibt lebenslang gleich – ein Umzug ändert sie nicht.

Für alle Arbeitnehmer:innen ist die Steueridentifikationsnummer spätestens beim ersten Arbeitsvertrag ein zentrales Thema. Egal ob Minijob, Teilzeitstelle oder befristeter Aushilfsjob – der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die IdNr im elektronischen Lohnsteuerverfahren (ELStAM) zu hinterlegen. Nur so kann er deine Steuerklasse, eventuelle Freibeträge und den korrekten Steuersatz abrufen. Gibst du die Nummer nicht rechtzeitig an, greift automatisch Steuerklasse VI – die ungünstigste Klasse mit dem höchsten Abzug. Diesen Fehler zu korrigieren kostet Zeit und Nerven, ist aber grundsätzlich über die Steuererklärung möglich.

Beim Minijob gilt seit 2026 eine monatliche Verdienstgrenze von 603 Euro und eine Jahresgrenze von 7.236 Euro. Auch hier musst du dem Arbeitgeber beziehungsweise der Minijob-Zentrale deine IdNr mitteilen. Viele denken, beim Minijob sei das nicht nötig – das ist ein Irrtum. Die Minijob-Zentrale erfasst alle Beschäftigungen zentral, und auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden über die IdNr zugeordnet.

Bei einer Teilzeitbeschäftigung gilt außerdem die sogenannte 20-Stunden-Regelung, die dich unter bestimmten Voraussetzungen von der vollen Sozialversicherungspflicht befreit. Deine Steuer-ID ändert sich dabei nicht – sie bleibt dieselbe, egal wie viele Jobs du parallel ausübst oder wie oft du den Arbeitgeber wechselst. Verdienst du im Jahr weniger als den Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), fällt unter dem Strich keine Einkommensteuer an – und du kannst zu viel einbehaltene Lohnsteuer per Steuererklärung zurückholen.

AUF EINEN BLICK

  • Nach Ummeldung: BZSt aktualisiert die Adresse automatisch über das Melderegister; keine separate Mitteilung nötig.
  • Auslandsaufenthalt: Die deutsche IdNr bleibt gültig; für ausländische Behörden ggf. separate TIN (Tax Identification Number) des jeweiligen Landes erforderlich.
  • Ersteinreise aus dem Ausland: Nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt wird die IdNr in der Regel innerhalb weniger Wochen zugesandt.
  • EU-Bürger:innen: Gleicher Prozess wie für deutsche Staatsbürger:innen – Voraussetzung ist die Anmeldung am Wohnsitz.

Steuer-ID nach Umzug, Auslandsaufenthalt und Ersteinreise

Steueridentifikationsnummer (IdNr): bundesweit einheitlich, lebenslang unveränderlich, vom BZSt vergeben.

Eine der praktischsten Eigenschaften der Steueridentifikationsnummer ist ihre Unveränderlichkeit: Egal wie oft du umziehst, ob innerhalb derselben Stadt oder quer durch Deutschland – die elfstellige Nummer bleibt dieselbe. Nach einer Ummeldung beim Einwohnermeldeamt aktualisiert das BZSt deine Adressdaten automatisch über das Melderegister. Du musst dem BZSt deinen Umzug also nicht separat melden.

Bei einem längeren Auslandsaufenthalt, etwa für eine berufliche Tätigkeit oder eine Auszeit, gilt deine deutsche Steuer-ID weiterhin uneingeschränkt für alles, was das deutsche Steuerrecht betrifft. Im Gastland kann es jedoch sein, dass lokale Behörden eine eigene Tax Identification Number (TIN) des jeweiligen Landes verlangen – das ist eine separate Nummer und hat nichts mit deiner deutschen IdNr zu tun. Für Einkünfte aus dem Ausland sowie für das Einreichen der deutschen Steuererklärung nach der Rückkehr brauchst du ausschließlich deine deutsche Steuer-ID.

Wer erstmals aus dem Ausland nach Deutschland einreist und sich hier anmeldet, erhält die IdNr in der Regel innerhalb weniger Wochen per Post. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Anmeldung beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnorts. Bis die Nummer eintrifft, kann es sinnvoll sein, den Arbeitgeber darüber zu informieren – dieser kann vorübergehend mit einer Ersatzbescheinigung arbeiten, ist jedoch auf die baldige Nachlieferung angewiesen.

AspektWorauf es ankommt
Steueridentifikationsnummer (IdNr): bundesweit einheitlich, lebenslang unveränderlich, vom BZSt vergeben.,
Steuernummer: vom zuständigen Finanzamt vergebenändert sich bei Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk.
Für die Steuererklärung werden beide Nummern verwendet – IdNr als Pflichtfeld, Steuernummer für Rückfragen des Finanzamts.,
Auf Rechnungen (Freiberufler:innen oder Gewerbetreibende): Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID angeben, NICHT die persönliche IdNr.,
Merkhilfe: IdNr = persönlicher Ausweis fürs Steuerrecht; Steuernummer = Adresse beim Finanzamt.,

Steuer-ID versus Steuernummer: Die Unterschiede klar erklärt

Die IdNr ist sensible persönliche Information – nur an Arbeitgeber, Behörden und Finanzinstitute weitergeben.

Steuer-ID und Steuernummer sind zwei verschiedene Dinge – und die Verwechslung führt immer wieder zu Fehlern in Formularen. Die Steueridentifikationsnummer (IdNr) ist bundesweit einheitlich, besteht aus elf Ziffern und wird einmalig vom BZSt vergeben. Sie gilt lebenslang und ändert sich unter keinen Umständen. Die Steuernummer hingegen wird vom jeweils zuständigen Finanzamt vergeben, ist regional unterschiedlich aufgebaut und ändert sich, sobald du in einen anderen Finanzamtsbezirk umziehst.

In der Steuererklärung kommen beide Nummern zum Einsatz: Die IdNr ist Pflichtfeld auf dem Hauptvordruck, die Steuernummer dient dem Finanzamt für interne Zuordnung und Rückfragen. Wer zum ersten Mal eine Steuererklärung abgibt, hat noch keine Steuernummer – in diesem Fall lässt man das Feld frei, und das Finanzamt vergibt eine neue Nummer automatisch.

Besonders wichtig für Werkstudent:innen und Freelancer: Wer Rechnungen stellt – zum Beispiel als freiberufliche:r Texter:in oder als Werkstudent:in mit eigenem Gewerbe – muss auf diesen Rechnungen entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) angeben. Die persönliche Steueridentifikationsnummer darf auf Rechnungen grundsätzlich nicht erscheinen, da sie einer besonderen Vertraulichkeit unterliegt.

AUF EINEN BLICK

  • BZSt fragt die IdNr niemals per E-Mail, Telefon oder SMS ab – Phishing-Gefahr.
  • Drittanbieter, die gegen Gebühr eine sofortige Online-Abfrage der eigenen IdNr versprechen, sind unseriös.
  • Verloren oder gestohlen: Die IdNr kann nicht 'gesperrt' werden; bei Verdacht auf Missbrauch Finanzamt und BZSt informieren.
  • Eltern sollten die Kinder-IdNr sicher verwahren und erst bei Bedarf weitergeben.

Datenschutz: So gehst du verantwortungsvoll mit deiner Steuer-ID um

Steuer-ID gefunden oder beantragt? Nächster Schritt: Prüfe mit dem Brutto-Netto-Rechner, wie viel von deinem Gehalt tatsächlich ankommt.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine sensible persönliche Information, vergleichbar mit Kontonummern oder Ausweisdaten. Du solltest sie ausschließlich an Stellen weitergeben, die sie aus rechtlichen Gründen tatsächlich benötigen: deinen Arbeitgeber, Behörden wie das Finanzamt oder die Familienkasse sowie Finanzinstitute im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Meldepflichten (etwa beim Freistellungsauftrag bei deiner Bank).

Das BZSt wird dich niemals per E-Mail, Telefon oder SMS nach deiner Steuer-ID fragen. Erhältst du eine solche Anfrage, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Phishing-Versuch. Ebenso unseriös sind Drittanbieter-Webseiten, die gegen eine Gebühr eine sofortige Online-Abfrage der eigenen IdNr versprechen – eine solche Dienstleistung existiert offiziell nicht, und diese Seiten haben keinen Zugriff auf BZSt-Daten.

Falls du vermutest, dass deine Steuer-ID missbräuchlich verwendet wird – zum Beispiel weil Beschäftigungsverhältnisse auftauchen, die du nicht kennst – wende dich umgehend an dein zuständiges Finanzamt und informiere das BZSt schriftlich. Eine technische „Sperrung" der IdNr ist gesetzlich nicht vorgesehen, aber Behörden können einen Missbrauchsfall dokumentieren und entsprechende Schritte einleiten.

AUF EINEN BLICK

  • Steuererklärung lohnt sich fast immer – zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen.
  • Weitere Finanzthemen: Sparerpauschbetrag nutzen, Krankenversicherung als Selbstständige:r, Riester-Zulagen sichern.
  • Alle Steuer-Guides findest du im Steuercluster unter /s/steuern.

Steuer-ID gefunden – und jetzt? Deine Finanzen im Blick behalten

Hast du deine Steueridentifikationsnummer gefunden oder erfolgreich beim BZSt neu beantragt, ist der wichtigste bürokratische Schritt erledigt. Aber die Steuer-ID ist nur der Anfang: Damit sich dein Nebenverdienst oder deine freiberufliche Tätigkeit wirklich lohnt, solltest du wissen, wie viel vom Bruttolohn nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich übrig bleibt. Beachte dabei: Verdienst du weniger als den Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026, fällt grundsätzlich keine Einkommensteuer an – und eine Steuererklärung kann dir zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurückbringen.

Außerdem lohnt es sich, weitere Finanzthemen anzugehen: Hast du deine Ansprüche auf staatliche Zulagen geprüft? Bist du über deinen Arbeitgeber oder privat in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert oder brauchst du eine eigene freiwillige Versicherung? Gibt es Riester-Zulagen, die du bisher nicht abgerufen hast? Alle diese Themen hängen miteinander zusammen und beeinflussen, wie viel Geld dir am Monatsende bleibt.

Dein nächster Schritt: Nutze jetzt den Brutto-Netto-Rechner von StudySmarter, um zu berechnen, wie viel von deinem Einkommen aus selbstständiger oder angestellter Arbeit nach Abzügen tatsächlich auf deinem Konto landet. So planst du dein Budget realistisch – ohne böse Überraschungen beim ersten Gehaltseingang.

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Häufige Fragen

Deine Steueridentifikationsnummer findest du auf deinem Einkommensteuerbescheid, auf deiner Lohnsteuerbescheinigung oder auf dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern, das du nach deiner Anmeldung in Deutschland erhalten hast. Falls du das Schreiben nicht mehr hast, kannst du es beim zuständigen Finanzamt anfordern.

Nein, eine sofortige Online-Einsicht ist nicht möglich, da die Steuer-ID aus Datenschutzgründen nicht über ein öffentliches Portal abrufbar ist. Du kannst sie jedoch über dein persönliches ELSTER-Konto einsehen, sofern du dich dort registriert hast und deine Zugangsdaten vorliegen.

Nach der Geburt oder der ersten Anmeldung in Deutschland erhältst du die Steuer-ID in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen per Post. Wenn du sie beantragst, weil du sie verloren hast, kann die Zusendung ebenfalls einige Wochen dauern, abhängig von der Bearbeitungszeit des Bundeszentralamts für Steuern.

Nein, deine Steueridentifikationsnummer bleibt ein Leben lang unverändert, auch wenn du umziehst oder deinen Namen änderst. Sie ist eine dauerhafte persönliche Kennung und wird nicht an deine Adresse oder deinen aktuellen Namen gekoppelt.

Du brauchst die Steuer-ID, um deinem Arbeitgeber für eine Beschäftigung gemeldet zu werden, damit die Lohnsteuer korrekt berechnet werden kann. Außerdem benötigst du sie für die Abgabe deiner Steuererklärung, etwa um Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend zu machen.

Die Steueridentifikationsnummer deines Kindes wird automatisch nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern erstellt und an die Eltern per Post geschickt. Falls du sie nicht erhalten hast, kannst du sie beim zuständigen Finanzamt beantragen, wobei du die Geburtsurkunde und deine eigene ID vorlegen musst.

Wenn du deinem Arbeitgeber keine Steuer-ID gibst, muss er die Lohnsteuer nach der ungünstigsten Steuerklasse (in der Regel Steuerklasse VI) berechnen, was zu höheren Abzügen führt. Zudem kann es zu Verzögerungen bei der Gehaltsabrechnung kommen, da der Arbeitgeber die ID für die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung benötigt.

Ja, als ausländische:r Staatsbürger:in in Deutschland benötigst du eine eigene Steuer-ID, sobald du dich anmeldest und einer Beschäftigung nachgehst. Die ID wird dir nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt automatisch zugeteilt und ist Voraussetzung für die korrekte Besteuerung deines Einkommens.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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