Was ist ein Werkstudent, wie viele Stunden darfst du arbeiten und was bleibt netto übrig? Hier sind die wichtigsten Regeln, das Werkstudentenprivileg und alle Zahlen, Stand 2026. Inklusive der Punkte, die deine Eltern betreffen.
Ein Werkstudent ist an einer Hochschule eingeschrieben und arbeitet neben dem Studium, während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche. Das Studium bleibt die Hauptsache. Dafür gilt das Werkstudentenprivileg: keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nur die Rentenversicherung bleibt.
Als Werkstudent bist du also nicht einfach Aushilfe, sondern hast einen besonderen Status, der dir finanziell viel bringt. Voraussetzung ist, dass du ordentlich immatrikuliert bist und in einem Vollzeitstudiengang steckst. Bist du beurlaubt, im Teilzeitstudium oder kurz vor dem Abschluss ohne Lehrveranstaltungen, kann der Status entfallen.
Dieser Ratgeber gibt dir den Überblick. Die Details zu Geld, Versicherung und Steuern findest du in den verlinkten Spezial-Ratgebern.
Das Werkstudentenprivileg ist der Kern: Weil das Studium im Vordergrund steht, sparst du dir die meisten Sozialabgaben. Damit das gilt, musst du die Stundenregel einhalten.
| Versicherung | Als Werkstudent |
|---|---|
| Krankenversicherung | entfällt |
| Pflegeversicherung | entfällt |
| Arbeitslosenversicherung | entfällt |
| Rentenversicherung | bleibt (dein Anteil ca. 9,3 %) |
Arbeitest du in der Vorlesungszeit regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche, verlierst du das Werkstudentenprivileg und wirst voll sozialversicherungspflichtig. Dann steht das Studium aus Sicht der Versicherung nicht mehr im Vordergrund.
Neben dem Werkstudentenjob gibt es den Minijob und den Midijob. Welcher passt, hängt davon ab, wie viel du verdienen und arbeiten willst. Die wichtigsten Unterschiede, Stand 2026:
| Minijob | Werkstudent | Midijob | |
|---|---|---|---|
| Verdienst pro Monat | bis 603 € | ohne feste Grenze | 603,01 bis 2.000 € |
| Arbeitszeit | frei (über Verdienst begrenzt) | max. 20 h/Woche im Semester | frei |
| Krankenversicherung | keine eigenen Beiträge | entfällt | reduziert |
| Rentenversicherung | Befreiung möglich | Pflicht (ca. 9,3 %) | Pflicht (reduziert) |
| Gut für | kleines Zubrot | regelmäßig mehr verdienen | mittlere Verdienste |
Kurz gesagt: Der Minijob lohnt sich für kleine Beträge fast abgabenfrei. Als Werkstudent darfst du mehr verdienen und sammelst nebenbei Rentenpunkte, zahlst dafür den Rentenanteil. Mehr zu den genauen Grenzen liest du im Ratgeber Werkstudent Gehalt und Verdienstgrenzen.
Der Stundenlohn liegt meist deutlich über dem Mindestlohn von 13,90 Euro (Stand 2026), je nach Branche und Aufgabe oft zwischen 14 und 20 Euro. Bei 20 Stunden pro Woche kommen so schnell mehrere Hundert Euro im Monat zusammen. Vom Brutto geht im Wesentlichen nur dein Rentenversicherungsanteil ab, solange du unter den Steuergrenzen bleibst.
Wie viel du maximal verdienen darfst, ohne Familienversicherung, BAföG oder Kindergeld zu gefährden, hängt vom Einzelfall ab. Die genauen Zahlen und eine Beispielrechnung findest du im Ratgeber Werkstudent Gehalt.
Krankenversicherung: Bis 25 bist du oft kostenlos über deine Eltern familienversichert, solange dein Einkommen unter der Grenze bleibt. Darüber zahlst du die studentische Krankenversicherung. Details im Ratgeber Werkstudent Krankenversicherung.
Steuern: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro pro Jahr (Stand 2026) zahlst du keine Einkommensteuer. Mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag bleiben rund 13.600 Euro im Jahr lohnsteuerfrei. Einbehaltene Lohnsteuer holst du dir meist über die Steuererklärung zurück. Mehr dazu im Ratgeber Werkstudent Steuern, BAföG und Kindergeld.
Den Rentenanteil von rund 9,3 Prozent zahlst du nicht umsonst: Du sammelst echte Rentenpunkte und Versicherungszeiten, die später zählen. Eine Befreiung ist nur im Minijob möglich, nicht als echter Werkstudent.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Mehr verdienen als im Minijob. | Rentenversicherungsanteil wird abgezogen. |
| Keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenbeiträge. | Max. 20 Stunden pro Woche im Semester. |
| Praxiserfahrung und Kontakte für später. | Weniger Zeit zum Lernen, Studium muss Vorrang haben. |
| Rentenpunkte sammeln nebenbei. | Bei Überschreiten droht volle Versicherungspflicht. |
Der größte Stolperstein ist die Zeit: Wer 20 Stunden arbeitet, hat weniger Stunden fürs Lernen. Genau deshalb lohnt es sich, die verbleibende Lernzeit effizient zu nutzen.
Neben 20 Stunden Job bleibt wenig Zeit zum Lernen. Mit der StudySmarter App lernst du in kurzen, fokussierten Einheiten und behältst mit Karteikarten und Lernplan den Überblick über deine Prüfungen. Kostenlos nutzbar.
Kindergeld bleibt: Solange Ihr Kind unter 25 ist und sich im Erststudium befindet, bekommen Sie weiterhin Kindergeld (259 Euro pro Monat, Stand 2026), egal wie viel Ihr Kind als Werkstudent verdient. Eine Einkommensgrenze gibt es seit 2012 nicht mehr. Erst in einer Zweitausbildung darf die Arbeit 20 Stunden pro Woche nicht dauerhaft überschreiten.
Familienversicherung: Ihr Kind ist bis 25 oft kostenlos über Sie mitversichert. Verdient es dauerhaft mehr als die Einkommensgrenze (565 Euro pro Monat, bei reinem Minijob 603 Euro, Stand 2026), muss es in die studentische Krankenversicherung wechseln. Mehr dazu im Ratgeber zur Krankenversicherung.
Werkstudenten-, Minijob- und Ferienjobs für Schüler und Studierende findest du im StudySmarter Jobboard.
Mit StudySmarter lernst du fokussiert in kurzen Einheiten: Aus deinen Unterlagen entstehen automatisch Karteikarten, Zusammenfassungen und ein Lernplan. So bleibt das Studium trotz Job die Hauptsache.
Ein Werkstudent ist an einer Hochschule immatrikuliert und arbeitet neben dem Studium, während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche. Das Studium muss die Hauptsache bleiben. Dafür gilt das Werkstudentenprivileg: Es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an, nur die Rentenversicherung bleibt.
Während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche. In den Semesterferien darfst du auch in Vollzeit arbeiten. Mehr als 20 Stunden im Semester sind nur ausnahmsweise erlaubt, etwa abends, nachts oder am Wochenende, und höchstens 26 Wochen im Jahr. Überschreitest du die Grenze dauerhaft, verlierst du das Werkstudentenprivileg.
Beim Minijob verdienst du höchstens 603 Euro im Monat (Stand 2026) und zahlst kaum Abgaben. Als Werkstudent darfst du mehr verdienen und mehr arbeiten (bis 20 Stunden pro Woche im Semester), zahlst aber den Rentenversicherungsanteil. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen in beiden Fällen weitgehend.
Ja. Im Erststudium bleibt das Kindergeld bis zum 25. Geburtstag erhalten, unabhängig davon, wie viel Ihr Kind verdient. Eine Einkommensgrenze gibt es seit 2012 nicht mehr. Erst in einer Zweitausbildung darf die Arbeit 20 Stunden pro Woche nicht dauerhaft überschreiten.
Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro pro Jahr (Stand 2026) fällt keine Einkommensteuer an. Mit Arbeitnehmerpauschbetrag bleiben rund 13.600 Euro im Jahr lohnsteuerfrei. Wird unterjährig Lohnsteuer einbehalten, holst du sie über die freiwillige Steuererklärung in der Regel zurück, wenn du unter diesen Grenzen bleibst.
Die Details zu Versicherung, Geld und Steuern.